Kurzantwort · Stand: 19. Oktober 2026: Ehepaare können gemeinsam oder einzeln testieren. Das Berliner Testament ist eine Variante des gemeinschaftlichen Testaments: erst der andere allein, später die Schlusserben. Andere gemeinsame Gestaltungen können Kinder schon beim ersten Erbfall beteiligen; Einzeltestamente bleiben grundsätzlich einzeln widerrufbar (§§ 1937, 2253, 2265, 2269 BGB). Entscheidend sind Versorgung, Pflichtteil, Steuern und gewünschte Bindung.
Drei kostenlose Rechner für eure Entscheidung
Erst die Ausgangslage prüfen, dann die Gestaltung wählen — ohne Anmeldung. Die Rechner geben eine Orientierung und ersetzen keine individuelle Beratung.
Passt das Berliner Testament zu euch?
Beantwortet jede Frage mit Ja oder Nein. Das ist eine Orientierung, keine automatische Empfehlung.
- Seid ihr verheiratet oder verpartnert? Ja: gemeinsames Testieren ist möglich. Nein: Einzeltestamente oder Erbvertrag prüfen. Wer darf gemeinsam testieren?
- Soll der überlebende Partner zunächst allein erben? Ja: Berliner Modell prüfen. Nein: Kinder oder andere Personen schon beim ersten Erbfall bedenken. Formen vergleichen
- Könnt ihr mögliche Pflichtteile auszahlen? Ja: Liquidität trotzdem planen. Nein: vor der Entscheidung Beratung einholen. Pflichtteil und Hausbesitz
- Akzeptiert ihr Bindung nach dem ersten Todesfall? Ja: Wechselbezüglichkeit bewusst festlegen. Nein: Änderungsspielraum oder Einzeltestamente prüfen. Ändern und widerrufen
- Habt ihr Steuern und besondere Familienverhältnisse geprüft? Ja: Ergebnisse in die Planung einbeziehen. Nein: bei Patchwork, Immobilien oder größerem Vermögen fachlichen Rat einholen. Steuern und Sonderfälle
Berliner Testament oder andere Testamentsform?
| Frage | Berliner Testament | Gemeinschaftliches Testament ohne Berliner Modell | Einzeltestamente |
|---|---|---|---|
| Wer errichtet es? | Ehegatten; Lebenspartner entsprechend | Ehegatten; Lebenspartner entsprechend | Jede Person für sich |
| Wer erbt zuerst? | Typisch: der andere allein, danach Schlusserben (§ 2269 BGB) | Nach eurer Gestaltung, etwa Partner und Kinder gemeinsam (§ 1937 BGB) | Nach dem jeweiligen Testament (§ 1937 BGB) |
| Handschriftliche Form | Eine Person schreibt und unterschreibt, die andere unterschreibt mit (§ 2267 BGB) | Dieselbe gemeinsame Form (§ 2267 BGB) | Jede Person schreibt und unterschreibt ihr eigenes Testament (§ 2247 BGB) |
| Bindung | Bei wechselbezüglichen Verfügungen (§§ 2270, 2271 BGB) | Kann ebenso entstehen; nicht automatisch flexibel (§§ 2270, 2271 BGB) | Grundsätzlich einzeln widerrufbar (§ 2253 BGB); bestehende Bindungen bleiben zu prüfen |
| Worauf achten? | Pflichtteil, Steuern, spätere Änderungen | Erbquoten, Bindung und Abstimmung | Keine verlässliche gegenseitige Bindung allein durch zwei Testamente |
Gemeinschaftliches Testament oder Einzeltestamente: die Grundlagen
Ein gemeinschaftliches Testament ist Ehegatten vorbehalten (§ 2265 BGB); eingetragene Lebenspartner können es ebenfalls errichten (§ 10 Abs. 4 LPartG). Unverheiratete Paare können nicht einfach dieselbe gemeinsame Form nutzen. Jede Person kann grundsätzlich ein eigenes Testament errichten (§§ 1937, 2064 BGB); Testierfähigkeit ist vorausgesetzt (§ 2229 BGB).
Wenn sich Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzen und gemeinsame Kinder als Schlusserben bestimmen, ist das die typische Berliner Gestaltung. Beim Berliner Testament erbt im ersten Erbfall der andere allein. Der ausführliche Ratgeber Berliner Testament: Muster, Form und Bindungswirkung zeigt die Grundidee zum Abschreiben. Hier geht es um die Wahl zwischen gemeinsamer und einzelner Gestaltung.
Was erbt der Ehepartner ohne Testament?
Nicht automatisch alles. In der Zugewinngemeinschaft erhält der Ehegatte neben Kindern regelmäßig die Hälfte des Nachlasses (§ 1931 Abs. 1, § 1371 Abs. 1 BGB); die andere Hälfte fällt an die Kinder (§ 1924 BGB). Bei anderen Güterständen oder Familienverhältnissen gelten andere Quoten. Prüft eure Ausgangslage mit dem Erbfolge-Diagramm oben und dem Ratgeber gesetzliche Erbfolge.
Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft (§ 2032 BGB). Ein Erbanteil ist kein sofortiger Anspruch auf Auszahlung eines bestimmten Hausanteils. Für den Verkauf eines Nachlassgrundstücks müssen die Miterben grundsätzlich gemeinsam handeln (§ 2040 BGB).
Gemeinsam testieren, ohne das Berliner Modell zu wählen
Gemeinschaftliche Form bedeutet nicht zwingend Alleinerbschaft des Partners. Ihr könnt zum Beispiel Ehegatten und Kinder als Erben mit bestimmten Quoten einsetzen (§ 1937 BGB). Auch dabei können wechselbezügliche Verfügungen und Bindung entstehen (§§ 2270, 2271 BGB). Das Etikett „ohne Berliner Modell“ macht ein Testament nicht automatisch flexibel.
Was leisten zwei Einzeltestamente?
Jede Person bestimmt die eigene Erbfolge und kann ihr Testament grundsätzlich allein widerrufen (§ 2253 BGB). Zwei aufeinander abgestimmte Einzeltestamente schaffen für sich keine gemeinschaftliche Bindungswirkung. Bereits bestehende bindende Verfügungen sind aber vorher zu prüfen. Ein Einzeltestament kann den Ehepartner ebenfalls zum Alleinerben einsetzen; die gesetzliche Quote ist keine Obergrenze.
Pflichtteil je Kind, Eltern und Hausbesitz richtig einordnen
Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB). Er ist ein Geldanspruch gegen den Erben. Kinder, die beim ersten Erbfall wegen der Alleinerbeneinsetzung des Ehegatten nichts erben, können diesen Anspruch verlangen. Die Grundlagen erläutert Pflichtteil berechnen: gesetzlicher Erbteil und Geldanspruch.
Pflichtteil beim Berliner Testament
Vereinfachtes Bestandsbeispiel: Ein Ehepaar lebt in Zugewinngemeinschaft und hat zwei gemeinsame Kinder. Der für die Berechnung maßgebliche Nachlass des Erstverstorbenen beträgt 400.000 Euro. Der gesetzliche Erbteil jedes Kindes wäre ein Viertel, also 100.000 Euro; der Pflichtteil je Kind die Hälfte davon, also 50.000 Euro. Das sind Geldansprüche, keine zusätzlichen Erbanteile (§§ 1924, 1931, 1371, 2303 BGB).
Haben Eltern bei kinderlosen Ehepaaren einen Pflichtteilsanspruch?
Ja: Eltern können pflichtteilsberechtigt sein, wenn es keine Abkömmlinge gibt und sie durch Testament von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen werden (§ 2303 Abs. 2 BGB). § 2309 BGB regelt den Vorrang bestimmter Abkömmlinge. Die Erbrechtsreform 2010 hat den Elternpflichtteil nicht abgeschafft; sie änderte unter anderem die Pflichtteilsentziehung und die Stundung (§§ 2333, 2331a BGB). Geschwister sind dagegen nicht pflichtteilsberechtigt.
Ohne Abkömmlinge erben in Zugewinngemeinschaft neben dem Ehegatten gegebenenfalls Verwandte zweiter Ordnung. Der Ehegatte erhält neben diesen regelmäßig drei Viertel (§§ 1931, 1371 BGB); wer den übrigen Anteil erhält, richtet sich nach § 1925 BGB. Eine Alleinerbeneinsetzung beseitigt daher nicht jeden möglichen Geldanspruch der Eltern.
Was bedeutet Alleinerbschaft für das gemeinsame Haus?
Vererbt wird nur das Eigentum des Verstorbenen, nicht der bereits dem anderen gehörende Anteil (§ 1922 BGB). Pflichtteilsforderungen können dennoch die Liquidität belasten. Weitere Fragen erklärt Berliner Testament bei Hausbesitz: Pflichtteil und Finanzierung; Optionen für den überlebenden Partner: Absicherung beim Vererben eines Hauses gehören in die konkrete Planung.
Eine Pflichtteilsstrafklausel kann die spätere Schlusserbenstellung an das Verhalten beim ersten Erbfall knüpfen. Sie beseitigt den gesetzlichen Pflichtteil nicht und ist keine Pflichtklausel für jedes Paar (§§ 1937, 2303 BGB). Wortlaut, Auslegung und Folgen müssen individuell geprüft werden. Mehr zu den Nachteilen des Berliner Testaments: Bindung, Pflichtteil und Steuern.
Steuern und besondere Lebenssituationen vor der Entscheidung prüfen
Erbschaftsteuer hängt vom einzelnen Erwerb ab, nicht allein vom Gesamtvermögen des Ehepaars. Bei unbeschränkter Steuerpflicht beträgt der persönliche Freibetrag grundsätzlich 500.000 Euro für Ehegatten und 400.000 Euro für Kinder je Elternteil (§ 16 Abs. 1 ErbStG). Ob tatsächlich Steuer entsteht, hängt unter anderem von Bewertung, Schulden, Befreiungen und früheren Erwerben ab (§§ 10, 13, 14 ErbStG).
Erbschaftsteuer beim zweiten Erbfall
Vereinfachtes Bestandsbeispiel: Beim zweiten Erbfall beträgt der zu verteilende Nachlass 1.200.000 Euro. Zwei Kinder erwerben je 600.000 Euro. Zieht man ausschließlich den persönlichen Freibetrag von je 400.000 Euro ab und lässt weitere Abzüge, Befreiungen und Vorerwerbe außer Betracht, verbleibt je Kind ein steuerpflichtiger Erwerb von 200.000 Euro. Das ist die Bemessungsgrundlage für die Erbschaftsteuer, nicht der Steuerbetrag (§§ 10, 16 ErbStG). Ob und wie der erste Erbfall besteuert wurde, lässt sich aus dem gemeinsamen Gesamtvermögen allein nicht bestimmen.
Wenn Kinder im ersten Erbfall nichts erhalten, nutzen sie ihren Freibetrag gegenüber diesem Elternteil insoweit nicht. Ein Vermächtnis kann sie schon dann beteiligen (§§ 1939, 2174 BGB), löst aber einen Anspruch gegen den Beschwerten aus. Fälligkeit und Steuerfolgen müssen zusammen geplant werden; spätere Auszahlung ist kein pauschal gesicherter Steuervorteil. Frühere Erwerbe derselben Person innerhalb von zehn Jahren sind zu berücksichtigen (§ 14 ErbStG).
Patchwork, Schulden, Pflege und Auslandsbezug
Hier gibt es keine pauschal beste Testamentsform. Stiefkinder sind ohne Adoption keine gesetzlichen Abkömmlinge des Stiefelternteils (§ 1924 BGB). Welche Absicherung und Bindung gewollt ist, solltet ihr individuell klären. Für Schulden haftet grundsätzlich der Erbe (§ 1967 BGB); Ausschlagung und Haftungsbegrenzung haben eigene Voraussetzungen und Fristen (§§ 1944, 1975 BGB). Eine Ausschlagung verschafft nicht automatisch einen Pflichtteil.
Bei Pflege und Sozialhilfe wird das Sozialamt nicht automatisch Erbe. Ein Kostenersatzanspruch gegen Erben kann nach § 102 SGB XII entstehen, begrenzt auf den Nachlasswert und unter gesetzlichen Ausnahmen. Frühere Schenkungen können andere Rückforderungsfragen aufwerfen (§§ 528, 529 BGB). Ob eine konkrete Gestaltung schützt, bleibt ohne Einzelfallprüfung offen; pauschale Schutzversprechen wären irreführend.
Gemeinsames Testament ändern: Bindung bewusst wählen
Entscheidend ist die Wechselbezüglichkeit, nicht die Überschrift des Testaments. Verfügungen sind wechselbezüglich, wenn anzunehmen ist, dass die eine nicht ohne die andere getroffen worden wäre (§ 2270 Abs. 1 BGB). Die gesetzliche Zweifelsregel des § 2270 Abs. 2 BGB ist keine Aussage, dass sämtliche Bestimmungen bindend seien. In der typischen Gestaltung mit gemeinsamen Kindern als Schlusserben spricht sie aber meist für Bindung.
Kann ein gemeinsames Testament einseitig geändert werden?
Bei wechselbezüglichen Verfügungen nicht einfach durch ein neues Einzeltestament. Zu Lebzeiten beider braucht der einseitige Widerruf eine notariell beurkundete Erklärung gegenüber dem anderen, die ihm zugehen muss (§ 2271 Abs. 1, § 2296 Abs. 2 BGB). Gemeinsam könnt ihr formgerecht neu verfügen. Die Schritte erklärt Testament ändern und widerrufen: gemeinsame und einzelne Verfügungen.
Testament ändern, wenn der Ehepartner verstorben ist?
Nach dem Tod des anderen erlischt das Widerrufsrecht für wechselbezügliche Verfügungen grundsätzlich (§ 2271 Abs. 2 BGB). Ein wirksamer Änderungsvorbehalt oder gesetzliche Ausnahmen können Spielraum eröffnen; das lässt sich nicht ohne den Testamentstext beurteilen. Die eigene Verfügung kann nach dieser Norm unter anderem bei Ausschlagung des Zugewendeten aufgehoben werden. Vorher Fristen, Versorgung und weitere Folgen rechtlich klären lassen.
Der Ratgeber Berliner Testament nach dem Tod des ersten Ehepartners vertieft diese Situation. Eine neue Ehe oder ein schlechteres Verhältnis zu Kindern setzt Bindung nicht automatisch außer Kraft.
Typische Fehler
Häufige Fehler bei der Entscheidung vermeiden
Gesamtvermögen ungeprüft in einen Rechner übernehmen
Notiert für jeden Todesfall getrennt, wem welche Werte gehören und wer sie erhalten soll. Ein gemeinsamer Kontostand oder Hauswert ist noch keine vollständige Berechnungsgrundlage. Geht dafür die Annahmen im Abschnitt Steuern und besondere Lebenssituationen durch.
Die gemeinsame Form mit einer gemeinsamen Entscheidung verwechseln
Besprecht vor dem Schreiben getrennt eure Wünsche zur Versorgung und zur späteren Verteilung. Haltet offene Punkte fest, statt eine fremde Formulierung ungeprüft zu übernehmen. Die Vergleichstabelle hilft, unterschiedliche Vorstellungen sichtbar zu machen.
Nur den ersten Todesfall planen
Fragt ausdrücklich auch nach dem zweiten Erbfall, möglichen Veränderungen und gewünschtem Spielraum. Wer dabei keine gemeinsame Antwort findet, sollte die offenen Fragen klären lassen, bevor beide unterschreiben. Nutzt dazu den Abschnitt Bindung und Änderungen.
Gemeinsam handschriftlich erstellen und sicher verwahren
Bei einem eigenhändigen gemeinschaftlichen Testament schreibt und unterschreibt eine Person den vollständigen Text; die andere unterschreibt eigenhändig mit (§ 2267 BGB). Zeit und Ort sollen angegeben werden (§§ 2247 Abs. 2, 2267 BGB). Ein nur ausgedruckter und unterschriebener Text reicht nicht. Ein notarielles Testament ist eine Alternative (§ 2232 BGB).
- Vermögen, Eigentumsanteile, Schulden, Familienverhältnisse und bestehende Testamente zusammentragen.
- Erben für beide Todesfälle, Ersatzfälle und gewünschten Änderungsspielraum besprechen.
- Pflichtteil, Steuern und besondere Risiken fachlich klären, wenn die Folgen unklar sind.
- Erst danach den abgestimmten Text formgerecht errichten und verwahren.
Bei geklärter Gestaltung könnt ihr mit dem Testamentschreiber ein persönliches Testament zum Abschreiben vorbereiten. Die eigenhändige Errichtung bleibt erforderlich.
Besondere amtliche Verwahrung ist auch für eigenhändige Testamente möglich (§ 2248 BGB). Sie erleichtert das Auffinden, prüft aber nicht automatisch den Inhalt. Überprüft eure Planung nach wichtigen Veränderungen; eine gesetzliche Pflicht zur Neufassung alle fünf Jahre gibt es nicht.
FAQ
Häufige Fragen zum Testament für Ehepaare
Ist ein gemeinschaftliches Testament dasselbe wie ein Berliner Testament?
Nein, das Berliner Testament ist eine typische Gestaltung innerhalb der gemeinsamen Form. Statt gegenseitiger Alleinerbschaft und anschließender Schlusserbschaft könnt ihr andere Erbquoten wählen (§§ 1937, 2265, 2269 BGB). Bindung ist bei beiden Varianten zu prüfen.
Müssen beide das gemeinsame Testament handschriftlich verfassen?
Nein: Eine Person schreibt und unterschreibt, die andere unterschreibt eigenhändig mit (§ 2267 BGB). Ort und vollständiges Datum sollen bei den Unterschriften angegeben werden. Für zwei Einzeltestamente muss dagegen jede Person ihr eigenes Testament eigenhändig schreiben und unterschreiben (§ 2247 BGB).
Was ist besser: Einzeltestament oder Berliner Testament?
Das hängt vor allem von der gewünschten Bindung und Erbverteilung ab. Einzeltestamente sind grundsätzlich allein widerrufbar (§ 2253 BGB), gemeinsame wechselbezügliche Verfügungen unterliegen § 2271 BGB. Nutzt die Entscheidungsliste und prüft Pflichtteil sowie Steuern, statt allein nach der Familienform zu entscheiden.
Wie kann man ein gemeinsames Testament ändern oder widerrufen?
Gemeinsam formgerecht neu verfügen; einseitig gelten bei wechselbezüglichen Verfügungen notarielle Widerrufsregeln. Nach dem ersten Todesfall besteht grundsätzlich Bindung (§ 2271 BGB). Der Abschnitt Gemeinsames Testament ändern trennt diese Fälle.
Was passiert bei einer Scheidung mit dem gemeinsamen Testament?
Grundsätzlich wird es in den Fällen des § 2077 BGB insgesamt unwirksam (§ 2268 Abs. 1 BGB). § 2077 BGB greift schon, wenn beim Tod die Voraussetzungen der Scheidung vorlagen und der Verstorbene die Scheidung beantragt oder ihr zugestimmt hatte. Einzelne Verfügungen können nach § 2268 Abs. 2 BGB ausnahmsweise bestehen bleiben, wenn sie auch für diesen Fall getroffen worden wären; dann kann auch ihre Bindung fortgelten. Deshalb nach einer Trennung aktiv und formgerecht widerrufen oder neu verfügen und den konkreten Text prüfen lassen.
Kann ein gemeinsames Testament auch ohne Notar erstellt werden?
Ja, die eigenhändige gemeinsame Form ist möglich (§§ 2247, 2267 BGB). Bei komplexen Verhältnissen oder Unsicherheit ist rechtlicher Rat sinnvoll. Ein PDF oder ein Ausdruck, den man nur unterschreibt, erfüllt die eigenhändige Form nicht.
Quellen und Prüfstand
Stand: 19. Oktober 2026. Primärquellen: § 2265 BGB, § 2267 BGB, § 2271 BGB, § 2303 Abs. 2 BGB: Elternpflichtteil, § 2309 BGB, § 10 ErbStG, § 16 ErbStG und § 102 SGB XII. Allgemeine Orientierung, keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.



