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Wohngeld Weiterbewilligungsantrag: So verlängerst du dein Wohngeld

Wohngeld-Assistent-Team·18. Oktober 2026·5 Min·Rechtsstand 2026
Bescheid, Kalender mit markiertem Tag, Stift und Tee auf einem Schreibtisch

Weiterbewilligungsantrag auf einen Blick

Wohngeld verlängert sich nicht von selbst: Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums brauchst du einen neuen Antrag. Er heißt Weiterbewilligungsantrag, Folgeantrag oder Weiterleistungsantrag und läuft wie ein Erstantrag. Stellst du ihn erst nach Ablauf, entsteht eine Lücke ohne Wohngeld (§ 25 Abs. 2 WoGG).

  • Wohngeld soll für zwölf Monate bewilligt werden; der Zeitraum kann verkürzt, geteilt oder bei voraussichtlich gleichbleibenden Verhältnissen auf bis zu 24 Monate verlängert werden (§ 25 Abs. 1 WoGG).
  • Der Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Monats, in dem du den Antrag stellst (§ 25 Abs. 2 WoGG).
  • Du kannst den Antrag für die Zeit nach dem laufenden Bewilligungszeitraum auch früh stellen; das Gesetz regelt dafür, welcher Zeitpunkt als Antragstellung gilt (§ 22 Abs. 4 WoGG).
  • Das Wohngeld wird monatlich im Voraus gezahlt (§ 26 Abs. 2 WoGG).

Warum du den Folgeantrag nicht vergessen solltest

Der Bescheid der Wohngeldstelle gilt nur für den dort genannten Bewilligungszeitraum. Danach endet die Zahlung, ohne dass die Behörde etwas tun muss. Der Grund steht im Gesetz: Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet (§ 22 Abs. 1 WoGG), und der Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde (§ 25 Abs. 2 WoGG).

Praktisch heißt das: Stellst du den Antrag erst nach Ablauf, gibt es für die Monate dazwischen in der Regel kein Wohngeld, denn der neue Zeitraum beginnt grundsätzlich im Antragsmonat (§ 25 Abs. 2 WoGG). Ausnahmen gelten nur in besonderen Fällen, etwa wenn vorher Bürgergeld oder eine andere Leistung nach § 7 Abs. 1 WoGG abgelehnt wurde (§ 25 Abs. 3 WoGG). Mehr zum Thema Rückwirkung steht im Ratgeber Wohngeld rückwirkend und Nachzahlung.

Wann dein Bewilligungszeitraum endet, steht in deinem Bewilligungsbescheid. Schau dort nach und trag dir das Datum in den Kalender ein. Im Bescheid steht in der Regel auch ein Hinweis, dass du für die Zeit danach einen neuen Antrag stellen kannst. Verlass dich nicht darauf, dass dich die Wohngeldstelle zusätzlich erinnert.

Ab wann kannst du den Weiterbewilligungsantrag stellen?

Eine gesetzliche Frist „spätestens zwei Monate vorher“ gibt es nicht; stelle den Antrag aber rechtzeitig vor Ablauf. Das Gesetz regelt außerdem den frühen Antrag: Stellst du den Antrag für die Zeit danach früher als zwei Monate vor Ablauf deines Bewilligungszeitraums, gilt als Zeitpunkt der Antragstellung der Erste des zweiten Monats vor Ablauf (§ 22 Abs. 4 WoGG). Maßgeblich sind die Verhältnisse, die zu diesem Zeitpunkt für den neuen Zeitraum zu erwarten sind, etwa dein voraussichtliches Einkommen und deine Miete (§ 24 Abs. 2 WoGG). Der neue Bewilligungszeitraum beginnt dadurch nicht früher.

Was sich zwischen Antrag und Bescheid ändert, wird grundsätzlich nicht berücksichtigt; Änderungen nach § 27 Abs. 1 und 2 WoGG sollen berücksichtigt werden (§ 24 Abs. 2 WoGG).

Wie früh du konkret einreichen kannst und wie lange die Bearbeitung dauert, unterscheidet sich je nach Wohngeldstelle. Frag bei deiner Stelle nach oder schau auf deren Internetseite.

Was du für den Folgeantrag brauchst

Die Wohngeldstelle prüft den Anspruch neu. Du brauchst deshalb im Kern dieselben Angaben wie beim ersten Antrag:

  • den Antrag selbst (viele Stellen bieten ein eigenes Formular für den Weiterbewilligungsantrag oder nehmen das normale Antragsformular),
  • aktuelle Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder,
  • einen aktuellen Nachweis über Miete und Nebenkosten, zum Beispiel den Mietvertrag oder eine Mietbescheinigung,
  • Angaben zu allen Personen im Haushalt, falls sich etwas geändert hat.

Welche Unterlagen genau verlangt werden, legt die jeweilige Wohngeldstelle fest. Eine ausführliche Liste findest du im Ratgeber Wohngeld-Unterlagen. Wie der Antrag grundsätzlich funktioniert, steht in Wohngeld beantragen.

Was sich zwischen den Anträgen ändern kann

Dein Wohngeld kann im neuen Zeitraum höher oder niedriger ausfallen oder ganz wegfallen. Typische Gründe sind ein verändertes Einkommen, eine andere Miete oder eine geänderte Haushaltsgröße. Auch die Tabellenwerte können sich ändern; sie werden in der Regel alle zwei Jahre angepasst (§ 43 WoGG). Hintergründe findest du in Wohngelderhöhung 2026.

Ändert sich etwas im laufenden Zeitraum, kannst du bei bestimmten Verbesserungen (zum Beispiel mehr Haushaltsmitglieder, deutlich höhere Miete, deutlich weniger Einkommen) einen Antrag auf Neubewilligung stellen (§ 27 Abs. 1 WoGG). Bestimmte Änderungen musst du dagegen unverzüglich mitteilen, etwa wenn das Einkommen nicht nur vorübergehend um mehr als 15 Prozent steigt (§ 27 Abs. 3 WoGG).

Wenn der Bescheid nicht passt

Stimmt die Entscheidung über den Folgeantrag nicht, kannst du Widerspruch einlegen. Wie das geht, erklärt der Ratgeber Wohngeld Widerspruch. Wie du einen Bescheid auf Fehler prüfst, steht in Wohngeld-Bescheid prüfen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Verlängert sich das Wohngeld automatisch?

Nein. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums endet die Zahlung. Für die Zeit danach brauchst du einen neuen Antrag (§ 22 Abs. 1 WoGG).

Wie lange wird Wohngeld nach dem Folgeantrag bewilligt?

Wohngeld soll für zwölf Monate bewilligt werden. Die Wohngeldstelle kann den Zeitraum verkürzen, teilen oder bei voraussichtlich gleichbleibenden Verhältnissen auf bis zu 24 Monate verlängern (§ 25 Abs. 1 WoGG).

Was passiert, wenn ich den Folgeantrag erst nach Ablauf stelle?

Der neue Bewilligungszeitraum beginnt am Ersten des Monats, in dem du den Antrag stellst (§ 25 Abs. 2 WoGG). Für die Monate zwischen dem Ende des alten Zeitraums und dem Antragsmonat gibt es dann in der Regel kein Wohngeld; Ausnahmen nennt § 25 Abs. 3 WoGG.

Muss ich für die Weiterbewilligung alle Unterlagen neu einreichen?

Die Wohngeldstelle prüft den Anspruch neu und braucht dafür aktuelle Nachweise zu Einkommen und Miete. Welche Unterlagen sie im Einzelnen verlangt, entscheidet die Stelle; frag im Zweifel nach.

Wer berechnet mein Wohngeld im neuen Zeitraum?

Die Höhe berechnet immer die Wohngeldbehörde auf Grundlage deines Antrags. Der Wohngeld-Assistent soll eine unverbindliche erste Orientierung bieten; verbindlich ist nur der Bescheid.

Quellen

  • §§ 22, 24, 25, 26, 27, 43 WoGG — gesetze-im-internet.de/wogg (abgerufen am 18.10.2026)

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