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BAföG und Krankenversicherung 2026: Zuschlag nach § 13a

BAföG-Optimierer-Team·15. Oktober 2026·7 Min·Rechtsstand 2026
Student prüft den Nachweis seiner Krankenversicherung für den BAföG-Antrag

Welchen Zuschlag zur Krankenversicherung gibt es beim BAföG?

Beim BAföG kann dein Bedarf nach § 13a BAföG um einen Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung steigen, wenn du die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst und eigene Beiträge zahlst. Für die in § 13a Abs. 1 BAföG erfasste Pflichtversicherung beträgt der Zuschlag 2026 zusammen 137 Euro im Monat. Für freiwillig gesetzlich Versicherte nach § 13a Abs. 2 BAföG sind es zusammen 233 Euro monatlich. Für privat Versicherte gilt § 13a Abs. 3 BAföG.

Der Zuschlag ist ein Bestandteil des BAföG-Bedarfs und keine separate Erstattung jeder Versicherungsrechnung. Welche Grund- und Wohnbedarfe daneben gelten, erklärt der Ratgeber zu BAföG-Bedarfssätzen und Wohnpauschale. So bleiben Grundbedarf, Wohnform und Versicherung als getrennte Bausteine nachvollziehbar.

Die beiden Beträge sind nicht frei wählbar. Entscheidend ist, welchem in § 13a BAföG geregelten Versicherungsverhältnis du angehörst. Lege deshalb keine Kategorie nur anhand der Höhe deines Beitrags fest, sondern reiche den Versicherungsnachweis ein und lasse das Amt die Zuordnung vornehmen.

Wer bekommt den BAföG-Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung?

Den Zuschlag nach § 13a Abs. 1 BAföG erhalten Auszubildende, die als Studierende in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Der gesetzliche Zuschlag beträgt in diesem Grundfall zusammen 137 Euro monatlich.

§ 13a Abs. 2 BAföG erfasst Auszubildende, die als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig versichert sind, etwa nach Ende der studentischen Pflichtversicherung. Der Bedarf erhöht sich dann pauschal um zusammen 233 Euro im Monat. Wird dein freiwilliger Beitrag wie der Studierendenbeitrag berechnet, erhältst du nach § 13a Abs. 1 Satz 3 BAföG stattdessen 137 Euro.

Für privat Versicherte gilt § 13a Abs. 3 BAföG. Bei einer vollwertigen privaten Kranken- und Pflegeversicherung erhöht sich der Bedarf zusammen um 137 Euro monatlich. Deckt dein Tarif nur einen Anteil der Kosten, kann der Zuschlag niedriger ausfallen. Hast du die Altersgrenze der studentischen Pflichtversicherung überschritten, gilt auch bei privater Versicherung der Zuschlag nach Absatz 2. Bei Fragen zur Einordnung deines konkreten Tarifs oder Versicherungsstatus wendest du dich an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung.

Damit beantwortet nicht allein die Bezeichnung „gesetzlich“ oder „privat“ die Zuschlagshöhe. Relevant sind dein Versicherungsstatus, deine eigenen Beiträge und bei privater Versicherung der Leistungsumfang deines Tarifs. Der Ratgeber zum BAföG-Bescheid zeigt dir, wie du Bedarfs- und Anrechnungspositionen später im Bescheid auseinanderhältst.

Was bedeutet die Familienversicherung für den Zuschlag?

Wenn du familienversichert bist und deshalb keine eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlst, fehlt die Beitragsbelastung, an die § 13a BAföG anknüpft. Ein eigener Zuschlag lässt sich dann nicht allein aus der bestehenden Absicherung ableiten. Ändert sich dein Status und erhebt die Krankenkasse eigene Beiträge, informiere das BAföG-Amt und reiche den neuen Nachweis ein.

Verwechsle die beitragsfreie Familienversicherung deshalb nicht mit der studentischen Pflichtversicherung. Bei der studentischen Pflichtversicherung zahlst du eigene Beiträge; genau für diesen Grundfall bestimmt § 13a Abs. 1 BAföG den pauschalen Zuschlag. Ob und ab wann dein Versicherungsstatus wechselt, bestätigt dir deine Krankenkasse.

Wie weist du deine Krankenversicherung beim BAföG-Amt nach?

Du weist deine Kranken- und Pflegeversicherung mit einer aktuellen Bescheinigung des Versicherers nach. Sie sollte erkennen lassen, wie du versichert bist, seit wann der Status gilt und welche eigenen Beiträge du zahlst. Das Amt benötigt diese Angaben, um den zutreffenden Fall des § 13a BAföG einzuordnen.

Reiche den Nachweis zusammen mit deinem Antrag oder unverzüglich nach einer Statusänderung ein. Eine Beitragsabbuchung allein zeigt möglicherweise nicht alle erforderlichen Angaben. Frage deine Krankenkasse nach einer Bescheinigung für das BAföG-Amt und erkundige dich beim Amt, falls noch Unterlagen fehlen. Den allgemeinen Ablauf findest du im Ratgeber zum BAföG-Antrag.

  1. Status klären: Lass dir von deiner Krankenversicherung bestätigen, in welchem Versicherungsverhältnis du geführt wirst.
  2. Beiträge belegen: Reiche eine Bescheinigung ein, die deine eigenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ausweist.
  3. Zeitraum abgleichen: Prüfe, ob Beginn und Ende des bestätigten Status zu deinem Bewilligungszeitraum passen.
  4. Änderungen melden: Informiere das Amt, wenn sich Versicherungsstatus oder Beitrag während des Bewilligungszeitraums ändern.

Bewahre eine Kopie und den Versandnachweis auf. Fehlt eine Angabe oder ist die Bescheinigung nicht eindeutig, ergänze nichts aus eigener Vermutung. Bitte stattdessen den Versicherer oder das Amt um Klärung.

Wie wird der Zuschlag im BAföG-Bedarf berücksichtigt?

Der einschlägige Zuschlag erhöht nach § 13a BAföG deinen monatlichen Bedarf. Erst auf Grundlage des gesamten Bedarfs wird die weitere BAföG-Berechnung durchgeführt. Der Zuschlag bedeutet daher nicht automatisch, dass der Auszahlungsbetrag genau im selben Umfang steigt; Einkommen und Vermögen können die Berechnung beeinflussen.

Für deine eigene Prüfung vergleichst du zunächst den Versicherungsstatus in der Bescheinigung mit dem im Bescheid angesetzten Zuschlag. Prüfe anschließend, für welche Monate die Position berücksichtigt wurde. Falls Status oder Zeitraum abweichen, sende dem Amt die passende Versicherungsbescheinigung und bitte um Erläuterung. Hinweise zum Zeitraum gibt der Ratgeber zum Bewilligungszeitraum.

FAQ

FAQ zu BAföG und Krankenversicherung

Wie hoch ist der Zuschlag bei studentischer Pflichtversicherung?

Für den Grundfall nach § 13a Abs. 1 BAföG beträgt der Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung zusammen 137 Euro monatlich.

Wie hoch ist der Zuschlag bei freiwilliger oder privater Versicherung?

Freiwillig gesetzlich Versicherte erhalten nach § 13a Abs. 2 BAföG pauschal zusammen 233 Euro monatlich. Privat Versicherte erhalten nach § 13a Abs. 3 BAföG in der Regel zusammen 137 Euro, oberhalb der Altersgrenze der studentischen Pflichtversicherung den Zuschlag nach Absatz 2. Die konkrete Zuordnung trifft das Amt anhand deines Nachweises.

Bekomme ich den Zuschlag in der Familienversicherung?

Eine beitragsfreie Familienversicherung verursacht keine eigenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, an die der Zuschlag anknüpfen könnte. Bei einem Statuswechsel reichst du eine aktuelle Bescheinigung ein.

Reicht ein Kontoauszug als Nachweis?

Eine Versicherungsbescheinigung ist aussagekräftiger, weil sie Status, Zeitraum und Beiträge zusammen ausweisen kann. Welche Unterlagen in deinem Verfahren noch benötigt werden, sagt dir dein BAföG-Amt.

Was mache ich bei einem Wechsel des Versicherungsstatus?

Melde die Änderung dem Amt und reiche den neuen Nachweis ein. So kann es prüfen, welcher Zuschlag für welchen Zeitraum anzusetzen ist.

Nachweise für den BAföG-Antrag

Bearbeitungszeit beim BAföG

Wie berechnest du jetzt deinen BAföG-Betrag?

Halte Versicherungsstatus, eigene Beiträge und die übrigen Angaben aus deinem Bewilligungszeitraum bereit. Der BAföG-Optimierer berechnet deinen BAföG-Betrag ausschließlich nach deinen eingegebenen Angaben. Starte dafür den Gratis-Check; die verbindliche Zuordnung deines Versicherungsverhältnisses bleibt beim zuständigen Amt.

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