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Lastenzuschuss-Rechner 2026: Wohngeld für Eigentümer korrekt berechnen

Wohngeld-Assistent-Team·5. Mai 2026·9 Min·Rechtsstand 2026·Aktualisiert: Oktober 2026
Lastenzuschuss-Rechner für Eigentümer mit Kapitaldienst aus Zinsen und Tilgung nach § 10 WoGG

Auf den Punkt:

Die Belastung beim Lastenzuschuss besteht nach § 10 WoGG aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung. Zum Kapitaldienst gehören nach § 12 WoGV insbesondere Zinsen und Tilgungen der berücksichtigungsfähigen Fremdmittel. Für die Bewirtschaftung gelten nach § 13 WoGV 36 € je m² und Jahr für Instandhaltungs- und Betriebskosten, die tatsächlich entrichtete Grundsteuer und tatsächlich an Dritte gezahlte Verwaltungskosten. Die Wohngeldbehörde entscheidet verbindlich.

Hinweis: Auf dieser Seite findest du keinen Online-Rechner, sondern die Berechnung nach dem Wohngeldgesetz zum Nachrechnen mit Formel, Fundstellen und Beispielen. Auf wohngeldassistent.de kannst du den Wohngeld-Assistenten nutzen.

Was ist der Lastenzuschuss-Rechner — und wer braucht ihn?

Wohngeld wird Mietern als Mietzuschuss und selbst nutzenden Eigentümern als Lastenzuschuss geleistet. Statt der Miete geht beim Eigentümer die monatliche Belastung in die Rechnung ein. Ein Rechner liefert nur eine Orientierung; ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, entscheidet die Wohngeldbehörde.

Was zählt zur Belastung beim Lastenzuschuss?

§ 10 Abs. 1 WoGG bezeichnet als Belastung die Kosten für Kapitaldienst und Bewirtschaftung. Die Einzelheiten stehen in §§ 11–13 WoGV:

  • Kapitaldienst (§ 12 Abs. 1 WoGV): Zinsen und laufende Nebenleistungen, Tilgungen, laufende Bürgschaftskosten sowie Erbbauzinsen, Renten und andere wiederkehrende Leistungen zur Finanzierung der in § 11 der Wohngeldverordnung genannten Zwecke.
  • Grenze des Kapitaldienstes (§ 12 Abs. 2 WoGV): Für Zinsen, laufende Nebenleistungen und Tilgungen darf höchstens die vereinbarte Jahresleistung angesetzt werden; ist die tatsächliche Leistung geringer, zählt diese.
  • Instandhaltungs- und Betriebskosten (§ 13 Abs. 1 und 2 WoGV): 36 € je m² Wohnfläche sowie Nutzfläche von Geschäftsräumen im Jahr. Heizkosten sind ausgenommen.
  • Grundsteuer (§ 13 Abs. 2 WoGV): zusätzlich die für das Objekt tatsächlich entrichtete Grundsteuer.
  • Verwaltungskosten (§ 13 Abs. 2 WoGV): die tatsächlich an einen Dritten für die Verwaltung gezahlten Beträge.

Andere Bewirtschaftungskosten dürfen über diese Beträge hinaus nicht angesetzt werden. Bei einer Eigentumswohnung ist deshalb nicht pauschal das gesamte Hausgeld maßgeblich: Eine tatsächlich gezahlte Verwaltervergütung kann Verwaltungskosten sein; eine Instandhaltungsrücklage wird nicht zusätzlich angesetzt, weil für Instandhaltungs- und Betriebskosten der Betrag von 36 € je m² gilt.

Tilgung zählt — mit welchen Grenzen?

Tilgungen der ausgewiesenen Fremdmittel gehören ausdrücklich zum Kapitaldienst (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 WoGV). Berücksichtigt werden jedoch nur Fremdmittel für die in § 11 der Wohngeldverordnung genannten Zwecke, insbesondere Bau, Modernisierung sowie Kaufpreis und Erwerbskosten. Ist für diese Fremdmittel Kapitaldienst nicht, noch nicht oder nicht mehr zu leisten, sind sie nach § 11 Abs. 3 WoGV in der Wohngeld-Lastenberechnung nicht auszuweisen. Halte deshalb Tilgungsplan oder Bankbescheinigung mit Zinsen und Tilgung bereit.

Verfahrenshinweis: Erreichen Zinsen und Tilgungen allein bereits den Höchstbetrag nach § 12 Abs. 1 WoGG zuzüglich Klimakomponente nach § 12 Abs. 7 WoGG, kann die Behörde nach § 10 Abs. 2 Satz 2 WoGG auf die vollständige Ermittlung der Belastung verzichten.

Die Formel nach § 19 WoGG

Wohngeld = 1,15 × (M − (a + b × M + c × Y) × Y)

M = zu berücksichtigende monatliche Miete oder Belastung
Y = monatliches Gesamteinkommen
a, b, c = Werte aus Anlage 2 WoGG

Für zwei Haushaltsmitglieder gelten ab 1. Januar 2025 a = 0,03, b = 0,0003571 und c = 0,0000304. Die Rundungsschritte richten sich nach Anlage 3. Der Rechner berücksichtigt außerdem die Heizkostenentlastung nach § 12 Abs. 6 WoGG; ist mindestens ein Haushaltsmitglied vom Wohngeld ausgeschlossen, wird sie nach § 11 Abs. 3 WoGG im Verhältnis der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder zur Gesamtzahl der Haushaltsmitglieder berücksichtigt. Die tatsächlichen Heizkosten gehören nach § 13 WoGV nicht zur Bewirtschaftungsbelastung.

Zur Einkommensprüfung lies den Ratgeber zur Wohngeld-Einkommensgrenze und ergänzend Wohngeld mit Minijob.

Höchstbeträge und Klimakomponente

Die seit 1. Januar 2025 geltenden Höchstbeträge aus Anlage 1 zu § 12 Abs. 1 WoGG betragen:

  • 1 Person: 361 € (Stufe I) bis 677 € (Stufe VII)
  • 2 Personen: 437 € bis 820 €
  • 3 Personen: 521 € bis 975 €
  • 4 Personen: 608 € bis 1.139 €
  • 5 Personen: 694 € bis 1.302 €; je weitere Person 82 € bis 163 €

Zur Obergrenze kommt nach § 12 Abs. 7 WoGG die Klimakomponente: 19,20 € bei einer, 24,80 € bei zwei, 29,60 € bei drei, 34,40 € bei vier und 39,20 € bei fünf Personen; für jede weitere Person 4,80 €.

Zur Haushaltssituation lies ergänzend Wohngeld und Elterngeld sowie Wohngeld bei Schwerbehinderung.

Weitere Lebenslagen erklären die Ratgeber zu Wohngeld für Azubis und Wohngeld und Arbeitslosengeld ausführlicher.

Vier nachgerechnete Beispiele

Alle Beispiele verwenden die Parameterfassung ab 1. Januar 2025. Y bezeichnet ausdrücklich das bereits ermittelte maßgebliche monatliche Gesamteinkommen; netto oder brutto allein wäre dafür kein ausreichender Wert.

Beispiel 1: Ehepaar, Mietenstufe III

2 Personen, Y = 1.850 €. Eigenheim mit 130 m²; monatlich 80 € Zinsen, 200 € Tilgung, 390 € Instandhaltungs- und Betriebskosten (130 × 36 € / 12) und 40 € tatsächlich entrichtete Grundsteuer. Belastung: 710 €. Höchstbetrag 551 € plus 24,80 € Klimakomponente; mit 142,60 € Heizkostenentlastung ist M = 718,40 €. Ergebnis nach § 19 WoGG: 97 € monatlich (1.164 € jährlich).

Beispiel 01

Familie, Eigentumswohnung, Mietenstufe V

4 Personen, Y = 3.200 €. 90 m²; monatlich 580 € Zinsen, 400 € Tilgung, 270 € Instandhaltungs- und Betriebskosten, 35 € Grundsteuer und 80 € tatsächlich an einen Dritten gezahlte Verwaltungskosten. Belastung: 1.365 €. Sie wird auf 946 € plus 34,40 € Klimakomponente begrenzt; mit 197,80 € Heizkostenentlastung ist M = 1.178,20 €.

Ergebnis · 173 € monatlich (2.076 € jährlich).
Beispiel 02

Schuldenfreie Witwe, Mietenstufe IV

1 Person, Y = 1.150 €. Reihenhaus mit 110 m²; kein Kapitaldienst, monatlich 330 € Instandhaltungs- und Betriebskosten sowie 40 € Grundsteuer. Belastung: 370 €. Mit 110,40 € Heizkostenentlastung ist M = 480,40 €.

Ergebnis · 133 € monatlich (1.596 € jährlich).

Beispiel 4: Selbstständiger, Eigentumswohnung, Mietenstufe VI

1 Person, Y = 1.833 €. 75 m²; monatlich 720 € Zinsen, 300 € Tilgung, 225 € Instandhaltungs- und Betriebskosten, 30 € Grundsteuer und 50 € tatsächliche Verwaltungskosten. Belastung: 1.325 €. Sie wird auf 615 € plus 19,20 € Klimakomponente begrenzt; mit 110,40 € Heizkostenentlastung ist M = 744,60 €. Die Formel ergibt keinen Anspruch: 0 € monatlich.

Zum Einkommen im Beispiel lies ergänzend Wohngeld für Selbstständige.

Typische Fehler

Die 5 häufigsten Fehler

01

Nur Zinsen aus der Kreditrate übernehmen

Zinsen und Tilgung berücksichtigungsfähiger Fremdmittel gehören zum Kapitaldienst. Tilgungsplan oder Bankbescheinigung belegen beide Bestandteile.

02

Den 36-Euro-Betrag falsch anwenden

§ 13 WoGV nennt einen gemeinsamen Jahresbetrag von 36 € je m² für Instandhaltungs- und Betriebskosten, nicht zwei getrennte Pauschalen.

03

Das gesamte Hausgeld übernehmen

Maßgeblich sind der 36-Euro-Betrag, tatsächliche Grundsteuer und tatsächlich an Dritte gezahlte Verwaltungskosten. Die Rücklage wird nicht zusätzlich angesetzt.

04

Y mit Netto verwechseln

Y ist das nach den Einkommensvorschriften des WoGG ermittelte monatliche Gesamteinkommen.

05

Eine falsche Mietenstufe verwenden

Die Mietenstufe bestimmt den Höchstbetrag. Prüfe deshalb die Zuordnung der Gemeinde.

Schritt für Schritt

  1. Kapitaldienst belegen: Zinsen und Tilgung sowie gegebenenfalls Nebenleistungen, Bürgschaftskosten oder Erbbauzins zusammentragen.
  2. Zweck der Fremdmittel prüfen: Nur die in § 11 der Wohngeldverordnung genannten Zwecke einbeziehen.
  3. Bewirtschaftung berechnen: Wohnfläche sowie Nutzfläche von Geschäftsräumen × 36 € / 12, tatsächliche Grundsteuer und tatsächliche Zahlungen an Dritte für Verwaltung addieren.
  4. Hausgeld aufschlüsseln: Verwaltervergütung identifizieren; die Instandhaltungsrücklage nicht zusätzlich addieren.
  5. Mietenstufe und Haushaltsgröße feststellen.
  6. Maßgebliches Gesamteinkommen Y ermitteln.
  7. Orientierungswert berechnen und Antrag stellen: Verbindlich entscheidet die Wohngeldbehörde.

Nach der Berechnung lies den Ratgeber zur Auszahlung von Wohngeld.

FAQ

Häufige Fragen zum Lastenzuschuss-Rechner

Gibt es den Lastenzuschuss auch für eine Eigentumswohnung?

Ja, wenn du deine Eigentumswohnung selbst nutzt, kommt Wohngeld als Lastenzuschuss in Betracht (§ 1 Abs. 2 WoGG, § 3 Abs. 2 WoGG). Die zu berücksichtigende Belastung richtet sich nach § 11 WoGG; Anteile für ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzten Wohnraum bleiben nach § 11 Abs. 2 Nr. 1 WoGG außer Betracht. Ob du vom Wohngeld ausgeschlossen bist, richtet sich nach §§ 7 und 8 WoGG; § 7 regelt auch Ausnahmen vom Ausschluss. Wohngeld ist ausgeschlossen, soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens (§ 21 Nr. 3 WoGG). Ob und in welcher Höhe Wohngeld bewilligt wird, richtet sich außerdem nach Haushaltsmitgliedern, Belastung und Gesamteinkommen (§ 4 WoGG); die Wohngeldbehörde entscheidet über deinen Antrag (§ 24 Abs. 2 WoGG). Stand der verlinkten Gesetzestexte: 20. Oktober 2026.

Welche Belastungen werden beim Lastenzuschuss berücksichtigt?

Zur Belastung gehören Kapitaldienst und Bewirtschaftung (§ 10 Abs. 1 WoGG). Beim Kapitaldienst zählen insbesondere Zinsen und Tilgungen der für die gesetzlichen Zwecke ausgewiesenen Fremdmittel; für Zinsen, laufende Nebenleistungen und Tilgungen gilt höchstens die vereinbarte Jahresleistung, bei geringerer tatsächlicher Leistung nur diese (§ 11 WoGV, § 12 Abs. 1 und 2 WoGV). Zur Bewirtschaftung gehören Instandhaltung, Verwaltung und Betriebskosten ohne Heizkosten. Für Instandhaltungs- und Betriebskosten gilt der gesetzliche Flächenbetrag; hinzu kommen die entrichtete Grundsteuer und die tatsächlich an Dritte gezahlten Verwaltungskosten. Darüber hinaus dürfen keine Bewirtschaftungskosten angesetzt werden; das gesamte Hausgeld zählt daher nicht pauschal (§ 13 Abs. 1 und 2 WoGV). Die Wohngeldbehörde ermittelt die Belastung (§ 10 Abs. 2 WoGG). Die Belastung wird nach § 11 WoGG und nur bis zum Höchstbetrag nach § 12 Abs. 1 WoGG berücksichtigt. Stand der verlinkten Gesetzestexte: 20. Oktober 2026.

Ist der Lastenzuschuss-Rechner kostenlos?

Die Orientierung mit dem Wohngeld-Assistenten und der Antrag bei der Behörde sind kostenlos.

Brauche ich einen besonderen Rechner für Eigentümer?

Der Rechner muss den Lastenzuschuss abbilden: Er braucht die Belastung anstelle einer Bruttokaltmiete und muss die Obergrenzen sowie Komponenten des WoGG anwenden.

Wie genau ist eine Online-Berechnung?

Das Ergebnis ist nur so genau wie die Eingaben. Besonders der Zweck der Fremdmittel, der tatsächlich geleistete Kapitaldienst, die Bewirtschaftungskosten und das maßgebliche Gesamteinkommen müssen richtig ermittelt sein. Verbindlich entscheidet die Behörde.

Wird die Tilgung berücksichtigt?

Ja. Tilgungen der nach §§ 11 und 12 WoGV berücksichtigungsfähigen Fremdmittel zählen nach § 12 Abs. 1 Nr. 2 WoGV zum Kapitaldienst. Für Zinsen, laufende Nebenleistungen und Tilgungen gilt höchstens die vereinbarte Jahresleistung; ist die tatsächliche Leistung geringer, zählt diese. Ist kein Kapitaldienst mehr zu leisten, wird dafür kein Betrag ausgewiesen.

Was gilt beim Hausgeld einer Eigentumswohnung?

Das Hausgeld wird nicht ungeprüft übernommen. Nach § 13 WoGV gelten 36 € je m² und Jahr für Instandhaltungs- und Betriebskosten, zusätzlich die tatsächliche Grundsteuer und tatsächlich an einen Dritten gezahlte Verwaltungskosten. Eine Instandhaltungsrücklage wird nicht gesondert angesetzt.

Kann es bei einer schuldenfreien Immobilie Lastenzuschuss geben?

Ja. Ohne zu leistenden Kapitaldienst bleibt die Bewirtschaftungsbelastung nach § 13 WoGV. Ob daraus ein Anspruch folgt, hängt insbesondere von Haushaltsgröße, Mietenstufe und Gesamteinkommen ab.

Lohnt sich ein Antrag bei einem kleinen Orientierungswert?

Auch ein kleiner positiver Orientierungswert kann einen Antrag rechtfertigen. Die Behörde prüft den Einzelfall; der Rechner nimmt die Entscheidung nicht vorweg.

Wie wird Unterhalt behandelt?

Unterhalt kann die Einkommensermittlung beeinflussen. Erhaltener und geleisteter Unterhalt werden dabei nicht gleich behandelt; für die genaue Einordnung sind die Einkommens- und Abzugsvorschriften des WoGG sowie die Nachweise maßgeblich.

Was ist 2026 maßgeblich?

Für die Rechnung 2026 gelten die zum 1. Januar 2025 fortgeschriebenen Höchstbeträge und Koeffizienten. Die nächste Fortschreibung ist gesetzlich zum 1. Januar 2027 vorgesehen; ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8284) sieht vor, sie einmalig auszusetzen. Der Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens ist offen. Die Regeln zu Zinsen und Tilgung ergeben sich weiterhin aus §§ 11 und 12 WoGV.

Ist das Ergebnis verbindlich?

Nein. Ein Online-Rechner bietet eine Orientierung. Die Wohngeldbehörde prüft die Nachweise und entscheidet verbindlich.

Was folgt nach der Berechnung?

Reiche den Antrag mit Einkommensnachweisen, Wohnflächenangabe, Grundsteuerbeleg und – falls vorhanden – Tilgungsplan oder Bankbescheinigung sowie Verwalterabrechnung bei der zuständigen Wohngeldbehörde ein.

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