Kurzantwort · Stand: 20. Oktober 2026: Ein eigenhändiges Testament muss vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben werden (§ 2247 Abs. 1 BGB). Ort und Datum sind Soll-Angaben, keine pauschal zwingenden Formbestandteile (§ 2247 Abs. 2, 5 BGB). Prüfe zuerst, ob die Form zu deiner Situation passt, und danach Inhalt, Aufbewahrung und Änderungen. Ein Ausdruck mit Unterschrift ersetzt die eigenhändige Erklärung nicht.
Drei kostenlose Rechner für eure Entscheidung
Erst die Ausgangslage prüfen, dann die Gestaltung wählen — ohne Anmeldung. Die Rechner geben eine Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.
Eigenhändiges Testament: Ist dein nächster Schritt geklärt?
Beantworte jede Frage mit Ja oder Nein. Das ist eine Orientierung, keine automatische Empfehlung.
- Kannst du den gesamten Text selbst schreiben und lesen? Ja: Form und Testierfähigkeit nach §§ 2229, 2247 BGB prüfen. Nein: Notarielle Errichtung individuell besprechen (§ 2232 BGB). Form prüfen
- Steht fest, wen du als Erben einsetzen möchtest? Ja: Entscheidung vor dem Abschreiben gegenprüfen. Nein: Erbfolge und Ziele zuerst ordnen. Inhalt vorbereiten
- Nutzt du ein Muster oder einen PDF-Download als Orientierung? Ja: Nicht nur ausdrucken und unterschreiben (§ 2247 BGB). Nein: Trotzdem den gesamten eigenen Text handschriftlich errichten. Muster einordnen
- Ist die Aufbewahrung des Originals geklärt? Ja: Auffindbarkeit mitbedenken. Nein: Besondere amtliche Verwahrung nach § 2248 BGB prüfen. Aufbewahrung wählen
- Gibt es bereits ein früheres Testament? Ja: Widerruf und mögliche Bindung prüfen (§§ 2253, 2271 BGB). Nein: Die Planung für spätere Änderungen dokumentieren. Änderungen prüfen
Eigenhändig, notariell oder gemeinschaftlich?
| Form | Errichtung | Was vorher klären? |
|---|---|---|
| Eigenhändiges Einzeltestament | Selbst schreiben und unterschreiben (§ 2247 BGB) | Testierfähigkeit, Erben, frühere Verfügungen |
| Notarielles Testament | Erklärung gegenüber dem Notar oder Übergabe einer Schrift (§ 2232 BGB) | Beratungsbedarf und konkrete Gestaltung |
| Gemeinschaftliches eigenhändiges Testament | Ein Ehegatte schreibt und unterschreibt; der andere unterschreibt mit (§§ 2265, 2267 BGB) | Wechselbezügliche Bindung (§§ 2270, 2271 BGB) |
Die Entscheidung zwischen gemeinsamen und einzelnen Testamenten vertieft Testament für Ehepaare. Das Berliner Testament bleibt ein eigener Gestaltungsschwerpunkt; dieser Hub erklärt die eigenhändige Form und den Weg zu den Detailratgebern.
Welche Form verlangt § 2247 BGB?
Der gesamte Erklärungstext muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden (§ 2247 Abs. 1 BGB). Ort sowie Tag, Monat und Jahr sollen angegeben werden. Fehlen Zeit oder Ort und entstehen dadurch Zweifel, kommt es auf die anderweitige Feststellbarkeit der notwendigen Umstände an (§ 2247 Abs. 2, 5 BGB). Lass diese Angaben deshalb nicht bewusst offen.
Die Unterschrift soll Vor- und Familiennamen enthalten; § 2247 Abs. 3 BGB regelt auch abweichende Unterzeichnungen. Minderjährige und Menschen, die Geschriebenes nicht lesen können, dürfen diese Form nicht nutzen (§ 2247 Abs. 4 BGB). Die Testierfähigkeit ist zusätzlich nach § 2229 BGB zu prüfen. Ein Muster kann diese Prüfung nicht ersetzen.
Ob du ohne Notar vorgehen möchtest, behandelt Testament ohne Notar. Bei unklarer Testierfähigkeit, Auslandsbezug oder schwierigen Familienverhältnissen ist individuelle Beratung der nächste Schritt, nicht bloß ein anderer Mustertext.
Was solltest du vor dem Abschreiben klären?
Du kannst durch Testament einen Erben bestimmen (§ 1937 BGB). Notiere zunächst außerhalb des Testamentstextes, wen du bedenken möchtest, welche Vermögenswerte dir gehören und welche älteren Verfügungen vorhanden sind. Verwechsle die Wahl einer Person nicht mit der Frage, wie du einzelne Gegenstände zuordnen möchtest; offene Gestaltungsfragen solltest du beraten lassen.
Die kostenlosen Rechner oben ordnen einzelne Ausgangsfragen ein. Ein Rechnergebnis entscheidet nicht darüber, ob der Inhalt deines Testaments zu deinen Wünschen passt.
Muster, PDF und Testament-Text zum Abschreiben unterscheiden
Die Aufbauhilfe zeigt, wie du das gesamte Testament vorbereitest. Für ein neues Testament oder ein gemeinschaftliches Testament nutze zusätzlich die jeweiligen Detailratgeber. Zum Downloadformat siehe handschriftliches Testament: Muster und PDF. Prüfe zuerst, welche Aussagen zu deiner Situation passen. Ein heruntergeladener Ausdruck mit bloßer Unterschrift erfüllt § 2247 Abs. 1 BGB nicht.
Unser Produkt ist ein Testament-Text zum Abschreiben. Du schreibst es selbst von Hand ab und unterschreibst es (§ 2247 BGB); beim gemeinschaftlichen Testament schreibt ein Ehegatte und beide unterschreiben nach § 2267 BGB. Eine digitale Vorbereitung ersetzt diesen Schritt nicht.
Wenn deine Gestaltung geklärt ist, kannst du mit dem Testamentschreiber einen Testament-Text zum Abschreiben vorbereiten. Du schreibst es anschließend von Hand ab und unterschreibst es; beim gemeinschaftlichen Testament gilt die Mitunterzeichnung nach § 2267 BGB (§ 2247 BGB, § 2267 BGB). Offene Rechtsfragen gehören zuvor in eine individuelle Beratung.
Wo soll das Original aufbewahrt werden?
Ein eigenhändiges Testament kann auf Verlangen in besondere amtliche Verwahrung genommen werden (§ 2248 BGB). Wer nach dem Tod ein nicht amtlich verwahrtes Testament besitzt, muss es unverzüglich beim Nachlassgericht abliefern (§ 2259 BGB). Plane deshalb nicht nur den Text, sondern auch, wie das Original im Erbfall gefunden wird.
Die praktischen Wege erklärt Testament aufbewahren; zu Gebühren und Ablauf führt Testament hinterlegen: Kosten. Dieser Hub nennt bewusst keine pauschale Kostenfreiheit für Verwahrung oder den späteren Erbnachweis.
Wie lassen sich spätere Änderungen vorbereiten?
Ein Testament oder eine einzelne Verfügung kann grundsätzlich widerrufen werden (§ 2253 BGB). Ein späteres Testament hebt ein früheres insoweit auf, wie es ihm widerspricht (§ 2258 BGB). Bei wechselbezüglichen Verfügungen gemeinschaftlicher Testamente gelten dagegen die besonderen Grenzen des § 2271 BGB.
Die Formen und Unterschiede erläutert Testament ändern und widerrufen. Ändere nicht ungeprüft einzelne Wörter auf dem alten Blatt, sondern kläre zunächst, welche Regelungen ersetzt werden sollen und ob eine Bindung besteht.
Typische Fehler
Häufige Fehler vor dem Abschreiben vermeiden
Vor dem Klären abschreiben
Halte offene Fragen zu Erben und älteren Verfügungen zunächst auf einem gesonderten Notizblatt fest.
Nur den Text vorbereiten
Plane auch, wo das Original aufbewahrt und wie es später gefunden wird.
Änderungen ungeprüft übernehmen
Vergleiche alte und neue Wünsche und kläre mögliche Bindungen vor der Errichtung.
FAQ
Häufige Fragen zum handschriftlichen Testament
Kann ich ein Testament ohne Notar schreiben?
Ja, die eigenhändige Form ist neben der notariellen Form vorgesehen (§ 2231 BGB). Voraussetzung sind insbesondere die eigenhändige Erklärung und Unterschrift nach § 2247 BGB sowie Testierfähigkeit nach § 2229 BGB.
Reicht ein ausgedrucktes Testament mit Unterschrift?
Nein, nicht für die eigenhändige Errichtung. § 2247 Abs. 1 BGB verlangt eine selbst geschriebene und unterschriebene Erklärung. Ein PDF oder digital vorbereiteter Text muss dafür vollständig von Hand abgeschrieben werden.
Müssen Ort und Datum zwingend im Testament stehen?
§ 2247 Abs. 2 BGB nennt Ort und Zeit als Soll-Angaben. Fehlen sie und entstehen dadurch Zweifel, regelt Absatz 5 die Folgen und die Möglichkeit anderweitiger Feststellungen. Gib Ort und vollständiges Datum deshalb an.
Kann eine andere Person mein Testament für mich schreiben?
Beim eigenhändigen Einzeltestament musst du die Erklärung selbst schreiben (§ 2247 BGB). Für ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten erlaubt § 2267 BGB, dass einer schreibt und unterschreibt und der andere eigenhändig mitunterzeichnet.
Wo kann ich ein handschriftliches Testament hinterlegen?
Du kannst besondere amtliche Verwahrung nach § 2248 BGB verlangen. Aufbewahrung und spätere Ablieferung des Originals sind getrennte Fragen; § 2259 BGB regelt die Ablieferung nach dem Tod.
Kann ich ein handschriftliches Testament später ändern oder widerrufen?
Grundsätzlich ist Widerruf möglich (§ 2253 BGB); ein widersprechendes späteres Testament wirkt nach § 2258 BGB. Bei gemeinschaftlichen wechselbezüglichen Verfügungen musst du die Bindung nach § 2271 BGB gesondert prüfen.
Braucht ein handschriftliches Testament Zeugen?
§ 2247 BGB verlangt für diese Form die eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung, keine Zeugenunterschriften. Zusätzliche Unterschriften ersetzen weder die eigene Handschrift noch die eigene Unterschrift.
Primärquellen und Grenzen
Prüfstand: 20. Oktober 2026. Siehe § 2247 BGB, § 2267 BGB, § 2248 BGB und § 2271 BGB. Der Hub bietet Orientierung und ersetzt keine Prüfung deiner konkreten Gestaltung.



