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BAföG-Vermögensfreibetrag 2026: Konto, Auto und Bausparvertrag

BAföG-Optimierer-Team·15. Oktober 2026·11 Min·Rechtsstand 2026
Studierender erfasst Vermögen für den BAföG-Antrag

Wie hoch ist der BAföG-Vermögensfreibetrag 2026?

Der BAföG-Vermögensfreibetrag beträgt 15.000 Euro, solange du das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, und 45.000 Euro, sobald du das 30. Lebensjahr vollendet hast (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BAföG). Maßgeblich ist dein Alter am Tag der Antragstellung.

Zusätzlich bleiben jeweils 2.300 Euro für deinen Ehegatten oder Lebenspartner und für jedes deiner Kinder anrechnungsfrei (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BAföG). Geschwister oder Eltern erhöhen deinen persönlichen Vermögensfreibetrag nicht.

FreibetragBetragRechtsgrundlage
Noch nicht 30 Jahre15.000 Euro§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BAföG
30 Jahre oder älter45.000 Euro§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BAföG
Ehegatte oder Lebenspartner2.300 Euro§ 29 Abs. 1 Nr. 2 BAföG
Jedes eigene Kind2.300 Euro§ 29 Abs. 1 Nr. 3 BAföG

Ein Freibetrag ist kein zusätzlicher Förderbetrag. Nur der nach §§ 27 bis 29 BAföG verbleibende anrechenbare Vermögensbetrag wird nach § 30 BAföG durch die Kalendermonate des Bewilligungszeitraums geteilt und monatlich auf den Bedarf angerechnet.

Was zählt beim BAföG als Vermögen?

Als Vermögen gelten nach § 27 Abs. 1 BAföG grundsätzlich bewegliche und unbewegliche Sachen, Forderungen und sonstige Rechte. Entscheidend ist, ob dir der wirtschaftliche Wert am Antragsstichtag zugeordnet ist.

  • Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Sparkonten sind Forderungen nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 BAföG.
  • Bargeld gehört als beweglicher Vermögenswert zu § 27 Abs. 1 Nr. 1 BAföG.
  • Aktien, Fonds und andere Wertpapiere sind verwertbare Rechte nach § 27 Abs. 1 BAföG.
  • Ein Auto ist eine bewegliche Sache nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 BAföG.
  • Grundstücke und Immobilien sind unbewegliche Sachen nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 BAföG.
  • Verwertbare Ansprüche aus einem Bausparvertrag oder einer Lebensversicherung können Rechte nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 BAföG sein.

Rechte auf Versorgungsbezüge, Renten und andere wiederkehrende Leistungen sowie Übergangsbeihilfen nach bestimmten Dienstzeiten gelten nach § 27 Abs. 2 BAföG nicht als Vermögen. Auch deine Nießbrauchsrechte gelten nach § 27 Abs. 2 Nr. 3 BAföG nicht als Vermögen. Deine Haushaltsgegenstände zählen nach § 27 Abs. 2 Nr. 4 BAföG ebenfalls nicht als Vermögen. Die spätere Auszahlung kann das Amt je nach Art dennoch gesondert prüfen.

Zählt Vermögen deiner Eltern?

Das Vermögen deiner Eltern wird nicht als dein Vermögen nach § 26 BAföG angerechnet. Beim Elternbeitrag betrachtet das BAföG grundsätzlich deren Einkommen nach §§ 24 und 25 BAföG; mehr dazu steht in BAföG für Eltern.

Zählen Schulden mindernd?

Vom ermittelten Vermögen werden die am Antragsstichtag bestehenden Schulden und Lasten nach § 28 Abs. 3 BAföG abgezogen; das nach dem BAföG erhaltene Darlehen ist davon ausdrücklich ausgenommen. Du solltest Bestand und rechtliche Verpflichtung belegen können.

Welcher Stichtag gilt für das BAföG-Vermögen?

Für Vermögen gilt der Zeitpunkt der Antragstellung als Stichtag (§ 29 Abs. 1 Satz 2 BAföG). Kontostände, Wertpapierkurse, Fahrzeugwert und Schulden sind daher auf diesen Tag zu beziehen.

Veränderungen zwischen Antragstellung und Ende des Bewilligungszeitraums bleiben nach § 28 Abs. 4 BAföG grundsätzlich unberücksichtigt. Beim Folgeantrag entsteht ein neuer Stichtag. Deshalb musst du dein Vermögen erneut wahrheitsgemäß erklären, auch wenn der vorherige Bescheid noch denselben Ausbildungsabschnitt betraf.

Welcher Tag zählt bei digitaler Antragstellung?

Es zählt der Zeitpunkt, zu dem dein Antrag nach § 46 Abs. 1 BAföG wirksam gestellt wird. Bewahre deshalb die elektronische Eingangsbestätigung auf und ordne deine Nachweise diesem Datum zu.

Darfst du dein Vermögen vor dem Stichtag ausgeben?

Normale, tatsächlich bezahlte Lebenshaltungs- oder Ausbildungskosten verändern deine Vermögenslage vor dem Stichtag. Scheinverträge oder verschwiegene Werte bleiben dagegen rechtlich zu prüfen; du musst nach § 60 Abs. 1 SGB I alle erheblichen Tatsachen vollständig angeben.

Wie wird ein Auto beim BAföG bewertet?

Ein Auto zählt als bewegliche Sache zum Vermögen nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 BAföG und wird grundsätzlich mit seinem Zeitwert am Antragsstichtag bewertet. § 28 Abs. 1 Nr. 2 BAföG verweist für sonstige Gegenstände auf den Zeitwert.

Nicht der frühere Kaufpreis, sondern der aktuelle Wert ist entscheidend. Dokumentiere Modell, Erstzulassung, Kilometerstand, Zustand und eine nachvollziehbare Marktwertermittlung. Eine noch bestehende, rechtlich zugeordnete Darlehensschuld kann nach § 28 Abs. 3 BAföG abziehbar sein.

Gibt es einen eigenen Autofreibetrag?

§ 29 BAföG enthält keinen separaten pauschalen Autofreibetrag. Der Fahrzeugwert fließt zusammen mit den übrigen Vermögenswerten in die Rechnung ein; anschließend werden die Freibeträge nach § 29 Abs. 1 BAföG abgezogen.

Bleibt ein notwendiges Auto immer anrechnungsfrei?

Ein notwendiges Auto ist nicht automatisch vollständig ausgenommen. § 29 Abs. 3 BAföG erlaubt zur Vermeidung unbilliger Härten einen zusätzlichen anrechnungsfreien Vermögensteil; ob diese Härteregel im konkreten Fall greift, entscheidet das Amt anhand der belegten Umstände.

Wie zählt ein Bausparvertrag beim BAföG?

Ein Bausparvertrag zählt grundsätzlich mit seinem verwertbaren Wert als Vermögen nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 BAföG. Für nicht börsennotierte Rechte ist nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BAföG der Zeitwert am Antragsstichtag maßgeblich.

Eine Zweckbindung für einen späteren Wohnungskauf nimmt den Vertrag nicht automatisch aus § 27 BAföG heraus. Prüfe deshalb Guthaben, mögliche Gebühren, Abtretungen und die tatsächliche Verwertbarkeit am Stichtag und lege die Vertragsunterlagen vor.

Zählt nur das eingezahlte Guthaben?

Maßgeblich ist nicht pauschal die Summe aller Einzahlungen, sondern der nach § 28 BAföG zu bewertende aktuelle Vermögenswert. Eine aktuelle Bescheinigung der Bausparkasse ist belastbarer als eine eigene Schätzung.

Ist ein gesperrter Vertrag wertlos?

Eine Sperre macht einen Anspruch nicht automatisch wertlos; entscheidend sind Inhalt und Verwertbarkeit des Rechts nach §§ 27 und 28 BAföG. Reiche die Sperrvereinbarung ein, damit das Amt sie rechtlich einordnen kann.

Wie behandelt das BAföG Schenkungen?

Bei Schenkungen kommt es darauf an, wem das Vermögen am Antragsstichtag rechtlich und wirtschaftlich zusteht (§§ 27 bis 29 BAföG). Eine bloße Umbuchung auf ein fremdes Konto ändert die Zuordnung nicht zuverlässig, wenn du den Wert weiterhin kontrollierst oder einen Rückübertragungsanspruch hast.

Hast du einen Vermögenswert wirksam und endgültig verschenkt, muss trotzdem geprüft werden, ob dir noch eine Forderung oder ein Rückforderungsrecht zusteht, das nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 BAföG selbst Vermögen ist. Eine nur zum Schein erklärte Schenkung beseitigt das wirtschaftliche Eigentum nicht.

Eine Weggabe kurz vor dem Antrag kann ohne rechtliche Verpflichtung oder gleichwertige Gegenleistung als rechtsmissbräuchliche Vermögensübertragung deinem Vermögen zugerechnet werden.

Musst du eine Schenkung offenlegen?

Du musst alle für die Leistung erheblichen Tatsachen nach § 60 Abs. 1 SGB I angeben. Fragt das Amt nach auffälligen Kontobewegungen oder früherem Vermögen, solltest du Vertrag, Zahlungsweg und endgültige Verfügungsmacht nachvollziehbar belegen.

Zählt ein Geschenk, das du erhalten hast?

Ein noch vorhandenes Geld- oder Sachgeschenk zählt am Antragsstichtag nach § 27 Abs. 1 BAföG zu deinem Vermögen. Ob daneben Einkommen vorliegt, richtet sich für den jeweiligen Zufluss gesondert nach §§ 21 und 22 BAföG.

Wie funktioniert die Vermögensanrechnung in Beispielen?

Die Vermögensanrechnung zieht zuerst Schulden nach § 28 Abs. 3 BAföG und Freibeträge nach § 29 BAföG ab; der Rest wird nach § 30 BAföG auf die Kalendermonate des Bewilligungszeitraums verteilt.

Beispiel 1: Unter 30 und Vermögen unter dem Freibetrag

Eine 24-jährige Studentin besitzt insgesamt 12.000 Euro und hat keine abziehbaren Schulden. Ihr Vermögen bleibt unter 15.000 Euro; nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BAföG verbleibt kein anzurechnender Vermögensbetrag.

Beispiel 2: Unter 30 mit Auto und Kontoguthaben

Ein 27-jähriger Student hat 12.000 Euro Kontoguthaben und ein Auto mit 6.000 Euro Zeitwert. Von 18.000 Euro Gesamtvermögen bleiben 15.000 Euro frei; 3.000 Euro werden nach § 30 BAföG auf den Bewilligungszeitraum verteilt.

Beispiel 3: Ab 30 mit Kind

Eine 31-jährige Studentin mit einem Kind hat 46.000 Euro Vermögen. Nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 BAföG stehen ihr 45.000 Euro plus 2.300 Euro Freibetrag zu; damit verbleibt in diesem vereinfachten Beispiel kein anzurechnendes Vermögen.

Die Bedarfshöhe ist von dieser Vermögensrechnung getrennt. Einen Überblick bietet BAföG-Höchstsatz 2026; zum Antrag geht es bei BAföG beantragen.

FAQ

FAQ zum BAföG-Vermögensfreibetrag

Wie viel Vermögen darfst du unter 30 haben?

Bis zur Grenze von 15.000 Euro bleibt dein Vermögen nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BAföG anrechnungsfrei.

Wie viel Vermögen darfst du ab 30 haben?

Ab Vollendung des 30. Lebensjahres bleiben 45.000 Euro nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 BAföG anrechnungsfrei.

Zählt dein Auto als Vermögen?

Ja, ein Auto ist eine bewegliche Sache nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 BAföG und wird grundsätzlich zum Zeitwert nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BAföG berücksichtigt.

Zählt ein Bausparvertrag?

Ja, ein verwertbarer Anspruch aus dem Vertrag ist grundsätzlich Vermögen nach § 27 Abs. 1 Nr. 2 BAföG.

Wann wird das Vermögen festgestellt?

Maßgeblich ist nach § 29 Abs. 1 Satz 2 BAföG der Zeitpunkt der Antragstellung.

Fazit: Erfasse jeden Wert am Antragsstichtag

Der Vermögensfreibetrag liegt 2026 bei 15.000 Euro unter 30 und 45.000 Euro ab 30; für Ehegatten, Lebenspartner und jedes Kind kommen jeweils 2.300 Euro hinzu (§ 29 Abs. 1 BAföG). Erfasse Konto, Wertpapiere, Auto, Bausparvertrag und Schulden am Stichtag vollständig, ohne eine Bewilligung oder bestimmte Höhe vorwegzunehmen.

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