Auf den Punkt:
Die Wohngeld-Tabelle 2026 nach § 12 WoGG zeigt die maximal anrechenbare Miete pro Haushaltsgröße und Mietenstufe (I–VII). Werte: 361 € (1 Person, Stufe I) bis 1.302 € (5 Personen, Stufe VII), dazu je weitere Person 82 € bis 163 €. Liegt deine Bruttokaltmiete darunter, zählt die echte Miete. Liegt sie darüber, gilt die Tabellen-Obergrenze. Die Mietenstufe deiner Gemeinde legt das BMWSB fest — sie spiegelt das lokale Mietpreisniveau. Auf wohngeldassistent.de kannst du den Wohngeld-Assistenten nutzen.
Was die Wohngeld-Tabelle 2026 dir sagt
Die Wohngeld-Tabelle 2026 basiert auf dem Wohngeldgesetz (WoGG) in der Fassung der Wohngeld-Plus-Reform von 2023. Sie zeigt dir, welche Miete das Wohngeldamt für deine Haushaltsgröße und deinen Wohnort maximal anrechnet — die sogenannte Mietenobergrenze. Liegt deine tatsächliche Bruttokaltmiete darunter, wird die echte Miete angesetzt. Liegt sie darüber, zählt nur die Obergrenze aus der Tabelle.
Entscheidend für die Tabelle ist deine Mietenstufe — sie beschreibt das lokale Mietpreisniveau deiner Gemeinde. Deutschland ist seit dem 1. Januar 2020 in sieben Stufen (I bis VII) eingeteilt. Je höher die Stufe, desto teurer die Region und desto großzügiger die anrechenbare Miete.
In diesem Artikel findest du die vollständige Tabelle mit Mietenobergrenzen, 5 Berechnungsbeispiele mit echten Städten und einen Jahresvergleich 2024 vs. 2025 vs. 2026. Gleich selbst prüfen: Was dir nach der Tabelle zustehen könnte, zeigt dir die kostenlose Berechnung im Wohngeld-Assistenten. Sie ist unverbindlich, über den Antrag entscheidet die Wohngeldstelle.
Zur Einkommensseite der Tabellenorientierung lies die Erläuterung zur Einkommensgrenze beim Wohngeld. Je nach Erwerbssituation helfen dir ergänzend die Ratgeber zu Wohngeld mit Minijob und Wohngeld für Selbstständige.
Die Berechnung für selbst genutztes Eigentum mit Beispielen findest du im Lastenzuschuss-Rechner.
Mietenstufen I–VII: Was bestimmt deine Stufe?
Die Mietenstufe deiner Gemeinde wird durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) festgelegt und regelmäßig aktualisiert. Grundlage ist das lokale Mietpreisniveau im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Die rechtliche Basis findet sich in § 12 WoGG in Verbindung mit Anlage 1 zum Wohngeldgesetz.
Welche Faktoren bestimmen die Stufe?
- Wohnort (Gemeinde): Die Mietenstufe ist an die politische Gemeinde gebunden — nicht an den Stadtbezirk oder die Postleitzahl. Eine Gemeinde kann nur eine Stufe haben.
- Lokales Mietpreisniveau: Grundlage sind die örtlichen Mietspiegel und die durchschnittlichen Wohnkosten im Vergleich zum gesamtdeutschen Mittel.
- Haushaltsgröße: Die Mietenobergrenze steigt mit jeder weiteren Person im Haushalt — mehr Personen brauchen mehr Wohnfläche und zahlen deshalb mehr Miete.
Die Stufen bedeuten vereinfacht:
- Stufe I: Sehr niedrige Mieten, ländliche Regionen Ostdeutschlands (z. B. Teile Brandenburgs, Sachsen-Anhalts)
- Stufe II: Niedrige Mieten, Kleinstädte in strukturschwachen Regionen
- Stufe III: Mittleres Mietpreisniveau, viele mittelgroße westdeutsche Städte
- Stufe IV: Überdurchschnittliche Mieten, Großstädte und Ballungsräume
- Stufe V: Hohe Mieten, z. B. Hannover, Kiel und Nürnberg
- Stufe VI: Sehr hohe Mieten, z. B. Köln, Frankfurt am Main, Hamburg, Stuttgart, Düsseldorf
- Stufe VII: Höchste Mieten in Deutschland, München und das Münchner Umland sowie einzelne Gemeinden in anderen Bundesländern (seit 1. Januar 2020)
WoGG § 12 Anlage 1: Mietenobergrenze-Tabelle 2026
Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Mietenobergrenzen in Euro (Tabellenwerte ohne Währungszeichen) nach Haushaltsgröße und Mietenstufe gemäß § 12 WoGG, Anlage 1 in der geltenden Fassung für 2026. Diese Beträge gelten für die Bruttokaltmiete (ohne Heizkosten).
| Haushalt | Stufe I | Stufe II | Stufe III | Stufe IV | Stufe V | Stufe VI | Stufe VII |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 Person | 361 | 408 | 456 | 511 | 562 | 615 | 677 |
| 2 Personen | 437 | 493 | 551 | 619 | 680 | 745 | 820 |
| 3 Personen | 521 | 587 | 657 | 737 | 809 | 887 | 975 |
| 4 Personen | 608 | 686 | 766 | 858 | 946 | 1.035 | 1.139 |
| 5 Personen | 694 | 782 | 875 | 982 | 1.080 | 1.183 | 1.302 |
| 6 Personen | 776 | 876 | 981 | 1.101 | 1.209 | 1.332 | 1.465 |
| 7 Personen | 858 | 970 | 1.087 | 1.220 | 1.338 | 1.481 | 1.628 |
| jede weitere Person | +82 | +94 | +106 | +119 | +129 | +149 | +163 |
Hinweis: Dies sind die Höchstbeträge nach Anlage 1 zum WoGG. Liegt deine Bruttokaltmiete darunter, wird deine echte Miete angesetzt. Zum Höchstbetrag kommt die Klimakomponente hinzu (§ 12 Abs. 7 WoGG), zur berücksichtigten Miete die Heizkostenkomponente (§ 12 Abs. 6 WoGG); siehe unten.
Mietenstufen der größten deutschen Städte
Die vollständige Liste aller Gemeinden mit ihrer Mietenstufe findest du auf der Website des BMWSB unter bmwsb.bund.de (Suche: "Mietenstufen Wohngeld"). Hier die Mietenstufen der größten deutschen Städte im Überblick:
| Stadt | Mietenstufe | Einordnung |
|---|---|---|
| München | VII | höchste Mieten bundesweit |
| Frankfurt am Main | VI | sehr hohes Mietniveau |
| Hamburg | VI | sehr hohes Mietniveau |
| Berlin | IV | überdurchschnittlich |
| Düsseldorf | VI | sehr hohes Mietniveau |
| Stuttgart | VI | sehr hohes Mietniveau |
| Köln | VI | sehr hohes Mietniveau |
| Leipzig | II | niedriges Mietniveau |
| Dresden | III | mittleres Mietniveau |
| Hannover | V | hohes Mietniveau |
| Bremen | IV | überdurchschnittlich |
| Nürnberg | V | hohes Mietniveau |
| Dortmund | III | mittleres Mietniveau |
| Cottbus | II | niedriges Mietniveau |
| Erfurt | III | mittleres Mietniveau |
| Rostock | III | mittleres Mietniveau |
Deine Stadt ist nicht dabei? Die offizielle Suche des BMWSB listet alle rund 11.000 Gemeinden in Deutschland. Gib einfach deinen Wohnort ein und du siehst sofort deine Mietenstufe. Die Mietenstufe wird bei jeder größeren Wohngeldreform aktualisiert.
5 Berechnungsbeispiele mit echten Tabellenwerten
Die folgenden Beispiele zeigen, wie die Wohngeld-Tabelle in der Praxis funktioniert. Alle Werte basieren auf der Tabelle oben und den Einkommensgrenzen gemäß WoGG 2026.
Single in Berlin (Mietenstufe IV)
Lena, 34, lebt allein in Berlin-Neukölln und zahlt 680 € Bruttokaltmiete. Sie arbeitet Teilzeit und hat ein anrechenbares Monatseinkommen von 1.050 €.
| Mietenstufe: IV (Berlin) | |
| Haushaltsgröße | 1 Person |
| Mietenobergrenze laut Tabelle | 511 € |
| Angesetzte Miete | 511 € (da 680 € > Obergrenze) |
| Anrechenbares Einkommen | 1.050 € |
| Wohngeld: verbindlich berechnet es die Wohngeldstelle nach § 19 WoGG; eine unverbindliche Einschätzung bietet der Wohngeld-Assistent | |
Lena bekommt Wohngeld, obwohl ihre Miete über der Obergrenze liegt — es wird einfach nur der Tabellenwert angesetzt.
Paar in München (Mietenstufe VII)
Michael und Sabine, beide Rentner, leben in München und zahlen gemeinsam 1.100 € Bruttokaltmiete. Ihr gemeinsames anrechenbares Einkommen liegt bei 1.600 €.
| Mietenstufe: VII (München) | |
| Haushaltsgröße | 2 Personen |
| Mietenobergrenze laut Tabelle | 820 € |
| Angesetzte Miete | 820 € (da 1.100 € > Obergrenze) |
| Anrechenbares Einkommen | 1.600 € |
| Wohngeld: verbindlich berechnet es die Wohngeldstelle nach § 19 WoGG; eine unverbindliche Einschätzung bietet der Wohngeld-Assistent | |
Trotz der hohen Münchner Mieten kann das Paar von der hohen Mietenobergrenze in Stufe VII profitieren. Stufe VII gibt es seit der Wohngeldreform zum 1. Januar 2020 — davor war Stufe VI die höchste.
Familie mit 3 Kindern in Hamburg (Mietenstufe VI)
Familie Özdemir besteht aus 2 Elternteilen und 3 Kindern (5 Personen). Sie wohnen in Hamburg-Bergedorf und zahlen 1.250 € Bruttokaltmiete. Das gemeinsame anrechenbare Einkommen beträgt 2.200 €.
| Mietenstufe: VI (Hamburg) | |
| Haushaltsgröße | 5 Personen |
| Mietenobergrenze laut Tabelle | 1.183 € |
| Angesetzte Miete | 1.183 € (da 1.250 € > Obergrenze) |
| Anrechenbares Einkommen | 2.200 € |
| Wohngeld: verbindlich berechnet es die Wohngeldstelle nach § 19 WoGG; eine unverbindliche Einschätzung bietet der Wohngeld-Assistent | |
Bei einer 5-köpfigen Familie steigen sowohl die anerkannte Miete als auch die Einkommensgrenzen erheblich. Heizkosten- und Klimakomponente steigen mit der Haushaltsgröße (§ 12 Abs. 6 und 7 WoGG).
Rentner in Cottbus (Mietenstufe II)
Herbert, 72, lebt allein in Cottbus und zahlt 420 € Bruttokaltmiete. Seine Rente führt nach allen Abzügen zu einem anrechenbaren Einkommen von 850 €.
| Mietenstufe: II (Cottbus) | |
| Haushaltsgröße | 1 Person |
| Mietenobergrenze laut Tabelle | 408 € |
| Angesetzte Miete | 408 € (da 420 € > Obergrenze) |
| Anrechenbares Einkommen | 850 € |
| Wohngeld: verbindlich berechnet es die Wohngeldstelle nach § 19 WoGG; eine unverbindliche Einschätzung bietet der Wohngeld-Assistent | |
Herberts Miete liegt knapp über der Obergrenze, deshalb wird nur der Tabellenwert angesetzt. Rentner mit kleinen Renten zählen zu den wichtigsten Wohngeld-Empfängergruppen. Mehr dazu: Wohngeld für Rentner.
Alleinerziehend in Köln (Mietenstufe VI)
Sandra, 38, lebt allein mit ihrer 10-jährigen Tochter in Köln-Ehrenfeld. Sie zahlt 820 € Bruttokaltmiete und hat ein anrechenbares Einkommen von 1.350 €.
| Mietenstufe: VI (Köln) | |
| Haushaltsgröße | 2 Personen |
| Mietenobergrenze laut Tabelle | 745 € |
| Angesetzte Miete | 745 € (da 820 € > Obergrenze) |
| Anrechenbares Einkommen | 1.350 € |
| Wohngeld: verbindlich berechnet es die Wohngeldstelle nach § 19 WoGG; eine unverbindliche Einschätzung bietet der Wohngeld-Assistent | |
Alleinerziehende können beim Wohngeld einen Freibetrag geltend machen, der das anrechenbare Einkommen reduziert. Das erhöht den Wohngeldbetrag oder eröffnet erst den Anspruch. Sandras tatsächliches Bruttoeinkommen könnte also höher liegen als die 1.350 €, die angerechnet werden.
Für die Einordnung deiner Haushaltskonstellation findest du weitere Erläuterungen zu Wohngeld und Elterngeld sowie zu Wohngeld bei Schwerbehinderung.
Bei einer Ausbildung oder beim Bezug von Arbeitslosengeld kannst du die Beispiele mit den Ratgebern zu Wohngeld für Azubis und Wohngeld und Arbeitslosengeld ergänzen.
Jahresvergleich: Wohngeld 2024 vs. 2025 vs. 2026
Die Wohngeld-Plus-Reform trat am 1. Januar 2023 in Kraft und hat die Leistung grundlegend verändert. Hier der Überblick, was sich seitdem getan hat:
| Merkmal | Vor 2023 (alt) | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|
| Mietenstufen | I–VI | I–VII | I–VII | I–VII |
| Klimakomponente | nein | ja (eingebaut) | ja | ja |
| Heizkostenzuschuss | Sonderregelung | dauerhaft integriert | dauerhaft integriert | dauerhaft integriert |
| Einkommensgrenze (1 Pers.) | ca. 1.400 € | ca. 1.800 € | ca. 1.800 € | ca. 1.800 € |
| Dynamische Anpassung | nein | alle 2 Jahre geplant | alle 2 Jahre geplant | alle 2 Jahre geplant |
Was hat die Wohngeld-Plus-Reform konkret gebracht?
Die Reform von 2023 war die umfangreichste Verbesserung des Wohngeldes seit Jahrzehnten. Die wichtigsten Neuerungen:
- Klimakomponente: Die Klimakomponente ist ein Zuschlag zum Höchstbetrag (§ 12 Abs. 7 WoGG). Sie knüpft nicht an einen Sanierungsnachweis des Gebäudes an und muss nicht gesondert beantragt werden.
- Heizkostenzuschuss dauerhaft: Was 2022 als Einmalzahlung begann, ist seit 2023 dauerhaft in das Wohngeld integriert. Die Heizkostenkomponente wird als fester Betrag zur berücksichtigten Miete hinzugerechnet (§ 12 Abs. 6 WoGG).
- Höhere Einkommensgrenzen: Durch die Anhebung der Grenzen kommen nun auch Haushalte mit mittlerem Einkommen in den Genuss von Wohngeld, die vorher herausfielen.
Für 2025 und 2026 sind keine weiteren Strukturreformen geplant. Die Tabellenwerte werden alle zwei Jahre angepasst (§ 43 WoGG); aktuelle Werte stehen in der Anlage zum WoGG.
Heizkostenzuschuss: Wie er in die Tabelle eingerechnet wird
Der Heizkostenzuschuss ist seit der Wohngeld-Plus-Reform 2023 kein separater Antrag mehr, sondern Teil des regulären Wohngeldes. Er wird automatisch berücksichtigt, wenn du Wohngeld beantragst.
Die Heizkostenkomponente ist ein fester Monatsbetrag nach Haushaltsgröße, der zur berücksichtigten Miete hinzugerechnet wird, auch wenn deine Miete unter dem Höchstbetrag liegt (§ 11 Abs. 1 Nr. 2, § 12 Abs. 6 WoGG). Die Klimakomponente ist dagegen ein Zuschlag zum Höchstbetrag (§ 12 Abs. 7 WoGG); sie wirkt sich nur aus, wenn deine Miete über dem Höchstbetrag nach Anlage 1 liegt. Beide gehen über die Miete M in die Formel nach § 19 WoGG ein und werden nicht nachträglich auf das Wohngeld aufgeschlagen.
Deine tatsächlichen Heizkosten sind dabei unerheblich. Die Komponente ist pauschaliert — egal ob du mit Fernwärme, Gas oder Öl heizt. Wer sehr hohe Heizkosten hat (z. B. schlecht gedämmte Altbauwohnung), sollte prüfen, ob zusätzlich ein Lastenzuschuss oder andere Förderungen in Frage kommen.
So findest du die Mietenstufe deines Wohnorts
Die Mietenstufe ist nicht auf Anhieb bekannt — sie wird selten kommuniziert und findet sich weder auf dem Mietvertrag noch auf der Gemeinde-Website. So findest du sie:
- BMWSB-Seite: Auf bmwsb.bund.de findest du eine Übersicht mit allen Gemeinden und ihren Mietenstufen. Suche nach "Wohngeld Mietenstufen 2023".
- Wohngeldamt anfragen: Jedes lokale Wohngeldamt (meist beim Wohnungsamt oder Sozialamt der Gemeinde) kann dir deine Mietenstufe nennen.
- Wohngeld-Assistent: Auf wohngeldassistent.de kannst du den Wohngeld-Assistenten nutzen.
Kleiner Tipp: In manchen Bundesländern haben einzelne Stadtteile einer Großstadt unterschiedliche Mietenstufen — das ist jedoch die Ausnahme. In der Regel gilt eine Mietenstufe für die gesamte politische Gemeinde.
Wohngeld beantragen: Nächste Schritte
Die Tabelle hat dir gezeigt, dass du Wohngeld bekommen könntest? Dann sind das die nächsten Schritte:
- Anspruch prüfen: Auf wohngeldassistent.de kannst du den Wohngeld-Assistenten nutzen.
- Antrag stellen: Zuständig ist das Wohngeldamt deiner Gemeinde. In vielen Städten ist das Online-Beantragen möglich. Details dazu: Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Wohngeld beantragen.
- Unterlagen zusammenstellen: Du brauchst Einkommensnachweise, Mietvertrag und Meldebescheinigung. Die vollständige Liste findest du im Artikel Wohngeld beantragen.
- Wohngeld nach Bundesland: Manche Bundesländer haben eigene Regelungen oder Zusatzleistungen. Mehr dazu: Wohngeld-Rechner nach Bundesland.
Wenn du nach der Tabellenprüfung und dem Antrag Fragen zur Zahlung hast, lies den Ratgeber zur Wohngeld-Auszahlung.
FAQ
Häufige Fragen zur Wohngeld-Tabelle 2026
Was bedeutet die Mietenobergrenze genau?
Die Mietenobergrenze ist der maximale Mietbetrag, den das Wohngeldamt in die Berechnung einfließen lässt. Liegt deine tatsächliche Miete darunter, wird deine echte Miete angesetzt. Liegt sie darüber, wird nur die Obergrenze aus der Tabelle angesetzt — die Differenz musst du selbst tragen, ohne dass sie dir beim Wohngeld hilft.
Enthält die Mietenobergrenze Betriebskosten?
Nein. Die Mietenobergrenze bezieht sich auf die Bruttokaltmiete — also Grundmiete plus kalte Betriebskosten wie Müllgebühren, Treppenhausreinigung, Hausmeister. Heizkosten sind ausgenommen und werden über die Heizkostenkomponente berücksichtigt (§ 12 Abs. 6 WoGG). Warme Betriebskosten (Heizung, Warmwasser) müssen bei der Angabe der Miete herausgerechnet werden.
Kann sich meine Mietenstufe ändern?
Ja, aber selten. Das Bundesministerium überprüft die Mietenstufen bei jeder Wohngeldreform (in der Regel alle 2 Jahre). Gemeinden können hoch- oder heruntergestuft werden, wenn sich ihr Mietpreisniveau im Vergleich zum Bundesdurchschnitt deutlich verändert hat. Du solltest deshalb bei jedem neuen Antrag prüfen, ob deine Gemeinde noch die gleiche Mietenstufe hat.
Gilt die Tabelle auch für Eigenheimer?
Nein. Eigentümer eines selbst genutzten Hauses oder einer Eigentumswohnung beantragen nicht das normale Wohngeld (Mietzuschuss), sondern den sogenannten Lastenzuschuss. Dieser funktioniert nach einem ähnlichen Prinzip, berücksichtigt aber statt der Miete die Belastung durch Hypothek, Zinsen und laufende Kosten. Die Tabellenwerte sind dabei ähnlich aufgebaut.
Was zählt als anrechenbares Einkommen?
Das anrechenbare Einkommen ist deutlich niedriger als dein Bruttolohn. Es wird folgendermaßen berechnet: Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskostenpauschale abzüglich je 10 % für Steuern, Kranken-/Pflege- und Rentenversicherung, soweit sie anfallen (§ 16 WoGG), abzüglich weiterer Freibeträge (z. B. für Schwerbehinderte, Alleinerziehende). Das Ergebnis kann deutlich unter dem Nettolohn liegen.
Kann ich Wohngeld rückwirkend bekommen?
Wohngeld wird nicht rückwirkend gezahlt. Es wird frühestens ab dem Monat der Antragstellung gewährt. Wenn du glaubst, Anspruch zu haben, lohnt es sich, den Antrag so schnell wie möglich zu stellen — selbst wenn du noch nicht alle Unterlagen beisammen hast. Das Datum der Antragstellung gilt, die Unterlagen können nachgereicht werden.
Wie lange gilt der Wohngeldbescheid?
Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Danach musst du einen neuen Antrag stellen. Du erhältst rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraums eine Aufforderung vom Wohngeldamt. Wichtig: Ändern sich dein Einkommen oder deine Miete wesentlich, bist du verpflichtet, das Wohngeldamt zu informieren.
Was passiert, wenn ich die Einkommensgrenze nur knapp überschreite?
Dann bekommst du kein Wohngeld. Es gibt keine Übergangsregelung oder abgestufte Leistung bei Überschreitung. Allerdings lohnt es sich, das Einkommen genau zu prüfen: Viele Antragsteller unterschätzen die abzugsfähigen Freibeträge und geben zu hohes anrechenbares Einkommen an. Auf wohngeldassistent.de kannst du den Wohngeld-Assistenten nutzen.
Zählen Kinder-Wohngeld-Antragsteller mit ihrer Kindergeldeinnahme?
Kindergeld ist grundsätzlich von der Einkommensanrechnung ausgenommen und wird beim Wohngeld nicht als Einkommen gewertet. Dasselbe gilt für bestimmte andere Leistungen wie das Elterngeld bis zu einem bestimmten Betrag. Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Sozialgeld werden hingegen zumindest teilweise angerechnet. Die genauen Regeln erklärt das Wohngeldamt im Beratungsgespräch oder du fragst direkt beim Wohngeld-Assistenten.
Zusammenfassung: Das Wichtigste zur Wohngeld-Tabelle 2026
- Die Wohngeld-Tabelle 2026 zeigt die Mietenobergrenzen nach Mietenstufe (I–VII) und Haushaltsgröße.
- Deutschland hat seit der Wohngeldreform zum 1. Januar 2020 sieben Mietenstufen — Stufe VII gilt für hochpreisige Regionen wie München.
- Die Mietenobergrenzen reichen von 361 € (1 Person, Stufe I) bis 1.302 € (5 Personen, Stufe VII), dazu je weitere Person 82 € bis 163 €.
- Der Heizkostenzuschuss ist seit 2023 automatisch im Wohngeld enthalten und muss nicht gesondert beantragt werden.
- Wohngeld wird nicht rückwirkend gewährt — stell den Antrag so früh wie möglich.
- Der Wohngeld-Assistent ist jetzt verfügbar und bietet unverbindliche Orientierung.



