Auf den Punkt:
Wohngeld in Hamburg: gesetzliche Grundlagen
Nach § 12 WoGG hängen die Höchstbeträge für Miete und Belastung von der Zahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder und der Mietenstufe ab.
Mietenstufe für den Wohnort nachschlagen
Die amtliche Anlage zu § 1 Absatz 3 WoGV führt die Mietenstufen der Gemeinden nach Ländern auf. Nicht gesondert aufgeführte kreisangehörige Gemeinden übernehmen nach dem Hinweis der Anlage die Mietenstufe ihres Kreises. Prüfe dort die Zuordnung für deinen Wohnort.
Berechnung nach § 19 WoGG
Die Höhe des Wohngeldes wird nach § 19 WoGG anhand der zu berücksichtigenden monatlichen Miete oder Belastung, des monatlichen Gesamteinkommens und der in Anlage 2 festgelegten Werte ermittelt; die Rechenschritte und Rundungen ergeben sich aus Anlage 3. Der Link zum Wohngeld-Assistenten kann eine unverbindliche Orientierung geben. Verbindlich entscheidet die zuständige Wohngeldbehörde.
Für die Berechnung bei selbst genutztem Eigentum lies ergänzend den Lastenzuschuss-Rechner.
Heizkostenkomponente
§ 12 Absatz 6 WoGG berücksichtigt einen monatlichen Gesamtbetrag zur Entlastung bei den Heizkosten nach der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder.
Freibeträge und Ausbildungsförderung
- Schwerbehinderung: § 17 Nummer 1 WoGG: 1.800 Euro jährlich für jedes schwerbehinderte zu berücksichtigende Haushaltsmitglied mit einem Grad der Behinderung von 100 oder von unter 100 bei Pflegebedürftigkeit im Sinne des § 14 des Elften Buches Sozialgesetzbuch und gleichzeitiger häuslicher oder teilstationärer Pflege oder Kurzzeitpflege.
- Alleinerziehende: § 17 Nummer 3 WoGG: 1.320 Euro jährlich (ein Betrag je Haushalt, nicht je Kind), wenn ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied ausschließlich mit einem Kind oder mehreren Kindern Wohnraum gemeinsam bewohnt, mindestens eines dieser Kinder noch nicht 18 Jahre alt ist und für dieses Kind Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz oder eine in § 65 Absatz 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes genannte Leistung gewährt wird.
- Ausbildungsförderung: Nach § 20 Absatz 2 WoGG besteht grundsätzlich kein Wohngeldanspruch, wenn allen Haushaltsmitgliedern eine dort genannte Ausbildungsförderung dem Grunde nach zusteht. Das gilt nicht, wenn die Leistung ausschließlich als Darlehen gewährt wird.
Wichtige Vorschriften des Wohngeldgesetzes
- § 7 WoGG — Ausschluss vom Wohngeld
- § 12 WoGG — Höchstbeträge für Miete und Belastung sowie Entlastung bei den Heizkosten und Klimakomponente
- § 13 WoGG — Gesamteinkommen
- § 14 WoGG — Jahreseinkommen
- § 17 WoGG — Freibeträge
- § 19 WoGG — Höhe des Wohngeldes
- § 20 WoGG — Gesetzeskonkurrenz
Typische Fehler
Häufige Fehler vermeiden
Veraltete Mietenstufe verwenden
Prüfe die Zuordnung im amtlichen Verzeichnis der Wohngeldverordnung.
Unverbindliche Orientierung mit einem Bescheid verwechseln
Eine Online-Berechnung ersetzt nicht die Entscheidung der zuständigen Wohngeldbehörde.
Wohngeld beantragen in Hamburg: Wer ist zuständig?
Nach Angabe der Stadt Hamburg bearbeiten die Wohngelddienststellen im jeweiligen Bezirksamt alle Anträge zum Wohngeld. Welches Bezirksamt zuständig ist, richtet sich nach deinem Wohnort; das zuständige Bezirksamt findest du über das Digitale Tor der Stadt. Hamburg hat sieben Bezirke: Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf und Harburg.
- Online: Die Stadt Hamburg bietet im Serviceportal einen Online-Antrag an. Du meldest dich dafür zum Beispiel mit der BundID oder einem Servicekonto an und lädst die Nachweise digital hoch. Halte sie deshalb vorher als Scan oder Foto bereit.
- Per Post: Der ausgedruckte Antrag mit allen Nachweisen geht an die Zentrale Poststelle für Wohngeld. Dort ist keine persönliche Vorsprache möglich.
- Persönlich: Einwerfen kannst du den Antrag in der Wohngeldstelle deines Bezirksamts.
- Telefonisch: Für Fragen gibt es eine Wohngeld-Hotline, unabhängig vom Bezirk.
Die Angaben stammen von der Seite der Stadt Hamburg (Stand: 17.10.2026) und können sich ändern. Verbindlich sind die aktuellen Hinweise der Stadt.
Wenn die Bearbeitung länger dauert
Bei der Wohngeldstelle nachfragen
Frage bei der zuständigen Wohngeldstelle nach dem Bearbeitungsstand und danach, ob Unterlagen fehlen.
Vorläufige Zahlung nach § 26a WoGG
Nach § 26a WoGG kann eine vorläufige Zahlung erfolgen, wenn die Feststellung des Wohngeldanspruchs voraussichtlich längere Zeit erfordert und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ein Anspruch besteht. Grundlage sind ausschließlich die maßgeblichen Berechnungsgrößen nach § 4 WoGG; die Zahlung steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Entscheidung und einer möglichen Rückforderung.
Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO
Ist über einen Antrag ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist entschieden worden, kann nach § 75 VwGO eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht zulässig sein. Grundsätzlich kann sie nicht vor Ablauf von drei Monaten seit dem Antrag erhoben werden; besondere Umstände können eine kürzere Frist rechtfertigen.
FAQ
FAQ: Wohngeld in Hamburg
Wo beantrage ich Wohngeld in Hamburg?
Zuständig ist die Wohngelddienststelle im Bezirksamt deines Wohnorts. Beantragen kannst du das Wohngeld online im Serviceportal der Stadt, per Post oder persönlich in der Wohngeldstelle deines Bezirksamts.
Wo ist die Wohngeldstelle in Altona, Bergedorf oder einem anderen Bezirk?
Jeder der sieben Bezirke (Hamburg-Mitte, Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord, Wandsbek, Bergedorf, Harburg) hat eine Wohngelddienststelle im Bezirksamt. Wohnst du zum Beispiel in Altona oder Bergedorf, ist das Bezirksamt Altona beziehungsweise Bergedorf zuständig. Anschrift und Erreichbarkeit stehen auf den Seiten der Stadt Hamburg und können sich ändern.
Wie hoch ist das Wohngeld?
Die Höhe wird nach § 19 WoGG ermittelt und hängt insbesondere von der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung, dem Gesamteinkommen und der Haushaltsgröße ab.
Vermögen beim Wohngeld
§ 21 Nummer 3 WoGG nennt keinen festen Euro-Betrag. Wohngeld ist ausgeschlossen, soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens. Die Behörde prüft den Einzelfall. Mehr zur Einordnung von Vermögen beim Wohngeld.



