Auf den Punkt:
Die Höhe deines Wohngelds ergibt sich aus einer festen Formel in § 19 WoGG: 1,15 × (M − (a + b·M + c·Y) × Y). M ist deine anerkannte Miete (begrenzt durch die Mietstufe deiner Gemeinde, § 12 WoGG), Y dein bereinigtes Haushaltseinkommen, a/b/c feste Koeffizienten nach Haushaltsgröße (Anlage 2 WoGG). Es gibt keine pauschale "Wohngeld-Höhe" — nur eine individuelle Berechnung. Exakt für deine Zahlen rechnet das der Wohngeld-Assistent in wenigen Minuten.
Es gibt keine feste Wohngeld-Höhe — nur eine Formel
Eine der häufigsten Fragen an das Wohngeldamt lautet: "Wie viel Wohngeld bekomme ich?" Die ehrliche Antwort: Das kommt darauf an — und zwar auf vier Faktoren, die in einer gesetzlich festgelegten Formel zusammenspielen. Anders als etwa beim Kindergeld gibt es keinen festen Betrag pro Person, sondern eine individuelle Berechnung nach § 19 des Wohngeldgesetzes (WoGG).
Wer die vier Faktoren kennt, kann schon vor dem Antrag grob einschätzen, in welcher Größenordnung sich das eigene Wohngeld bewegen dürfte — und versteht später den Bescheid, statt nur eine Zahl zu sehen.
Die WoGG-Formel: So rechnet das Amt
Die gesetzliche Formel aus § 19 Abs. 1 WoGG lautet wörtlich:
„Das Wohngeld wird nach der Formel 1,15 · (M – (a + b · M + c · Y) · Y) Euro berechnet."
Das sieht komplizierter aus, als es ist. Drei Variablen bestimmen das Ergebnis:
- M — die anerkannte monatliche Miete oder Belastung in Euro (begrenzt durch die Mietstufe deiner Gemeinde, dazu unten mehr)
- Y — dein monatliches Gesamteinkommen in Euro, nach Abzug aller gesetzlichen Pauschalen und Freibeträge
- a, b, c — feste Rechenparameter, die sich nach der Haushaltsgröße richten (Anlage 2 WoGG) und mit steigender Personenzahl den Betrag begünstigen
Vereinfacht gesagt: Von deiner anerkannten Miete wird ein Anteil abgezogen, der von deinem Einkommen abhängt. Was übrig bleibt, wird mit dem Faktor 1,15 hochgerechnet — das ist der eigentliche Wohngeldbetrag. Die genauen Rechenschritte und Rundungsregeln legt Anlage 3 WoGG fest (kaufmännische Rundung auf volle Euro).
Diese Formel per Hand durchzurechnen ist fehleranfällig — schon kleine Eingabefehler verschieben das Ergebnis um mehrere Euro. Der Wohngeld-Assistent wendet die Formel automatisch und fehlerfrei an.
Faktor 1: Die anerkannte Miete (M)
Nicht deine komplette Warmmiete zählt, sondern die anerkannte Bruttokaltmiete — begrenzt durch einen Höchstbetrag, der von deiner Haushaltsgröße und der Mietstufe deiner Gemeinde abhängt (§ 12 WoGG i. V. m. Anlage 1). Liegt deine tatsächliche Miete unter diesem Höchstbetrag, zählt die echte Miete. Liegt sie darüber, wird nur der Höchstbetrag angesetzt — die Differenz trägst du selbst.
Zur anerkannten Miete kommen zwei Pauschalen automatisch hinzu, ohne dass du sie separat beantragen musst:
- Heizkostenkomponente — ein fester monatlicher Zuschlag je nach Haushaltsgröße, seit der Wohngeldreform 2023 dauerhaft im Wohngeld integriert
- Klimakomponente — ein zusätzlicher Zuschlag, der energetische Standards pauschal berücksichtigt
Details zur Mietstufe deiner Gemeinde erklärt der Artikel Was ist die Mietstufe?, die konkreten Höchstbeträge nach Stufe findest du in der Wohngeld-Tabelle 2026.
Faktor 2: Das bereinigte Einkommen (Y)
Y ist nicht dein Bruttolohn, sondern das maßgebliche Einkommen nach Abzug gesetzlicher Pauschalen und Freibeträge. Das ist der Faktor, den die meisten Antragsteller unterschätzen — und der Grund, warum sich eine genaue Berechnung fast immer lohnt.
Pauschale Abzüge nach § 16 WoGG
Vom Bruttoeinkommen werden pauschal je 10 Prozent abgezogen für:
- Steuern vom Einkommen
- Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
- Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
Wer alle drei Beiträge zahlt, kommt so auf einen Gesamtabzug von 30 Prozent — bevor überhaupt Freibeträge berücksichtigt werden. Dazu kommt eine Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer bzw. eine niedrigere Pauschale für Renteneinkünfte.
Zusätzliche Freibeträge nach § 17 WoGG
Je nach Lebenssituation kommen weitere Freibeträge hinzu, die dein anrechenbares Einkommen zusätzlich senken:
- Schwerbehinderung (Grad 100, oder niedriger bei Pflegebedürftigkeit): Freibetrag pro betroffenem Haushaltsmitglied
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem minderjährigen, kindergeldberechtigten Kind zusammenleben: eigener Freibetrag
- Erwerbstätige Kinder unter 25 Jahren im Haushalt: deren Erwerbseinkommen wird bis zu einem Höchstbetrag freigestellt
- Opfer nationalsozialistischer Verfolgung: eigener Freibetrag
Wichtig: Kindergeld zählt nicht als Einkommen und wird bei der Wohngeldberechnung nicht angerechnet.
In Summe können Pauschalen und Freibeträge das anrechenbare Einkommen deutlich unter das Bruttoeinkommen drücken — bei manchen Haushalten um mehrere hundert Euro im Jahr. Das ist der Hauptgrund, warum ein Wohngeldrechner mit den korrekten Abzügen präziser ist als eine grobe Faustregel.
Faktor 3: Die Haushaltsgröße
Jede weitere Person im Haushalt wirkt sich doppelt aus: Sie erhöht sowohl den zulässigen Mietenhöchstbetrag als auch die Koeffizienten a, b und c in der Formel — beides zusammen führt bei größeren Haushalten tendenziell zu höherem Wohngeld, sofern das Einkommen nicht proportional mitwächst. Als Haushaltsmitglieder zählen alle Personen, die dauerhaft in der Wohnung leben und zusammen wirtschaften — nicht nur die Antragsteller selbst.
Faktor 4: Die Mietstufe deiner Gemeinde
Die Mietstufe (I bis VII) spiegelt das regionale Mietniveau wider und wird vom Statistischen Bundesamt anhand der jährlichen Wohngeldstatistik ermittelt (§ 12 WoGG). Sie bestimmt, wie hoch der Mieten-Höchstbetrag M in deiner Formel maximal ausfallen darf. In München (Stufe VII) liegt dieser Höchstbetrag deutlich über dem einer ländlichen Gemeinde in Stufe I — selbst bei identischem Einkommen und identischer Haushaltsgröße kann das Wohngeld dadurch spürbar unterschiedlich ausfallen.
Beispielrechnung: So wirken die Faktoren zusammen
Ein Einpersonenhaushalt in einer Gemeinde der Mietstufe III zahlt 450 € Bruttokaltmiete (unterhalb des Höchstbetrags dieser Stufe) und hat nach Abzug aller Pauschalen und Freibeträge ein maßgebliches monatliches Einkommen von rund 1.200 €. Setzt man diese Werte in die WoGG-Formel ein — inklusive der amtlichen Heizkosten- und Klimakomponente sowie der für 1-Personen-Haushalte geltenden Koeffizienten aus Anlage 2 — ergibt sich ein Wohngeld von ca. 145–155 € pro Monat.
Diese Spanne zeigt bewusst eine Bandbreite: Rundungsschritte und die exakte Zusammensetzung der Warmmiete können das Ergebnis um wenige Euro verschieben. Für dein exaktes Ergebnis mit deinen echten Zahlen nutze den Wohngeld-Assistenten — er rechnet die Formel vollständig und ohne Rundungsfehler durch.
Wann lohnt sich kein Antrag?
Liegt dein Einkommen deutlich über der Grenze, ergibt die Formel einen negativen oder sehr niedrigen Betrag — dann besteht kein Anspruch. Anlage 3 WoGG legt zusätzlich Mindestbeträge für M und Y fest, unterhalb derer ebenfalls kein Wohngeld gezahlt wird. Ob sich ein Antrag lohnt, hängt also nicht nur vom Einkommen allein ab, sondern vom Zusammenspiel aller vier Faktoren — deshalb ist eine echte Berechnung aussagekräftiger als eine Pi-mal-Daumen-Schätzung.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Wohngeld-Höhe selbst nachrechnen?
Theoretisch ja — die Formel aus § 19 WoGG ist öffentlich einsehbar (gesetze-im-internet.de). Praktisch ist die manuelle Berechnung fehleranfällig, weil Höchstbeträge, Koeffizienten, Heizkosten- und Klimakomponente aus mehreren Anlagen zusammengeführt werden müssen. Ein Online-Rechner mit den amtlichen Parametern ist deutlich zuverlässiger.
Warum ist mein tatsächliches Wohngeld anders als mein grober Überschlag?
Meist liegt es an den Abzügen beim Einkommen: Wer die 10-Prozent-Pauschalen für Steuern, Kranken-/Pflege- und Rentenversicherung sowie individuelle Freibeträge nicht vollständig berücksichtigt, überschätzt sein maßgebliches Einkommen — und unterschätzt dadurch das Wohngeld.
Wird mein Vermögen bei der Höhe berücksichtigt?
Die WoGG-Formel selbst rechnet nur mit Einkommen (Y), nicht mit Vermögen. Es gibt jedoch eine separate Vermögensprüfung als Ausschlusskriterium für den Wohngeldanspruch insgesamt — dazu mehr im Artikel Wohngeld-Anspruch prüfen.
Ändert sich die Wohngeld-Höhe während der Bewilligung automatisch?
Nein. Der bewilligte Betrag gilt für den festgelegten Bewilligungszeitraum (in der Regel 12 Monate). Ändern sich Einkommen, Miete oder Haushaltsgröße wesentlich, bist du verpflichtet, das der Wohngeldbehörde zu melden — das kann zu einer Neuberechnung führen.
Warum bekommen zwei Haushalte mit gleichem Einkommen unterschiedlich viel Wohngeld?
Weil neben dem Einkommen auch Miethöhe, Haushaltsgröße und vor allem die Mietstufe der Gemeinde in die Formel einfließen. Zwei identische Einkommen in unterschiedlichen Mietstufen führen fast immer zu unterschiedlichen Ergebnissen.
Quellen
- § 19 WoGG (Berechnungsformel) — gesetze-im-internet.de/wogg/__19.html
- § 12 WoGG (Mietstufen) — gesetze-im-internet.de/wogg/__12.html
- § 16 WoGG (Pauschale Abzüge) — gesetze-im-internet.de/wogg/__16.html
- § 17 WoGG (Freibeträge) — gesetze-im-internet.de/wogg/__17.html
- Anlage 1–3 WoGG (Höchstbeträge, Koeffizienten, Rechenschritte) — gesetze-im-internet.de/wogg/anlage_1.html, anlage_2.html, anlage_3.html


