Wie viel darfst du 2026 neben dem BAföG verdienen?
Du darfst neben dem BAföG arbeiten; angerechnet wird nur das Einkommen, das nach der Berechnung gemäß § 21 BAföG die Freibeträge des § 23 BAföG übersteigt. Für dich selbst bleiben dabei monatlich 389 Euro des nach § 21 BAföG ermittelten Einkommens anrechnungsfrei (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG).
Dieser Betrag ist keine Bruttolohn- oder Minijobgrenze. Ausgangspunkt sind die positiven Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; § 21 BAföG bestimmt anschließend unter anderem, welche Abzüge bei der BAföG-Berechnung zu berücksichtigen sind. Erst danach wird der Freibetrag nach § 23 BAföG abgezogen. Deshalb beantwortet der Bruttobetrag auf deinem Arbeitsvertrag die Frage nach der Anrechnung noch nicht.
Bei einem üblichen Bewilligungszeitraum von 12 Monaten nach § 50 Abs. 3 BAföG summiert sich der persönliche Freibetrag rechnerisch auf 4.668 Euro. Wann dein Zeitraum beginnt und endet, erklärt der Ratgeber zum BAföG-Bewilligungszeitraum.
Wie werden Bruttoeinkommen und Freibetrag berechnet?
Vom Bruttoverdienst führt der Weg über die Einkommensbestimmung nach § 21 BAföG zum anrechenbaren Betrag nach § 23 BAföG. Bei Arbeitslohn berücksichtigt die hier verwendete vereinfachte Rechnung die in den Rechengrundlagen hinterlegte Werbungskostenpauschale von 102,5 Euro je Monat sowie den pauschalen Abzug nach § 21 Abs. 2 BAföG. Steuern und weitere Besonderheiten können das Ergebnis nach § 21 BAföG verändern.
- Addiere den voraussichtlichen Bruttoarbeitslohn, der nach § 22 Abs. 1 BAföG im Bewilligungszeitraum erzielt wird.
- Ermittle daraus das Einkommen nach § 21 BAföG und berücksichtige nur gesetzlich vorgesehene Abzüge.
- Verteile das Einkommen gemäß § 22 Abs. 2 BAföG gleichmäßig auf die Monate des Bewilligungszeitraums.
- Ziehe den persönlichen Freibetrag von 389 Euro je Monat nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG ab.
- Der verbleibende Betrag mindert den Bedarf nach § 11 Abs. 2 BAföG.
Der BAföG-Höchstsatz ist nur der Ausgangsbedarf. Eigenes Einkommen kann den Auszahlungsbetrag nach § 11 Abs. 2 BAföG mindern, selbst wenn Wohnform und Versicherungsstatus den höchsten Bedarf ergeben.
Ist ein Minijob beim BAföG automatisch anrechnungsfrei?
Nein, ein Minijob ist beim BAföG nicht allein wegen seiner arbeitsrechtlichen Bezeichnung anrechnungsfrei. Für die Ausbildungsförderung gelten die Einkommensregeln der §§ 21 bis 23 BAföG; mehrere Jobs und weitere anrechenbare Einnahmen werden bei dieser Berechnung gemeinsam betrachtet.
Die zulässige Bruttohöhe lässt sich daher nicht verlässlich nur aus dem Wort „Minijob“ ableiten. Maßgeblich sind dein gesamtes Einkommen im Bewilligungszeitraum, dessen Art und die nach § 21 BAföG anzusetzenden Abzüge. Ein Bonus, zusätzliche Schichten oder ein zweiter Job können das Ergebnis verändern.
Wie sieht eine vereinfachte Beispielrechnung aus?
Verdienst du in allen 12 Monaten jeweils 600 Euro brutto, ergibt das 7.200 Euro brutto im Bewilligungszeitraum. Nach Abzug der hinterlegten Werbungskostenpauschale von insgesamt 1.230 Euro verbleiben 5.970 Euro. Mit dem in den Rechengrundlagen hinterlegten Faktor nach § 21 Abs. 2 BAföG ergeben sich vereinfacht 4.638,69 Euro Einkommen im Zeitraum.
Dieser Betrag liegt unter dem persönlichen Freibetrag von insgesamt 4.668 Euro nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG. Im vereinfachten Beispiel verbleibt deshalb kein anzurechnendes Einkommen. Das ist keine allgemeine Bruttogrenze: Andere Einkommensarten, steuerliche Abzüge oder ein kürzerer Bewilligungszeitraum verändern die Rechnung nach §§ 21 bis 23 BAföG.
Zählt jeder Monat einzeln oder der ganze Bewilligungszeitraum?
Für deinen Hinzuverdienst zählt grundsätzlich das Einkommen, das du im gesamten Bewilligungszeitraum erzielst; anschließend wird es gleichmäßig auf dessen Monate verteilt (§ 22 Abs. 1 und 2 BAföG). Ein besonders hoher Verdienst in einem einzelnen Monat führt deshalb nicht automatisch zu einer isolierten Anrechnung nur in diesem Monat.
Arbeitest du etwa nur in der vorlesungsfreien Zeit, gehört der dort erzielte Arbeitslohn trotzdem in die Gesamtsumme des Bewilligungszeitraums nach § 22 Abs. 1 BAföG. Die gleichmäßige Aufteilung nach § 22 Abs. 2 BAföG ist keine besondere „Semesterferien-Ausnahme“, sondern die gesetzliche Zeitberechnung. Entscheidend sind die Daten deines Bescheids, nicht zwingend Kalender- oder Steuerjahr.
Was passiert bei einem kürzeren Bewilligungszeitraum?
Bei einem kürzeren Zeitraum gelten weniger Monate für Verteilung und monatliche Freibeträge nach §§ 22 und 23 BAföG. Übernimm deshalb nie ungeprüft den Gesamtfreibetrag eines regelmäßigen Zeitraums von 12 Monaten, sondern multipliziere den Monatsfreibetrag aus § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG mit den tatsächlichen Monaten deines Bescheids.
Welcher Zeitpunkt zählt bei Lohnzahlungen?
§ 22 Abs. 1 BAföG ordnet das Einkommen dem Bewilligungszeitraum zu, in dem es erzielt wird. Bei Zahlungen an einer Zeitgrenze solltest du Lohnabrechnung, Arbeitsvertrag und Kontoauszug einreichen, damit das Amt die Zuordnung nach § 22 BAföG anhand der tatsächlichen Daten vornehmen kann.
Wie unterscheiden sich Einkommen und Vermögen?
Einkommen betrifft die Einnahmen im Bewilligungszeitraum nach §§ 21 und 22 BAföG; Vermögen wird grundsätzlich mit seinem Wert im Zeitpunkt der Antragstellung erfasst (§§ 27 und 28 Abs. 2 BAföG). Derselbe Kontostand darf deshalb nicht gedanklich mit dem Einkommensfreibetrag gleichgesetzt werden.
Geld, das vor dem Antrag bereits vorhanden ist, kann Vermögen nach § 27 BAföG sein. Lohn aus deinem Nebenjob wird dagegen nach §§ 21 bis 23 BAföG als Einkommen behandelt. Welche Konten, Fahrzeuge und sonstigen Werte erfasst werden, zeigt der Ratgeber zum BAföG-Vermögensfreibetrag.
Wann musst du einen neuen Nebenjob oder Mehrverdienst melden?
Du musst Änderungen deiner für die Leistung erheblichen Verhältnisse unverzüglich mitteilen (§ 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I). Beginnt ein neuer Nebenjob, steigt der Lohn oder kommen weitere Einnahmen hinzu, solltest du dem Amt deshalb die Änderung mit Arbeitsvertrag und aktuellen Abrechnungen mitteilen.
Eine Änderungsmitteilung zu deinem eigenen Einkommen ist kein Aktualisierungsantrag. Der Aktualisierungsantrag nach § 24 Abs. 3 BAföG betrifft das voraussichtlich wesentlich niedrigere Einkommen von Eltern, Ehegatten oder Lebenspartnern gegenüber dem normalerweise maßgeblichen früheren Kalenderjahr. Deinen eigenen Mehrverdienst behandelt das Amt dagegen nach §§ 21 bis 23 BAföG für den laufenden Bewilligungszeitraum.
Was gehört in eine Änderungsmitteilung?
Eine nachvollziehbare Mitteilung nennt das Aktenzeichen, Beginn und voraussichtliches Ende der Beschäftigung sowie den erwarteten Bruttoverdienst im Bewilligungszeitraum. Arbeitsvertrag und vorhandene Abrechnungen belegen die Tatsachen für die Neuberechnung nach §§ 21 bis 23 BAföG. Bewahre den Versandnachweis auf.
Wenn du erstmals Förderung beantragst, hilft dir die Übersicht BAföG beantragen bei Antrag und Nachweisen nach § 46 BAföG.
Kann verschwiegenes Einkommen zu einer Rückforderung führen?
Ja, wird nachträglich anrechenbares Einkommen festgestellt, kann ein zu hoher Bewilligungsbescheid nach den gesetzlichen Verfahrensregeln geändert und zu viel gezahlte Förderung zurückgefordert werden. Die Höhe hängt vom konkreten Bescheid und der Einkommensanrechnung nach §§ 21 bis 23 BAföG ab; eine pauschale Rückforderungssumme gibt es nicht.
Eine frühzeitige Mitteilung nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I verhindert keine Anrechnung, ermöglicht aber eine Berechnung mit aktuellen Angaben. Verschweige Einkommen nicht und warte bei erkennbaren Abweichungen nicht bis zum Folgeantrag.
FAQ
FAQ zu BAföG, Minijob und Hinzuverdienst
Wie hoch ist der Freibetrag für eigenes Einkommen?
Von deinem nach § 21 BAföG ermittelten Einkommen bleiben monatlich 389 Euro nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BAföG anrechnungsfrei. Das ist nicht mit einem Bruttolohn gleichzusetzen.
Darf ich mit BAföG einen Minijob haben?
Ja, eine Beschäftigung ist nicht ausgeschlossen; ob Einkommen angerechnet wird, richtet sich nach §§ 21 bis 23 BAföG und nicht allein nach der Einstufung als Minijob.
Werden zwei Nebenjobs zusammengezählt?
Ja, die maßgeblichen Einkünfte im Bewilligungszeitraum fließen in die Einkommensermittlung nach §§ 21 und 22 BAföG ein. Der Freibetrag nach § 23 BAföG wird nicht für jeden Job erneut gewährt.
Kann ich in den Semesterferien mehr verdienen?
Schwankender Verdienst wird nach § 22 Abs. 2 BAföG grundsätzlich gleichmäßig auf die Monate des Bewilligungszeitraums verteilt. Ob etwas angerechnet wird, zeigt erst die Gesamtberechnung nach §§ 21 bis 23 BAföG.
Muss ich eine Lohnerhöhung melden?
Ja, eine für die Leistung erhebliche Änderung musst du nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB I unverzüglich mitteilen. Reiche die neuen Angaben und Nachweise beim zuständigen Amt ein.
Fazit: Beim BAföG zählt die Rechnung für den ganzen Zeitraum
Für BAföG, Minijob und Nebenjob ist nicht eine isolierte Monatsgrenze entscheidend. Das Amt ermittelt dein Einkommen nach § 21 BAföG, ordnet und verteilt es nach § 22 BAföG und zieht die Freibeträge nach § 23 BAföG ab. Der BAföG-Optimierer berechnet auf Basis des von dir eingegebenen Gesamtbetrags für Einkommen und Vermögen eine Orientierung; einzelne Einkommensarten prüft er nicht und eine bestimmte Förderung garantiert er nicht.
BAföG im dualen Studium mit und ohne Vergütung



