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BAföG-Erhöhung 2026: Was wirklich neu ist

BAföG-Optimierer-Team·15. Oktober 2026·10 Min·Rechtsstand 2026
Student prüft die BAföG-Erhöhung 2026 und die geltenden Bedarfssätze

Was hat sich durch die BAföG-Erhöhung 2026 geändert?

Im Jahr 2026 ist nur der Freibetrag für eigenes Einkommen neu: Seit dem 1. Januar 2026 bleiben monatlich 389 Euro anrechnungsfrei (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 BAföG; BGBl. 2025 I Nr. 279).

Die geltenden Bedarfsbeträge, Wohnpauschalen, Versicherungszuschläge, Elternfreibeträge und Vermögensfreibeträge stammen dagegen aus dem 29. BAföGÄndG und gelten bereits seit dem Wintersemester 2024/25. Für Studierende außerhalb des Elternhauses ergibt sich mit dem Zuschlag nach § 13a Abs. 1 BAföG ein Bedarf von 992 Euro monatlich (§ 13 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 1 BAföG).

Das Amt ermittelt zunächst den Bedarf nach §§ 12 bis 14b BAföG. Davon werden nach § 11 Abs. 2 BAföG insbesondere anrechenbares Einkommen und Vermögen der auszubildenden Person sowie grundsätzlich Einkommen von Ehegatten, Lebenspartnern und Eltern abgezogen. Deshalb ist ein Bedarfssatz weder eine Garantie noch eine Prognose für deine konkrete Bewilligung.

Wie hoch ist das BAföG 2026 für Studierende?

Der Grundbedarf für Studierende an Hochschulen beträgt 475 Euro monatlich (§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG). Hinzu kommt abhängig von der Wohnform ein pauschaler Unterkunftsbedarf: 59 Euro beim Wohnen bei den Eltern (§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BAföG) oder 380 Euro außerhalb des Elternhauses (§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG).

BestandteilBetragRechtsgrundlage
Grundbedarf Studium475 Euro§ 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG
Wohnen bei den Eltern59 Euro§ 13 Abs. 2 Nr. 1 BAföG
Wohnen außerhalb380 Euro§ 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG
KV/PV-Zuschlag, Regelfall137 Euro§ 13a Abs. 1 BAföG
KV/PV-Zuschlag bei Überschreiten der Altersgrenze233 Euro§ 13a Abs. 2 BAföG

Ohne Versicherungszuschlag beträgt der Bedarf damit 534 Euro im Elternhaus und 855 Euro außerhalb. Der Zuschlag nach § 13a BAföG kommt nur hinzu, wenn die jeweilige gesetzliche Versicherungskonstellation vorliegt. Familienversicherte Studierende erhalten ihn nicht, weil § 13a BAföG eigene Beiträge voraussetzt.

Wie entsteht der Höchstsatz von 992 Euro?

Der oft so bezeichnete reguläre Höchstsatz setzt sich aus 475 Euro Grundbedarf, 380 Euro Wohnbedarf und 137 Euro Zuschlag zusammen (§ 13 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 1 BAföG). In einem Fall des § 13a Abs. 2 BAföG ist stattdessen der dortige Zuschlag von 233 Euro maßgeblich. Mehr Hintergründe enthält der Ratgeber zum BAföG-Höchstsatz.

Ersetzt die Wohnpauschale die tatsächliche Miete?

Nein. § 13 Abs. 2 BAföG legt eine Pauschale nach Wohnsituation fest; die konkrete Miethöhe wird nicht erstattet. Wer in einer WG oder allein außerhalb des Elternhauses wohnt, fällt grundsätzlich unter § 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG. Eine Wohnung im Eigentum der Eltern gilt dagegen nach § 13 Abs. 3a BAföG als Wohnen bei den Eltern. Details findest du bei den BAföG-Bedarfssätzen und der Wohnpauschale.

Welche Einkommensfreibeträge gelten 2026?

Vom Einkommen der auszubildenden Person bleiben monatlich 389 Euro anrechnungsfrei (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 BAföG). Für einen Ehegatten oder Lebenspartner gelten 850 Euro, für jedes Kind 770 Euro (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BAföG). Das sind Freibeträge innerhalb der BAföG-Einkommensrechnung, keine pauschalen erlaubten Bruttolöhne; die Einkommensermittlung richtet sich nach §§ 21 bis 23 BAföG.

Beim Einkommen der Eltern bleiben für miteinander verheiratete und nicht dauernd getrennt lebende Eltern 2.540 Euro monatlich anrechnungsfrei (§ 25 Abs. 1 Nr. 1 BAföG). In den Fällen des § 25 Abs. 1 Nr. 2 BAföG beträgt der Freibetrag 1.690 Euro je Elternteil. Für weitere Unterhaltsberechtigte gilt unter den Voraussetzungen des § 25 Abs. 3 Nr. 2 BAföG ein Freibetrag von 770 Euro.

Wird Einkommen oberhalb der Elternfreibeträge vollständig angerechnet?

Nein. Nach Abzug der Freibeträge wird das verbleibende Einkommen grundsätzlich zu 50 Prozent angerechnet; der Prozentsatz vermindert sich nach § 25 Abs. 4 BAföG für jedes Kind im dort geregelten Umfang um 5 Prozentpunkte. Welche Familienmitglieder berücksichtigt werden, richtet sich nach § 25 BAföG.

Welche Vermögensgrenzen gelten?

Für eigenes Vermögen gilt je nach Altersstufe ein Freibetrag von 15.000 Euro oder 45.000 Euro (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BAföG). Zusätzlich bleiben für einen Ehegatten oder Lebenspartner sowie jedes Kind jeweils 2.300 Euro anrechnungsfrei (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BAföG).

Maßgeblich ist das Vermögen im Zeitpunkt der Antragstellung (§ 28 Abs. 2 BAföG). Der Teil oberhalb der Freibeträge wird nach § 30 BAföG auf die Monate des Bewilligungszeitraums verteilt. Welche Positionen als Vermögen oder Schuld zählen, bestimmen §§ 27 und 28 BAföG; die Freibeträge allein beantworten daher noch nicht, ob tatsächlich Vermögen angerechnet wird.

Was gilt für neue Bewilligungszeiträume?

Für einen neuen Bewilligungszeitraum ist ein Weiterförderungsantrag erforderlich; die Leistung wird grundsätzlich frühestens ab dem Antragsmonat erbracht (§ 15 Abs. 1 BAföG). Prüfe deshalb das Ende des Zeitraums in deinem Bescheid. Die geltenden Bedarfssätze ersetzen weder fehlende Angaben noch den Antrag für den anschließenden Zeitraum (§ 46 Abs. 1 und § 50 Abs. 3 BAföG).

Für eine Rechnung mit deinen Daten hilft der BAföG-Rechner 2026. Der BAföG-Optimierer berechnet den Betrag nach deinen eingegebenen Angaben; die tatsächliche Bewilligung und Höhe bestimmt das zuständige Amt.

Nur Gesetzentwurf – kein geltendes Recht (Stand 15. Oktober 2026)

Der Entwurf eines 30. BAföG-Änderungsgesetzes enthält weitere geplante Änderungen. Er ist am 15. Oktober 2026 kein geltendes Recht und fließt in keinen Betrag dieses Artikels ein. Quelle: Deutscher Bundestag, hib 800/2026 vom 8. Oktober 2026.

Wie prüfst du deinen BAföG-Betrag 2026?

Beginne mit dem Bedarf aus Grundbetrag, Wohnform und gegebenenfalls Versicherungszuschlag (§§ 13 und 13a BAföG). Ermittle danach das anzurechnende Einkommen nach §§ 21 bis 25 BAföG und das anzurechnende Vermögen nach §§ 27 bis 30 BAföG. Erst die Differenz ist der rechnerische Förderbetrag nach § 11 Abs. 2 BAföG.

  • Ordne deine Wohnsituation § 13 Abs. 2 BAföG zu.
  • Prüfe eigene Versicherungsbeiträge nach § 13a BAföG.
  • Erfasse eigenes und elterliches Einkommen nach §§ 21 bis 25 BAföG.
  • Bestimme dein Vermögen am Antragsstichtag nach §§ 27 bis 29 BAföG.
  • Kontrolliere Bewilligungszeitraum und Antragsmonat nach § 15 Abs. 1 und § 50 Abs. 3 BAföG.

FAQ

FAQ zur BAföG-Erhöhung 2026

Seit wann gilt die BAföG-Erhöhung 2026?

2026 änderte sich nur der Freibetrag für eigenes Einkommen: Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er 389 Euro (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 6 BAföG; BGBl. 2025 I Nr. 279). Die übrigen hier genannten Sätze aus dem 29. BAföGÄndG gelten bereits seit dem Wintersemester 2024/25.

Wie hoch ist der BAföG-Höchstsatz jetzt?

Für Studierende außerhalb des Elternhauses mit Zuschlag nach § 13a Abs. 1 BAföG ergibt sich ein Bedarf von 992 Euro (§ 13 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 und § 13a Abs. 1 BAföG). Einkommen und Vermögen können die Auszahlung nach § 11 Abs. 2 BAföG mindern.

Wie hoch ist der Grundbedarf 2026?

Für Studierende beträgt er 475 Euro nach § 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG.

Wie hoch ist die Vermögensgrenze?

Der Freibetrag beträgt abhängig von der Altersstufe 15.000 Euro oder 45.000 Euro (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BAföG); § 29 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BAföG ergänzt Freibeträge für Ehegatten, Lebenspartner und Kinder.

Werden geplante Änderungen des 30. BAföGÄndG schon berechnet?

Nein. hib 800/2026 beschreibt am 15. Oktober 2026 einen Entwurf, nicht geltendes Recht. Dieser Ratgeber und der Rechner verwenden ausschließlich die geltende Fassung nach dem 29. BAföGÄndG.

Fazit: 2026 ist nur ein Freibetrag neu

Seit Januar 2026 beträgt der Freibetrag für eigenes Einkommen 389 Euro. Die übrigen dargestellten Sätze gelten bereits seit dem Wintersemester 2024/25. Dein Betrag entsteht aus Bedarf nach §§ 12 bis 14b BAföG sowie der Anrechnung nach §§ 21 bis 30 BAföG.

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