BAföG für Eltern berechnen: Freibeträge abziehen, Einkommensanrechnung nachvollziehen und Angaben für den Rechner vorbereiten.
Wie wird das Elterneinkommen beim BAföG berechnet?
Stand: 2026. Vom nach §§ 21 und 24 BAföG bereinigten Elterneinkommen zieht das Amt die Freibeträge ab. Für verheiratete, nicht getrennt lebende Eltern sind monatlich 2.540 Euro frei (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 BAföG). Ohne weitere Kinder bleiben vom Überschuss 50 Prozent anrechnungsfrei (§ 25 Abs. 4 BAföG). Beispiel: 3.310 Euro minus 2.540 Euro ergeben 770 Euro Überschuss; davon werden 385 Euro angerechnet.
Du möchtest die Rechnung auf eure Familie übertragen? Jetzt mit dem BAföG-Rechner für Eltern deinen möglichen BAföG-Betrag berechnen. Der Gratis-Check des BAföG-Optimierers rechnet ausschließlich anhand deiner eingegebenen Angaben; über die Förderung entscheidet das Amt (§ 50 BAföG).
Hier geht es um die Berechnung und die Vorbereitung eurer Angaben. Die Einkommensgrenze und Freibetragstabelle für Eltern findest du im eigenen Ratgeber mit der ausführlichen Tabelle. Die Elternfreibeträge gelten seit dem Wintersemester 2024/25 (§ 25 BAföG).
Wie wird das Einkommen der Eltern angerechnet?
Das Amt ermittelt zuerst das maßgebliche Einkommen nach §§ 21 und 24 BAföG und zieht danach die Freibeträge des § 25 Abs. 1, 3 und 6 ab. Vom verbleibenden Überschuss bleiben 50 Prozent anrechnungsfrei; für jedes Kind mit einem Freibetrag nach § 25 Abs. 3 kommen 5 Prozent hinzu (§ 25 Abs. 4 BAföG).
Ohne zusätzlichen Kinderfreibetrag rechnet die vereinfachte Berechnung daher 50 Prozent des Überschusses auf den Bedarf an. Die Rechnung ist keine Bruttoeinkommensgrenze, weil das gesetzlich bereinigte Einkommen vor den Freibeträgen ermittelt wird.
Rechner-Beispiele: So verändert Elterneinkommen den BAföG-Betrag
Das Beispiel zeigt verheiratete, nicht getrennt lebende Eltern ohne weiteren Kinderfreibetrag und einen auswärts wohnenden Studierenden mit Zuschlag nach § 13a Abs. 1 BAföG. Als Eingabe dient jeweils das bereits nach §§ 21 und 24 BAföG maßgebliche monatliche Elterneinkommen; die Berechnung ermittelt Freibetrag, Anrechnung und Monatsanspruch.
| Maßgebliches Elterneinkommen/Monat | Überschuss nach § 25 Abs. 1 | Anrechnung nach § 25 Abs. 4 | BAföG im Beispiel |
|---|---|---|---|
| 2.540 Euro | 0 Euro | 0 Euro | 992 Euro |
| 3.310 Euro | 770 Euro | 385 Euro | 607 Euro |
| 4.080 Euro | 1.540 Euro | 770 Euro | 222 Euro |
Die erste Zeile führt zu keiner Elternanrechnung, weil das Einkommen den gemeinsamen Freibetrag nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 BAföG nicht übersteigt. In den weiteren Zeilen steigt die Anrechnung um den in § 25 Abs. 4 BAföG bestimmten Anteil des jeweiligen Überschusses; der konkrete Anspruch kann durch eigenes Einkommen, Vermögen, Partnereinkommen und weitere Familienmitglieder anders ausfallen.
Wie verändert ein weiteres Kind die Rechnung?
Ein berücksichtigungsfähiges weiteres Kind erhöht den Freibetrag um 770 Euro nach § 25 Abs. 3 Nr. 2 BAföG und erhöht den anrechnungsfreien Anteil des verbleibenden Überschusses um 5 Prozentpunkte nach § 25 Abs. 4 Nr. 2 BAföG. Ob beide Wirkungen greifen, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und dem Einkommen des volljährigen Kindes ab.
Welches Einkommensjahr zählt?
Grundsätzlich zählt nach § 24 Abs. 1 BAföG das Einkommen im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraums. Das Amt fordert deshalb regelmäßig die dazugehörigen Steuer- und Einkommensnachweise an.
Bei wesentlich niedrigerem aktuellem Einkommen kannst du nach § 24 Abs. 3 BAföG einen Aktualisierungsantrag stellen. Formblatt 7 muss rechtzeitig eingereicht werden und führt zu einer Prognose, die nach dem tatsächlichen Einkommen endgültig abgerechnet werden kann.
Was passiert, wenn Eltern nicht zahlen oder nicht mitwirken?
Wenn Eltern den angerechneten Unterhalt nicht leisten und die Ausbildung gefährdet ist, kommt Vorausleistung nach § 36 Abs. 1 BAföG in Betracht. Bei verweigerten Auskünften gelten die zusätzlichen Voraussetzungen des § 36 Abs. 2 BAföG; dafür wird Formblatt 8 verwendet.
Vorausleistung setzt einen Antrag im laufenden Bewilligungszeitraum voraus. Mit der Zahlung geht ein bestehender Unterhaltsanspruch gegen die Eltern bis zur Höhe der Vorausleistung auf das Land über (§ 37 Abs. 1 BAföG), das ihn dann gegenüber den Eltern geltend machen kann.
Checkliste für Eltern
Eltern beschleunigen die Prüfung, indem sie die verlangten Angaben vollständig und personenbezogen einreichen. Prüft vor der Abgabe:
- Jeder betroffene Elternteil hat Formblatt 3 für sich ausgefüllt (§§ 46, 47 BAföG).
- Die Nachweise betreffen den Berechnungszeitraum nach § 24 Abs. 1 BAföG.
- Weitere Kinder und Unterhaltsberechtigte erfüllen die Voraussetzungen des § 25 Abs. 3 BAföG.
- Ein dauerhafter Einkommensrückgang ist mit Formblatt 7 nach § 24 Abs. 3 BAföG erklärt.
- Nicht gezahlter angerechneter Unterhalt wird mit Formblatt 8 nach § 36 BAföG geltend gemacht.
FAQ
Häufige Fragen zum BAföG-Rechner für Eltern
Braucht der Rechner Brutto- oder Nettoeinkommen?
Maßgeblich ist das bereinigte Einkommen nach §§ 21 und 24 BAföG, nicht einfach das Bruttogehalt oder die Nettoauszahlung. Lege für die Eingaben Steuerbescheid und Einkommensnachweise bereit. In sonstigen Fällen beträgt der Freibetrag je Elternteil 1.690 Euro (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 BAföG).
Wird bei getrennten Eltern nur ein Elternteil berücksichtigt?
Nein, § 25 Abs. 1 Nr. 2 BAföG sieht in sonstigen Fällen einen eigenen Freibetrag für jeden Elternteil vor. Trennung beseitigt die grundsätzliche Einkommensanrechnung beider Eltern nicht.
Gibt es oberhalb des Freibetrags sofort kein BAföG mehr?
Nein, oberhalb der Freibeträge wird nur der nach § 25 Abs. 4 BAföG bestimmte Anteil des Überschusses angerechnet. Deshalb gibt es keine für alle Familien identische Abbruchgrenze.
Können Eltern BAföG Digital nutzen?
BAföG Digital ist der amtliche Online-Antragsweg, nicht unser Rechner. Eltern können dort ihre Einkommenserklärung zum Antrag beisteuern. Der Antrag richtet sich nach § 46 BAföG; beachte die Hinweise im Ratgeber zu BAföG Digital.
Der BAföG-Optimierer ist eine separate Rechen- und Ausfüllhilfe. Im Produkt werden Formblätter nur teilweise vorbefüllt; fehlende Angaben, Nachweise und die Einreichung bleiben bei dir.
Amtliche Rechtsgrundlagen
Nachlesen im BAföG: § 13a Versicherungszuschläge, § 21 Einkommen, § 24 Berechnungszeitraum, § 25 Freibeträge, § 36 Vorausleistung, § 37 Anspruchsübergang, § 46 Antrag, § 47 Auskunftspflichten, § 50 Bescheid und § 56 SGB III.
Was beim BAföG als Vermögen zählt
BAföG-Aktualisierungsantrag richtig stellen
BAföG-Vorausleistung, wenn Eltern nicht zahlen
BAföG-Formblatt 3: Elternangaben vorbereiten



