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Wohngeld bei Minijob: Einkommen, Abzüge und Änderungen

Wohngeld-Assistent-Team·19. Oktober 2026·5 Min·Rechtsstand 2026
Lohnabrechnung, Bescheid und Taschenrechner auf einem Tisch

Wohngeld bei Minijob auf einen Blick

Auch Verdienst aus einem Minijob zählt grundsätzlich zum Wohngeld-Einkommen. Selbst pauschal besteuerter Arbeitslohn ist ausdrücklich erfasst; die dafür vorgesehenen Aufwendungen sind zu berücksichtigen (§ 14 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG). Die Bezeichnung „Minijob“ macht den Lohn also nicht automatisch anrechnungsfrei.

  • Verdienst angeben: Pauschal besteuerter Arbeitslohn gehört nach der besonderen Regel zum Jahreseinkommen (§ 14 Abs. 1 WoGG).
  • Abzüge unterscheiden: Aufwendungen für den Lohnerwerb und Abzüge für Steuern oder Versicherungsbeiträge sind unterschiedliche Prüfschritte (§ 14 Abs. 1 WoGG; § 16 WoGG).
  • Änderungen beobachten: Für die Mitteilungspflicht ist der im Bescheid genannte Haushaltsbetrag entscheidend, nicht allein dein Minijob-Lohn (§ 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 WoGG).

Warum die Minijob-Grenze kein Wohngeld-Freibetrag ist

Eine Beschäftigung mit regelmäßigem Arbeitsentgelt bis zur Geringfügigkeitsgrenze ist eine Form geringfügiger Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV. Diese sozialversicherungsrechtliche Einordnung beantwortet aber nicht, welcher Verdienst beim Wohngeld zählt. Dafür gilt die eigene Einkommensregel des § 14 Abs. 1 WoGG.

Bei individuell besteuertem Arbeitslohn knüpft das Wohngeld an die positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts an. Bei nach § 40a EStG pauschal besteuertem Arbeitslohn ordnet das Wohngeldgesetz die Berücksichtigung ausdrücklich an. Abgezogen werden hier die Aufwendungen zum Erwerb, zur Sicherung oder Erhaltung dieses Lohns, höchstens bis zur Höhe dieser Einnahmen (§ 14 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 Nr. 2 WoGG).

Trenne deshalb in deinen Unterlagen den ausgewiesenen Lohn, die Besteuerungsart und mögliche Erwerbsaufwendungen. Die allgemeine Systematik erklärt Wohngeld-Einkommensgrenze. Wenn du neben einer Rente arbeitest, findest du die Einordnung der Rente im gesonderten Ratgeber Wohngeld für Rentner.

Welche Abzüge kommen beim Minijob in Betracht?

Abzüge für Steuern vom Einkommen und die genannten Pflichtbeiträge setzen voraus, dass du diese im Bewilligungszeitraum voraussichtlich leisten musst. Der Minijob allein begründet deshalb nicht automatisch sämtliche Abzüge. Maßgeblich sind die tatsächlichen Voraussetzungen des § 16 Satz 1 WoGG, nicht die bloße Beschäftigungsbezeichnung.

Lege für die Prüfung offen, welche eigenen Versicherungsbeiträge und Steuern anfallen. Für bestimmte laufende Versicherungsbeiträge ohne Versicherungspflicht enthält das Gesetz zusätzliche Voraussetzungen und Ausschlüsse (§ 16 Satz 2 bis 4 WoGG). Aus einer Arbeitgeberzahlung lässt sich daher nicht ohne Prüfung ein eigener Abzug ableiten.

Persönliche Freibeträge sind davon zu unterscheiden: Sie werden bei der Ermittlung des Gesamteinkommens berücksichtigt (§ 13 Abs. 1 WoGG; § 17 WoGG). Ihre Voraussetzungen findest du unter Wohngeld-Freibeträge, statt sie mit der Minijob-Grenze gleichzusetzen.

Schwankender Lohn: Was ist bei Antragstellung zu erwarten?

Entscheidend ist das im Zeitpunkt der Antragstellung für den Bewilligungszeitraum erwartete Einkommen. Frühere Verhältnisse können als Grundlage dienen (§ 15 Abs. 1 WoGG). Eine einzelne Abrechnung ist daher nicht automatisch der Maßstab für den gesamten Zeitraum.

Als Vorbereitung kannst du vorhandene Abrechnungen, vereinbarte Arbeitszeiten und absehbare Lohnänderungen nebeneinanderlegen. Kennzeichne, was bereits vereinbart ist und was noch ungewiss bleibt. Das ist eine Ordnungshilfe für deine Angaben, keine eigene Wohngeldberechnung. Weitere Sammlungshilfen bietet Wohngeld-Unterlagen.

Wann musst du eine Einkommensänderung mitteilen?

Im laufenden Bewilligungszeitraum musst du der Wohngeldbehörde eine nicht nur vorübergehende Erhöhung unverzüglich mitteilen, wenn die Summe der monatlichen positiven Einkünfte und der monatlichen Einnahmen nach § 14 Abs. 2 WoGG aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent gegenüber dem im Bewilligungsbescheid genannten Betrag steigt. Das gilt auch bei einer entsprechenden Erhöhung durch zusätzliche Haushaltsmitglieder (§ 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 WoGG; Stand: 19.10.2026).

Die Schwelle bezieht sich nicht nur auf deinen zusätzlichen Minijob und auch nicht auf den Nettobetrag auf deinem Konto. Zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder müssen der wohngeldberechtigten Person Änderungen ihrer monatlichen positiven Einkünfte und der gesetzlich erfassten Einnahmen mitteilen (§ 27 Abs. 3 Satz 2 WoGG). Halte den Bescheid zum Vergleich bereit und frage bei unklarer Zuordnung die Wohngeldstelle.

Typische Fehler

Typische Fehler beim Minijob vermeiden

01

Pauschal besteuert mit anrechnungsfrei verwechseln

Auch dieser Arbeitslohn wird ausdrücklich erfasst (§ 14 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG).

02

Nur die eigene Lohnerhöhung vergleichen

Die Mitteilungsschwelle bezieht sich auf den genannten Einkommensbetrag aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder (§ 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 WoGG).

Antrag und Auskunft vorbereiten

Zum Vorgehen beim Antrag führt Wohngeld beantragen. Haushaltsmitglieder müssen auf Verlangen der Wohngeldbehörde Auskunft über ihre maßgebenden Verhältnisse geben, soweit die Durchführung des Gesetzes dies erfordert (§ 23 Abs. 1 WoGG). Schriftlich entscheidet die Behörde, nicht dieser Ratgeber (§ 24 Abs. 2 WoGG).

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Zählt mein Minijob beim Wohngeld als Einkommen?

Grundsätzlich ja. Auch nach § 40a EStG pauschal besteuerter Arbeitslohn ist erfasst, vermindert um die gesetzlich vorgesehenen Erwerbsaufwendungen (§ 14 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 WoGG).

Ist die Geringfügigkeitsgrenze ein Wohngeld-Freibetrag?

Nein. Die Geringfügigkeitsgrenze ordnet die Beschäftigung sozialversicherungsrechtlich ein (§ 8 SGB IV). Die Einkommensberücksichtigung beim Wohngeld richtet sich nach § 14 WoGG.

Bekomme ich beim Minijob automatisch alle Versicherungsabzüge?

Nein. Die Abzüge hängen von den voraussichtlich zu leistenden Steuern und Beiträgen sowie den weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ab (§ 16 WoGG).

Muss ich einen höheren Minijob-Verdienst sofort melden?

Die Pflicht zur unverzüglichen Mitteilung greift bei der beschriebenen nicht nur vorübergehenden Erhöhung des maßgeblichen Haushaltsbetrags um mehr als 15 Prozent gegenüber dem Bescheid, nicht pauschal bei jeder Lohnänderung (§ 27 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 WoGG; Stand: 19.10.2026).

Quellen und Stand

Primärquellen auf gesetze-im-internet.de, geprüft am 19.10.2026. Keine individuelle Anspruchsprüfung oder Fristberechnung.

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