Zurück zu den Artikeln

Wohngeldrechner 2026: Anspruch kostenlos berechnen + WoGG-Formel erklärt

Wohngeld-Assistent-Team·19. April 2026·18 Min·Rechtsstand 2026·Aktualisiert: August 2026
Wohngeldrechner 2026 — Taschenrechner, Antragsformular, Hausschlüssel und Euro-Münzen für die Wohngeld-Berechnung nach WoGG

Auf den Punkt:

Ein Wohngeldrechner berechnet deinen Anspruch nach § 19 WoGG aus drei Werten: Haushaltseinkommen, Haushaltsgröße und Bruttokaltmiete. Seit der Wohngeldreform 2023 ist der Kreis der Anspruchsberechtigten größer — viele wissen es noch nicht. Der Online-Rechner liefert einen Orientierungswert, keinen Bescheid. Auf wohngeldassistent.de kannst du den Wohngeld-Assistenten nutzen.

Hinweis: Auf dieser Seite findest du keinen Online-Rechner, sondern die Berechnung nach dem Wohngeldgesetz zum Nachrechnen mit Formel, Fundstellen und Beispielen. Auf wohngeldassistent.de kannst du den Wohngeld-Assistenten nutzen.

Was ist ein Wohngeldrechner — und was kann er?

Ein Wohngeldrechner ist ein digitales Tool, das dir anhand deines Einkommens, deiner Haushaltsgröße und deiner Miete errechnet, ob du Anspruch auf Wohngeld hast — und in welcher Höhe. Er simuliert die Berechnung, die die Wohngeldbehörde im Antragsverfahren nach § 19 des Wohngeldgesetzes (WoGG) durchführt.

Das Ergebnis eines Online-Rechners ist ein Orientierungswert, keine verbindliche Zusage. Die offizielle Entscheidung trifft allein die Wohngeldbehörde deiner Gemeinde. Trotzdem ist der Rechner enorm wertvoll: Er zeigt dir, ob ein Antrag sinnvoll ist, bevor du Aufwand mit der Antragsstellung betreibst.

Was der Rechner von dir braucht

Für eine aussagekräftige Berechnung brauchst du folgende Angaben bereit:

  • Anzahl der Haushaltsmitglieder — alle Personen, die mit dir in der Wohnung leben und gemeinsam wirtschaften
  • Monatliche Miete (Kaltmiete) — ohne Heiz- und Betriebskosten
  • Bruttoeinkommen aller Haushaltsmitglieder — Bruttomonatseinkommen aus Beschäftigung, Rente, Selbstständigkeit, Unterhalt
  • Wohnort / Mietenstufe — dein Wohnort bestimmt die Mietenstufe (I bis VII), die sich nach dem lokalen Mietniveau richtet

Einige Rechner fragen zusätzlich nach Werbungskosten, Kinderfreibeträgen oder dem Heizkosten-Zuschuss — je nach Aktualität und Tiefe des Rechners.

Die WoGG-Formel: So berechnet sich dein Wohngeld

Das Wohngeld wird nach § 19 WoGG berechnet. Die Formel sieht auf den ersten Blick komplex aus — ist aber logisch aufgebaut:

Die Grundformel

Das monatliche Wohngeld W ergibt sich aus:

W = 1,15 × (M − (a + b × M + c × Y) × Y)

Dabei steht:

  • M = anrechenbare monatliche Miete (maximal die Höchstbeträge nach Haushaltsgröße und Mietenstufe gemäß § 12 WoGG)
  • Y = monatliches Gesamteinkommen (§ 13 WoGG)
  • a, b, c = Koeffizienten, die je nach Haushaltsgröße aus Anlage 2 des WoGG abgelesen werden

Was bedeutet „anrechenbar"?

Nicht die volle Bruttomiete und das volle Bruttoeinkommen fließen in die Formel ein. Beides wird zunächst bereinigt:

Anrechenbare Miete (M): Die tatsächliche Kaltmiete, aber höchstens der Tabellenwert aus § 12 WoGG für deine Kombination aus Haushaltsgröße und Mietenstufe. Den Höchstbetrag für deine Haushaltsgröße und Mietenstufe liest du in der Anlage 1 zum WoGG ab — liegt die Miete darüber, wird nur dieser Höchstbetrag angerechnet. Zum Höchstbetrag kommt die Klimakomponente hinzu, zur Miete die Heizkostenkomponente (§ 11 Abs. 1 WoGG).

Anrechenbares Einkommen (Y): Das Bruttoeinkommen aller zum Haushalt gehörenden Mitglieder, vermindert um Freibeträge (z.B. Freibeträge nach § 17 WoGG), Werbungskosten (pauschal 1.230 Euro/Jahr, § 9a EStG) und bestimmte Absetzungsbeträge. Danach folgt ein pauschaler Abzug nach § 16 WoGG: je 10 % für Steuern, Kranken-/Pflegeversicherung und Rentenversicherung, höchstens 30 % insgesamt.

Was sind die Koeffizienten a, b, c?

Die Koeffizienten sind in Anlage 2 des WoGG je Haushaltsgröße festgelegt. Sie steuern, wie stark das Einkommen das Wohngeld reduziert und wie die Miete gewichtet wird. Die Mietenstufe fließt nicht in die Koeffizienten ein, sondern über den Höchstbetrag der Miete (M). Für einen Einpersonenhaushalt gelten andere Koeffizienten als für eine 4-köpfige Familie.

Online-Rechner lösen diese Nachschlagetabelle automatisch für dich — du musst die Koeffizienten nicht selbst suchen.

Der Heizkosten-Zuschuss seit 2023

Mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz (in Kraft seit 1. Januar 2023) wurde ein dauerhafter Heizkosten-Zuschuss eingeführt. Die Heizkostenkomponente ist ein fester Monatsbetrag nach Haushaltsgröße, der zur berücksichtigten Miete hinzugerechnet wird, auch wenn deine Miete unter dem Höchstbetrag liegt (§ 11 Abs. 1 Nr. 2, § 12 Abs. 6 WoGG). Sie wird nicht separat beantragt und nicht nachträglich auf das Wohngeld aufgeschlagen. Die meisten aktuellen Rechner berücksichtigen das.

7 offizielle Wohngeldrechner im Vergleich

Es gibt keinen einzigen zentralen Wohngeldrechner für ganz Deutschland. Bund und Länder betreiben verschiedene Tools — mit teils deutlichen Unterschieden in Aktualität, Tiefe und Bedienkomfort.

1. Bundesministerium für Wohnen (bmwsb.bund.de)

Betreiber: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Aktualität: Wird mit jeder WoGG-Reform aktualisiert, zuletzt 2023 für das Wohngeld-Plus-Gesetz

Stärken: Direkt am Gesetzgeber — keine Interpretationslücken, berücksichtigt Heizkosten-Zuschuss, klare Erklärungen der Eingabefelder

Schwächen: Relativ schlichtes Design, keine mobile Optimierung für kleinere Displays

Fazit: Die verlässlichste Quelle, wenn du eine Ersteinschätzung willst. Die Ergebnisse entsprechen dem Bundesstandard.

2. Arbeiterwohlfahrt (AWO)

Betreiber: Arbeiterwohlfahrt Bundesverband

Aktualität: Regelmäßig gepflegt, 2023er Reform berücksichtigt

Stärken: Sehr nutzerfreundlich, erklärt Fachbegriffe direkt neben den Eingabefeldern, ideal für Erstnutzer ohne Behördenerfahrung

Schwächen: Etwas weniger detailliert bei Sonderfällen (z.B. selbstgenutztes Eigentum / Lastenzuschuss)

Fazit: Empfehlenswert für alle, die die Behördensprache scheuen. Der AWO-Rechner erklärt, was er berechnet.

3. Nordrhein-Westfalen (mags.nrw.de)

Betreiber: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

Aktualität: Aktuell, alle Mietenstufen für NRW voreingestellt

Stärken: Besonders praktisch für NRW-Haushalte — der Wohnort lässt sich direkt eingeben, die Mietenstufe wird automatisch zugeordnet. Enthält eine Liste aller NRW-Gemeinden mit Mietenstufe.

Schwächen: Nur für NRW nutzbar, außerhalb des Bundeslandes nicht sinnvoll

Fazit: Für NRW-Haushalte eine der besten Optionen — spart die manuelle Mietenstufenrecherche.

4. Bayern (stmas.bayern.de)

Betreiber: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

Aktualität: 2023er Reform berücksichtigt

Stärken: Detailliertes Tool mit Differenzierung nach Einkommensarten, Hinweisen auf bayerische Besonderheiten, direkter Link zu den Wohngeldstellen

Schwächen: Für Laien manchmal etwas technisch in der Sprache

Fazit: Solid und verlässlich für Bayern. Der direkte Link zur zuständigen Behörde ist ein Pluspunkt.

5. Baden-Württemberg (wohnungsbaufoerderung.de)

Betreiber: L-Bank / Landesministerium Baden-Württemberg

Aktualität: Aktuell für 2026

Stärken: Übersichtliche Benutzeroberfläche, auch für Eigentümer (Lastenzuschuss) geeignet, direkter Hinweis auf Antragsstellen in BW

Schwächen: Sonderfälle wie getrennt lebende Ehepaare oder WG-Situationen sind nicht immer optimal abgedeckt

Fazit: Guter Allrounder für BW, besonders für Eigentümer empfehlenswert.

6. Berlin (service.berlin.de)

Betreiber: Senatsverwaltung Berlin

Aktualität: 2023er Reform und aktuelle Berliner Mietenstufe (V) berücksichtigt

Stärken: Integriert in das Berliner Serviceportal — direkter Weitersprung zum Online-Antrag möglich, mehrsprachige Hinweise

Schwächen: Gelegentlich langsamere Aktualisierungszyklen bei WoGG-Änderungen

Fazit: Für Berliner Haushalte ideal — der nahtlose Übergang zum Online-Antrag spart Zeit.

7. Hamburg (hamburg.de/wohngeld)

Betreiber: Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg

Aktualität: Regelmäßig aktualisiert, Hamburger Mietenstufen (V–VII) korrekt hinterlegt

Stärken: Klares Design, integrierte Erklärungen zu den Hamburger Besonderheiten, Hinweise auf soziale Beratungsstellen

Schwächen: Weniger detailliert als der Bundesrechner bei komplexen Einkommenssituationen

Fazit: Für Hamburg-Haushalte ein guter Einstieg, besonders wegen der Beratungsstellenhinweise.

Vergleichsmatrix auf einen Blick

Rechner Aktualität Tiefe Bedienbarkeit Empfohlen für
bmwsb.bund.de★★★★★★★★★★★★Alle Bundesländer, Verlässlichkeit
AWO★★★★★★★★★★★★Einsteiger, einfache Fälle
NRW★★★★★★★★★★★★★NRW-Haushalte
Bayern★★★★★★★★★★★★Bayern, komplexe Fälle
Baden-Württemberg★★★★★★★★★★★★BW, Eigentümer
Berlin★★★★★★★★★★★★Berlin, direkter Antrag
Hamburg★★★★★★★★★★★Hamburg, mit Beratungsbedarf

Wohngeldreform 2023: Was sich geändert hat

Das Wohngeld-Plus-Gesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft und war die größte Wohngeldreform seit Jahrzehnten. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

Deutlich mehr Haushalte anspruchsberechtigt

Mit der Reform wurden die Einkommensgrenzen und die Höchstbeträge der Miete angehoben; dadurch ist der Kreis der Anspruchsberechtigten größer geworden.

Höhere Durchschnittszahlungen

Mit der Reform wurden Höchstbeträge und Einkommensgrenzen angehoben und die Heizkosten- sowie die Klimakomponente eingeführt. Das Wohngeld wird alle zwei Jahre an die Entwicklung von Miete und Einkommen angepasst (§ 43 WoGG).

Klimakomponente und Heizkosten-Zuschuss

Neu seit 2023: eine dauerhafte Heizkostenkomponente, die als fester Betrag zur berücksichtigten Miete hinzugerechnet wird (§ 12 Abs. 6 WoGG). Zusätzlich gibt es die Klimakomponente (§ 12 Abs. 7 WoGG); sie ist ein Zuschlag zum Höchstbetrag und knüpft nicht an einen Sanierungsnachweis an.

Automatische Dynamisierung ab 2025

Eine der wichtigsten strukturellen Neuerungen: Ab 2025 wird das Wohngeld alle zwei Jahre per Rechtsverordnung an die Mieten- und Verbraucherpreisentwicklung angepasst (§ 43 WoGG). Das soll die frühere Situation verhindern, in der Haushalte durch Inflation und Mietanstieg ohne Gesetzesänderung aus dem Wohngeld herausfielen.

Wohngeld Tabelle 2026: Mietenstufen und Höchstbeträge

Die anrechenbare Miete ist nach § 12 WoGG begrenzt. Die Höchstbeträge richten sich nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und der Mietenstufe deines Wohnorts (I = ländlich, niedrig; VII = Großstädte mit sehr hohem Mietniveau).

Auszug aus der Höchstbetragstabelle 2026 (monatliche Kaltmiete in Euro):

Haushaltsgröße Stufe I Stufe II Stufe III Stufe IV Stufe V Stufe VI Stufe VII
1 Person361 €408 €456 €511 €562 €615 €677 €
2 Personen437 €493 €551 €619 €680 €745 €820 €
3 Personen521 €587 €657 €737 €809 €887 €975 €
4 Personen608 €686 €766 €858 €946 €1.035 €1.139 €
5 Personen694 €782 €875 €982 €1.080 €1.183 €1.302 €
6 Personen776 €876 €981 €1.101 €1.209 €1.332 €1.465 €

Hinweis: Höchstbeträge für Miete und Belastung nach Anlage 1 zu § 12 WoGG (Fassung ab 01.01.2025), ohne Heizkosten- und Klimakomponente. Ab 5 Personen gilt je weitere Person der Mehrbetrag aus der Anlage. Verbindlich ist das aktuelle Wohngeldgesetz.

Welche Mietenstufe gilt für mich?

Die Mietenstufe wird vom Bundesministerium für Wohnen alle zwei Jahre auf Basis statistischer Mietdaten festgelegt. Die meisten Online-Rechner haben die aktuelle Mietenstufenübersicht integriert — du gibst deinen Wohnort ein, der Rechner weist die Stufe automatisch zu.

Großstädte wie München (VII), Frankfurt am Main (VI), Hamburg (VI), Berlin (IV) haben höhere Mietenstufen als ländliche Gemeinden. Das bedeutet: Auch die Höchstbeträge für die anrechenbare Miete sind dort höher — was tendenziell zu mehr Wohngeld führt.

Mehr zu den länderspezifischen Mietenstufen und Rechnertools findest du in unserem Artikel Wohngeldrechner nach Bundesland.

5 Berechnungsbeispiele für 2026

Konkrete Zahlen helfen mehr als abstrakte Formeln. Hier sind fünf typische Haushaltskonstellationen mit den jeweils maßgeblichen Höchstbeträgen. Die Höhe des Wohngelds selbst ergibt erst die Berechnung nach § 19 WoGG mit deinen eigenen Daten.

Beispiel 01

Single in einer Mittelstadt (Mietenstufe III)

Haushaltsgröße1 Person
Bruttoeinkommen1.700 Euro/Monat (Teilzeit, Beschäftigung)
Kaltmiete520 Euro/Monat
Mietenstufe: III (z.B. Erfurt, Koblenz)
Anrechenbares Einkommen nach Abzügen: ca. 1.280 Euro
Anrechenbare Miete456 Euro (Höchstbetrag Stufe III, 1 Person)
Höhe des Wohngelds: ergibt die Berechnung nach § 19 WoGG mit deinen Daten
Beispiel 02

Rentner-Paar in einer Großstadt (Mietenstufe IV)

Haushaltsgröße2 Personen
Bruttoeinkommen: beide Renten zusammen 2.200 Euro/Monat
Kaltmiete780 Euro/Monat
Mietenstufe: IV (z.B. Berlin, Bremen)
Anrechenbares Einkommen nach Abzügen: ca. 1.650 Euro
Anrechenbare Miete619 Euro (Höchstbetrag Stufe IV, 2 Personen)
Höhe des Wohngelds: ergibt die Berechnung nach § 19 WoGG mit deinen Daten

Dieses Beispiel zeigt: Rentner-Haushalte profitieren oft erheblich von der Wohngeldreform. Mehr dazu im Artikel Wohngeld beantragen: Der komplette Leitfaden.

Beispiel 03

Familie mit 2 Kindern (Mietenstufe IV)

Haushaltsgröße4 Personen (Eltern + 2 Kinder)
Bruttoeinkommen3.400 Euro/Monat (ein Vollzeiteinkommen)
Kaltmiete950 Euro/Monat
Mietenstufe: IV (z.B. Berlin, Bremen)
Anrechenbares Einkommen nach Abzügen: ca. 2.300 Euro
Anrechenbare Miete858 Euro (Höchstbetrag Stufe IV, 4 Personen)
Höhe des Wohngelds: ergibt die Berechnung nach § 19 WoGG mit deinen Daten

Bei Familien mit Kindern sind die Freibeträge nach § 17 WoGG und der Haushaltsgröße-abhängige Höchstbetrag wichtig. Gib alle Haushaltsmitglieder im Rechner an.

Beispiel 04

Alleinerziehend mit einem Kind (Mietenstufe VI)

Haushaltsgröße2 Personen (Mutter + Kind)
Bruttoeinkommen2.100 Euro/Monat (Vollzeit)
Kaltmiete720 Euro/Monat
Mietenstufe: VI (z.B. Köln, Frankfurt am Main)
Anrechenbares Einkommen nach Abzügen (inkl. Freibetrag für Alleinerziehende): ca. 1.400 Euro
Anrechenbare Miete720 Euro (liegt unter dem Höchstbetrag von 745 Euro, Stufe VI, 2 Personen)
Höhe des Wohngelds: ergibt die Berechnung nach § 19 WoGG mit deinen Daten

Alleinerziehende haben unter den Voraussetzungen des § 17 Nr. 3 WoGG einen Freibetrag je Kind (1.320 Euro jährlich) und sollten den Antrag in vielen Fällen prüfen.

Beispiel 05

Paar ohne Kinder in München (Mietenstufe VII)

Haushaltsgröße2 Personen
Bruttoeinkommen3.000 Euro/Monat (beide Einkommen)
Kaltmiete1.200 Euro/Monat
Mietenstufe: VII (München)
Anrechenbares Einkommen nach Abzügen: ca. 2.100 Euro
Anrechenbare Miete820 Euro (Höchstbetrag Stufe VII, 2 Personen)
Höhe des Wohngelds: ergibt die Berechnung nach § 19 WoGG mit deinen Daten

Auch bei hoher Miete kann ein Anspruch bestehen — die Berechnung mit den eigenen Zahlen zeigt es.

Typische Fehler

Häufige Fehler beim Selbst-Rechnen

Wer den Wohngeldrechner ohne Vorbereitung ausfüllt, macht häufig Fehler, die das Ergebnis verfälschen. Die häufigsten:

01

Nettoeinkommen statt Bruttoeinkommen eingeben

Das WoGG basiert auf dem Bruttoeinkommen — also dem Einkommen vor Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Danach nimmt das Wohngeldrecht eigene Abzüge vor (§ 16 WoGG: pauschale Abzüge je nach Einkommensart zwischen 0 % und 30 %). Wer direkt das Nettoeinkommen eingibt, verzerrt das Ergebnis meist nach unten.

02

Werbungskosten vergessen

Für jeden Haushaltsmitglied im Erwerbsleben gibt es einen Werbungskostenabzug von pauschal 1.230 Euro pro Jahr (102,50 Euro/Monat, § 9a EStG). Viele Rechner fragen danach — aber wenn du ihn nicht angibst, wird er nicht abgezogen, und das anrechenbare Einkommen fällt zu hoch aus.

03

Freibeträge nach § 17 WoGG übersehen

Einen allgemeinen Kinderfreibetrag kennt das WoGG nicht. § 17 WoGG sieht Freibeträge nur in bestimmten Fällen vor, etwa für Kinder unter 25 Jahren mit eigenen Erwerbseinnahmen bis 1.200 Euro im Jahr. Viele wissen das nicht und prüfen deshalb gar nicht erst, ob sie Anspruch haben.

04

Falsche Mietenstufe wählen

Wenn du manuell eine Mietenstufe eingibst und dich um eine Stufe verrechnest, kann das das Ergebnis um 50–100 Euro/Monat beeinflussen. Nutze Rechner, die deinen Wohnort direkt in eine Mietenstufe umwandeln — oder prüfe die aktuelle offizielle Liste.

05

Heizkosten als Kaltmiete angeben

Das WoGG berechnet auf Basis der Kaltmiete. Betriebskosten und Heizkosten gehören nicht dazu. Wer die Warmmiete eingibt, überschätzt die anrechenbare Miete — was aber in der Praxis bedeutet, dass der Rechner eine zu hohe Miete ansetzt, was das Wohngeld tendenziell erhöht, aber zu Rückforderungen führen kann, wenn die Behörde die Kaltmiete separat prüft.

06

Alle Haushaltsmitglieder vergessen

Wer in einer Wohngemeinschaft oder einem Mehrgenerationenhaushalt lebt, muss klären, welche Personen zum Wohngeldhaushalt gehören. Nicht jeder Bewohner der Wohnung muss automatisch berücksichtigt werden — aber alle wirtschaftlich verbundenen Haushaltsmitglieder nach § 5 WoGG müssen angegeben werden.

Wohngeldrechner vs. Wohngeld-Apps — welche taugen etwas?

Neben den offiziellen Web-Rechnern gibt es auch mobile Apps. Hier ein realistisches Bild:

Offizielle Apps

Derzeit gibt es keine offiziell vom Bund betriebene Wohngeld-App. Das Bundesministerium verweist auf den Web-Rechner. Einzelne Länder (NRW, Bayern) haben Behörden-Apps, die aber primär auf allgemeine Sozialleistungen ausgerichtet sind und den Wohngeldrechner nur als eine Funktion enthalten.

Drittanbieter-Apps

Im App Store und Google Play finden sich verschiedene „Wohngeld-Apps" von Drittanbietern. Viele davon haben ein Problem: Sie werden nach WoGG-Reformen nicht zeitnah aktualisiert. Die 2023er Reform hat viele Tabellenwerte verändert — Apps die das nicht eingebaut haben, rechnen systematisch falsch.

Empfehlung: Drittanbieter-Apps nur nutzen, wenn sie explizit auf die Aktualität (Wohngeld-Plus-Gesetz 2023) hinweisen und einen letzten Update-Zeitstempel anzeigen. Für verbindliche Einschätzungen immer mit dem Bundesrechner gegenprüfen.

Wohngeld-Assistent

Auf wohngeldassistent.de kannst du den Wohngeld-Assistenten nutzen.

Wohngeld beantragen: Der nächste Schritt nach dem Rechner

Der Rechner zeigt dir, dass ein Anspruch wahrscheinlich besteht? Dann ist der nächste Schritt der eigentliche Antrag.

Online oder Papier?

Viele Gemeinden bieten mittlerweile Online-Anträge an — entweder über das eigene Bürgerportal oder über das Serviceportal des Bundes (service.bund.de). Der Online-Weg ist schneller und sicherer (kein Verlustrisiko auf dem Postweg).

Den Papierantrag (Formular WGA für Mieter, WGE für Eigentümer) bekommst du bei der Wohngeldbehörde deines Landkreises oder deiner kreisfreien Stadt.

Unterlagen-Checkliste

  • Mietvertrag oder Nachweis über Wohnkosten
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (letzte 3 Gehaltsabrechnungen oder Rentenbescheid)
  • Steuerbescheid (falls vorliegend)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Kindern: Geburtsurkunden, Kindergeldbescheid
  • Bei Selbstständigen: letzter Einkommensteuerbescheid + aktuelle Gewinn-/Verlustrechnung
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate (nicht überall erforderlich, aber häufig nachgefragt)

Einen ausführlicheren Leitfaden mit allen Schritten findest du in unserem Artikel Wohngeld beantragen 2026: Der komplette Leitfaden.

Rückwirkende Zahlung

Wohngeld wird frühestens ab dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingegangen ist — nicht rückwirkend. Je früher du den Antrag stellst, desto früher beginnt die Zahlung. Wartelisten in überlasteten Behörden können dazu führen, dass die Bearbeitung mehrere Wochen dauert, aber die Zahlung wird dann rückwirkend ab Antragseingang berechnet.

FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Wohngeldrechner

Ist das Ergebnis des Wohngeldrechners verbindlich?

Nein. Jeder Online-Rechner liefert eine Schätzung, keine Behördenentscheidung. Das tatsächliche Wohngeld wird von der Wohngeldbehörde nach § 19 WoGG individuell berechnet.

Welcher Rechner ist der genaueste?

Der Rechner des Bundesministeriums für Wohnen (bmwsb.bund.de) hat die direkteste Verbindung zur aktuellen Gesetzeslage. Bei länderspezifischen Fragen (z.B. genaue Mietenstufe einer Gemeinde) sind die Länder-Rechner oft präziser.

Muss ich die Mietenstufe selbst herausfinden?

Nicht unbedingt — die meisten aktuellen Rechner bieten eine Gemeindesuche. Du gibst deinen Wohnort ein, der Rechner ordnet die Mietenstufe automatisch zu.

Was ist Mietenstufe I und was ist Mietenstufe VII?

Die Mietenstufe spiegelt das lokale Mietniveau wider. Mietenstufe I gilt für Gemeinden mit sehr niedrigen Mieten (viele ländliche Regionen), Mietenstufe VII für Orte mit sehr hohen Mieten (München). Die Stufe bestimmt, wie viel Miete maximal angerechnet wird.

Kann ich Wohngeld und Kindergeld gleichzeitig bekommen?

Ja. Kindergeld ist kein Ausschlussgrund für Wohngeld.

Ich beziehe Bürgergeld — kann ich trotzdem Wohngeld beantragen?

In der Regel nein, da das Bürgergeld die Wohnkosten bereits umfasst. Es gibt jedoch Einzelfälle (z.B. beim Wechsel aus dem Bürgergeld), in denen ein Wechsel zu Wohngeld plus Einkommen günstiger sein kann. Ein Beratungsgespräch bei der Sozialberatung lohnt sich.

Was ist der Unterschied zwischen Wohngeld und Lastenzuschuss?

Wohngeld für Mieter heißt „Mietzuschuss", für Eigentümer „Lastenzuschuss". Der Grundsatz ist derselbe — die Berechnungsgrundlage unterscheidet sich: Beim Lastenzuschuss werden die Aufwendungen für das Eigenheim (Kapitaldienst, Betriebskosten) angesetzt. Mehr dazu im Artikel Lastenzuschuss beantragen.

Wie lange gilt der Wohngeldbescheid?

In der Regel 12 Monate. Danach musst du einen Wiederholungsantrag stellen. Verändert sich dein Einkommen oder deine Haushaltsgröße erheblich während des Bewilligungszeitraums, bist du verpflichtet, das der Behörde zu melden (§ 27 WoGG).

Rückwirkendes Wohngeld — geht das?

Nein. Wohngeld kann nicht rückwirkend für Monate beantragt werden, die vor der Antragstellung liegen. Ausnahme: In einigen Bundesländern gibt es Kulanzregelungen bei nachgewiesener Unkenntnis. Im Zweifel sofort Antrag stellen und nachbessern.

Bekomme ich mehr Wohngeld wenn meine Miete steigt?

Nicht automatisch. Bei einer Mieterhöhung solltest du einen Änderungsantrag stellen — die Behörde berechnet dann neu. Aber: Die Höchstbeträge der Mietentabelle setzen eine Obergrenze. Steigt die Miete über den Tabellenwert, wird nur der Höchstbetrag angerechnet.

Welche Rechtsgrundlage gilt für den Wohngeldrechner?

Die Berechnung basiert auf § 19 WoGG (Berechnung des Wohngeldes) in Verbindung mit § 12 WoGG (Höchstbeträge für Miete und Belastung) und § 11 WoGG (zu berücksichtigende Miete und Belastung). Die Koeffizienten stammen aus Anlage 2 des WoGG.

Fazit: Wohngeldrechner als erster Schritt

Der Wohngeldrechner ist das wichtigste Werkzeug, um vor dem Antrag Klarheit zu gewinnen. Er hilft dir, einzuschätzen, ob der Aufwand lohnt — und in welcher Größenordnung du mit Unterstützung rechnen kannst.

Nach der Reform von 2023 sind deutlich mehr Haushalte anspruchsberechtigt als früher. Wer bisher nicht geprüft hat, ob Wohngeld in Frage kommt, sollte das jetzt nachholen. Der Aufwand für eine Prüfung ist gering.

Als erster Schritt kannst du den jetzt verfügbaren Wohngeld-Assistenten zur unverbindlichen Orientierung nutzen.

Weiterlesen: Lastenzuschuss berechnen: Zinsen, Tilgung und Bewirtschaftung.

Live · Sofort startklar

Wohngeld-Anspruch kostenlos berechnen

Sofortvorschau kostenlos · Optimierungspaket sofort freischaltbar

Kein Account nötig30 Tage Geld-zurück