Die Testament-Erstellung kannst du online vorbereiten, nicht allein per Klick abschließen. Unser Tool formuliert deinen persönlichen Text. Für das eigenhändige Testament musst du ihn vollständig von Hand schreiben und unterschreiben (§ 2247 BGB). Alternativ steht die notarielle Form offen (§ 2231 BGB).
Was liefert die Online-Erstellung – und was nicht?
Wenn du deinen Nachlass regeln möchtest, musst du nicht mit einem leeren Blatt und juristischen Formulierungen beginnen. Der TestamentSchreiber fragt deine Angaben und Wünsche ab und erstellt daraus einen fertig formulierten persönlichen Testamentstext. Du erhältst also einen zusammenhängenden persönlichen Text statt leerer Felder, die du selbst vervollständigen musst. Das Ergebnis dient zum Prüfen und anschließend zum handschriftlichen Abschreiben.
Für das eigenhändige Testament musst du das gesamte Testament selbst schreiben. Die Grenze ist wichtig: Ein ausgedruckter Text mit bloßer Unterschrift erfüllt die eigenhändige Form nicht. § 2247 Absatz 1 BGB verlangt beides, die eigenhändige Niederschrift und die Unterschrift. Ein online erzeugtes PDF ist deshalb nicht automatisch ein wirksam errichtetes Testament. Auch ein Generator kann nicht garantieren, dass jede persönliche Gestaltung ohne fachliche Klärung passt.
Bevor du beginnst, entscheide daher, ob du zunächst einen persönlichen Text formulieren möchtest oder individuelle Beratung brauchst. Die Online-Hilfe unterstützt beim Strukturieren deiner Wünsche. Sie ersetzt weder die notarielle Errichtung noch eine individuelle Beratung bei besonderen Familien- oder Vermögensverhältnissen.
Was solltest du für die Testament-Erstellung vorbereiten?
- Deine Ausgangslage: Notiere Familienstand, Angehörige und frühere Verfügungen. Sammle bestehende Testamente oder Erbverträge für eine mögliche Beratung. Beginne nicht mit einer neuen Fassung, solange du den alten Bestand nicht überblickst.
- Deine Wünsche: Wer soll erben? Welche Reihenfolge ist dir wichtig? Was soll passieren, wenn eine gewünschte Person nicht mehr lebt? Schreibe offene Fragen auf, statt unklare Wünsche durch schnelle Antworten zu verdecken.
- Deinen Nachlass im Überblick: Sammle Informationen über Immobilien, Konten, Beteiligungen und mögliche Auslandsbezüge. Diese Liste dient der Orientierung und ist nicht automatisch Teil des späteren Testaments.
- Deine Beratungsfragen: Markiere Konflikte, Unsicherheiten oder besondere Wünsche. Bitte bei Bedarf um rechtliche Einordnung, bevor du einen fertigen Text übernimmst.
Eine hilfreiche Arbeitsweise ist eine getrennte Wunschliste: links deine Entscheidung, rechts die noch ungeklärte Frage. So verwechselst du bei der Erstellung nicht eine vorläufige Überlegung mit einer endgültigen Anordnung. Lies deine Liste später noch einmal ohne die Erläuterungen im Formular: Ist wirklich nachvollziehbar, was du erreichen möchtest?
Vom Erbplan zum persönlichen Testamentstext
- Wünsche sortieren: Nimm deine vorbereiteten Angaben zur Hand und entscheide, welche Fragen schon geklärt sind. Wenn du nicht weißt, ob eine Gestaltung zu deiner Situation passt, hole zuerst fachlichen Rat ein.
- Fragen im Tool beantworten: Erfasse deine Angaben und Wünsche im TestamentSchreiber. Das Tool stellt daraus deinen persönlichen Text zusammen. Kontrolliere Namen und Zuordnungen besonders sorgfältig.
- Das fertige Dokument lesen: Vergleiche jede Regelung mit deinem Plan. Prüfe, ob du die Bedeutung verstehst und ob wichtige Entscheidungen noch offen sind. Übernimm nichts nur deshalb, weil es juristisch klingt.
- Eigenhändig errichten: Wenn die Gestaltung geklärt ist und du diesen Weg wählst, schreibe das gesamte Testament von Hand und unterschreibe es. Ort und Datum sollen ebenfalls angegeben werden (§ 2247 Absätze 1 bis 3 BGB).
- Aufbewahrung planen: Sorge praktisch dafür, dass die maßgebliche Fassung später gefunden werden kann. Der Ratgeber Testament aufbewahren hilft beim nächsten Schritt.
Wenn deine Wünsche und offenen Rechtsfragen geklärt sind, kannst du deinen persönlichen Testamentstext mit dem TestamentSchreiber erstellen. Das Tool nimmt dir das Formulieren ab; Prüfung, handschriftliche Errichtung und Unterschrift bleiben deine Aufgaben.
Welche Fälle solltest du vor der Erstellung klären lassen?
Besondere Familienverhältnisse, Unternehmensbeteiligungen und Auslandsbezug sind gute Gründe, die Gestaltung nicht allein anhand eines Online-Formulars festzulegen. Dasselbe gilt, wenn du früher gemeinsam mit einer anderen Person testiert hast. Wechselbezügliche Verfügungen können nicht einfach durch ein neues Testament einseitig aufgehoben werden; nach dem Tod des anderen Ehegatten können weitergehende Bindungen entstehen (§ 2271 BGB). Lass vorhandene Dokumente deshalb zuerst prüfen.
Wenn du Geschriebenes nicht lesen kannst, steht die eigenhändige Form nach § 2247 Absatz 4 BGB nicht offen; ebenso nicht für Minderjährige. Wenn du nicht selbst von Hand schreiben kannst oder Zweifel an der passenden Form hast, kläre den notariellen Weg fachlich. Die ordentlichen Errichtungsformen regelt § 2231 BGB.
Ob du einen Notar hinzuziehen möchtest, ist eine eigene Entscheidung. Für die Wahl zwischen eigenhändiger und notarieller Form vertieft der bestehende Ratgeber Testament ohne Notar die Unterschiede. Hier geht es bewusst um den Arbeitsablauf der Erstellung, nicht um einen weiteren Kostenvergleich. Allgemeine Information ersetzt keine Prüfung deines Einzelfalls.
FAQ
Häufige Fragen zur Testament-Erstellung
Reicht es, den fertigen Text auszudrucken und zu unterschreiben?
Nein, nicht für das eigenhändige Testament. Dafür verlangt § 2247 Absatz 1 BGB die eigenhändige Niederschrift und Unterschrift. Der Ausdruck kann dir beim Abschreiben helfen, ersetzt die Handschrift aber nicht.
Wie funktioniert ein gemeinschaftliches handschriftliches Testament?
Für Ehegatten genügt es, wenn eine Person die gemeinsame Erklärung in der eigenhändigen Form schreibt und unterschreibt und die andere eigenhändig mitunterzeichnet. Die mitunterzeichnende Person soll Ort und Zeitpunkt ihrer Unterschrift ergänzen (§ 2267 BGB). Ob eine gemeinsame Gestaltung sinnvoll ist, solltest du davon getrennt prüfen.
Ist eine bestimmte Schrift oder ein bestimmtes Papier nötig?
§ 2247 BGB schreibt keine bestimmte Papiersorte oder Schriftart vor. Entscheidend für die eigenhändige Form sind die persönliche Niederschrift und Unterschrift. Schreibe praktisch gut lesbar und kontrolliere die Vollständigkeit.



