Wohngeld als Azubi auf einen Blick
Ein Wohngeldanspruch besteht nicht, wenn allen Haushaltsmitgliedern Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAföG dem Grunde nach zusteht oder im Fall eines Antrags zustünde (§ 20 Abs. 2 WoGG). Wohnst du allein, kommt es also darauf an, ob dir BAB dem Grunde nach zusteht. Wohnst du mit Menschen zusammen, für die das nicht gilt, kann der Haushalt trotzdem Wohngeld bekommen.
- Entscheidend ist der Anspruch dem Grunde nach, nicht, ob du die Leistung tatsächlich bekommst oder beantragt hast.
- Der Ausschluss gilt auch dann, wenn die Förderung der Höhe nach null Euro beträgt (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WoGG).
- Gibt es die Leistung nur als Darlehen, gilt der Ausschluss nicht (§ 20 Abs. 2 Satz 3 WoGG).
- Ob BAB dem Grunde nach in Betracht kommt, klärt die Agentur für Arbeit, ob Wohngeld, die Wohngeldstelle.
Die Regel: Wohngeld und Berufsausbildungsbeihilfe schließen sich aus
Das Wohngeldgesetz nennt in § 20 Abs. 2 mehrere Leistungen, die Wohngeld ausschließen können. Für Auszubildende sind zwei wichtig: Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und Berufsausbildungsbeihilfe nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (§§ 56, 116 Abs. 3 oder 4, § 122 SGB III).
Berufsausbildungsbeihilfe können Auszubildende während einer förderungsfähigen Berufsausbildung erhalten, wenn sie zum förderungsberechtigten Personenkreis gehören und ihnen die Mittel für den Gesamtbedarf nicht anderweitig zur Verfügung stehen (§ 56 SGB III). Ein Bedarf für den Lebensunterhalt ist in § 61 SGB III für Auszubildende geregelt, die außerhalb des Haushalts der Eltern untergebracht sind. Während einer Berufsausbildung gibt es BAB grundsätzlich nur, wenn du außerhalb des Haushalts deiner Eltern wohnst (§ 60 Abs. 1 SGB III). Wohnst du bei deinen Eltern, steht dir BAB deshalb in der Regel nicht zu, und der Ausschluss nach § 20 Abs. 2 WoGG greift für euren Haushalt nicht. Bei einer schulischen Ausbildung kommt statt BAB eher BAföG in Betracht.
Wichtig: Ob dir BAB dem Grunde nach zusteht, ist eine Frage des Einzelfalls. Dieser Ratgeber ersetzt keine Auskunft der Agentur für Arbeit.
Wohnst du allein oder im Haushalt mit anderen?
Der Ausschluss greift nur, wenn allen Haushaltsmitgliedern eine der genannten Leistungen dem Grunde nach zusteht. Das macht den Unterschied:
- Du wohnst allein: Steht dir BAB oder BAföG dem Grunde nach zu, besteht kein Wohngeldanspruch.
- Du wohnst mit Partnerin oder Partner, Kind oder anderen Haushaltsmitgliedern: Steht nicht allen Haushaltsmitgliedern eine solche Leistung dem Grunde nach zu, schließt § 20 Abs. 2 WoGG den Haushalt nicht aus. Ob und in welcher Höhe es Wohngeld gibt, prüft die Wohngeldstelle dann nach den allgemeinen Regeln.
- Du wohnst bei deinen Eltern: Dann zählst du in der Regel zum Haushalt der Eltern. Wohngeld beantragt dann der Haushalt; ob der Ausschluss greift, hängt von allen Haushaltsmitgliedern ab.
Ob jemand zum Haushalt zählt, richtet sich nach den Regeln des Wohngeldgesetzes. Mehr dazu findest du in Wohngeld Voraussetzungen.
Du bekommst schon Wohngeld und beginnst eine Ausbildung
Ist Wohngeld für einen Zeitraum bewilligt, in den der Beginn der Ausbildung fällt, wird das Wohngeld bis zum Ablauf des Bewilligungszeitraums in gleicher Höhe weitergeleistet (§ 20 Abs. 2 Satz 4 WoGG). Änderungen, die nach § 27 Abs. 2 oder § 28 WoGG zu berücksichtigen sind, bleiben unberührt. Für die Zeit danach brauchst du einen neuen Antrag; dann gilt wieder die Regel aus § 20 Abs. 2 WoGG. Wie das mit dem Folgeantrag läuft, steht in Wohngeld Weiterbewilligungsantrag.
Weitere Ausschlüsse, die Azubis kennen sollten
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind außerdem Empfänger von Grundsicherungsgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und von Leistungen für Auszubildende nach § 27 Abs. 3 SGB II, die als Zuschuss erbracht werden (§ 7 Abs. 1 WoGG). Bei einem Wohngeldanspruch gilt zudem: Würde das Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich betragen, besteht kein Anspruch (§ 21 Nr. 1 WoGG).
Was zählt bei Azubis zum Einkommen?
Für die Höhe des Wohngelds zählt das Gesamteinkommen des Haushalts. Deine Ausbildungsvergütung gehört dazu. Welche Abzüge und Freibeträge gelten, steht im Ratgeber Wohngeld Freibeträge. Die Höhe berechnet immer die Wohngeldbehörde.
So gehst du vor
- Kläre bei der Agentur für Arbeit, ob dir Berufsausbildungsbeihilfe dem Grunde nach zusteht.
- Wohnst du mit anderen Personen zusammen, kläre, ob ihnen BAföG oder BAB zusteht.
- Stelle den Wohngeldantrag so früh wie möglich, weil der Bewilligungszeitraum am Ersten des Antragsmonats beginnt (§ 25 Abs. 2 WoGG). Wie der Antrag funktioniert, steht in Wohngeld beantragen; die Unterlagen listet Wohngeld-Unterlagen auf.
- Bist du Student statt Azubi, lies Wohngeld für Studenten.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Bekomme ich als Azubi Wohngeld?
Das hängt davon ab, ob allen Haushaltsmitgliedern BAB oder BAföG dem Grunde nach zusteht (§ 20 Abs. 2 WoGG). Wohnst du allein und steht dir BAB dem Grunde nach zu, besteht kein Wohngeldanspruch; in anderen Konstellationen kann ein Anspruch möglich sein.
Reicht es, wenn mein BAB-Antrag abgelehnt wurde?
Das hängt vom Grund ab. Wurde der Antrag nur wegen der Höhe abgelehnt, bleibt der Ausschluss bestehen (§ 20 Abs. 2 Satz 2 WoGG). Wurde er abgelehnt, weil die Ausbildung nicht förderungsfähig ist oder du nicht zum förderungsberechtigten Personenkreis gehörst, steht dir die Leistung dem Grunde nach nicht zu. Lass dir den Grund der Ablehnung erklären.
Kann ich als Azubi mit Partner oder Kind Wohngeld bekommen?
Möglicherweise. Der Ausschluss gilt nur, wenn allen Haushaltsmitgliedern eine der Leistungen dem Grunde nach zusteht. Ob und wie viel Wohngeld es gibt, prüft die Wohngeldstelle.
Was passiert mit meinem Wohngeld, wenn ich eine Ausbildung beginne?
Fällt der Ausbildungsbeginn in einen laufenden Bewilligungszeitraum, wird das Wohngeld bis zu dessen Ablauf in gleicher Höhe weitergeleistet (§ 20 Abs. 2 Satz 4 WoGG). Danach gilt wieder die allgemeine Regel.
Gibt es einen Wohngeld-Rechner für Azubis?
Der Wohngeld-Assistent soll eine unverbindliche erste Orientierung bieten; verbindlich ist nur der Bescheid der Wohngeldbehörde.
Quellen
- §§ 7, 20, 21, 25 WoGG — gesetze-im-internet.de/wogg (abgerufen am 18.10.2026)
- §§ 56, 60, 61 SGB III — gesetze-im-internet.de/sgb_3 (abgerufen am 18.10.2026)



