Auf den Punkt:
Wohngeld im Saarland: gesetzliche Grundlagen
Nach § 12 WoGG hängen die Höchstbeträge für Miete und Belastung von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und der Mietenstufe ab.
Mietenstufe für den Wohnort nachschlagen
Die amtliche Anlage zu § 1 Absatz 3 WoGV führt die Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern auf. Nicht gesondert aufgeführte kreisangehörige Gemeinden übernehmen nach dem Hinweis der Anlage die Mietenstufe ihres Kreises. Prüfe dort die Zuordnung für deinen Wohnort.
Berechnung nach § 19 WoGG
Die Höhe des Wohngeldes wird nach § 19 WoGG anhand der zu berücksichtigenden monatlichen Miete oder Belastung, des monatlichen Gesamteinkommens und der in Anlage 2 festgelegten Werte ermittelt; die Rechenschritte und Rundungen ergeben sich aus Anlage 3. Der Link zum Wohngeld-Assistenten kann eine unverbindliche Orientierung geben. Verbindlich entscheidet die zuständige Wohngeldbehörde.
Heizkostenkomponente
§ 12 Absatz 6 WoGG berücksichtigt einen monatlichen Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
Freibeträge und Ausbildungsförderung
- Schwerbehinderung: § 17 Nummer 1 WoGG: 1.800 Euro jährlich für jedes schwerbehinderte zu berücksichtigende Haushaltsmitglied mit einem Grad der Behinderung von 100 oder von unter 100 bei Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch und gleichzeitiger häuslicher oder teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege.
- Alleinerziehende: § 17 Nummer 3 WoGG: 1.320 Euro jährlich (ein Betrag je Haushalt, nicht je Kind), wenn ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied ausschließlich mit einem Kind oder mehreren Kindern Wohnraum gemeinsam bewohnt, mindestens eines dieser Kinder noch nicht 18 Jahre alt ist und für dieses Kind Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz oder eine in § 65 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes genannte Leistung gewährt wird.
- Ausbildungsförderung: Nach § 20 Absatz 2 WoGG besteht grundsätzlich kein Wohngeldanspruch, wenn allen Haushaltsmitgliedern eine dort genannte Ausbildungsförderung dem Grunde nach zusteht. Das gilt nicht, wenn die Leistung ausschließlich als Darlehen gewährt wird.
Wichtige Vorschriften des Wohngeldgesetzes
- § 7 WoGG — Ausschluss vom Wohngeld
- § 12 WoGG — Höchstbeträge für Miete und Belastung sowie Entlastung bei den Heizkosten und Klimakomponente
- § 13 WoGG — Gesamteinkommen
- § 14 WoGG — Jahreseinkommen
- § 17 WoGG — Freibeträge
- § 19 WoGG — Höhe des Wohngeldes
- § 20 WoGG — Gesetzeskonkurrenz
Wohngeld beantragen im Regionalverband Saarbrücken: Wer ist zuständig?
Zuständig sind im Saarland nach Landesrecht die Landkreise und der Regionalverband Saarbrücken. Für den Regionalverband Saarbrücken und den Landkreis Saarlouis ist laut Regionalverband Saarbrücken eine gemeinsame Wohngeldstelle in Völklingen zuständig (Rathausstraße 30, 66333 Völklingen; Hotline 0681 506 4949). Der Antrag kann dort ohne Unterschrift online gestellt werden, per Post oder persönlich geht es ebenfalls. Unterlagen kannst du auch im Sozialamt (Europaallee 11, 66113 Saarbrücken) oder in den Sprechstunden des Sozialamts vor Ort in den Verwaltungen deines Wohnorts abgeben. Wer im Landkreis Saarlouis wohnt, kann den Antrag weiterhin auch beim Kreissozialamt Saarlouis abgeben (Ahornweg 1-3, 66740 Saarlouis). In den übrigen Landkreisen fragst du bei deiner Kreisverwaltung nach der Wohngeldbehörde.
Gib nur Kopien deiner Unterlagen ab, keine Originale. Wohngeld wird ab dem Monat bewilligt, in dem du den Antrag stellst; der Antrag muss nach Angabe des Regionalverbands bis zum letzten Tag des Monats bei der Wohngeldbehörde vorliegen (§ 25 Abs. 2 WoGG). Die Angaben stammen von der Seite des Regionalverbands (abgerufen am 18.10.2026) und können sich ändern. Verbindlich sind die aktuellen Hinweise der Behörde.
Wo beantrage ich Wohngeld im Regionalverband Saarbrücken?
Bei der Wohngeldstelle in Völklingen, die auch für den Landkreis Saarlouis zuständig ist. Online ohne Unterschrift, per Post oder persönlich; Unterlagen nimmt auch das Sozialamt in Saarbrücken entgegen.
Typische Fehler
Häufige Fehler vermeiden
Veraltete Mietenstufe verwenden
Prüfe die Zuordnung im amtlichen Verzeichnis der Wohngeldverordnung.
Unverbindliche Orientierung mit einem Bescheid verwechseln
Eine Online-Berechnung ersetzt nicht die Entscheidung der zuständigen Wohngeldbehörde.
Wenn die Bearbeitung länger dauert
Bei der Wohngeldstelle nachfragen
Frage bei der zuständigen Wohngeldstelle nach dem Bearbeitungsstand und danach, ob Unterlagen fehlen.
Vorläufige Zahlung nach § 26a WoGG
Nach § 26a WoGG kann eine vorläufige Zahlung erfolgen, wenn die Feststellung des Wohngeldanspruchs voraussichtlich längere Zeit erfordert und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch besteht. Grundlage sind ausschließlich die maßgeblichen Berechnungsgrößen nach § 4 WoGG; die Zahlung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Entscheidung und einer möglichen Rückforderung.
Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO
Ist über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist entschieden worden, kann nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht zulässig sein. Grundsätzlich kann sie nicht vor Ablauf von drei Monaten seit dem Antrag erhoben werden; besondere Umstände können eine kürzere Frist rechtfertigen.
FAQ
FAQ: Wohngeld in Saarland
Wie hoch ist das Wohngeld?
Die Höhe wird nach § 19 WoGG ermittelt und hängt insbesondere von der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung, dem Gesamteinkommen und der Haushaltsgröße ab.
Vermögen beim Wohngeld
§ 21 Nummer 3 WoGG nennt keinen festen Euro-Betrag. Wohngeld ist ausgeschlossen, soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens. Die Behörde prüft den Einzelfall. Mehr zur Einordnung von Vermögen beim Wohngeld.



