Was du zurückzahlen musst
Eine häufige Fehlvorstellung: BAföG muss vollständig zurückgezahlt werden. Das stimmt nicht. Du zahlst nur den Darlehensanteil zurück. Nach 77 Monatsraten in der festgesetzten Höhe wird die restliche Darlehensschuld in der Regel erlassen.
Der BAföG-Satz setzt sich aus zwei Hälften zusammen: Die eine Hälfte ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, die andere Hälfte ist ein zinsloses Staatsdarlehen. Wer also über fünf Jahre monatlich 600 Euro BAföG erhält (insgesamt 36.000 Euro), profitiert in der Regel nach 77 Monatsraten vom Restschulderlass.
Mit dem Zum BAföG-Optimierer kannst du berechnen, welche monatliche Förderung du voraussichtlich erhältst — und damit auch abschätzen, welche Rückzahlungspflicht am Ende steht.
Zinsfreiheit des BAföG-Darlehens
Das BAföG-Darlehen ist zinslos, solange du keine Rate mehr als 45 Tage zu spät zahlst (§ 18 Abs. 2 BAföG).
Wer muss zurückzahlen?
Nur wer BAföG tatsächlich erhalten hat. Wer BAföG beantragt, aber abgelehnt wurde oder auf eigenen Wunsch auf die Förderung verzichtet hat, hat keine Rückzahlungspflicht. Die Rückzahlungspflicht entsteht automatisch mit der BAföG-Förderung — du musst nichts Besonderes tun und bekommst später einen Bescheid vom Bundesverwaltungsamt (BVA), der deine Darlehenssumme beziffert.
Erlass nach 77 Raten: in der Regel höchstens 10.010 Euro
Vom Darlehensanteil zahlst du in der Regel höchstens 10.010 Euro zurück: Hast du 77 Monatsraten in der festgesetzten Höhe gezahlt, wird die restliche Darlehensschuld erlassen (§ 18 Abs. 13 BAföG); bei der Mindestrate von 130 Euro sind das 10.010 Euro. Zahlst du eine Rate mehr als 45 Tage zu spät, kommen 6 Prozent Zinsen hinzu (§ 18 Abs. 2 BAföG). Für Förderung, die ausschließlich als Darlehen gezahlt wird (etwa nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer), gilt der Erlass nicht.
Wie der Erlass nach 77 Raten in der Praxis aussieht
Nehmen wir an, du erhältst über sechs Semester je 700 Euro BAföG monatlich — das sind 700 × 36 = 25.200 Euro Gesamtförderung. Davon wären theoretisch die Hälfte (12.600 Euro) Darlehen. Nach 77 Monatsraten in der festgesetzten Höhe wird die restliche Darlehensschuld in der Regel erlassen.
Wann der Erlass nach 77 Raten nicht greift
Für Förderung, die ausschließlich als Darlehen gezahlt wird, etwa nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer, gilt der Erlass nicht.
Ratenrückzahlung: 130 Euro pro Monat
Die Mindestrate beträgt 130 Euro pro Monat (§ 18 Abs. 3 BAföG). Bei einem Darlehen von 10.010 Euro beträgt die Rückzahlungsdauer damit:
10.010 ÷ 130 = ca. 77 Monate = ca. 6 Jahre und 5 Monate
Die Rate ist bewusst niedrig angesetzt, damit die Rückzahlung das Leben nach dem Studium nicht finanziell übermäßig belastet. 130 Euro im Monat sind für die meisten Berufsanfänger nach einigen Berufsjahren ohne weiteres tragbar.
Wann beginnt die Rückzahlung?
Die Rückzahlung beginnt 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer — also 5 Jahre nachdem du theoretisch das Studium abgeschlossen haben solltest. Bei einem 6-semestrigen Bachelorstudium (Regelstudienzeit) beginnt die Rückzahlung also 5 Jahre nach dem Ende des 6. Semesters. Das gibt dir Zeit, im Berufsleben anzukommen, bevor die Zahlungen beginnen. Wurde ausschließlich ein Volldarlehen geleistet, beginnt sie schon nach drei Jahren (§ 18 Abs. 5 BAföG).
Das Bundesverwaltungsamt schickt dir rechtzeitig einen Rückzahlungsbescheid. Dieser enthält den genauen Beginn der Rückzahlungsfrist, die Gesamtschuld und die monatliche Rate.
Ratenerhöhung auf eigenen Wunsch
Du kannst jederzeit höhere Raten zahlen, um das Darlehen schneller zu tilgen. Es gibt keine Vorfälligkeitsentschädigung. Vorsicht: Liegt deine Schuld über 10.010 Euro, verschenkst du mit höheren Raten den Erlass nach 77 Raten (§ 18 Abs. 13 BAföG). Wer früher ablösen will, beantragt den Nachlass (§ 18 Abs. 10 BAföG); vorzeitige Zahlungen werden auf die zuletzt fälligen Raten angerechnet (§ 6 Abs. 3 DarlehensV).
Auf-einmal-Rückzahlung und Nachlass
Eines der attraktivsten Features der BAföG-Rückzahlung: Wer das Darlehen auf einmal zurückzahlt, erhält einen erheblichen Preisnachlass.
Der Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung (§ 18 Abs. 10 BAföG)
Zahlst du dein Darlehen ganz oder teilweise vorzeitig zurück, bekommst du auf Antrag einen Nachlass (§ 18 Abs. 10 BAföG). Seine Höhe hängt vom abgelösten Betrag ab (§ 6 und Anlage der BAföG-Darlehensverordnung). Die vollständige Staffelung findest du in der Tabelle zum BAföG-Nachlass. Wer nur einen Teil ablöst, erhält den Nachlass erst ab 500 Euro.
Beispiel: Löst du 10.000 Euro auf einmal ab, beträgt der Nachlass 21 Prozent: Du zahlst 7.900 Euro.
Dieser Nachlass ist besonders attraktiv, weil das Darlehen zinslos ist — der eingesparte Betrag ist ein echter Preisnachlass, keine Zinsersparnis.
Wie funktioniert die Einmalzahlung?
Du meldest dich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln und teilst mit, dass du eine Einmalzahlung leisten möchtest. Das BVA berechnet dann den aktuellen Schuldenstand (ggf. bereits geleistete Raten werden abgezogen) und den geltenden Nachlasssatz. Du überweist den reduzierten Betrag — und bist schuldenfrei.
Wichtig: Den Nachlass musst du aktiv beantragen. Es reicht nicht, einfach den reduzierten Betrag zu überweisen. Schreibe das BVA schriftlich an oder ruf an, um den genauen Ablauf zu klären.
Wann beginnt die Rückzahlung
Wie oben erwähnt: 5 Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer. Aber was ist die Förderungshöchstdauer genau?
Die Förderungshöchstdauer entspricht der Regelstudienzeit deines Studiengangs. Für einen 6-semestrigen Bachelor endet sie nach dem 6. Semester, für einen 8-semestrigen Bachelor nach dem 8. Semester, für einen 4-semestrigen Master nach dem 4. Mastersemester.
Kein Einfluss der tatsächlichen Studiendauer
Ob du tatsächlich länger studierst, beeinflusst nicht den Beginn der Rückzahlungsfrist. Die Frist läuft ab Ende der Förderungshöchstdauer — nicht ab dem Zeitpunkt, an dem du das Studium tatsächlich abgeschlossen hast. Wer 10 Semester für einen 6-Semester-Bachelor braucht, erhält grundsätzlich keine Förderung mehr nach dem 6. Semester (Ausnahmen: § 15 Abs. 3 bis 5 BAföG), aber die 5-Jahres-Frist beginnt trotzdem mit Ende des 6. Semesters zu laufen.
Rückzahlungsbescheid vom BVA
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln verwaltet alle BAföG-Darlehen auf Bundesebene. Du erhältst rechtzeitig vor Rückzahlungsbeginn einen Bescheid, der enthält:
- Die Höhe deiner Darlehensschuld
- Den ersten Rückzahlungsmonat
- Die Rate (mindestens 130 Euro monatlich; auf Aufforderung vierteljährlich 390 Euro)
- Informationen zu Nachlassmöglichkeiten
- Kontaktinformationen für Freistellungsanträge
Freistellung von der Rückzahlung
Das BAföG-Recht kennt die Möglichkeit der Freistellung (§ 18a BAföG) — also eine vorübergehende Befreiung von der Rückzahlungspflicht. Maßgeblich sind das Einkommen und die gesetzlichen Freibeträge.
Freistellung wegen geringen Einkommens
Bei geringem Einkommen kannst du eine Freistellung beantragen. Nach § 18a Abs. 1 BAföG gelten folgende monatliche Freibeträge:
- Grundfreibetrag: 1.690 Euro
- Erhöhung für Ehegatten oder Lebenspartner: 850 Euro
- Erhöhung je Kind: 770 Euro
Auf Antrag wirst du freigestellt, soweit dein Einkommen den maßgeblichen Freibetrag nicht um mindestens 42 Euro übersteigt. Für die Erhöhungsbeträge gelten die Voraussetzungen des § 18a Abs. 1 BAföG; eigenes Einkommen dieser Angehörigen kann sie mindern. Die Freistellung mindert die Schuld nicht.
Kinderbetreuungsaufwand bei Alleinstehenden
Nach § 18a Abs. 2 Nr. 2 BAföG kann sich der Freibetrag auf besonderen Antrag bei Alleinstehenden um notwendige Betreuungskosten für ein zum Haushalt gehörendes Kind unter 16 Jahren erhöhen: bis zu 175 Euro monatlich für das erste und je 85 Euro für jedes weitere Kind. Das ist keine pauschale Freistellung für Eltern.
Wie du Freistellung beantragst
Freistellung wird nicht automatisch gewährt. Du musst sie aktiv beim BVA beantragen und entsprechende Nachweise einreichen (Einkommensnachweise, Geburtsurkunde des Kindes etc.). Das BVA prüft den Antrag und erteilt einen Bescheid über die Dauer der Freistellung.
Rückzahlung bei Teilzeit oder geringem Einkommen
Viele Absolventen starten nach dem Studium mit Teilzeitjobs, Traineeprogrammen oder in schlecht bezahlten Branchen. Das BAföG-System nimmt hierauf Rücksicht — durch die Freistellung bei geringem Einkommen (s.o.) und durch die ohnehin niedrige Standardrate von 130 Euro.
Berechnung der Mindesteinkommensgrenze
Ob du freigestellt wirst, hängt von deinem Einkommen im Sinne des BAföG und den Freibeträgen nach § 18a Abs. 1 BAföG ab; die Grenze ist keine pauschale Brutto- oder Nettogehaltsgrenze. Das BVA sendet dir im Zuge des Rückzahlungsbescheids Formulare, auf denen du dein Einkommen detailliert angibst.
Stundung statt Freistellung
Eine Stundung kann beim BVA nach § 7 DarlehensV in Verbindung mit § 59 Abs. 1 Nr. 1 BHO nur gewährt werden, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird. Sie soll gegen angemessene Verzinsung und in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung gewährt werden. Dabei werden die Ratenzahlungen für einen begrenzten Zeitraum ausgesetzt und später nachgeholt. Eine Stundung ist kein Erlass — die Schuld bleibt bestehen.
Typische Fehler
Häufigste Fehler bei der Rückzahlung
Diese Fehler begegnen dem BVA regelmäßig — und kosten Geld oder Zeit:
Keine Adressänderung melden
Das BVA schickt den Rückzahlungsbescheid an die letzte bekannte Adresse. Wer umgezogen ist und die Adresse nicht gemeldet hat, verpasst unter Umständen den Bescheid. Melde Adressänderungen sofort dem BVA (schriftlich an das BVA).
Freistellung nicht beantragen obwohl berechtigt
Viele wissen nicht, dass Freistellung aktiv beantragt werden muss. Wer unterhalb der Einkommensgrenze liegt, trotzdem aber Raten zahlt, verschenkt bares Geld. Prüfe deinen Freistellungsanspruch beim ersten Rückzahlungsbescheid.
Ratenzahlungen einzustellen ohne BVA-Rückmeldung
Wer einfach aufhört zu zahlen ohne formalen Freistellungs- oder Stundungsantrag, gerät in Rückstand. Das BVA kann dann Mahngebühren erheben und im schlimmsten Fall Vollstreckungsmaßnahmen einleiten. Immer beim BVA melden, bevor du die Zahlung einstellen möchtest.
FAQ
FAQ: BAföG-Rückzahlung
Muss ich zurückzahlen, wenn ich das Studium abbreche?
Ja. Auch bei Studienabbruch besteht die Rückzahlungspflicht für das erhaltene Darlehen. Die 5-Jahres-Frist beginnt in diesem Fall mit dem Ende der Förderungshöchstdauer (nicht mit dem Abbruch). Der Erlass der Restschuld nach 77 Raten gilt auch hier, soweit die Förderung nicht ausschließlich als Darlehen gezahlt wurde.
Was passiert wenn ich ins Ausland ziehe?
Die Rückzahlungspflicht bleibt bestehen — Wohnsitz im Ausland ändert daran nichts. Du bist verpflichtet, dem BVA deinen neuen Wohnsitz mitzuteilen. Raten können per Auslandsüberweisung oder SEPA-Lastschrift (wenn du ein EU-Konto behältst) gezahlt werden.
Was ist der Unterschied zwischen BAföG-Darlehen und KfW-Studienkredit?
Der BAföG-Darlehensanteil ist zinslos (außer bei Zahlungsverzug), Rückzahlung in der Regel höchstens 10.010 Euro. Der KfW-Studienkredit ist ein Kredit mit marktabhängigem Zins und ohne entsprechenden Restschulderlass — er kann zu deutlich höheren Rückzahlungsbeträgen führen. Das BAföG-Darlehen ist in fast allen Situationen die bessere Option als ein privater Studienkredit.
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