Kurzantwort · Stand: 20. Oktober 2026: Erbschein-Kosten hängen vom maßgeblichen Geschäftswert und den ausgelösten Gebührentatbeständen ab (§§ 34, 40 GNotKG; KV 12210, 23300). Kläre vor dem Antrag, welchen Erbnachweis du tatsächlich benötigst. Der Hub führt zur Kostentabelle und zu den Details für Gericht, Notar und Immobilien; er enthält keine pauschalen Gesamtbeträge.
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Erst die Ausgangslage prüfen, dann die Gestaltung wählen — ohne Anmeldung. Die Rechner geben eine Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.
Erbschein-Kosten: Was solltest du vor dem Antrag prüfen?
Beantworte jede Frage mit Ja oder Nein. Das ist eine Orientierung, keine automatische Empfehlung.
- Hat die betreffende Stelle einen Erbnachweis angefordert? Ja: Den konkret verlangten Nachweis klären. Nein: Nicht vorsorglich allein wegen eines vermuteten Bedarfs beantragen. Erbnachweis prüfen
- Gehört ein Grundstück zum Nachlass? Ja: Nachweisregeln des § 35 GBO prüfen. Nein: Den Nachweis für den jeweiligen Zweck klären. Immobilien einordnen
- Ist der Geschäftswert bereits geklärt? Ja: Mit § 40 GNotKG abgleichen. Nein: Vermögen und vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten erfassen. Geschäftswert bestimmen
- Möchtest du den Antrag über einen Notar vorbereiten? Ja: Gebühren, Auslagen und Umsatzsteuer getrennt betrachten. Nein: Den gerichtlichen Antragsweg und die dortigen Gebühren prüfen. Antragswege vergleichen
- Geht es um einen Nachlass in Bayern? Ja: Bundesrechtliche Gebühren und örtlichen Ablauf auseinanderhalten. Nein: Zuständiges Nachlassgericht nach § 343 FamFG klären. Region und Ablauf
Gericht oder Notar: Welche Kostenposition gehört wohin?
| Position | Rechtsgrundlage | Was prüfen? |
|---|---|---|
| Erbscheinsverfahren | 1,0-Gebühr nach KV 12210 GNotKG | Geschäftswert nach § 40 GNotKG; Tabelle B nach § 34 GNotKG |
| Eidesstattliche Versicherung beim Gericht | 1,0-Gebühr nach Vorbemerkung 1 Abs. 2 und KV 23300 GNotKG | Ob das Gericht die Versicherung verlangt (§ 352 Abs. 3 FamFG) |
| Eidesstattliche Versicherung beim Notar | 1,0-Gebühr nach KV 23300 GNotKG | Notarielle Auslagen und Umsatzsteuer getrennt prüfen (KV Teil 3 Hauptabschnitt 2) |
| Erbnachweis im Grundbuchverfahren | § 35 GBO | Ob öffentliche Verfügung von Todes wegen mit Eröffnungsniederschrift genügt |
Die Wertstufen findest du unter Erbschein-Kosten: Tabelle nach Nachlasswert. Der Schwerpunkt Erbschein-Kosten beim Notar behandelt den notariellen Weg; was ein Erbschein kostet und wie du ihn beantragst führt durch die Antragsthemen. Eine Gebühr ist nicht automatisch die gesamte Rechnung.
Brauchst du überhaupt einen Erbschein?
Der Erbschein bezeugt auf Antrag das Erbrecht und gegebenenfalls die Größe des Erbteils (§ 2353 BGB). Frage die Stelle, für die du ihn verwenden möchtest, zunächst nach dem konkreten Nachweisbedarf. Aus diesem Hub folgt keine pauschale Aussage, dass jede Bank einen Erbschein verlangen darf oder dass ein bestimmtes Dokument überall genügt.
Für das Grundbuch gelten die besonderen Regeln des § 35 GBO. Ein eigenhändiges Testament ist keine öffentliche Urkunde im Sinne des § 35 Abs. 1 S. 2 GBO und ersetzt den Erbschein dort in der Regel nicht. Ein notarielles Testament kann ihn zusammen mit der Eröffnungsniederschrift in vielen Fällen ersetzen; bei nicht hinreichend nachgewiesener Erbfolge kann das Grundbuchamt dennoch einen Erbschein verlangen (§ 35 Abs. 1 GBO).
Welcher Nachlasswert zählt für die Gebühren?
§ 40 Abs. 1 GNotKG stellt grundsätzlich auf den Nachlasswert im Zeitpunkt des Erbfalls ab. Abgezogen werden vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten, nicht pauschal sämtliche Kosten nach seinem Tod. Beerdigungskosten sind daher nicht schon deshalb abzugsfähig, weil sie den Nachlass wirtschaftlich belasten. Für den Anteil eines einzelnen Miterben und gegenständlich beschränkte Verfahren gelten § 40 Abs. 2 und 3 GNotKG.
Die Gebührenhöhe ergibt sich aus § 34 GNotKG mit Tabelle B in Anlage 2; die Gebührensätze aus dem Kostenverzeichnis in Anlage 1. Geprüfter Stand: 20. Oktober 2026. Für konkrete Wertstufen nutze die separate Kostentabelle und prüfe dort jeweils, welche Gebührenpositionen einbezogen sind.
Was ändert sich bei Haus oder Wohnung im Nachlass?
Für die Bewertung von Grundbesitz gilt § 46 GNotKG, für den Geschäftswert des Erbscheins § 40 GNotKG. Der Nachweis im Grundbuchverfahren ist eine zusätzliche Frage nach § 35 GBO. Ein Haus bedeutet deshalb nicht automatisch, dass dieselben Nachweise und dieselbe Rechnung in jedem Fall erforderlich sind.
Die Details zum Antrag nach § 352 FamFG und zur Bewertung bündelt Erbschein-Kosten bei Immobilien. Halte Eigentumsanteile, vorhandene Verfügungen von Todes wegen und Informationen zur Bewertung für die Prüfung bereit.
Gelten in Bayern andere Erbschein-Gebühren?
Die hier behandelten Gebühren richten sich auch in Bayern nach dem bundesrechtlichen GNotKG (§ 1 GNotKG; KV 12210, 23300). Zuständigkeit und örtliche Terminorganisation sind davon zu trennen. Für die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts ist grundsätzlich der letzte gewöhnliche Aufenthalt des Erblassers maßgeblich (§ 343 FamFG), nicht pauschal der Wohnort des Antragstellers.
Zum regionalen Ablauf führt Erbschein-Kosten in Bayern. Konkrete Bearbeitungszeiten nennt dieser Hub nicht; frage dazu beim zuständigen Gericht nach.
Was bedeutet das für die eigene Vorsorge?
Ein eigenhändiges Testament nach § 2247 BGB ist kein allgemeines Versprechen, später ohne Erbschein auszukommen. Die Anforderungen an den Nachweis im Grundbuchverfahren stehen in § 35 GBO. Kläre deshalb getrennt, was du verfügen möchtest und welchen Nachweis die späteren Erben benötigen könnten. Die Entscheidung zwischen gemeinsamen und einzelnen Testamenten bleibt bei Testament für Ehepaare; zur besonderen gemeinsamen Gestaltung siehe Berliner Testament.
Wenn deine Gestaltung geklärt ist, kannst du mit dem Testamentschreiber einen Testament-Text zum Abschreiben vorbereiten. Du schreibst es anschließend von Hand ab und unterschreibst es; beim gemeinschaftlichen Testament gilt die Mitunterzeichnung nach § 2267 BGB (§ 2247 BGB, § 2267 BGB). Offene Rechtsfragen gehören zuvor in eine individuelle Beratung.
Typische Fehler
Häufige Fehler beim Kostenvergleich vermeiden
Ohne geklärten Zweck beantragen
Frage zuerst, welchen Erbnachweis die betreffende Stelle konkret benötigt.
Einzelgebühr mit Gesamtrechnung verwechseln
Vergleiche dieselben Positionen und prüfe, welche Auslagen enthalten sind.
Ungeklärte Werte übernehmen
Halte offene Bewertungsfragen fest, statt eine Schätzung als endgültigen Geschäftswert zu behandeln.
FAQ
Häufige Fragen zu Erbschein-Kosten
Was kostet ein Erbschein?
Es gibt keinen einheitlichen Gesamtbetrag. Geschäftswert (§ 40 GNotKG), Tabelle B (§ 34 und Anlage 2 GNotKG) und konkrete Gebührentatbestände bestimmen die Rechnung. Nutze die Kostentabelle für Wertstufen statt einer pauschalen Schätzung.
Ist der Erbschein beim Notar teurer als beim Gericht?
Für die eidesstattliche Versicherung gilt beim Gericht wie beim Notar die 1,0-Gebühr nach KV 23300 GNotKG (beim Gericht über Vorbemerkung 1 Abs. 2). Dazu sind die übrigen Verfahrensgebühren und beim Notar Auslagen sowie Umsatzsteuer zu prüfen; vergleiche keine Einzelposition mit einer Gesamtrechnung.
Muss ich die eidesstattliche Versicherung immer abgeben?
§ 352 Abs. 3 FamFG sieht sie für bestimmte Angaben vor; das Nachlassgericht kann sie erlassen, wenn es sie nicht für erforderlich erachtet. Deshalb ist die Aussage, in jedem Fall fielen zwingend zwei volle Gebühren an, zu pauschal.
Werden Beerdigungskosten vom Nachlasswert abgezogen?
§ 40 Abs. 1 GNotKG erlaubt den Abzug der vom Erblasser herrührenden Verbindlichkeiten. Kosten, die erst durch den Erbfall entstehen, sind nicht allein wegen ihrer Belastung des Nachlasses abzugsfähig. Verwechsle den Gebührenwert nicht mit anderen steuerlichen oder erbrechtlichen Berechnungen.
Brauche ich bei einer geerbten Immobilie immer einen Erbschein?
Nein, § 35 Abs. 1 GBO lässt unter den dortigen Voraussetzungen auch eine öffentliche Verfügung von Todes wegen mit Eröffnungsniederschrift als Nachweis zu. Ob die Unterlagen die konkrete Erbfolge hinreichend nachweisen, muss im Einzelfall geprüft werden.
Sind Erbschein-Kosten in Bayern anders geregelt?
Die hier genannten Gebührentatbestände stammen aus dem bundesrechtlichen GNotKG (§ 1; KV 12210, 23300), nicht aus einer eigenen bayerischen Erbschein-Gebührentabelle. Örtliche Zuständigkeit und Terminablauf sind gesonderte Fragen.
Vermeidet ein handschriftliches Testament später den Erbschein?
Das lässt sich nicht pauschal zusagen. § 2247 BGB regelt die eigenhändige Errichtung, nicht jeden späteren Erbnachweis. Ein eigenhändiges Testament ist keine öffentliche Urkunde im Sinne des § 35 Abs. 1 S. 2 GBO und ersetzt den Erbschein im Grundbuchverfahren in der Regel nicht. Ein notarielles Testament kann ihn zusammen mit der Eröffnungsniederschrift in vielen Fällen ersetzen.
Primärquellen und Grenzen
Gebührenstand geprüft am 20. Oktober 2026: § 40 GNotKG, § 34 GNotKG, Anlage 1: KV 12210 und 23300, Anlage 2: Tabelle B, § 352 FamFG und § 35 GBO. Keine individuelle Gebührenberechnung oder Rechtsberatung.



