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BAföG-Freibeträge 2026: Eltern, eigenes Einkommen und Vermögen

BAföG-Optimierer-Team·19. Oktober 2026·8 Min·Rechtsstand 2026
Unterlagen zur Übersicht der BAföG-Freibeträge für Einkommen und Vermögen

Wie hoch ist der BAföG-Freibetrag 2026?

2026 bleiben beim Elterneinkommen monatlich 2.540 € für verheiratete oder verpartnerte, nicht dauernd getrennt lebende Eltern gemeinsam frei, sonst 1.690 € je Elternteil (§ 25 Abs. 1 BAföG). Für dein eigenes Einkommen gilt ein Freibetrag von 389 € monatlich nach den gesetzlichen Abzügen; daneben gelten eigene Vermögensfreibeträge (§§ 21, 23, 29 BAföG; BGBl. 2025 I Nr. 279).

Die Beträge beziehen sich auf unterschiedliche Rechenschritte. Ein Einkommensfreibetrag ist keine Bruttolohn-Grenze und ein Vermögensfreibetrag kein monatliches Budget. Das Amt rechnet zuerst dein Einkommen und Vermögen, dann das Einkommen deines Ehegatten oder Lebenspartners und anschließend das Einkommen deiner Eltern auf den Bedarf an (§ 11 Abs. 2 BAföG). Das Vermögen deiner Eltern wird dabei nicht angerechnet.

BAföG-Freibeträge: die Kernzahlen im Überblick

BereichFreibetragVoraussetzung und Fundstelle
Eltern gemeinsam2.540 € monatlichVerheiratet oder verpartnert, nicht dauernd getrennt; § 25 Abs. 1 Nr. 1 BAföG
Elternteil in sonstigen Fällen1.690 € monatlichJe Elternteil; § 25 Abs. 1 Nr. 2 BAföG
Zusätzliches Kind beim Elterneinkommen770 € monatlichKeine nach BAföG oder § 56 SGB III förderungsfähige Ausbildung; § 25 Abs. 3 BAföG
Dein eigenes Einkommen389 € monatlichEinkommen nach Abzügen; § 23 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 6 BAföG, BGBl. 2025 I Nr. 279
Ehegatte oder Lebenspartner bei deinem Einkommen850 € monatlich zusätzlichNicht selbst in förderungsfähiger Ausbildung; § 23 Abs. 1 Nr. 2 BAföG
Eigenes Kind bei deinem Einkommen770 € monatlich zusätzlichNicht selbst in förderungsfähiger Ausbildung; § 23 Abs. 1 Nr. 3 BAföG
Dein Vermögen unter 30 Jahren15.000 €Bei Antragstellung; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BAföG
Dein Vermögen ab 30 Jahren45.000 €Ab vollendetem 30. Lebensjahr; § 29 Abs. 1 Nr. 1 BAföG
Angehörige bei deinem VermögenJe 2.300 € zusätzlichJe Ehegatte oder Lebenspartner und je Kind; § 29 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BAföG

Die Tabelle trennt den zusätzlichen Freibetrag bei deinem eigenen Einkommen vom Freibetrag für das Einkommen deines Partners: Wird dessen Einkommen angerechnet, bleiben nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BAföG 1.690 € monatlich frei. Freibeträge sind deshalb immer der jeweiligen Einkommensperson zuzuordnen.

BAföG-Freibetrag der Eltern: Was bleibt über dem Grundbetrag frei?

Vom Einkommen oberhalb der Freibeträge bleiben weitere 50 % anrechnungsfrei. Für jedes Kind, für das ein Freibetrag nach § 25 Abs. 3 gewährt wird, kommen 5 Prozentpunkte hinzu (§ 25 Abs. 4 BAföG). Der übersteigende Betrag wird also nicht vollständig angerechnet.

Der zusätzliche Kinderfreibetrag von 770 € gilt nur unter den Voraussetzungen der Tabelle. Eigenes Einkommen des volljährigen Kindes mindert ihn. Ist ein Geschwisterkind selbst in förderungsfähiger Ausbildung, greift stattdessen die Aufteilung des anzurechnenden Elterneinkommens zu gleichen Teilen auf die betreffenden Kinder (§ 11 Abs. 4 BAföG). Details erklärt der Ratgeber BAföG und Geschwister.

Für unbillige Härten kann auf besonderen Antrag vor Ende des Bewilligungszeitraums weiteres Einkommen frei bleiben, insbesondere bei außergewöhnlichen Belastungen (§ 25 Abs. 6 BAföG). Eine pauschale Höhe gibt es dafür nicht. Den vollständigen Rechenweg findest du unter BAföG und Elterneinkommen; BAföG für Eltern ordnet die benötigten Familienangaben ein.

Warum gibt es keine feste BAföG-Einkommensgrenze für Eltern?

Das Gesetz kennt keine feste Eltern-Einkommensgrenze. Erst werden das Einkommen nach § 21 BAföG, die Freibeträge und der anrechnungsfreie Anteil ermittelt. Der verbleibende Anrechnungsbetrag wird vom Bedarf abgezogen (§ 11 Abs. 2 BAföG). Wohnsituation, Versicherung und Geschwister können das Ergebnis verändern.

Zum Bedarf können etwa 475 € Grundbedarf für Studierende, 380 € Wohnpauschale bei eigener Wohnung und unter den jeweiligen Voraussetzungen 137 € für Kranken- und Pflegeversicherung gehören (§§ 13, 13a BAföG). Monatliche Förderbeträge unter 10 € werden nicht geleistet (§ 51 Abs. 4 BAföG). Eine pauschale Brutto- oder Netto-Tabelle der Eltern würde diese Unterschiede verdecken.

Welches Einkommen und welches Jahr zählen?

Zum Einkommen gehören grundsätzlich die positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; Verluste zwischen Einkunftsarten werden nicht verrechnet (§ 21 Abs. 1 BAföG). Abgezogen werden unter anderem die dort genannten Steuern und die Sozialpauschale. Für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Auszubildende beträgt diese 22,3 % (§ 21 Abs. 2 BAföG). Der monatliche Anteil des Arbeitnehmer-Pauschbetrags beträgt 102,5 € (§ 9a EStG über § 21 Abs. 1 BAföG). Die Freibeträge setzen erst beim Einkommen nach diesen Abzügen an.

Für deine Eltern zählt grundsätzlich das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums: Bei Beginn im Oktober 2026 ist das 2024. Monatlich wird ein Zwölftel des Jahreseinkommens angesetzt (§ 24 Abs. 1 und 4 BAföG). Ist das Einkommen im Bewilligungszeitraum voraussichtlich wesentlich niedriger, ist vor dessen Ende ein Aktualisierungsantrag möglich (§ 24 Abs. 3 BAföG).

Elterneinkommen bleibt unter anderem außer Betracht, wenn du bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet hast oder nach Vollendung des 18. Lebensjahres fünf Jahre erwerbstätig warst (§ 11 Abs. 3 Nr. 2 und 3 BAföG). Für den Erwerbstätigkeitsweg musstest du dich in diesen Jahren aus dem Ertrag selbst unterhalten können (§ 11 Abs. 3 Satz 2 BAföG). Das ist von den Freibeträgen zu unterscheiden.

Eigenes Einkommen und Vermögen: zwei getrennte Freibeträge

Die 389 € beim eigenen Einkommen sind kein sicher anrechnungsfreier Bruttobetrag für jeden Job. Ausbildungsvergütung wird nach § 23 Abs. 3 BAföG voll angerechnet. Ob bei deinem Einkommen ein Anrechnungsbetrag verbleibt, ergibt sich aus den gesetzlichen Abzügen und Freibeträgen.

Beim Vermögen zählen grundsätzlich Sachen, Forderungen und Rechte, nicht aber etwa Haushaltsgegenstände oder Renten- und Versorgungsansprüche (§ 27 BAföG). Bewertet wird zum Antragszeitpunkt, grundsätzlich abzüglich vorhandener Schulden; das BAföG-Darlehen selbst wird nicht abgezogen (§ 28 BAföG). Änderungen bis zum Ende des Bewilligungszeitraums bleiben nach § 28 Abs. 4 BAföG unberücksichtigt. Die Bewertung und Härtefallregel erklärt BAföG-Vermögensfreibetrag.

FAQ

FAQ zu den BAföG-Freibeträgen 2026

Wie hoch ist der BAföG-Freibetrag für Eltern 2026?

Für verheiratete oder verpartnerte, nicht dauernd getrennt lebende Eltern sind es gemeinsam 2.540 € monatlich, sonst 1.690 € je Elternteil. Hinzukommen können 770 € je Geschwisterkind ohne förderungsfähige Ausbildung (§ 25 Abs. 1 und 3 BAföG).

Gibt es eine feste Einkommensgrenze der Eltern?

Nein. Über den Freibeträgen werden höchstens 50 % angerechnet, je Kind mit Freibetrag nach § 25 Abs. 3 weitere 5 Prozentpunkte weniger. Ob Förderung übrig bleibt, ergibt die Rechnung gegen den Bedarf (§ 25 Abs. 4, § 11 Abs. 2 BAföG).

Wie viel darf ich selbst verdienen?

Der Freibetrag beträgt 389 € monatlich vom Einkommen im Sinne des § 21 BAföG, also nach den gesetzlichen Abzügen für Steuern, Sozialpauschale und Werbungskosten. Das ist keine pauschale Bruttolohn-Grenze (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 BAföG; BGBl. 2025 I Nr. 279).

Wie viel Vermögen darf ich haben?

Unter 30 Jahren bleiben 15.000 € frei, ab 30 Jahren 45.000 €. Je Ehegatte oder Lebenspartner und je Kind kommen 2.300 € hinzu; maßgeblich ist die Antragstellung (§ 29 Abs. 1 BAföG).

Welches Jahr zählt beim Elterneinkommen?

Grundsätzlich das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums (§ 24 Abs. 1 BAföG). Bei voraussichtlich wesentlich niedrigerem Einkommen kann auf rechtzeitigen Antrag das Einkommen des Bewilligungszeitraums berücksichtigt werden (§ 24 Abs. 3 BAföG).

Gesetzliche Grundlagen und nächster Schritt

Primärquellen: § 11 BAföG, § 21 BAföG, § 23 BAföG, Bekanntmachung vom 18.11.2025, BGBl. 2025 I Nr. 279, § 24 BAföG, § 25 BAföG und § 29 BAföG.

Informationsstand: 19.10.2026, keine Rechtsberatung. Der BAföG-Optimierer berechnet ausschließlich deinen BAföG-Betrag nach deinen eingegebenen Angaben; er prüft keine rechtlichen Voraussetzungen.

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