Wohngeld-Einkommensgrenze auf einen Blick
Eine feste Euro-Grenze für Wohngeld gibt es nicht — die Grenze ergibt sich aus der Berechnungsformel des § 19 WoGG. Als Richtwert (Mietstufe III): Alleinstehende bis ca. 1.400 € anrechenbares Monatseinkommen, 2-Personen-Haushalte bis ca. 1.750 €, 4-Personen-Haushalte bis ca. 2.500 €. Gerechnet wird nicht mit dem Brutto, sondern mit dem bereinigten Einkommen nach Pauschal-Abzügen von bis zu 30 %. Zusätzlich verlangen die Behörden in der Praxis ein Mindesteinkommen, das den Lebensunterhalt plausibel deckt. (Stand: Juli 2026)
Die Wohngeld-Tabelle 2026: Was sie zeigt und wie du sie liest
Die Wohngeld-Tabelle ist das zentrale Werkzeug, um einzuschätzen, ob und wie viel Wohngeld du bekommst. Sie basiert auf dem Wohngeldgesetz (WoGG) in der Fassung der Wohngeldreform 2023, deren Beträge zum 1. Januar 2025 turnusmäßig fortgeschrieben wurden (§ 43 WoGG). Die für den 1. Januar 2027 vorgesehene Fortschreibung soll laut Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8284) einmalig ausgesetzt werden; ob und in welcher Form das beschlossen wird, ist offen. Bis eine Neuregelung in Kraft tritt, gelten die Werte von 2025. Die Tabelle verknüpft drei Faktoren miteinander: die Anzahl der Haushaltsmitglieder, das anrechenbare Gesamteinkommen und die Mietstufe deiner Gemeinde.
Wichtig vorab: Was in der Tabelle steht, ist nicht das, was automatisch auf deinem Konto landet. Die tatsächliche Wohngeldhöhe hängt von deiner konkreten Warmmiete und deinem genauen Einkommen ab. Die Tabelle gibt dir aber eine sehr gute Orientierung, ob sich ein Antrag lohnt — und in welcher Größenordnung du denken kannst.
In diesem Artikel erklären wir dir Schritt für Schritt, wie du die Tabelle liest, was Mietstufen bedeuten und was du tun kannst, wenn dein Einkommen knapp über der Grenze liegt. Gleich selbst prüfen: Was dir nach der Tabelle zustehen könnte, zeigt dir die kostenlose Berechnung im Wohngeld-Assistenten. Sie ist unverbindlich, über den Antrag entscheidet die Wohngeldstelle.
Die drei Achsen der Wohngeld-Tabelle
Jeder Wohngeldbetrag ergibt sich aus dem Zusammenspiel dreier Variablen:
- Haushaltsgröße: Wie viele Personen wohnen dauerhaft in deiner Wohnung? Jede weitere Person erhöht sowohl den möglichen Wohngeldbetrag als auch die zulässige Einkommensgrenze.
- Anrechenbares Einkommen: Das ist nicht dein Bruttolohn, sondern das bereingte Nettoeinkommen nach Abzug von Freibeträgen, Werbungskosten und einem pauschalen Abzug je nach sozialem Status. Das tatsächliche anrechenbare Einkommen liegt meistens deutlich unter dem Brutto.
- Mietstufe: Deutschland ist in sieben Mietstufen eingeteilt (I bis VII), die das regionale Mietpreisniveau widerspiegeln. In München (Mietstufe VII) sind die anerkannten Höchstmieten deutlich höher als in einer Gemeinde der Mietstufe I. Das wirkt sich direkt auf den Wohngeldbetrag aus.
Die Kombination aus diesen drei Faktoren ergibt über eine komplexe Formel (§ 19 WoGG) den konkreten Wohngeldbetrag. Die Tabellen in diesem Artikel zeigen dir Richtwerte, mit denen du schnell einschätzen kannst, wo du stehst.
Wohngeld nach Haushaltsgröße (Tabelle)
Die folgende Tabelle zeigt typische monatliche Wohngeldbeträge in Euro, aufgeteilt nach Haushaltsgröße und anrechenbarem Monatseinkommen. Als Basis gilt Mietstufe III (mittlere Mietstufe; welche Stufe für deine Gemeinde gilt, steht in der Anlage zur Wohngeldverordnung). Bei niedrigeren Mietstufen fällt das Wohngeld etwas geringer aus, bei höheren Mietstufen entsprechend höher.
| Anrechenbares Einkommen (mtl.) | 1 Person | 2 Personen | 3 Personen | 4 Personen | 5 Personen |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 600 € | ca. 330 € | ca. 420 € | ca. 530 € | ca. 640 € | ca. 750 € |
| 601 – 800 € | ca. 250 € | ca. 340 € | ca. 450 € | ca. 560 € | ca. 670 € |
| 801 – 1.000 € | ca. 170 € | ca. 260 € | ca. 360 € | ca. 470 € | ca. 580 € |
| 1.001 – 1.200 € | ca. 100 € | ca. 180 € | ca. 280 € | ca. 380 € | ca. 490 € |
| 1.201 – 1.400 € | ca. 40 € | ca. 110 € | ca. 200 € | ca. 300 € | ca. 410 € |
| 1.401 – 1.600 € | kein Anspruch | ca. 50 € | ca. 130 € | ca. 220 € | ca. 330 € |
| 1.601 – 1.800 € | kein Anspruch | kein Anspruch | ca. 70 € | ca. 150 € | ca. 250 € |
| 1.801 – 2.000 € | kein Anspruch | kein Anspruch | ca. 20 € | ca. 90 € | ca. 180 € |
| 2.001 – 2.500 € | kein Anspruch | kein Anspruch | kein Anspruch | ca. 30 € | ca. 110 € |
| über 2.500 € | kein Anspruch | kein Anspruch | kein Anspruch | kein Anspruch | kein Anspruch |
Hinweis: Diese Werte basieren auf Mietstufe III und einer Bruttokaltmiete im mittleren Bereich der jeweiligen Haushaltsgröße. Die tatsächlichen Beträge können je nach Wohnort, genauer Miethöhe und exaktem Einkommen abweichen. Zur unverbindlichen Orientierung kannst du den Wohngeld-Assistenten aufrufen.
Wie das Wohngeld mit der Haushaltsgröße wächst
Jede zusätzliche Person im Haushalt erhöht den Wohngeldbetrag aus zwei Gründen gleichzeitig: Erstens steigt die anerkannte Höchstmiete (mehr Personen brauchen mehr Platz), zweitens erhöht sich die Einkommensgrenze. Das bedeutet, dass auch Haushalte mit höherem Gesamteinkommen noch Anspruch haben können, wenn mehr Personen davon leben.
Eine Familie mit zwei Kindern kann also auch dann noch Wohngeld bekommen, wenn das Haushaltseinkommen deutlich über der Grenze für eine alleinstehende Person liegt. Das ist ein häufiges Missverständnis: Viele Familien denken, sie verdienen "zu viel" — und beantragen das Wohngeld gar nicht erst.
Zum Thema Einkommen kannst du hier weiterlesen: Wohngeld-Einkommensgrenze.
Einkommensgrenzen für Wohngeld 2026
Die Einkommensgrenzen für Wohngeld sind im WoGG nicht als feste Betragsgrenzen definiert — es gibt keine Tabelle, bei der du direkt ablesen kannst: "Ab X Euro gibt es kein Wohngeld mehr." Stattdessen ergibt sich die Grenze dynamisch aus der Berechnungsformel: Wenn der errechnete Wohngeldbetrag unter 10 Euro im Monat fiele, gibt es kein Wohngeld (§ 21 Nr. 1 WoGG).
Als grobe Orientierung gelten folgende Richtwerte für das anrechenbare Monatseinkommen, bis zu dem in Mietstufe III typischerweise noch Wohngeld möglich ist:
| Haushaltsgröße | Ungefähre Einkommensgrenze (mtl., Mietstufe III) | Ungefähre Einkommensgrenze (mtl., Mietstufe V) |
|---|---|---|
| 1 Person | bis ca. 1.400 € | bis ca. 1.600 € |
| 2 Personen | bis ca. 1.750 € | bis ca. 2.000 € |
| 3 Personen | bis ca. 2.100 € | bis ca. 2.400 € |
| 4 Personen | bis ca. 2.500 € | bis ca. 2.800 € |
| 5 Personen | bis ca. 2.900 € | bis ca. 3.300 € |
| 6 Personen | bis ca. 3.300 € | bis ca. 3.700 € |
Hinweis: "Anrechenbares Einkommen" ist nicht dasselbe wie Nettolohn oder Bruttolohn — es liegt nach Abzug aller Freibeträge in der Regel deutlich niedriger. Mehr dazu im Abschnitt "So berechnest du dein Wohngeld".
Was ist das anrechenbare Einkommen?
Das anrechenbare Einkommen (§§ 13–18 WoGG) ist das, was nach einer Reihe von Abzügen vom Bruttoeinkommen übrig bleibt:
- Steuerabzug: Je 10 % werden pauschal abgezogen für Steuern vom Einkommen, für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge und für Rentenversicherungsbeiträge — soweit solche Beiträge anfallen, zusammen höchstens 30 % (§ 16 WoGG). Eine Staffelung nach Steuerklassen gibt es nicht.
- Werbungskostenpauschale: Bei Arbeitnehmern gilt der Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro im Jahr (§ 9a EStG), also 102,50 Euro monatlich.
- Freibeträge für besondere Umstände: Für Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende und in bestimmten Fällen für Kinder gibt es zusätzliche Freibeträge (§ 17 WoGG).
Das Ergebnis kann erheblich unter dem nominalen Nettolohn liegen. Bei einem Arbeitnehmer mit 2.000 Euro Bruttolohn, der alle drei Pauschalabzüge hat, bleiben nach Werbungskosten-Pauschbetrag und 30 % Pauschalabzügen rund 1.330 Euro übrig.
Für deine berufliche Situation findest du eigene Ratgeber zu Wohngeld mit Minijob und Wohngeld für Selbstständige.
Wenn du die Tabelle für eine Ausbildung einordnen möchtest, lies den Ratgeber zu Wohngeld für Azubis. Für den Bezug von Arbeitslosengeld findest du eine eigene Einordnung unter Wohngeld und Arbeitslosengeld.
Wohngeld-Mindesteinkommen: Gibt es eine Untergrenze? (Tabelle)
Weniger bekannt als die obere Einkommensgrenze: Wohngeld hat in der Praxis auch eine Untergrenze. Im WoGG selbst steht kein fester Mindestbetrag — aber Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete, kein Ersatz für die Sicherung des Lebensunterhalts. Die Wohngeldbehörden prüfen deshalb nach der Wohngeld-Verwaltungsvorschrift, ob dein Einkommen zusammen mit Wohngeld und anderen Leistungen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhalt) den Lebensunterhalt plausibel deckt. Ist das nicht der Fall, wird der Antrag abgelehnt und auf Bürgergeld (SGB II) bzw. Grundsicherung (SGB XII) verwiesen.
Als Orientierung dient die Summe aus Bürgergeld-Regelsätzen und deiner Warmmiete. Die folgende Tabelle zeigt grobe Richtwerte für das benötigte verfügbare Monatseinkommen (inkl. Wohngeld und Kindergeld), basierend auf den Regelsätzen 2026 (Alleinstehende 563 €, Partner je 506 €, Kinder je nach Alter 357–471 €):
| Haushalt | Regelsatz-Summe (2026) | Benötigt inkl. Warmmiete (Beispiel Mietstufe III) |
|---|---|---|
| 1 Person | 563 € | ca. 1.100 – 1.200 € |
| 2 Erwachsene | 1.012 € | ca. 1.650 – 1.800 € |
| 2 Erwachsene + 1 Kind | ca. 1.400 € | ca. 2.100 – 2.300 € |
| 2 Erwachsene + 2 Kinder | ca. 1.800 € | ca. 2.550 – 2.800 € |
Wichtig: In die Plausibilitätsprüfung zählen — anders als bei der oberen Einkommensgrenze — auch Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhalt und das erwartete Wohngeld selbst mit. Deshalb scheitern nur wenige Anträge am Mindesteinkommen. Liegt dein Einkommen darunter, ist meist Bürgergeld die richtige Leistung — nicht Wohngeld.
Mietstufen und Höchstbeträge (Tabelle)
Die Mietstufe bestimmt, wie viel Miete beim Wohngeld überhaupt anerkannt wird. Je höher die Mietstufe, desto höher der anerkannte Höchstbetrag — und desto mehr Wohngeld ist möglich. Gleichzeitig zeigt die Mietstufe, dass Wohngeld in teuren Städten im Verhältnis zur Miete weniger weit reicht als in günstigen Regionen.
| Mietstufe | Beispielstädte | Höchstbetrag Miete 1 Pers. | Höchstbetrag Miete 2 Pers. | Höchstbetrag Miete 4 Pers. |
|---|---|---|---|---|
| I | Görlitz, Pirmasens, Chemnitz | 361 € | 437 € | 608 € |
| II | Leipzig, Schwerin, Kaiserslautern | 408 € | 493 € | 686 € |
| III | Dortmund, Dresden, Erfurt, Magdeburg, Bielefeld | 456 € | 551 € | 766 € |
| IV | Berlin, Bremen, Karlsruhe, Potsdam | 511 € | 619 € | 858 € |
| V | Hannover, Bonn, Kiel | 562 € | 680 € | 946 € |
| VI | Hamburg, Frankfurt am Main, Köln, Düsseldorf, Stuttgart, Freiburg, Mainz, Darmstadt | 615 € | 745 € | 1.035 € |
| VII | München | 677 € | 820 € | 1.139 € |
Die Höchstbeträge gelten für die Bruttokaltmiete (ohne Heizkosten) und ohne Klimakomponente. Übersteigt deine Miete den jeweiligen Höchstbetrag, wird nur der Höchstbetrag in die Berechnung eingestellt — nicht deine tatsächliche Miete. Das schmälert das Wohngeld, schließt es aber nicht aus.
Welche Mietstufe hat meine Gemeinde?
Die Mietenstufe jeder Gemeinde steht in der Anlage zur Wohngeldverordnung (WoGV). Du findest sie außerdem beim Wohngeldbüro deiner Gemeinde. Als Faustformel gilt: Größere Städte in wirtschaftlich starken Regionen haben höhere Mietstufen, ländliche Regionen im Osten oder strukturschwache Gebiete niedrigere.
Wichtig: Die Mietstufe bezieht sich auf deine Wohngemeinde, nicht auf deinen Arbeitsort. Wenn du in einer Kleinstadt wohnst und in die nächste Großstadt pendelst, gilt die Mietstufe der Kleinstadt.
So berechnest du dein Wohngeld mit der Tabelle
Die offizielle Formel nach § 19 WoGG lautet:
W = 1,15 × (M – (a + b × M + c × Y) × Y)
Klingt kompliziert — und ist es auch. Zum Glück musst du die Formel nicht selbst anwenden. Es gibt aber einen einfachen Schritt-für-Schritt-Ansatz, mit dem du dich schnell orientieren kannst:
Schritt 1: Anrechenbares Einkommen ermitteln
Addiere alle Bruttoeinnahmen aller Haushaltsmitglieder. Das sind Löhne, Renten, Mieteinnahmen, Unterhalt, Elterngeld und Ähnliches. Bestimmte Einnahmen bleiben außen vor, zum Beispiel das Kindergeld.
Dann ziehe die Werbungskosten ab und von dem Ergebnis je 10 % für Steuern, für Kranken- und Pflegeversicherung und für Rentenversicherung, soweit sie anfallen (§ 16 WoGG). Hast du besondere Freibeträge (Behinderung, Alleinerziehend), setze diese ebenfalls ab.
Schritt 2: Höchstbetrag für deine Miete prüfen
Schau in der Mietstufen-Tabelle nach dem Höchstbetrag für deine Haushaltsgröße und deine Mietstufe. Liegt deine Bruttokaltmiete darunter? Dann wird deine tatsächliche Miete verwendet. Liegt sie darüber? Dann geht nur der Höchstbetrag in die Rechnung ein.
Schritt 3: Tabelle ablesen und abgleichen
Schau in der Wohngeld-Tabelle oben nach: In welcher Einkommensstufe bist du? Für wie viele Personen? Gibt es einen Wohngeldbetrag in der Zelle? Dann lohnt sich der Antrag sehr wahrscheinlich.
Schritt 4: Genaue Berechnung
Für eine unverbindliche erste Einordnung kannst du den Wohngeld-Assistenten nutzen, der jetzt verfügbar ist. Über den Antrag und die Wohngeldhöhe entscheidet die zuständige Behörde.
Rechenbeispiel: Alleinstehende Person
Die drei Rechenbeispiele zeigen Größenordnungen. Sie ersetzen keine Berechnung nach § 19 WoGG mit den Koeffizienten der Anlage 2.
Maria, 34 Jahre, lebt allein in Karlsruhe (Mietstufe IV) und bezahlt 720 Euro Bruttokaltmiete. Sie arbeitet als Einzelhandelskauffrau und verdient 2.100 Euro brutto. Wie viel Wohngeld könnte sie bekommen?
Schritt 1: Anrechenbares Einkommen berechnen
- Bruttoeinkommen: 2.100 €
- Werbungskosten-Pauschbetrag (1.230 € im Jahr): – 102,50 €
- Pauschalabzüge nach § 16 WoGG (30 % von 1.997,50 €): – 599,25 €
- Anrechenbares Einkommen: ca. 1.398 €
Schritt 2: Höchstbetrag prüfen
Mietstufe IV, 1 Person: Höchstbetrag 511 Euro. Marias Miete von 720 Euro übersteigt diesen Betrag. Als Miete wird daher nur der Höchstbetrag von 511 Euro angesetzt (dazu kommen Klima- und Heizkostenkomponente nach § 11 Abs. 1 WoGG).
Schritt 3: Wohngeld
Wie hoch das Wohngeld genau ist, ergibt sich aus der Formel nach § 19 WoGG mit den Werten der Anlage 2; verbindlich berechnet es die Wohngeldstelle. Eine unverbindliche Einschätzung bietet der Wohngeld-Assistent.
Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern
Die Familie Schreiber (Vater, Mutter, zwei Kinder im Schulalter) lebt in Hannover (Mietstufe V) und zahlt 1.300 Euro Bruttokaltmiete. Der Vater verdient 2.800 Euro brutto, die Mutter arbeitet in Teilzeit und verdient 1.200 Euro brutto. Zusammen kommen sie auf 4.000 Euro brutto.
Schritt 1: Anrechenbares Einkommen berechnen
- Vater: (2.800 € – 102,50 €) – 30 % = ca. 1.888 €
- Mutter: (1.200 € – 102,50 €) – 30 % = ca. 768 €
- Anrechenbares Haushaltseinkommen: ca. 2.656 €
Hinweis: Einen allgemeinen Kinderfreibetrag kennt das WoGG nicht. Ein Freibetrag für Kinder kommt nur in den Fällen des § 17 WoGG in Betracht, etwa bei Kindern unter 25 Jahren mit eigenen Erwerbseinnahmen bis 1.200 Euro im Jahr.
Schritt 2: Höchstbetrag prüfen
Mietstufe V, 4 Personen: Höchstbetrag 946 Euro. Die Familie zahlt 1.300 Euro, es wird also nur 946 Euro angesetzt (dazu kommen Klima- und Heizkostenkomponente nach § 11 Abs. 1 WoGG).
Schritt 3: Wohngeld
Wie hoch das Wohngeld genau ist, ergibt sich aus der Formel nach § 19 WoGG mit den Werten der Anlage 2; verbindlich berechnet es die Wohngeldstelle. Eine unverbindliche Einschätzung bietet der Wohngeld-Assistent.
Rechenbeispiel: Rentner-Ehepaar
Gerda und Karl, beide 72 Jahre, wohnen in einer Zweizimmerwohnung in einer Mittelstadt in Sachsen-Anhalt (Mietstufe II). Ihre Miete beträgt 480 Euro bruttokalt. Gerda erhält eine Rente von 950 Euro, Karl bezieht 1.100 Euro Rente. Zusammen kommen sie auf 2.050 Euro monatlich.
Schritt 1: Anrechenbares Einkommen berechnen
- Gerda: 950 € – 8,50 € Werbungskosten-Pauschbetrag (102 € im Jahr, § 9a Satz 1 Nr. 3 EStG) – 10 % für Kranken- und Pflegeversicherung (§ 16 WoGG) = ca. 847 €
- Karl: 1.100 € – 8,50 € – 10 % = ca. 982 €
- Anrechenbares Haushaltseinkommen: ca. 1.829 € (vereinfacht, ohne Steuerabzug)
Hinweis: Einen pauschalen Freibetrag für Rentner gibt es nicht; ein Abzug für Grundrentenzeiten (§ 17a WoGG) setzt mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten voraus und wird individuell berechnet. Rentner zahlen keine Beiträge zur Rentenversicherung, aber in der Regel volle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Diese werden beim WoGG pauschal berücksichtigt. Die genaue Berechnung hängt vom Rentenbescheid ab.
Schritt 2: Höchstbetrag prüfen
Mietstufe II, 2 Personen: Höchstbetrag 493 Euro. Gerdas und Karls Miete liegt mit 480 Euro darunter — es wird also die tatsächliche Miete von 480 Euro angesetzt. Das ist günstig für die Berechnung.
Schritt 3: Wohngeld
Wie hoch das Wohngeld genau ist, ergibt sich aus der Formel nach § 19 WoGG mit den Werten der Anlage 2; verbindlich berechnet es die Wohngeldstelle. Eine unverbindliche Einschätzung bietet der Wohngeld-Assistent.
Was tun wenn dein Einkommen knapp über der Grenze liegt?
Du hast die Tabelle gecheckt und dein anrechenbares Einkommen liegt gerade oberhalb der Grenze, ab der kein Wohngeld mehr gezahlt wird? Dann gibt es mehrere Möglichkeiten, die du prüfen solltest:
1. Freibeträge vollständig ausschöpfen
Viele Antragsteller übersehen Freibeträge, die das anrechenbare Einkommen senken:
- Schwerbehinderung: Bei einem GdB von 100 oder bei einem GdB unter 100 mit Pflegebedürftigkeit (häusliche oder teilstationäre Pflege) wird ein Freibetrag von 1.800 Euro jährlich (150 Euro monatlich) abgezogen (§ 17 Nr. 1 WoGG).
- Alleinerziehende: Ein Freibetrag von 1.320 Euro jährlich (110 Euro monatlich) senkt das anrechenbare Einkommen, wenn du allein mit mindestens einem Kind unter 18 wohnst, für das Kindergeld gezahlt wird (§ 17 Nr. 3 WoGG).
- Kinder mit eigenem Verdienst: Erwerbseinnahmen eines Kindes unter 25 Jahren bleiben bis 1.200 Euro im Jahr frei (§ 17 Nr. 4 WoGG).
Für deine persönliche Situation kannst du die Ratgeber zu Wohngeld bei Schwerbehinderung und Wohngeld mit Elterngeld ergänzend zur Tabelle lesen.
2. Werbungskosten einzeln nachweisen
Der Werbungskosten-Pauschbetrag beträgt 1.230 Euro im Jahr (102,50 Euro monatlich, § 9a EStG). Wenn deine tatsächlichen Werbungskosten höher sind — etwa wegen langer Pendlerstrecken oder berufsbedingter Ausstattung — kannst du die tatsächlichen Kosten geltend machen. Das senkt das anrechenbare Einkommen und kann über die Grenze entscheiden.
3. Alle Haushaltsmitglieder prüfen
Das Wohngeld wird für den gesamten Haushalt berechnet. Wenn ein Haushaltsmitglied (zum Beispiel ein volljähriges Kind) zeitweise oder dauerhaft ausgezogen ist, aber noch gemeldet ist, beeinflusst das die Berechnung. Prüfe die aktuelle Zusammensetzung des Haushalts genau.
4. Wohnkostenanteil überprüfen
Wenn deine Miete über dem Höchstbetrag für deine Mietstufe liegt, bekommst du zwar weniger Wohngeld — aber es kann sich trotzdem lohnen. Eine Senkung der Miete (durch Anbieterwechsel oder Umzug) könnte das Wohngeld deutlich erhöhen.
5. Zweimal rechnen lassen
Wohngeldberechnungen sind fehleranfällig. Wenn du knapp über der Grenze zu liegen scheinst, lass die Berechnung von einer unabhängigen Stelle prüfen. Viele Sozialdienste und Schuldnerberatungsstellen bieten das kostenlos an. Auf wohngeldassistent.de kannst du den Wohngeld-Assistenten nutzen.
6. Antrag trotzdem stellen
Wenn du dir nicht sicher bist, ob du über der Grenze liegst: Stelle den Antrag trotzdem. Das Wohngeldbüro lehnt ihn ab, wenn kein Anspruch besteht — aber der Antrag selbst kostet dich nichts außer Zeit. Besser einmal abgelehnt werden als dauerhaft auf eine mögliche Förderung zu verzichten.
Für die Fragen nach dem Antrag führt dich der Ratgeber zur Auszahlung von Wohngeld von der Tabellenorientierung zum Thema Zahlung weiter.
FAQ
FAQ: Wohngeld-Tabelle
Gilt die Wohngeld-Tabelle 2026 auch für 2027?
Die aktuellen Beträge basieren auf der Wohngeldreform 2023, fortgeschrieben zum 1. Januar 2025 (§ 43 WoGG, Anpassung alle zwei Jahre). Die für den 1. Januar 2027 vorgesehene Fortschreibung soll laut Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 21/8284) einmalig ausgesetzt werden; ob und in welcher Form das beschlossen wird, ist offen. Bis eine Neuregelung in Kraft tritt, gelten die Werte von 2025. Der Entwurf sieht außerdem vor, die Heizkostenkomponente zu halbieren und die Formel anzupassen – die Beträge können sich 2027 also auch ohne Fortschreibung ändern, teils nach unten. Für deine Beantragung 2026 gelten die hier genannten Richtwerte. Was der Entwurf sonst vorsieht, steht im Ratgeber Wohngeld 2027.
Wohngeld-Einkommensgrenze: brutto oder netto?
Weder noch — gerechnet wird mit dem anrechenbaren Einkommen nach dem WoGG. Ausgangspunkt ist das Bruttoeinkommen, davon gehen pauschal bis zu 30 % ab (je 10 % für Steuern, Renten- und Krankenversicherung, § 16 WoGG), dazu Werbungskosten und Freibeträge. Das Ergebnis liegt meist deutlich unter dem Netto. Vergleiche dein Gehalt also nie direkt mit den Tabellenwerten — rechne erst die Abzüge herunter. Auf wohngeldassistent.de kannst du den Wohngeld-Assistenten nutzen.
Gibt es ein Mindesteinkommen für Wohngeld?
Kein gesetzlich fixiertes — aber die Behörde prüft, ob dein Einkommen plus Wohngeld, Kindergeld und weitere Leistungen den Lebensunterhalt plausibel deckt (Orientierung: Bürgergeld-Regelsätze plus Warmmiete). Liegt dein verfügbares Einkommen darunter, wird der Antrag abgelehnt und auf Bürgergeld verwiesen. Die Richtwerte findest du oben in der Mindesteinkommen-Tabelle.
Muss ich die Tabelle selbst berechnen?
Nein. Die Tabelle dient der Orientierung. Für den tatsächlichen Antrag füllt du das Formular W101 aus und das Wohngeldbüro berechnet deinen Anspruch. Auf wohngeldassistent.de kannst du den Wohngeld-Assistenten nutzen.
Was ist, wenn ich in einer Eigentumswohnung lebe?
Eigentümer können Wohngeld in Form des Lastenzuschusses beantragen. Statt der Miete werden die monatlichen Kreditraten und Nebenkosten als Belastung angerechnet. Die Berechnungslogik ist ähnlich, aber nicht identisch mit dem Mietzuschuss.
Zählt das Kindergeld zum Einkommen?
Nein. Kindergeld wird beim Wohngeld nicht als Einkommen gewertet. Es gibt jedoch Fälle, in denen das Kindergeld als Einkommen des Kindes gilt, wenn das Kind volljährig ist und eigene Einnahmen hat.
Wie lange wird Wohngeld bewilligt?
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Danach musst du einen Weiterbewilligungsantrag stellen. Die Behörde prüft dann erneut, ob die Voraussetzungen noch erfüllt sind. Steigen die Einkünfte und Einnahmen aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder nicht nur vorübergehend um mehr als 15 %, musst du das unverzüglich mitteilen (§ 27 Abs. 3 WoGG).
Warum weichen Online-Rechner von der Tabelle ab?
Die Tabelle in diesem Artikel gibt Richtwerte. Abweichungen entstehen durch deine individuelle Miethöhe, genaue Einkommensabzüge und anwendbare Freibeträge. Auf wohngeldassistent.de kannst du den Wohngeld-Assistenten nutzen.
Was passiert, wenn ich zu viel Wohngeld bekomme?
Wenn sich nachträglich herausstellt, dass das Wohngeld zu hoch war — etwa weil sich dein Einkommen erhöht hat und du es nicht gemeldet hast — musst du den Differenzbetrag zurückzahlen. Im schlimmsten Fall drohen Bußgelder bei vorsätzlicher Falschangabe. Es ist daher wichtig, Einkommensänderungen rechtzeitig zu melden.
Kann ich rückwirkend Wohngeld beantragen?
Nein. Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag beim Wohngeldbüro eingeht — nicht rückwirkend. Stell den Antrag deshalb so früh wie möglich. Jeder Monat Verzögerung bedeutet einen Monat weniger Förderung.
Beeinflusst Wohngeld andere Sozialleistungen?
Wohngeld wird bei der Berechnung von ALG II, Sozialhilfe und Grundsicherung als Einkommen angerechnet. Wer also gleichzeitig Bürgergeld bekommt, profitiert vom Wohngeld in der Regel nicht doppelt. Umgekehrt wird Wohngeld nicht als Einkommen bei der Berechnung von Kinderzuschlag oder Elterngeld gewertet.



