Was ist der BAföG-Höchstsatz?
Der BAföG-Höchstsatz ist der maximale Betrag, den ein Studierender oder Auszubildender monatlich als Ausbildungsförderung erhalten kann. Für das Jahr 2026 beträgt dieser Höchstsatz 992 Euro pro Monat — vorausgesetzt, du wohnst nicht bei deinen Eltern und bist nicht mehr über diese krankenversichert.
Diese 992 Euro setzen sich zusammen aus:
- 475 Euro Grundbedarf (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG)
- 380 Euro Unterkunftsbedarf für Studierende, die nicht bei den Eltern wohnen (§ 13 Abs. 2 BAföG)
- 137 Euro Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag bei Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 oder 10 SGB V (§ 13a Abs. 1 BAföG); bei Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V sind es 233 Euro (§ 13a Abs. 2 BAföG)
Den Höchstsatz bekommt nur, wer entweder gar kein oder ein sehr geringes anrechenbares Einkommen und Vermögen der Eltern und der eigenen Person hat. Das ist in der Praxis eher die Ausnahme — aber mit den richtigen Voraussetzungen möglich.
Höchstsatz 2026 nach Wohnsituation
Ob und wie viel du bekommst, hängt stark davon ab, wo du wohnst. Das Gesetz unterscheidet drei Wohnsituationen mit sehr unterschiedlichen Bedarfssätzen:
Bei den Eltern: 671 Euro/Monat
Wohnst du noch im Haushalt deiner Eltern und bist nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 oder 10 SGB V pflichtversichert, liegt dein maximaler Förderbetrag bei 671 Euro pro Monat: 475 Euro Grundbedarf, 59 Euro Unterkunftsbedarf und 137 Euro Zuschlag nach § 13a Abs. 1 BAföG.
Eigene Wohnung: 992 Euro/Monat
Wohnst du allein oder mit anderen Studierenden in einer eigenen Wohnung oder WG, ergibt sich der volle Höchstsatz von 992 Euro. Der Unterkunftsbedarf von 380 Euro nach § 13 Abs. 2 BAföG ist hier fest eingerechnet — unabhängig davon, ob deine tatsächliche Miete höher oder niedriger ist.
Mit Kind: +160 Euro je Kind unter 14 (§ 14b BAföG)
Hast du ein oder mehrere Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhältst du nach § 14b BAföG einen Kinderbetreuungszuschlag von 160 Euro pro Kind und Monat. Dieser Zuschlag wird zusätzlich zum regulären Höchstsatz gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden — er ist ein reiner Zuschuss.
Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungszuschlag nach § 13a BAföG
Bei Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 oder 10 SGB V beträgt der Zuschlag 102 Euro für die Krankenversicherung plus 35 Euro für die Pflegeversicherung, zusammen 137 Euro (§ 13a Abs. 1 Sätze 1 und 2 BAföG). Dieselben Beträge erhalten freiwillig Versicherte, deren Beiträge nach § 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V und § 57 Abs. 4 SGB XI berechnet werden (§ 13a Abs. 1 Satz 3 BAföG). Bei Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V sowie bei sonstiger freiwilliger Versicherung sind es 185 Euro plus 48 Euro, zusammen 233 Euro (§ 13a Abs. 2 BAföG). Bist du familienversichert, entfällt der Zuschlag.
Wann bekomme ich den Höchstsatz?
Der volle Höchstsatz wird nur dann ausgezahlt, wenn alle drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
1. Elterneinkommen unter dem Freibetrag
Das bereinigte Nettoeinkommen deiner Eltern muss unterhalb des BAföG-Freibetrags liegen. Dieser Freibetrag beträgt grob:
- 2.540 Euro/Monat gemeinsam für verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Eltern (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 BAföG)
- 1.690 Euro/Monat je Elternteil in sonstigen Fällen (§ 25 Abs. 1 Nr. 2 BAföG)
Liegt das Einkommen darunter, wird nichts angerechnet — du erhältst den vollen Bedarf. Für jeden Euro über dem Freibetrag sinkt dein BAföG-Betrag entsprechend. Mehr dazu findest du im Artikel über BAföG und Elterneinkommen.
2. Eigenes Einkommen bei 0 Euro
Du selbst darfst im zwölfmonatigen Bewilligungszeitraum nicht mehr als 4.668 Euro anrechenbares Einkommen nach § 21 BAföG haben (entspricht 389 Euro monatlich anrechenbarem Einkommen und etwa 7.236 Euro brutto im Jahr beziehungsweise 603 Euro brutto im Monat). Liegt dein anrechenbares Einkommen darunter, wird nichts angerechnet. Jeder Euro darüber kürzt dein BAföG um den entsprechenden Betrag.
3. Eigenes Vermögen unter 15.000 Euro
Dein eigenes Vermögen — also Geldkonten, Wertpapiere, Fahrzeuge über Freibetragsgrenze — darf 15.000 Euro nicht übersteigen. Alles darüber gilt als Eigenkapital und wird direkt auf den BAföG-Anspruch angerechnet. Bestimmte Vermögenswerte wie die selbst genutzte Immobilie oder Altersvorsorge bleiben in der Regel anrechnungsfrei.
Höchstsatz-Verlauf 2020–2026
Der BAföG-Höchstsatz ist in den vergangenen Jahren mehrfach angehoben worden. Hier der Überblick über die Reform-Schritte:
| Jahr | Höchstsatz | Änderung |
|---|---|---|
| 2020 | 861 Euro | Vor der großen Reform |
| 2021 | 861 Euro | Keine Änderung |
| 2022 | 934 Euro | +73 Euro (BAföG-Reform 27. BAföGÄndG) |
| 2023 | 952 Euro | +18 Euro (Anpassungsstufe) |
| 2024 | 992 Euro | +40 Euro (zweite Anpassungsstufe) |
| 2026 | 992 Euro | Aktuell gültiger Satz |
Die Reform 2022 brachte den bislang größten Anstieg: Neben höheren Bedarfssätzen wurden auch Einkommensfreibeträge erhöht und der Kinderbetreuungszuschlag nach § 14b BAföG eingeführt. 2023 und 2024 folgten gestaffelte weitere Erhöhungen.
Wer bekommt die Vollförderung?
Der volle Höchstsatz wird gewährt, wenn das anrechenbare Einkommen der Eltern unterhalb des Freibetrags liegt und du selbst kein relevantes Einkommen oder Vermögen hast. Das trifft vor allem zu bei:
- Eltern mit geringem Einkommen (Arbeitnehmer im unteren Lohnsegment, Rentner mit kleiner Rente)
- Elternunabhängigem BAföG (hier wird das Elterneinkommen gar nicht berücksichtigt)
- Alleinerziehenden Elternteilen mit mehreren Kindern, wo die Freibeträge gestapelt werden
5 Beispielrechnungen: Wann du den Höchstsatz erreichst
Theorie ist schön — konkrete Beispiele sind besser. Hier sind fünf Szenarien, in denen der Höchstsatz erreichbar ist oder zumindest annähernd erreicht wird:
Studierender ohne Eltern-Anrechnung
Lisa, 22, studiert Soziale Arbeit im 3. Semester, wohnt in einer WG, hat eigene gesetzliche Krankenversicherung. Eltern sind beide langzeitarbeitslos, Einkommen unter Freibetrag. Lisa hat kein eigenes Einkommen und 4.200 Euro Ersparnisse.
| Ergebnis · Voller Höchstsatz von 992 Euro. Alles passt: Wohnsituation, Elterneinkommen, eigenes Einkommen und Vermögen. |
Auslands-BAföG mit Auslandszuschlag (§ 5 BAföG)
Tim, 24, verbringt ein Auslandssemester in den Niederlanden. Nach § 5 BAföG kann er Förderung im Ausland beantragen. Dazu kommt ein Auslandszuschlag, der je nach Land unterschiedlich hoch ist (für die Niederlande derzeit ca. 200–400 Euro/Monat zusätzlich). Beim Auslands-BAföG gilt außerdem ein erhöhter Studienkostenzuschuss von bis zu 4.600 Euro/Jahr für anfallende Studiengebühren.
| Ergebnis · Mit Auslandszuschlag kann die Förderung deutlich über den inländischen Höchstsatz steigen. |
Beispiel 3: Meister-BAföG Höchstsatz
Beim Meister-BAföG (AFBG, Aufstiegs-BAföG) gibt es einen eigenen Höchstsatz. Dieser ist von der klassischen BAföG-Tabelle entkoppelt. Details, Voraussetzungen und aktuelle Beträge für Meister, Techniker und Fachwirte findest du im Artikel über Meister-BAföG.
Beispiel 4: Schüler-BAföG Höchstsatz
Für Schüler an Berufsfachschulen, Fachoberschulen und ähnlichen Einrichtungen gilt ein eigener — oft niedrigerer — Bedarfssatz. Der Schüler-BAföG-Höchstsatz hängt von der Schulform und dem Wohnsitz ab. Details findest du im Artikel über Schüler-BAföG.
Beispiel 5: Elternunabhängiges BAföG — Direktweg zur Vollförderung
Wer die Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG erfüllt, bekommt automatisch das volle Bedarfspaket. Mehr Details dazu im Artikel über elternunabhängiges BAföG.
Elternunabhängiges BAföG: Der direkte Weg zur Vollförderung
Wer die Voraussetzungen für elternunabhängiges BAföG erfüllt, bekommt automatisch das volle Bedarfspaket — ohne Rücksicht auf das Elterneinkommen. Das ist der direkteste Weg zum Höchstsatz.
Elternunabhängiges BAföG gibt es unter anderem, wenn:
- Du das 30. Lebensjahr vollendet hast, bevor du mit dem Studium begonnen hast
- Du fünf Jahre lang ununterbrochen in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gearbeitet hast
- Du vor dem Studium eine abgeschlossene Berufsausbildung absolviert und danach mindestens drei Jahre gearbeitet hast
Mehr Details zu den Voraussetzungen und zum Antrag findest du im Artikel zum elternunabhängigen BAföG.
Zusatzleistungen über den Höchstsatz hinaus
In bestimmten Situationen gibt es Leistungen, die zusätzlich zum regulären Höchstsatz gezahlt werden und diesen effektiv erhöhen:
Reisekostenzuschuss Auslands-BAföG
Wer für ein Auslandsstudium gefördert wird, kann zusätzlich einen Reisekostenzuschuss beantragen. Dieser richtet sich nach Entfernung und Zielland. Für europäische Länder liegt er typischerweise zwischen 250 und 500 Euro als Einmalzahlung.
Studiengebühren-Zuschuss bei Auslandsstudium
Beim Auslands-BAföG gibt es außerdem einen Zuschuss zu anfallenden Studiengebühren von bis zu 4.600 Euro pro Jahr. Dieser Betrag wird zusätzlich zur regulären monatlichen Förderung gewährt. Voraussetzung: Die Studiengebühren müssen tatsächlich anfallen und nachgewiesen werden.
Krankenversicherungs-Zuschuss bei freiwilliger und privater Krankenversicherung
Freiwillig Versicherte, deren Beiträge nach § 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V und § 57 Abs. 4 SGB XI berechnet werden, erhalten nach § 13a Abs. 1 Satz 3 BAföG 137 Euro (102 + 35 Euro). Pflichtversicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V sowie sonstige freiwillig Versicherte erhalten nach § 13a Abs. 2 BAföG 233 Euro (185 + 48 Euro). Bist du privat kranken- und pflegeversichert, erhöht sich der Bedarf nach § 13a Abs. 3 BAföG um höchstens 102 Euro für die Krankenversicherung und 35 Euro für die Pflegeversicherung; nach Überschreiten der Altersgrenze für die studentische Pflichtversicherung gelten die Beträge nach § 13a Abs. 2 BAföG entsprechend (§ 13a Abs. 3 Satz 4 BAföG).
Kinderbetreuungszuschlag (§ 14b BAföG)
Wie bereits erläutert: 160 Euro je Kind unter 14 Jahren, monatlich, vollständig als Zuschuss — kein Darlehensanteil.
Höchstsatz vs. Bedarfssatz — was ist der Unterschied?
Diese beiden Begriffe werden häufig verwechselt, bezeichnen aber unterschiedliche Dinge:
Bedarfssatz ist der theoretische Gesamtbedarf für eine bestimmte Ausbildungssituation. Er ist gesetzlich festgelegt (§ 13 BAföG) und beschreibt, was ein Studierender oder Auszubildender nach Ansicht des Gesetzgebers monatlich braucht. Der Bedarfssatz ist das Maximum — er wird nur vollständig ausgezahlt, wenn weder eigenes Einkommen noch Elterneinkommen angerechnet wird.
Höchstsatz bezeichnet in der öffentlichen Diskussion meist den höchsten möglichen Bedarfssatz, also den maximalen Förderbetrag der überhaupt ausgezahlt werden kann. Dieser liegt 2026 bei 992 Euro (eigene Wohnung + eigene Krankenversicherung).
In der Praxis bekommt die Mehrheit der BAföG-Empfangenden weniger als den Höchstsatz, weil Elterneinkommen oder eigenes Einkommen angerechnet wird. Der BAföG-Rechner 2026 zeigt dir deinen individuellen Betrag.
Was tun, wenn du weniger als den Höchstsatz bekommst?
Wenn sich deine finanzielle Situation während des Bewilligungszeitraums wesentlich verschlechtert, kannst du einen Aktualisierungsantrag nach § 24 Abs. 3 BAföG stellen. Das ist wichtig zu wissen, denn die normale Neuberechnung erfolgt erst beim nächsten Folgeantrag.
Ein Aktualisierungsantrag ist möglich, wenn:
- Das Einkommen der Eltern im laufenden Jahr voraussichtlich mindestens 10 Prozent unter dem liegt, das dem letzten Bescheid zugrunde lag
- Ein Elternteil seine Arbeit verliert oder durch Krankheit ein erhebliches Einkommensabsinken eintritt
- Sich die Familiensituation wesentlich ändert (z. B. Scheidung, neues Geschwisterkind)
Stelle den Antrag möglichst schnell — er wirkt in der Regel erst ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend. Alles zum Antragsverfahren findest du im Artikel über den BAföG-Antrag.
Der Unterschied zwischen Höchstsatz und dem, was du ausgezahlt bekommst
Achtung: Vom Höchstsatz von 992 Euro erhältst du nur die Hälfte als Zuschuss — also als Geld, das du nicht zurückzahlen musst. Die andere Hälfte ist ein zinsloses Darlehen. Du bekommst also 992 Euro pro Monat ausgezahlt, aber etwa 496 Euro davon wirst du später zurückzahlen müssen.
Allerdings gilt: Hast du 77 Monatsraten in der festgesetzten Höhe gezahlt, wird die restliche Darlehensschuld erlassen (§ 18 Abs. 13 BAföG); bei der Mindestrate von 130 Euro sind das 10.010 Euro. Das macht BAföG auch beim Höchstsatz zu einem sehr günstigen Finanzierungsinstrument.
Steuerfreiheit des BAföG-Höchstsatzes
BAföG ist nach § 3 Nr. 11 EStG vollständig steuerfrei. Das gilt für den gesamten ausgezahlten Betrag — egal ob Zuschuss oder Darlehen, egal ob Höchstsatz oder Teilbetrag. Du musst BAföG-Zahlungen weder in der Steuererklärung angeben noch versteuern.
Das hat praktische Auswirkungen: Wenn du einen Nebenjob hast und Steuern auf deinen Lohn zahlst, bleibt das BAföG davon unberührt. Es wird weder auf den Lohnsteuerabzug angerechnet noch reduziert es etwaige steuerliche Entlastungen. Einzig relevant ist das BAföG für die Berechnung des steuerlichen Grundfreibetrags — hier kann es in bestimmten Konstellationen bei Eltern zu Auswirkungen führen.
Was mindert den Höchstsatz?
Wenn das anrechenbare Einkommen und Vermögen über null liegt, beginnt der Höchstsatz zu sinken. Die Kürzung erfolgt stufenlos: Für jeden Euro, der über dem Freibetrag liegt, wird ein bestimmter Prozentsatz vom BAföG abgezogen.
Elterneinkommen senkt den Anspruch
Liegt das bereinigte Nettoeinkommen deiner Eltern oberhalb des gemeinsamen Freibetrags von 2.540 Euro für verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Eltern (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 BAföG), wird der Überschuss anteilig angerechnet. Je höher das Elterneinkommen, desto geringer das BAföG — bis es bei sehr hohem Einkommen ganz entfällt.
Eigenes Einkommen über 389 Euro
Wenn du im Bewilligungszeitraum (zwölf Monate) mehr als 4.668 Euro anrechenbares Einkommen nach § 21 BAföG hast (also mehr als 389 Euro monatlich; dies entspricht etwa 603 Euro brutto im Monat), wird der überschießende Betrag vom BAföG abgezogen. Die Berechnung erfolgt für den gesamten Bewilligungszeitraum.
Eigenes Vermögen über 15.000 Euro
Wer mehr als 15.000 Euro Vermögen hat, muss diesen Überschuss einsetzen, bevor BAföG ausgezahlt wird. Jeder Euro über der Grenze senkt den möglichen BAföG-Anspruch um einen Euro.
Wie du den Höchstsatz legit maximieren kannst
Es gibt legale Wege, den eigenen BAföG-Anspruch zu optimieren:
Richtige Wohnform wählen
Wer nicht bei den Eltern wohnt, bekommt 380 Euro Unterkunftsbedarf — wer dort wohnt, 59 Euro (§ 13 Abs. 2 BAföG). Das macht einen Unterschied von 321 Euro monatlich. Wenn du ohnehin planst, außerhalb der Eltern zu wohnen, bringt das automatisch einen deutlich höheren Bedarf.
Familienmitversicherung beenden
Solange du über die Eltern familienversichert bist, bekommst du den Zuschlag nach § 13a BAföG nicht. Bei Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 oder 10 SGB V kommen nach § 13a Abs. 1 Sätze 1 und 2 BAföG 137 Euro für Kranken- und Pflegeversicherung hinzu. Freiwillig Versicherte erhalten ebenfalls 137 Euro, wenn ihre Beiträge nach § 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V und § 57 Abs. 4 SGB XI berechnet werden (§ 13a Abs. 1 Satz 3 BAföG); bei Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und für sonstige freiwillig Versicherte sind es 233 Euro (§ 13a Abs. 2 BAföG).
Eigenes Einkommen unter 389 Euro halten
Der Freibetrag für eigenes Einkommen liegt bei 389 Euro monatlich. Verdienst du mit einem Nebenjob weniger als das, bleibt dein BAföG unangetastet. Planst du mehr zu verdienen, bedenke: Jeder Euro über der Grenze kürzt das BAföG direkt.
Geschwisterstatus nutzen
Jedes Geschwisterkind, das deine Eltern noch unterstützen (und das unter 25 ist oder selbst BAföG bekommt), erhöht den Freibetrag auf das Elterneinkommen. Wenn du Geschwister hast, achte darauf, dass die Behörde das weiß — denn das erhöht deinen eigenen BAföG-Anspruch.
Höchstsatz für Schüler
Für Schüler, die BAföG beantragen (Berufsschule, Berufsfachschule, Fachoberschule etc.), gelten andere Bedarfssätze — der Höchstsatz für Schüler ist geringer als für Studierende. Wenn du dir unsicher bist, ob und in welchem Bereich du förderungsfähig bist, wende dich an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.
FAQ
Häufig gestellte Fragen
Gilt der Höchstsatz von 992 Euro für alle Hochschulen?
Ja, für Studierende aller staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland gilt derselbe Höchstsatz. Private Hochschulen sind aber oft nicht BAföG-berechtigt — prüfe das vorab.
Steigt der Höchstsatz noch weiter?
Der Höchstsatz wird in unregelmäßigen Abständen durch Gesetzesänderungen angepasst. Die letzte große BAföG-Reform war 2022, mit weiteren Anpassungen 2023 und 2024. Ob und wann der Satz wieder steigt, hängt von politischen Entscheidungen ab. Prüfe zum Antragszeitpunkt immer den aktuell gültigen Satz.
Bekomme ich retroaktiv den Höchstsatz, wenn sich meine Eltern scheiden lassen?
Eine Scheidung ändert die Einkommenssituation der Eltern und kann den Freibetrag verändern — aber nicht rückwirkend. Ab dem nächsten Antrag kann die neue Situation berücksichtigt werden. Beantrage bei der Behörde eine Neuberechnung, wenn sich die Familiensituation wesentlich ändert.
Wie ist der Höchstsatz bei Masterstudium?
Für ein Masterstudium gelten grundsätzlich dieselben Höchstsätze wie für das Bachelorstudium. Allerdings gelten für das Masterstudium striktere Altersgrenzen: In der Regel muss das Masterstudium bis zum 35. Lebensjahr aufgenommen werden, damit BAföG beantragt werden kann.
Kann ich BAföG und Stipendium gleichzeitig erhalten?
Begabungs- und leistungsabhängige Stipendien werden nur angerechnet, soweit sie im Durchschnitt 300 Euro monatlich übersteigen (§ 21 Abs. 3 BAföG).
Was passiert, wenn ich den Höchstsatz zu Unrecht erhalten habe?
Das BAföG-Amt kann bereits ausgezahlte Beträge zurückfordern, wenn du falsche Angaben gemacht oder Änderungen nicht gemeldet hast. Im schlimmsten Fall droht ein Bußgeld. Melde Änderungen beim Einkommen oder Vermögen deshalb immer zeitnah.
Wie berechne ich meinen genauen BAföG-Anspruch?
Der schnellste Weg ist der BAföG-Rechner 2026. Er berücksichtigt Wohnsituation, Elterneinkommen, eigenes Einkommen und Vermögen und gibt dir einen personalisierten Schätzwert.
Ist BAföG steuerpflichtig?
Nein. BAföG ist nach § 3 Nr. 11 EStG vollständig steuerfrei — egal ob Zuschuss- oder Darlehensanteil.
Kann ich BAföG auch rückwirkend beantragen?
Nein. BAföG wird grundsätzlich nicht rückwirkend bewilligt. Der Anspruch beginnt frühestens ab dem Monat der Antragstellung. Deshalb gilt: Antrag so früh wie möglich stellen — idealerweise vor oder direkt zu Beginn des Semesters. Wie das geht, erklärt der Schritt-für-Schritt-Leitfaden zum BAföG beantragen.
Wie viel BAföG bekomme ich, wenn ich bei meinen Eltern wohne?
Wenn du bei deinen Eltern wohnst und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 oder 10 SGB V pflichtversichert bist, liegt der Höchstsatz bei 671 Euro pro Monat — statt 992 Euro bei eigener Wohnung. Der Unterkunftsbedarf ist mit 59 Euro statt 380 Euro deutlich geringer angesetzt (§ 13 Abs. 2 BAföG). Bist du familienversichert, entfällt der Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag, und der Betrag ist nochmals niedriger.
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