Für einen Wohngeldantrag brauchst du in der Regel das Antragsformular, Nachweise zu den Haushaltsmitgliedern, zur Miete oder Belastung, zum Einkommen und deine Bankverbindung. Das ist die Basis, aber keine bundesweit abschließende Liste. Maßgeblich sind die Belege und Zeiträume, die deine zuständige Wohngeldstelle für die Entscheidung in deinem Fall benötigt. Die Mitwirkungspflicht ist nach § 65 Abs. 1 SGB I begrenzt, insbesondere wenn eine Anforderung unverhältnismäßig oder unzumutbar ist oder die Behörde sich die Information mit geringerem Aufwand selbst beschaffen kann.
Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet (§ 22 Abs. 1 WoGG). Bereite deine Dokumente deshalb geordnet vor und gleiche sie vor dem Absenden mit den Hinweisen deiner Behörde ab.
Wohngeld-Unterlagen: die Basis für alle
- Antrag: das aktuelle Formular oder der vollständige Online-Antrag deiner zuständigen Wohngeldstelle;
- Haushalt: die von der Stelle verlangten Nachweise zu dir und allen weiteren angegebenen Haushaltsmitgliedern;
- Wohnen: Mietvertrag und aktuelle Angaben zur Miete oder, bei selbst genutztem Eigentum, Nachweise zur Belastung;
- Einkommen: Belege für jede im Antrag abgefragte Einnahme und für jedes betroffene Haushaltsmitglied;
- Auszahlung: die verlangten Angaben zur Bankverbindung.
Prüfe immer die lokale Liste: Formulare, zulässige Übermittlungswege und zusätzlich verlangte Nachweise können sich je nach Wohngeldstelle unterscheiden. Einnahmen und Beträge müssen lesbar bleiben. Angaben, die besondere persönliche Daten offenlegen, etwa die Empfänger von Spenden oder Mitgliedsbeiträgen, darfst du in der Regel schwärzen. Frage bei Unsicherheit nach.
Vor dem Sortieren: drei einfache Regeln
- Nach Person ordnen: Lege für jedes Haushaltsmitglied einen eigenen Abschnitt an.
- Zeitraum sichtbar lassen: Dokumente sollten erkennen lassen, für welche Person und welchen Zeitraum sie gelten.
- Angaben abgleichen: Namen, Miete, Einnahmen und Kontaktdaten müssen zu den Einträgen im Antrag passen.
Für eine erste rechnerische Orientierung kannst du den Wohngeld-Assistenten nutzen. Die Einschätzung ersetzt weder den Antrag noch die Entscheidung und die individuelle Unterlagenliste der Behörde.
Checkliste je Lebenslage
Beginne jeweils mit der Basis-Checkliste und ergänze nur die Punkte, die auf deinen Haushalt zutreffen. Die Beispiele helfen beim Vorsortieren; folge der Anforderung deiner Wohngeldstelle, soweit sie für die Entscheidung erforderlich ist (§ 60 SGB I, § 65 SGB I).
Angestellte
- aktuelle Lohn- oder Gehaltsabrechnungen für den von der Behörde abgefragten Zeitraum;
- Arbeitsvertrag oder Arbeitgeberbescheinigung, falls das Formular oder die Wohngeldstelle sie verlangt;
- Nachweise über Sonderzahlungen, variable Vergütung oder weitere abgefragte Einnahmen;
- Belege zu einem absehbaren Arbeitgeber-, Stunden- oder Einkommenswechsel.
Rentnerinnen und Rentner
- aktueller Rentenbescheid und Mitteilungen über Anpassungen;
- Nachweise zu Betriebs-, Zusatz- oder ausländischen Renten;
- Belege über weitere abgefragte Einnahmen.
Mehr zur Einordnung findest du im Ratgeber Wohngeld für Rentner.
Studierende und Auszubildende
- Immatrikulations- oder Ausbildungsnachweis;
- BAföG- oder Berufsausbildungsbeihilfe-Bescheid beziehungsweise ein Ablehnungsbescheid, wenn die Wohngeldstelle danach fragt;
- Nachweise zu Ausbildungsvergütung, Nebenjob und weiteren abgefragten Einnahmen;
- bei einer Wohngemeinschaft: Mietvertrag, Untermietvertrag und die verlangte Aufteilung der Wohnkosten.
Alleinerziehende
- Nachweise zu den im Haushalt lebenden Kindern;
- Belege zu Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und weiteren im Antrag abgefragten Leistungen;
- Nachweis zur persönlichen Lebenslage, falls du einen Freibetrag geltend machst.
Für Alleinerziehende nennt § 17 Nr. 3 WoGG einen Freibetrag mit mehreren Voraussetzungen. Welche Belege deine Behörde dafür akzeptiert, solltest du ihrer Anforderung entnehmen. Der Ratgeber Wohngeld-Freibeträge erklärt die Einordnung.
Selbständige
- die von der Wohngeldstelle verlangte Einnahmen- und Ausgabenaufstellung;
- vorhandene Steuerbescheide oder betriebliche Auswertungen für die angeforderten Zeiträume;
- Belege für wesentliche Einnahmen und Ausgaben, soweit die Behörde sie anfordert;
- eine nachvollziehbare Erläuterung, wenn das laufende Ergebnis deutlich von älteren Unterlagen abweicht.
Reiche nicht wahllos deine gesamte Buchhaltung ein. Nutze zuerst Formular und Merkblatt deiner Stelle und kläre, welche Auswertung, Abgrenzung und Belege sie benötigt.
Eigentümerinnen und Eigentümer: Lastenzuschuss
Diese Checkliste gilt für selbst genutztes Eigentum, das dem Lastenzuschuss zugeordnet ist. Bewohnst du dagegen eine Wohnung im eigenen Haus mit mehr als zwei Wohnungen, wirst du dem Mietzuschuss zugeordnet und bist vom Lastenzuschuss ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 2 WoGG).
- Nachweis über das selbst genutzte Eigentum;
- Unterlagen zu Darlehen, Zinsen und Tilgung, soweit im Formular verlangt;
- Nachweise zu Bewirtschaftungskosten, Grundsteuer und weiteren abgefragten Belastungen;
- Angaben zu weiteren Personen oder Flächen, wenn Teile des Wohnraums anders genutzt werden.
Im Regelfall kommt für selbst genutztes Eigentum der Lastenzuschuss in Betracht; die wohngeldberechtigten Personen und die Ausnahme für eine Wohnung im eigenen Haus mit mehr als zwei Wohnungen beschreibt § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 2 WoGG. Der Begriff der Belastung ergibt sich aus § 10 WoGG und der Wohngeldverordnung (§§ 8 ff. WoGV); § 11 WoGG begrenzt den berücksichtigten Betrag. Erreichen Zinsen und Tilgung bereits den gesetzlichen Höchstbetrag einschließlich Klimakomponente, kann die Behörde nach § 10 Abs. 2 Satz 2 WoGG auf eine vollständige Lastenberechnung verzichten. Dann sind Nachweise zur Bewirtschaftung für diese Berechnung nicht nötig. Eine ausführliche Schrittfolge bietet Lastenzuschuss beantragen.
Haushalte mit Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf
- Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid, wenn die Behinderung berücksichtigt werden soll;
- Bescheid über Pflegebedürftigkeit und Nachweise zur Pflegeform, soweit für die geltend gemachte Berücksichtigung erforderlich;
- Belege zu weiteren im Antrag abgefragten Leistungen oder Einnahmen.
§ 17 Nr. 1 WoGG knüpft den Freibetrag an genau bezeichnete Voraussetzungen zu Schwerbehinderung und teilweise zusätzlich zur Pflege. Reiche daher die Nachweise ein, die gerade deine Konstellation belegen, und lass die Wohngeldstelle offene Fragen prüfen.
Miete oder Belastung richtig belegen
Bei einem Mietzuschuss sollte aus den angeforderten Unterlagen hervorgehen, wie sich deine aktuelle Miete zusammensetzt. Nutze den Mietvertrag und ergänze aktuelle Änderungen oder eine verlangte Mietbescheinigung. Bei Untermiete oder gemischter Nutzung sollte die Zuordnung der Kosten nachvollziehbar sein.
Bei selbst genutztem Eigentum, das dem Lastenzuschuss zugeordnet ist, sind andere Belastungsbestandteile maßgeblich. Verwende in diesem Fall die Lastenzuschuss-Unterlagen deiner Behörde und nicht die Mietzuschuss-Liste. Bewohnst du eine Wohnung im eigenen Haus mit mehr als zwei Wohnungen, gilt stattdessen der Mietzuschuss; der Lastenzuschuss ist dann ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und Abs. 2 WoGG).
Was tun, wenn Unterlagen fehlen?
Warte nicht automatisch bis zum nächsten Monat. Der bestehende Ratgeber Wohngeld beantragen erklärt die rechtlich sichere Reihenfolge: Wohngeld setzt einen Antrag voraus, und der Bewilligungszeitraum beginnt grundsätzlich am Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde (§ 22 Abs. 1 WoGG; § 25 Abs. 2 WoGG). Ein formloser erster Antrag kann den Antragsmonat wahren. Reiche den von der Wohngeldstelle übersandten Vordruck innerhalb der von ihr gesetzten angemessenen Frist ausgefüllt und unterschrieben nach; dann ist das Wohngeld bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen ab dem Monat des formlosen Antrags zu leisten (WoGVwV 2017 Nr. 22.12 Abs. 2 und Nr. 26.01). Fülle den Vordruck vollständig und zutreffend aus und kennzeichne Nachweise, die du noch nachreichst.
Die Nachweispflicht folgt aus § 60 Abs. 1 SGB I: Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen Beweisurkunden einzureichen oder der Einreichung zuzustimmen. Daneben bestimmt § 23 Abs. 1 Satz 3 WoGG: „Die wohngeldberechtigte Person hat im Wohngeldantrag nach § 22 und im Antrag nach § 27 Absatz 1 alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind.“
Wer trotz schriftlichen Hinweises auf die Folgen und angemessener Frist nicht mitwirkt und dadurch die Aufklärung erheblich erschwert, dem kann das Wohngeld bis zur Nachholung ganz oder teilweise versagt werden, soweit die Leistungsvoraussetzungen nicht nachgewiesen sind (§ 66 Abs. 1 und 3 SGB I). Nachgeholte Mitwirkung kann nach § 67 SGB I zur nachträglichen Erbringung führen, wenn die Leistungsvoraussetzungen vorliegen.
Fordert die Behörde etwas nach, prüfe genau, welches Dokument, welcher Zeitraum und welche Person gemeint sind. Reiche die Unterlagen innerhalb der genannten Frist über den angegebenen sicheren Weg nach und nenne Aktenzeichen oder Vorgangsnummer. Kannst du einen Nachweis nicht rechtzeitig beschaffen, kontaktiere die Stelle vor Fristablauf und erläutere konkret, was fehlt.
Auch beim Vermögen gilt: § 21 Nr. 3 WoGG nennt keine feste Euro-Vermögensgrenze, sondern einen Ausschluss bei missbräuchlicher Inanspruchnahme, insbesondere wegen erheblichen Vermögens. Ordne entsprechende Fragen mit dem Ratgeber Vermögen beim Wohngeld ein und folge für Nachweise der konkreten Aufforderung deiner Stelle.
FAQ
Häufige Fragen zu Wohngeld-Unterlagen
Welche Unterlagen braucht man für Wohngeld?
Zur Basis gehören normalerweise Antrag, Nachweise zu Haushaltsmitgliedern, Miete oder Belastung, Einkommen und Bankverbindung. Welche weiteren Belege erforderlich sind, prüft deine Wohngeldstelle für deinen Einzelfall innerhalb der gesetzlichen Grenzen der Mitwirkungspflicht. Prüfe deshalb immer ihr aktuelles Formular und Merkblatt.
Muss ich Kontoauszüge einreichen?
Ob und für welchen Zeitraum Kontoauszüge erforderlich sind, ergibt sich aus dem Formular oder einer konkreten, für die Entscheidung erforderlichen Anforderung deiner Wohngeldstelle. Einnahmen und Beträge darfst du nicht schwärzen. Zulässige Schwärzungen betreffen in der Regel nur besondere persönliche Daten, etwa die Empfänger von Spenden oder Mitgliedsbeiträgen; kläre Unsicherheiten mit der Behörde.
Kann ich fehlende Unterlagen nachreichen?
Ja. Die Wohngeldstelle muss Nachweise berücksichtigen, die du vor ihrer Entscheidung einreichst (§ 20 SGB X, § 21 SGB X). Hat sie dich schriftlich mit Frist aufgefordert, halte diese Frist ein oder bitte vorher um Verlängerung. Sonst kann sie das Wohngeld nach § 66 SGB I versagen, bis du die Unterlagen nachreichst; nachgeholte Mitwirkung regelt § 67 SGB I. Ein formloser erster Antrag kann den Antragsmonat wahren, wenn du den Vordruck innerhalb der von der Wohngeldstelle gesetzten angemessenen Frist ausgefüllt und unterschrieben zurückgibst (WoGVwV 2017 Nr. 22.12 Abs. 2 und Nr. 26.01). Diesen Vordruck musst du vollständig und zutreffend ausfüllen; die bloße Ankündigung, einzelne Angaben oder Nachweise später zu liefern, ersetzt fehlende Angaben im Vordruck nicht.
Welche Einkommensnachweise brauchen Selbständige?
Das unterscheidet sich nach Stelle und Fall. Häufig werden eine nachvollziehbare Einnahmen- und Ausgabenaufstellung sowie vorhandene Steuer- oder Betriebsauswertungen verlangt. Entscheidend sind das aktuelle Formular und die konkrete Nachforderung deiner Wohngeldstelle.
Brauche ich beim Lastenzuschuss einen Mietvertrag?
Nein, für selbst genutztes Eigentum geht es um die Belastung statt um eine Miete. Halte Eigentums- und Finanzierungsunterlagen sowie die von deiner Stelle verlangten Belege zu laufenden Belastungen bereit. Die vollständige Checkliste findest du unter Lastenzuschuss beantragen.
So gehst du weiter vor
Öffne zuerst die aktuelle Unterlagenliste deiner Wohngeldstelle. Hake dann die Basis ab, ergänze den passenden Abschnitt für deine Lebenslage und notiere offen, was noch fehlt. Wenn du Anspruch und Eingaben vorab einordnen möchtest, nutze den Wohngeld-Assistenten als Orientierung. Die Behörde entscheidet über den Antrag und kann weitere Nachweise verlangen.
Weiterlesen: Antragsformular für Wohngeld ausfüllen.



