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Wohngeld Sachsen 2026: Grundlagen, Mietenstufen & Berechnung

Wohngeld-Assistent-Team·9. Mai 2026·5 Min·Rechtsstand 2026·Aktualisiert: Oktober 2026
Wohngeld in Sachsen 2026 — Antragsformular und Taschenrechner auf einem Schreibtisch

Auf den Punkt:

Wohngeld in Sachsen: gesetzliche Grundlagen

Nach § 12 WoGG hängen die Höchstbeträge für Miete und Belastung von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und der Mietenstufe ab.

Mietenstufe für den Wohnort nachschlagen

Die amtliche Anlage zu § 1 Absatz 3 WoGV führt die Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern auf. Nicht gesondert aufgeführte kreisangehörige Gemeinden übernehmen nach dem Hinweis der Anlage die Mietenstufe ihres Kreises. Prüfe dort die Zuordnung für deinen Wohnort.

Berechnung nach § 19 WoGG

Die Höhe des Wohngeldes wird nach § 19 WoGG anhand der zu berücksichtigenden monatlichen Miete oder Belastung, des monatlichen Gesamteinkommens und der in Anlage 2 festgelegten Werte ermittelt; die Rechenschritte und Rundungen ergeben sich aus Anlage 3. Der Link zum Wohngeld-Assistenten kann eine unverbindliche Orientierung geben. Verbindlich entscheidet die zuständige Wohngeldbehörde.

Heizkostenkomponente

§ 12 Absatz 6 WoGG berücksichtigt einen monatlichen Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.

Freibeträge und Ausbildungsförderung

  • Schwerbehinderung: § 17 Nummer 1 WoGG: 1.800 Euro jährlich für jedes schwerbehinderte zu berücksichtigende Haushaltsmitglied mit einem Grad der Behinderung von 100 oder von unter 100 bei Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch und gleichzeitiger häuslicher oder teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege.
  • Alleinerziehende: § 17 Nummer 3 WoGG: 1.320 Euro jährlich (ein Betrag je Haushalt, nicht je Kind), wenn ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied ausschließlich mit einem Kind oder mehreren Kindern Wohnraum gemeinsam bewohnt, mindestens eines dieser Kinder noch nicht 18 Jahre alt ist und für dieses Kind Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz oder eine in § 65 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes genannte Leistung gewährt wird.
  • Ausbildungsförderung: Nach § 20 Absatz 2 WoGG besteht grundsätzlich kein Wohngeldanspruch, wenn allen Haushaltsmitgliedern eine dort genannte Ausbildungsförderung dem Grunde nach zusteht. Das gilt nicht, wenn die Leistung ausschließlich als Darlehen gewährt wird.

Wichtige Vorschriften des Wohngeldgesetzes

  • § 7 WoGG — Ausschluss vom Wohngeld
  • § 12 WoGG — Höchstbeträge für Miete und Belastung sowie Entlastung bei den Heizkosten und Klimakomponente
  • § 13 WoGG — Gesamteinkommen
  • § 14 WoGG — Jahreseinkommen
  • § 17 WoGG — Freibeträge
  • § 19 WoGG — Höhe des Wohngeldes
  • § 20 WoGG — Gesetzeskonkurrenz

Typische Fehler

Häufige Fehler vermeiden

01

Veraltete Mietenstufe verwenden

Prüfe die Zuordnung im amtlichen Verzeichnis der Wohngeldverordnung.

02

Unverbindliche Orientierung mit einem Bescheid verwechseln

Eine Online-Berechnung ersetzt nicht die Entscheidung der zuständigen Wohngeldbehörde.

Wohngeld beantragen in Dresden und Leipzig: Wer ist zuständig?

Den Antrag stellst du bei der Wohngeldstelle an deinem Wohnort. Für die beiden größten Städte in Sachsen nennen die Städte folgende Wege:

  • Dresden: Die Stadt Dresden nimmt den Antrag online über das Landesportal Amt24 an. Papieranträge gibt es beim Sozialamt, in den Bürgerbüros und in den Ortsämtern, dort können sie auch abgegeben werden. Für einen Besuch lässt sich online ein Termin vereinbaren. Das Service-Telefon der Stadt erreichst du unter 0351 4881301.
  • Leipzig: Die Stadt Leipzig bittet darum, den Antrag möglichst online über Amt24 zu stellen; dafür brauchst du ein Amt24-Servicekonto. Alternativ kannst du ihn in der Wohngeldbehörde oder in den Bürgerbüros abgeben, per Post schicken oder per einfacher E-Mail an wohngeld@leipzig.de senden. Für persönliche Vorsprachen ist ein Termin nötig, den du online oder über die Behördennummer 0341 115 vereinbarst. Die Abteilung Wohngeld ist laut Stadt derzeit nur eingeschränkt erreichbar und bittet, auf persönliche Vorsprachen zu verzichten; Anliegen kannst du unter 0341 115 oder per E-Mail an wohngeld@leipzig.de mitteilen.

Wird Wohngeld bewilligt, beginnt der Bewilligungszeitraum grundsätzlich am Ersten des Monats, in dem du den Antrag gestellt hast (§ 25 Abs. 2 WoGG). Deshalb lohnt es sich, den Antrag früh zu stellen und fehlende Unterlagen nachzureichen. Die Angaben stammen von den Seiten der Städte (abgerufen am 17.10.2026) und können sich ändern. Verbindlich sind die aktuellen Hinweise der jeweiligen Stadt.

Wenn die Bearbeitung länger dauert

Bei der Wohngeldstelle nachfragen

Frage bei der zuständigen Wohngeldstelle nach dem Bearbeitungsstand und danach, ob Unterlagen fehlen.

Vorläufige Zahlung nach § 26a WoGG

Nach § 26a WoGG kann eine vorläufige Zahlung erfolgen, wenn die Feststellung des Wohngeldanspruchs voraussichtlich längere Zeit erfordert und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch besteht. Grundlage sind ausschließlich die maßgeblichen Berechnungsgrößen nach § 4 WoGG; die Zahlung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Entscheidung und einer möglichen Rückforderung.

Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO

Ist über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist entschieden worden, kann nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht zulässig sein. Grundsätzlich kann sie nicht vor Ablauf von drei Monaten seit dem Antrag erhoben werden; besondere Umstände können eine kürzere Frist rechtfertigen.

FAQ

FAQ: Wohngeld in Sachsen

Wie hoch ist das Wohngeld?

Die Höhe wird nach § 19 WoGG ermittelt und hängt insbesondere von der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung, dem Gesamteinkommen und der Haushaltsgröße ab.

Wo beantrage ich Wohngeld in Dresden oder Leipzig?

Bei der Wohngeldstelle der jeweiligen Stadt. Beide Städte nehmen Anträge online über Amt24 entgegen; in Leipzig geht der Antrag außerdem per Post oder einfacher E-Mail, in Dresden gibt es Papieranträge im Sozialamt und in den Bürgerbüros.

Vermögen beim Wohngeld

§ 21 Nummer 3 WoGG nennt keinen festen Euro-Betrag. Wohngeld ist ausgeschlossen, soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens. Die Behörde prüft den Einzelfall. Mehr zur Einordnung von Vermögen beim Wohngeld.

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