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BAföG Rückzahlung: Nachlass, Raten und Optimierung

BAföG-Optimierer-Team·10. April 2026·12 Min·Rechtsstand 2026·Aktualisiert: Oktober 2026

Wann musst du BAföG zurückzahlen? Erfahre, wann die Rückzahlung beginnt, wie hoch die Raten sind und wann Nachlass oder Stundung infrage kommen.

BAföG-Rückzahlung — Kalender mit Rückzahlungsterminen und Münzstapel

BAföG zurückzahlen: Was viele vergessen

Wer BAföG bekommt, freut sich über die monatliche Unterstützung. Aber BAföG ist halb Zuschuss, halb Darlehen — und das zinslose Darlehen muss zurückgezahlt werden. Viele Studierende verdrängen das während des Studiums, und sind dann überrascht, wenn fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer die erste Rate fällig wird.

Die guten Nachrichten: Nach 77 Raten kann die Restschuld erlassen werden, es gibt Nachlass-Optionen und die Ratenhöhe ist moderat. Dieser Artikel erklärt alles, was du über die BAföG-Rückzahlung wissen musst.

Wie viel BAföG muss ich zurückzahlen?

Grundregel: Die Hälfte des erhaltenen BAföG gilt als Darlehen und muss zurückgezahlt werden.

Vom Darlehensanteil zahlst du in der Regel höchstens 10.010 Euro zurück: Hast du 77 Monatsraten in der festgesetzten Höhe gezahlt, wird die restliche Darlehensschuld erlassen (§ 18 Abs. 13 BAföG); bei der Mindestrate von 130 Euro sind das 10.010 Euro. Zahlst du eine Rate mehr als 45 Tage zu spät, kommen 6 Prozent Zinsen hinzu (§ 18 Abs. 2 BAföG). Für Förderung, die ausschließlich als Darlehen gezahlt wird (etwa nach Überschreiten der Förderungshöchstdauer), gilt der Erlass nicht.

Wann beginnt die Rückzahlung?

Die Rückzahlungspflicht beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer — das ist nicht dasselbe wie fünf Jahre nach deinem Studienabschluss. Die Förderungshöchstdauer ist die maximale Dauer, für die du BAföG beziehen kannst (in der Regel Regelstudienzeit).

Hast du die Förderungshöchstdauer ausgeschöpft, beginnt die Frist ab dem Ende dieses Zeitraums — auch wenn du noch studierst oder dein Abschluss später kommt. Das Bundesverwaltungsamt informiert dich schriftlich über den Beginn der Rückzahlungspflicht.

Wie hoch sind die monatlichen Raten?

Bei der Mindestrate von 130 Euro ist die Restschuld nach 77 Raten (knapp sechseinhalb Jahre) erlassen.

Das klingt nach wenig pro Monat — und das ist tatsächlich einer der größten Vorteile des BAföG-Darlehens im Vergleich zu Bankdarlehen. Es ist zudem zinslos, solange du keine Rate mehr als 45 Tage zu spät zahlst (§ 18 Abs. 2 BAföG).

Einkommensvorbehalt: Wann musst du nicht zahlen?

Bei geringem Einkommen kannst du beim Bundesverwaltungsamt eine Freistellung von der Rückzahlung beantragen. Das ist von einer Stundung zu unterscheiden.

Nach § 18a Abs. 1 BAföG beträgt der monatliche Freibetrag 1.690 Euro: Eine Freistellung ist auf Antrag möglich, soweit dein Einkommen diesen Betrag nicht um mindestens 42 Euro übersteigt. Der Freibetrag erhöht sich für Ehegatten oder Lebenspartner um 850 Euro und für jedes Kind um 770 Euro, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind; eigenes Einkommen dieser Angehörigen kann die Erhöhungsbeträge mindern.

Eine Stundung kommt dagegen nach § 7 DarlehensV in Verbindung mit § 59 Abs. 1 Nr. 1 BHO nur in Betracht, wenn die sofortige Einziehung mit erheblichen Härten verbunden wäre und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird. Sie soll gegen angemessene Verzinsung und in der Regel nur gegen Sicherheitsleistung gewährt werden.

Nachlass: So reduzierst du deine Schuld

Das BAföG-Gesetz bietet eine Möglichkeit, die Rückzahlungsschuld zu reduzieren: den Nachlass für vorzeitige Rückzahlung.

Nachlass für vorzeitige Rückzahlung

Zahlst du dein Darlehen ganz oder teilweise vorzeitig zurück, bekommst du auf Antrag einen Nachlass (§ 18 Abs. 10 BAföG). Seine Höhe hängt vom abgelösten Betrag ab (§ 6 und Anlage der BAföG-Darlehensverordnung). Die vollständige Staffelung findest du in der Tabelle zum BAföG-Nachlass. Wer nur einen Teil ablöst, erhält den Nachlass erst ab 500 Euro.

Das kann sich rechnen, wenn du nach dem Studium schnell in ein gut bezahltes Job kommst und eine größere Summe auf einmal tilgen kannst — du sparst dann tatsächlich einen Teil der Schuld.

Erlass bei sozialer Härte

Ein Erlass wegen besonderer Härte ist eine Ermessensentscheidung im Einzelfall nach § 7 DarlehensV in Verbindung mit § 59 Abs. 1 Nr. 3 BHO. Voraussetzung ist, dass die Einziehung nach Lage des einzelnen Falles eine besondere Härte bedeuten würde; ein Anspruch besteht nicht. Mehr dazu erklärt der Ratgeber zum BAföG-Nachlass und Erlass.

Was passiert, wenn du gar nichts zahlst?

Das Bundesverwaltungsamt kann bei ausbleibender Zahlung Mahnungen schicken und schließlich im Verwaltungsweg vollstrecken. Allerdings gibt es den Einkommensvorbehalt: Wer tatsächlich nicht zahlen kann, weil das Einkommen zu gering ist, kann eine Freistellung nach § 18a Abs. 1 BAföG beantragen.

Ignoriere Mahnungen nicht. Wenn du Zahlungsschwierigkeiten hast, melde dich proaktiv beim Bundesverwaltungsamt — prüfe, ob eine Freistellung nach § 18a Abs. 1 BAföG oder eine Stundung nach § 59 Abs. 1 Nr. 1 BHO in Betracht kommt.

Strategisch planen: Was du nach dem Studium tun solltest

Unmittelbar nach dem Studium:

  1. Prüfe die Möglichkeiten für Nachlass und Erlass: Der frühere Leistungsnachlass gilt nur für Abschlüsse bis zum 31.12.2012 (§ 18b BAföG), nicht für heutige Absolventen.
  2. Informiere dich über deinen aktuellen Schuldenstand beim Bundesverwaltungsamt
  3. Plane realistisch, wann du mit der Rückzahlung beginnen musst
  4. Wenn das Einkommen in den ersten Jahren nach dem Studium gering ist: Freistellung nach § 18a Abs. 1 BAföG beantragen

Der BAföG-Optimierer hilft dir dabei, die für dich günstigste Strategie zu berechnen — einschließlich der potenziellen Nachlass-Beträge.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Ist das BAföG-Darlehen wirklich zinslos?

Ja, solange du pünktlich zahlst: Wer einen Zahlungstermin um mehr als 45 Tage überschreitet, zahlt 6 Prozent Zinsen (§ 18 Abs. 2 BAföG).

Was passiert mit der Schuld, wenn ich sterbe?

Die BAföG-Schuld erlischt mit dem Tod. Sie wird nicht an Erben weitergegeben.

Kann ich die BAföG-Schuld in der Steuererklärung absetzen?

Die Rückzahlungsraten für das BAföG-Darlehen sind in der Regel nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzbar. Zinsen, die du bei einem privaten Studienkredit zahlen würdest, könnten unter bestimmten Bedingungen absetzbar sein — aber da BAföG zinslos ist, gibt es hier nichts abzusetzen.

Was passiert, wenn ich das Studium abgebrochen habe?

Auch wenn du das Studium abgebrochen hast, bleibt die Rückzahlungspflicht für das bereits erhaltene BAföG bestehen. Die Frist beginnt dann fünf Jahre nach dem Ende deiner Förderungshöchstdauer. Der Studienabbruch gibt dir kein Recht, die Rückzahlung zu verweigern.

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