Nachlasskosten: die Übersicht
Nach einem Erbfall greifen vier verschiedene Kostengesetze: das GNotKG für Nachlassgericht und Notar, das GKG für Prozesse und Nachlassinsolvenz, das RVG für Anwälte und das BGB für die Beerdigungskosten. Vermeidbar ist davon vor allem ein Block — das Erbscheinsverfahren.
Diese Seite ordnet jeden Posten seiner Fundstelle zu, damit du weißt, welche Rechnung womit begründet ist. (Stand 2026)
Die Kostenblöcke im Überblick
| Kostenblock | Rechtsgrundlage | Höhe | Fällt an, wenn … |
|---|---|---|---|
| Testamentseröffnung | KV 12101 GNotKG | 109,00 € fest | eine Verfügung von Todes wegen existiert |
| Erbscheinsverfahren | KV 12210 GNotKG | 1,0 nach Tabelle B | ein Erbschein beantragt wird |
| Eidesstattliche Versicherung | KV 23300 GNotKG | 1,0 nach Tabelle B | das Gericht sie nicht erlässt |
| Grundbuchberichtigung | KV 14110 GNotKG | 1,0 – oder 0 € innerhalb von zwei Jahren | eine Immobilie im Nachlass ist |
| Ausschlagung der Erbschaft | KV 21201 GNotKG | 0,5 – mindestens 30,00 € | ein Erbe ausschlägt |
| Anwaltliche Vertretung | VV 2300 / 3100 / 3104 RVG | 1,3 bis 2,5 nach RVG-Tabelle | gestritten oder verhandelt wird |
| Nachlassinsolvenzverfahren | KV 2320 GKG, §§ 1, 2 InsVV | 2,5 Gerichtsgebühr + Verwaltervergütung | der Nachlass überschuldet ist |
| Beerdigungskosten | § 1968 BGB | tatsächlicher Aufwand | immer |
Quellen: GNotKG Anlage 1 (Kostenverzeichnis) und Anlage 2 (Tabelle B), RVG Anlage 1 und 2, GKG Anlage 1, InsVV, BGB.
Was das Nachlassgericht in jedem Fall berechnet
Zwei Positionen sind praktisch unvermeidbar, sobald ein Testament existiert und beim Gericht liegt.
- Eröffnung: 109,00 € nach KV 12101. Werden mehrere Verfügungen desselben Erblassers bei demselben Gericht gleichzeitig eröffnet, wird nur eine Gebühr erhoben.
- Verwahrung: 82,00 € nach KV 12100 — bereits zu Lebzeiten gezahlt, wenn das Testament hinterlegt wurde. Mit dieser Gebühr sind auch Verwahrung, Registermitteilung und Herausgabe abgegolten.
- Beide sind Festgebühren und steigen nicht mit dem Nachlasswert.
Details dazu stehen unter Testament hinterlegen: Kosten.
Der größte vermeidbare Block: der Erbschein
Beim Erbschein fallen zwei Gebühren an, beide mit dem Satz 1,0 nach Tabelle B: das Verfahren selbst (KV 12210) und die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung (KV 23300). Geschäftswert ist nach § 40 Absatz 1 GNotKG der Nachlasswert im Zeitpunkt des Erbfalls abzüglich der vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten.
Warum er oft überflüssig ist
- Ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll wird von Banken und Grundbuchamt in der Regel als Nachweis akzeptiert.
- Fehlt jede Verfügung, ist der Erbschein praktisch der Regelfall.
- Bei unklaren Formulierungen verlangt die Bank ihn trotzdem — die Kosten entstehen dann durch die Unklarheit, nicht durch das Gesetz.
Die vollständigen Beträge nach Nachlasswert stehen in der Erbschein Kosten Tabelle.
Wird der Antrag zurückgenommen
Dann ermäßigt sich die Verfahrensgebühr nach KV 12211 auf 0,3 — höchstens 218,00 €, sofern die Rücknahme vor Übermittlung der Endentscheidung erfolgt.
Die Immobilie im Nachlass
Hier gibt es eine Regel, die bares Geld spart. Die Anmerkung Absatz 1 zu KV 14110 GNotKG lautet: „Die Gebühr wird nicht für die Eintragung von Erben des eingetragenen Eigentümers erhoben, wenn der Eintragungsantrag binnen zwei Jahren seit dem Erbfall bei dem Grundbuchamt eingereicht wird."
- Die Frist läuft ab dem Erbfall, nicht ab der Erbscheinserteilung.
- Sie gilt auch, wenn die Erben erst infolge einer Erbauseinandersetzung eingetragen werden.
- Wird sie versäumt, kostet die Eintragung eine volle 1,0-Gebühr nach dem Grundstückswert.
- Der Nachweis der Erbfolge — Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll — muss dafür rechtzeitig vorliegen.
Wie sich der Erbschein bei einer Immobilie im Nachlass berechnet, steht unter Kosten Erbschein bei Immobilie.
- Der Nachweis der Erbfolge ist die Weiche: Ohne ihn gibt weder die Bank das Konto frei noch berichtigt das Grundbuchamt den Eintrag.
- Ein Erbschein ist dafür ein Weg — nicht der einzige.
- Wer ihn braucht, sollte die Zwei-Jahres-Frist des KV 14110 im Blick behalten.
Beispielrechnung: 250.000 Euro Nachlass mit Haus
| Posten | Fundstelle | Mit Erbschein | Ohne Erbschein |
|---|---|---|---|
| Testamentseröffnung | KV 12101 | 109,00 € | 109,00 € |
| Erbscheinsverfahren (1,0) | KV 12210 | 535,00 € | 0,00 € |
| Eidesstattliche Versicherung (1,0) | KV 23300 | 535,00 € | 0,00 € |
| Grundbuchberichtigung binnen zwei Jahren | KV 14110 Anm. Abs. 1 | 0,00 € | 0,00 € |
| Summe | 1.179,00 € | 109,00 € |
Annahmen: Nachlass 250.000 € ohne Erblasserschulden. Anlage 2 GNotKG steigt zwischen 200.000 € und 500.000 € in 30.000-€-Schritten; 250.000 € liegt zwischen den Stufen 230.000 € und 260.000 €, maßgeblich ist damit die Stufe „bis 260.000 €" mit einer 1,0 Gebühr von 535,00 € (Tabelle B). Rechnung: 109,00 € (KV 12101) + 535,00 € (KV 12210) + 535,00 € (KV 23300) + 0,00 € (KV 14110 Anmerkung Absatz 1) = 1.179,00 €. Eine Immobilie, Grundbuchantrag innerhalb von zwei Jahren. Keine Ausschlagung, kein Streit, kein Anwalt.
Der Unterschied von 1.070,00 € — die beiden 1,0-Gebühren KV 12210 und KV 23300 zu je 535,00 € — entsteht an einer einzigen Stelle: ob der Erbfolgenachweis so eindeutig ist, dass Bank und Grundbuchamt ihn ohne Erbschein akzeptieren.
Kosten, die von der Familienlage abhängen
Wenn jemand ausschlägt
Jede Ausschlagungserklärung kostet eine 0,5-Gebühr, mindestens 30,00 € (KV 21201 GNotKG). Bei überschuldetem Nachlass bleibt es beim Mindestbetrag — allerdings für jeden Nachrücker einzeln. Details unter Erbe ausschlagen: Kosten.
Wenn gestritten wird
Dann kommen Anwalts- und Gerichtsgebühren hinzu, beide nach dem Wert der Sache. Bei 200.000 € Gegenstandswert liegt allein die außergerichtliche Vertretung bei 3.662,34 € brutto: RVG Anlage 2 weist für die Stufe bis 200.000 € eine 1,0 Gebühr von 2.352,00 € aus, die übliche 1,3-Geschäftsgebühr (VV 2300) sind 3.057,60 €, dazu 20,00 € Auslagenpauschale (VV 7002) und 19 Prozent Umsatzsteuer (VV 7008): 3.077,60 € × 1,19 = 3.662,34 €. Die Tabellen dazu stehen unter Anwaltskosten im Erbrecht.
Wenn der Nachlass überschuldet ist
Dann trägt der Nachlass die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 54 InsO) — Gerichtsgebühren nach KV 2320 GKG und die Verwaltervergütung nach der InsVV. Reicht die Masse nicht, wird der Antrag mangels Masse abgewiesen (§ 26 Absatz 1 InsO). Mehr unter Nachlassinsolvenzverfahren: Kosten.
Wenn der Erbe unbekannt ist
Dann sorgt das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses und kann einen Nachlasspfleger bestellen (§ 1960 Absatz 1 und 2 BGB). Dessen Vergütung setzt das Gericht im Einzelfall fest; ein fester Tabellenbetrag existiert dafür nicht.
Die Beerdigungskosten
§ 1968 BGB besteht aus einem Satz: „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers." Es handelt sich nicht um eine Gebühr, sondern um eine Nachlassverbindlichkeit — sie trifft den Erben und nicht den, der die Bestattung beauftragt hat.
- Der Betrag richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand, nicht nach einer Gebührenordnung.
- Wer die Rechnung vorstreckt, ohne Erbe zu sein, kann sie beim Erben geltend machen.
- Bei der Bemessung des Erbschein-Geschäftswerts bleiben Beerdigungskosten außer Betracht — abgezogen werden nur Verbindlichkeiten, die vom Erblasser herrühren (§ 40 Absatz 1 Satz 2 GNotKG).
Was sich mit einem klaren Testament vermeiden lässt
- Das Erbscheinsverfahren — wenn der Nachweis der Erbfolge ohne Zweifel möglich ist.
- Die Anwaltskosten — wenn Quoten, Ersatzerben und Vermächtnisse eindeutig benannt sind.
- Die verspätete Grundbuchberichtigung — wenn die Erben früh wissen, worauf sie sich stützen können.
- Doppelte Ausschlagungsketten — wenn Ersatzerben ausdrücklich bestimmt sind.
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FAQ
Häufige Fragen (FAQ)
Wer zahlt die Nachlasskosten?
Grundsätzlich der Nachlass beziehungsweise die Erben. Beerdigungskosten trägt der Erbe ausdrücklich nach § 1968 BGB; Gerichtsgebühren schuldet, wer den jeweiligen Antrag stellt.
Sind Nachlasskosten von der Erbschaftsteuer abziehbar?
Nachlassverbindlichkeiten und Nachlassregelungskosten mindern den steuerpflichtigen Erwerb — der genaue Umfang richtet sich nach dem Erbschaftsteuerrecht und nicht nach den hier dargestellten Gebührenordnungen.
Was kostet der Erbfall im günstigsten Fall?
109,00 € für die Testamentseröffnung (KV 12101 GNotKG, Festgebühr unabhängig vom Nachlasswert), wenn kein Erbschein nötig ist, niemand ausschlägt, kein Streit entsteht und die Grundbuchberichtigung binnen zwei Jahren beantragt wird.
Kann ich Nachlasskosten vom Konto des Erblassers zahlen?
Das setzt voraus, dass die Bank den Zugriff freigibt — und dafür verlangt sie einen Erbfolgenachweis. Genau hier entscheidet sich, ob ein Erbschein gebraucht wird.
Gibt es eine Gebührenbefreiung für kleine Nachlässe?
Die Wertgebühren sinken mit dem Nachlasswert, laufen aber nicht auf null: § 34 Absatz 2 GNotKG setzt die 1,0-Gebühr bei einem Geschäftswert bis 500 € auf 15,00 € an. Bei der Ausschlagung greift die Mindestgebühr von 30,00 €.
Warum unterscheiden sich Anwalts- und Gerichtstabelle?
Weil es zwei verschiedene Anlagen sind: Anlage 2 zum RVG für die Anwaltsgebühr und Anlage 2 zum GKG für die Gerichtsgebühr. Derselbe Wert führt deshalb zu unterschiedlichen Beträgen.



