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BAföG und Nebenjob 2026: Freibetrag, Minijob, Werkstudent und Steuern

BAföG-Optimierer-Team·12. April 2026·18 Min·Rechtsstand 2026·Aktualisiert: Oktober 2026
Student arbeitet im Café neben dem Studium als Nebenjob

Was du verdienen darfst

Ein Nebenjob neben dem Studium ist aus finanzieller Sicht für viele Studierende unverzichtbar. Wer BAföG bekommt, muss aber genau aufpassen: Das eigene Einkommen wird auf den BAföG-Anspruch angerechnet — und wer die Freibetragsgrenze überschreitet, riskiert eine Rückforderung.

Die gute Nachricht: Das BAföG-Recht erlaubt dir, bis zu einem bestimmten Betrag zu verdienen, ohne dass dein BAföG-Anspruch sinkt. Dieser Betrag wird als Einkommensfreibetrag bezeichnet.

Wie viel du insgesamt an BAföG bekommen kannst, berechnest du am besten mit dem Zum BAföG-Optimierer — der zeigt dir direkt, wie sich ein Nebenverdienst auf deine Förderung auswirkt.

Das Grundprinzip: Anrechnung des Einkommens

Das BAföG rechnet das eigene Einkommen nach einem einfachen Prinzip an:

  1. Dein Bruttoverdienst aus dem Nebenjob wird ermittelt
  2. Vom Jahresbrutto wird zunächst die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro abgezogen
  3. Vom verbleibenden Betrag werden pauschal 22,3 Prozent nach § 21 Abs. 2 BAföG abgezogen
  4. Das so ermittelte anrechenbare Einkommen wird mit dem Freibetrag verglichen
  5. Was den Freibetrag übersteigt, wird 1:1 auf den BAföG-Anspruch angerechnet

Verdienst du also weniger als der Freibetrag, ändert sich an deinem BAföG nichts. Verdienst du mehr, sinkt das BAföG um den Überschuss.

Freibetrag 2026

Der Einkommensfreibetrag für BAföG-Empfänger beträgt seit dem 1. Januar 2026 nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG 389 Euro monatlich anrechenbares Einkommen nach § 21 BAföG (entspricht etwa 603 Euro brutto im Monat) (Bekanntmachung BGBl. 2025 I Nr. 279). Das entspricht bei einem zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum 4.668 Euro anrechenbarem Einkommen nach § 21 BAföG (entspricht etwa 7.236 Euro brutto im Jahr).

Wichtig: Der Freibetrag bezieht sich auf das anrechenbare Einkommen nach § 21 BAföG, nicht unmittelbar auf den Bruttoverdienst. Bei abhängiger Beschäftigung werden insbesondere die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr und die Sozialpauschale von 22,3 Prozent nach § 21 Abs. 2 BAföG berücksichtigt.

Freibetrag hochgerechnet auf Brutto

Zur vereinfachten Brutto-Umrechnung bei einem zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum gilt: (Brutto im Monat × 12 − 1.230 Euro) × 0,777 ÷ 12. Damit ergibt sich:

  • Minijob: Bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro brutto im Monat bleibt das Einkommen in der Regel anrechnungsfrei
  • Die Bruttogrenze liegt bei rund 603 Euro im Monat, wenn Werbungskostenpauschale und Sozialpauschale angesetzt werden
  • Selbstständige Tätigkeit: Abzug richtet sich nach tatsächlichen Betriebsausgaben und Steuern

Erhöhter Freibetrag für Kinder und Ehepartner

Hast du Kinder, bist du verheiratet oder lebst du in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, erhöht sich dein Einkommensfreibetrag:

  • Für jedes Kind des Auszubildenden: zusätzlich 770 Euro monatlich (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BAföG)
  • Für den Ehegatten oder Lebenspartner des Auszubildenden: zusätzlich 850 Euro monatlich (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG)

Die Freibeträge gelten nicht für Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder in einer Ausbildung, die nach dem BAföG oder nach § 56 SGB III gefördert werden kann (§ 23 Abs. 1 Satz 2 BAföG). Nach § 23 Abs. 2 BAföG mindern sich nur die Freibeträge nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 um Einnahmen des Auszubildenden sowie um Einkommen des Ehegatten, Lebenspartners oder volljährigen Kindes, soweit diese Einnahmen oder dieses Einkommen zur Deckung des Unterhaltsbedarfs bestimmt sind oder üblicher- oder zumutbarerweise dafür verwendet werden.

Diese Erhöhungen spielen in der Praxis für die meisten Studierenden ohne Familie keine Rolle, sind aber im Einzelfall erheblich.

Minijob und BAföG

Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist die beliebteste Beschäftigungsform für Studierende mit BAföG — und das aus gutem Grund.

Warum Minijob besonders BAföG-freundlich ist

Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 Euro brutto im Monat. Für Studierende als Minijobber gilt:

  • Keine eigenen Sozialversicherungsbeiträge (außer freiwilligem Rentenversicherungsbeitrag)
  • Keine Einkommensteuer (pauschalsteuer zahlt der Arbeitgeber)
  • Brutto ≈ Netto

Ein Minijob bis 603 Euro brutto bleibt in der Regel anrechnungsfrei: Nach Abzug der Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro pro Jahr und der Sozialpauschale von 22,3 Prozent nach § 21 Abs. 2 BAföG bleibt das anrechenbare Einkommen innerhalb des Freibetrags nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 6 BAföG.

Falle: Mehrere Minijobs gleichzeitig

Wer mehrere Minijobs gleichzeitig ausübt, muss beachten: Das BAföG addiert alle Einkommensquellen zusammen. Zwei Minijobs zu je 400 Euro ergeben 800 Euro Gesamteinkommen — das liegt deutlich über dem Freibetrag und würde zu einer Anrechnung führen.

Minijob und eigene Rentenversicherung

Du kannst als Minijobber freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen (etwa 3,6 Prozent des Verdienstes). Dieser Beitrag kann als Werbungskosten geltend gemacht werden und reduziert minimal das anrechenbare Einkommen für BAföG. Der Effekt ist gering, aber vorhanden.

Werkstudent und BAföG

Viele Studierende arbeiten als Werkstudenten — also in einem sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob der ausdrücklich für Studierende konzipiert ist. Das ist mit BAföG vereinbar, erfordert aber sorgfältige Einkommensplanung.

Werkstudentenprivileg bei Sozialversicherung

Werkstudenten zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und — sofern sie privat oder über die Eltern krankenversichert sind — auch keine gesetzliche Krankenversicherung. Diese Einsparungen erhöhen den Auszahlungsbetrag. Für die vereinfachte BAföG-Berechnung werden vom Jahresbrutto zunächst 1.230 Euro Werbungskostenpauschale und anschließend 22,3 Prozent Sozialpauschale nach § 21 Abs. 2 BAföG abgezogen.

Wochenstunden-Grenze beachten

Als Werkstudent musst du sicherstellen, dass du nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest (im Semesterbetrieb). Nur dann gilt das Werkstudentenprivileg bei der Sozialversicherung. In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) kannst du auch mehr arbeiten — dazu gleich mehr.

Einkommensberechnung für Werkstudenten

Beispiel: Werkstudent mit 15 Stunden/Woche à 15 Euro Stundenlohn:

  • Monatliches Brutto: ca. 975 Euro (bei 65 Arbeitsstunden im Monat)
  • Anrechenbares Einkommen: (975 × 12 − 1.230) × 0,777 ÷ 12 = 677,93 Euro
  • Freibetrag: 389 Euro
  • Überschuss: 288,93 Euro
  • BAföG-Reduktion: rund 289 Euro pro Monat

In diesem vereinfachten Beispiel würde das BAföG um etwa 289 Euro sinken. Die tatsächliche Anrechnung hängt von der individuellen Einkommensberechnung ab.

Jahres- vs. Monatsprinzip

Ein wichtiger Punkt: Das BAföG betrachtet das Einkommen im Bewilligungszeitraum und verteilt es auf dessen Monate. Monate mit höherem Verdienst können deshalb Monaten mit niedrigerem Verdienst gegenüberstehen. Bei einem zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum entsprechen 389 Euro monatlich insgesamt 4.668 Euro.

Selbstständig neben dem Studium

Immer mehr Studierende verdienen sich Geld durch Freelance-Arbeit, Content-Erstellung, Online-Shops oder andere selbstständige Tätigkeiten. Mit BAföG ist das grundsätzlich möglich — erfordert aber besondere Aufmerksamkeit bei der Einkommensberechnung.

Was als selbstständiges Einkommen zählt

Bei Selbstständigen wird der Gewinn (Einnahmen minus Betriebsausgaben) herangezogen, nicht der Umsatz. Betriebsausgaben können erheblich sein — Hardware, Software, Weiterbildungen, Telefon- und Internetkosten, Fahrtkosten für berufliche Zwecke, Büromaterial.

Wichtig: Du musst die Ausgaben nachweisen können. Hebe alle Belege auf und führe eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).

Vorauszahlung vs. tatsächliche Berechnung

Das BAföG bezieht sich auf das Einkommen des aktuellen Bewilligungszeitraums. Bei unregelmäßigem Selbstständigeneinkommen kann es zu Differenzen zwischen geschätztem und tatsächlichem Einkommen kommen. Das Amt berechnet nach Ende des Bewilligungszeitraums die tatsächlichen Einkünfte und kann BAföG nachfordern wenn mehr verdient wurde als angegeben — oder eine Nachzahlung leisten wenn weniger verdient wurde.

Umsatzsteuer und BAföG

Kleinunternehmer (unter 22.000 Euro Jahresumsatz) müssen keine Umsatzsteuer erheben. Für die BAföG-Berechnung ist die vereinnahmte Umsatzsteuer ohnehin kein Einkommen — sie wird an das Finanzamt weitergeleitet und zählt nicht als eigener Verdienst.

Semesterferien-Job: Die Sonderregelung

Einer der am häufigsten übersehenen Punkte beim BAföG und Nebenjob: die günstige Behandlung von Saisonarbeit in den Semesterferien.

Was die Sonderregelung besagt

Wenn du ausschließlich in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) arbeitest und während des Semesters kein Einkommen hast, werden die Ferieneinkünfte unter bestimmten Voraussetzungen anders berechnet. Das Jahreseinkommen wird dabei auf den Bewilligungszeitraum (12 Monate) verteilt — nicht auf nur die tatsächlichen Arbeitsmonate.

Rechenbeispiel Semesterferienjob

Du verdienst in drei Monaten Semesterferien je 2.000 Euro brutto = 6.000 Euro insgesamt.
Anrechenbares Einkommen: (6.000 − 1.230) × 0,777 = 3.706,29 Euro
Auf 12 Monate verteilt: rund 309 Euro/Monat
Freibetrag: 389 Euro/Monat
Überschuss: 0 Euro/Monat → keine Anrechnung

Im Vergleich dazu: In den drei Arbeitsmonaten beträgt der Bruttoverdienst jeweils 2.000 Euro. Das gesamte anrechenbare Einkommen von 3.706,29 Euro entspräche, nur auf diese drei Monate verteilt, rund 1.235 Euro anrechenbarem Einkommen pro Monat — deutlich mehr als der Freibetrag. Die Verteilung auf den zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum ist also erheblich günstiger.

Voraussetzungen für die günstige Verteilung

  • Du bist nur in den Semesterferien beschäftigt (nicht gleichzeitig im Semester)
  • Das Beschäftigungsverhältnis ist zeitlich begrenzt auf die vorlesungsfreie Zeit
  • Du weist dies durch Arbeitsvertrag oder Bescheinigung des Arbeitgebers nach

Zu viel verdient — was passiert?

Das BAföG-Amt überprüft regelmäßig, ob das angegebene Einkommen korrekt ist. Am Ende des Bewilligungszeitraums — also nach 12 Monaten — kannst du zur Einreichung von Einkommensnachweisen aufgefordert werden.

Wenn das tatsächliche Einkommen den Freibetrag überstiegen hat

Hat dein tatsächliches Einkommen den Freibetrag überschritten, wird das zu viel gezahlte BAföG zurückgefordert. Diese Rückforderung kann unangenehm sein, weil sie manchmal erst Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums kommt — also dann, wenn das Geld längst ausgegeben ist.

Wie das Amt vom Mehrverdienst erfährt

Das Finanzamt übermittelt Einkommensdaten an das BAföG-Amt. Außerdem wirst du beim Folgeantrag aufgefordert, Einkommensnachweise für das vergangene Jahr einzureichen. Wer im Wintersemester 2025 BAföG beantragen möchte, reicht beim Folgeantrag die Nachweise für das Einkommen 2024 ein.

Was passiert bei vorsätzlich falschen Angaben

Wer Einkommen bewusst verschweigt, riskiert neben der Rückforderung auch ein Bußgeld (§ 58 BAföG) und im schlimmsten Fall ein Strafverfahren wegen Subventionsbetrug. Das ist kein theoretisches Risiko — die Ämter prüfen zunehmend sorgfältig. Zahlt sich nicht aus.

Rückforderung vermeiden: So planst du richtig

Mit einfacher Vorausplanung lassen sich fast alle Rückforderungen vermeiden:

Tipp 1: Jahreseinkommen im Blick behalten

Halte ein einfaches Haushaltsbuch oder eine Tabelle, in der du jeden Monat dein Bruttoeinkommen notierst. Addiere regelmäßig das Einkommen im Bewilligungszeitraum und vergleiche das nach den BAföG-Regeln ermittelte Einkommen bei zwölf Monaten mit 4.668 Euro.

Tipp 2: Steuerbescheid frühzeitig einreichen

Reiche deinen Steuerbescheid direkt nach Erhalt beim BAföG-Amt ein, auch wenn dieser schlecht ausfällt. Das zeigt Kooperationsbereitschaft und ermöglicht eine frühe Klärung.

Tipp 3: Einkommensschwankungen melden

Wenn sich dein Einkommen im Bewilligungszeitraum erheblich ändert — zum Beispiel wegen einer neuen Stelle oder einem beendeten Job — informiere das BAföG-Amt proaktiv. Das vermeidet böse Überraschungen am Jahresende.

Tipp 4: Freibetrag nicht ausreizen ohne Puffer

Plane mit einem kleinen Sicherheitsabstand zum Freibetrag. Wenn du monatlich exakt auf dem Freibetrag arbeitest, reicht eine unerwartete Schicht oder ein Bonus, um die Grenze zu überschreiten.

Steuern und Sozialabgaben neben BAföG

BAföG selbst ist steuerfrei — du musst es nicht in der Steuererklärung angeben. Dein Nebenverdienst ist aber steuerpflichtig, wenn er zusammen mit anderen Einnahmen den Grundfreibetrag übersteigt.

Steuerpflicht für Nebenverdienst

Der steuerliche Grundfreibetrag liegt 2026 bei 11.784 Euro jährlich. Wenn dein Jahresverdienst (aus allen Quellen) unterhalb dieses Betrags liegt, zahlst du keine Einkommensteuer. Das gilt für die meisten Studierenden mit Nebenjob.

Trotzdem lohnt sich eine Steuererklärung: Wer unterjährig Lohnsteuer gezahlt hat (z.B. als Werkstudent), bekommt diese in der Regel fast vollständig zurück — oft mehrere hundert Euro. Die Steuererklärung kostet dich 30–60 Minuten mit einer App wie ELSTER, Taxfix oder Wundertax und kann sich sehr lohnen.

Krankenversicherung und Nebenjob

Bis zum 25. Lebensjahr kannst du kostenlos über die Eltern familienversichert bleiben — aber nur wenn dein Arbeitseinkommen nicht mehr als 535 Euro monatlich beträgt (Stand 2026). Bei Überschreitung dieser Grenze endet die Familienversicherung und du musst eine eigene Krankenversicherung abschließen.

Die Grenzen der Krankenversicherung und der BAföG-Einkommensanrechnung folgen unterschiedlichen Regeln. Prüfe deshalb beide Voraussetzungen getrennt, bevor du den Umfang eines Nebenjobs festlegst.

Rentenversicherung für Werkstudenten

Werkstudenten zahlen Beiträge zur Rentenversicherung (ca. 9,3 Prozent des Bruttoverdienstes). Das ist Pflicht, außer bei einem optionalen Befreiungsantrag. Die Rentenversicherungsbeiträge werden vom BAföG-Abzug berücksichtigt — sie reduzieren das anrechenbare Einkommen marginal.

FAQ

FAQ: BAföG und Nebenjob

Darf ich BAföG und Kindergeld gleichzeitig erhalten?

Ja. Kindergeld wird nicht als Einkommen im BAföG-Sinn angerechnet. Es zählt nicht zum Freibetrag und hat keinen direkten Einfluss auf deinen BAföG-Anspruch. Eltern erhalten Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr des Kindes, solange es sich in Ausbildung befindet.

Zählen Stipendien als Einkommen?

Begabungs- und leistungsabhängige Stipendien werden nur angerechnet, soweit sie im Durchschnitt 300 Euro monatlich übersteigen (§ 21 Abs. 3 BAföG).

Wie wird Trinkgeld behandelt?

Trinkgeld in der Gastronomie oder im Service ist steuerlich in bestimmten Grenzen steuerfrei — für BAföG-Zwecke zählt es aber als Einkommen und muss angegeben werden. In der Praxis ist die Nachweisbarkeit gering, aber bei einer Prüfung könnten Differenzen zwischen gemeldetem Einkommen und tatsächlichen Kontozuflüssen auffallen.

Kann mein Arbeitgeber das BAföG beeinflussen?

Nein, nicht direkt. Das BAföG-Amt kommuniziert nicht mit deinem Arbeitgeber — aber das Finanzamt erhält Lohnsteuerdaten und kann diese indirekt beeinflussen. Wenn du im Steuerklasse 1 arbeitest, sind deine Daten im Steuerabzugsverfahren bekannt.

Ich habe mehr verdient als erlaubt — was tue ich jetzt?

Melde die Einkommensveränderung proaktiv beim BAföG-Amt. Je früher du das tust, desto besser. Das Amt berechnet dann den korrekten BAföG-Betrag und du zahlst nur die Differenz zurück — keine Zinsen, keine Strafen bei freiwilliger Meldung. Warte nicht darauf, dass das Amt von sich aus auf dich zukommt.

Wie berechne ich meinen optimalen Nebenverdienst?

Die optimale Strategie ist: So viel verdienen, dass du mit dem BAföG-Freibetrag auskommst und die Krankenversicherungs-Familienversicherungsgrenze im Blick behältst. Für konkrete Zahlen nutze den Zum BAföG-Optimierer — dort kannst du verschiedene Einkommensszenarien durchspielen und sehen, wie sich dein BAföG-Anspruch verändert.

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