Arbeitszeugnis bei Kündigung — deine Rechte und Pflichten
Eine Kündigung ist selten ein angenehmes Erlebnis — egal ob du selbst den Schritt machst oder ihn hinnehmen musst. Inmitten von Emotionen, offenen Fragen und To-dos vergessen viele Arbeitnehmer einen wichtigen Punkt: das Arbeitszeugnis. Dabei entscheidet gerade in dieser Phase, wie du das Gespräch führst und was du verlangst, maßgeblich über dein künftiges Fortkommen auf dem Arbeitsmarkt.
In diesem Artikel erfährst du, welche Zeugnis-Rechte du in jeder Kündigungssituation hast — ob du selbst kündigt, entlassen wirst, freigestellt bist oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibst. Außerdem erkläre ich, was der Arbeitgeber im Zeugnis erwähnen darf und was nicht, wann du ein Zwischenzeugnis verlangen solltest, und wie du dich auch in einer schwierigen Situation optimal absicherst.
Grundsatz: Du hast immer ein Recht auf ein Zeugnis
Zuerst das Wichtigste: Unabhängig davon, wer gekündigt hat und warum, hast du als Arbeitnehmer immer das Recht auf ein Arbeitszeugnis. Das ist in § 109 GewO festgeschrieben. Kein Arbeitgeber kann dir dieses Recht verweigern — auch nicht, wenn das Arbeitsverhältnis im Streit endete.
Was sich je nach Situation unterscheidet: Der Zeitpunkt, zu dem du das Zeugnis verlangen kannst, und was darin stehen darf. Dazu kommen wir gleich.
Fall 1: Du kündigst selbst
Wenn du selbst kündigst — also das Arbeitsverhältnis auf eigene Initiative beendest — bist du in einer verhältnismäßig komfortablen Position. Du hast Zeit, dich vorzubereiten, und der Arbeitgeber hat in der Regel keinen Grund zur Verärgerung.
Was im Zeugnis stehen darf
Bei einer Eigenkündigung darf das Zeugnis den Grund deines Ausscheidens nennen, wenn du das willst. Typische neutrale Formulierung: „Das Arbeitsverhältnis endete auf eigenen Wunsch." Das kann tatsächlich positiv wirken — es signalisiert, dass du aktiv nach neuen Herausforderungen suchst.
Was der Arbeitgeber nicht darf: Den Grund im Detail nennen (z. B. „um einen besser bezahlten Job anzunehmen") oder durch die Formulierung auf Konflikte hinweisen.
Wann das Zeugnis verlangen?
Du kannst das Zeugnis jederzeit nach Ausspruch der Kündigung verlangen. Am besten tust du es schriftlich, zeitgleich mit oder kurz nach der Kündigung. Formuliere es als selbstverständliche Bitte: „Ich bitte dich, mir zeitnah ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen."
Das Zwischenzeugnis als Sicherheit
Wenn du für deinen nächsten Arbeitgeber schnell ein Zeugnis brauchst — zum Beispiel weil deine Kündigungsfrist lang ist und das endgültige Zeugnis noch auf sich warten lässt — kannst du ein Zwischenzeugnis verlangen. Dazu mehr weiter unten.
Fall 2: Dein Arbeitgeber kündigt dir
Eine arbeitgeberseitige Kündigung — ob betriebsbedingt, verhaltensbedingt oder personenbedingt — erzeugt oft Spannungen. Gerade hier ist es wichtig, strategisch vorzugehen, damit das Zeugnis nicht zum Nachteil wird.
Was der Arbeitgeber nicht im Zeugnis erwähnen darf
Das ist entscheidend: Bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung gilt dasselbe Wohlwollungsgebot wie sonst. Der Arbeitgeber darf nicht:
- Den Kündigungsgrund im Zeugnis nennen (z. B. Krankheit, Fehlzeiten, persönliche Gründe)
- Direkt oder indirekt darauf hinweisen, dass er die Kündigung ausgesprochen hat
- Verschlüsselt auf Pflichtverletzungen hinweisen, die nicht rechtskräftig festgestellt wurden
- Die Kündigung als solche kenntlich machen (es sei denn, du willst es)
Was er darf: Wahrheitsgemäß über Leistung und Verhalten berichten. Wenn deine Leistung tatsächlich schlecht war und das nachweisbar ist, darf das im Zeugnis anklingen — aber in wohlwollender Sprache.
Besondere Vorsicht bei verhaltensbedingter Kündigung
Wenn du verhaltensbedingt entlassen wurdest — also wegen eines konkreten Fehlverhaltens — ist die Situation komplizierter. Arbeitgeber sind manchmal versucht, das im Zeugnis zu codieren. Typische Warnsignale:
- Ungewöhnliche Betonung von Ehrlichkeit oder Integrität
- Auffälliges Weglassen von Bereichen, die üblicherweise im Zeugnis stehen
- Formulierungen, die Konflikte andeuten ohne sie zu benennen
Lass dein Zeugnis nach einer verhaltensbedingten Kündigung unbedingt durch den ZeugnisChecker laufen. Das Tool erkennt typische Code-Muster, die auf problematische Signale hinweisen.
Strategisch verhandeln statt konfrontieren
Bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung empfiehlt sich ein sachliches Gespräch über das Zeugnis, bevor du in die Auseinandersetzung gehst. Manchmal ist ein gutes Zeugnis tauschbar gegen andere Zugeständnisse — zum Beispiel eine längere Abfindungsregelung, Freistellung zur Jobsuche oder eine einvernehmliche Auflösung statt formeller Kündigung.
Fall 3: Aufhebungsvertrag — besondere Chancen und Risiken
Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Das klingt friedlicher als eine Kündigung — und bietet dir tatsächlich eine Verhandlungsposition, die du nutzen solltest.
Das Zeugnis als Verhandlungschip
Beim Aufhebungsvertrag verhandeln beide Seiten. Du kannst — und solltest — das Zeugnis ausdrücklich in die Verhandlung einbeziehen. Lass dir schriftlich im Aufhebungsvertrag zusichern:
- Dass ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird
- Welche Gesamtbewertung das Zeugnis haben wird (z. B. „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit")
- Dass eine vollständige Schlussformel enthalten ist
- Wann das Zeugnis ausgehändigt wird (spätestens am letzten Arbeitstag)
Was im Aufhebungsvertrag steht, ist bindend. Hält sich der Arbeitgeber nicht daran, hast du einen vertraglichen Anspruch auf Erfüllung.
Falle: Zu schnell unterschreiben
Viele Arbeitnehmer unterschreiben einen Aufhebungsvertrag unter Druck, ohne über das Zeugnis nachzudenken. Das ist ein Fehler. Nimm dir Zeit — du hast meist mehrere Tage Bedenkzeit, auch wenn der Arbeitgeber Druck macht. Ein schlechtes Zeugnis kann langfristig mehr kosten als eine schlechte Abfindung.
Sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen
Ein Aufhebungsvertrag kann zur Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen. Das ist ein separates Thema, aber es hängt mit dem Zeugnis zusammen: Wenn du in den Aufhebungsvertrag ein „auf eigenen Wunsch" für das Zeugnis verhandelst, kannst du damit gleichzeitig die Sperrzeit-Diskussion mit der Agentur für Arbeit beeinflussen. Spreche mit einem Fachanwalt dazu.
Fall 4: Freistellung — das Zeugnis richtig timen
Wenn du freigestellt bist — also während der Kündigungsfrist nicht mehr arbeiten musst — stehst du vor einer typischen Timing-Frage: Wann verlangst du das Zeugnis?
Anspruch auf Zeugnis auch während der Freistellung
Du kannst das Zeugnis bereits während der Freistellung verlangen — du musst nicht bis zum letzten Tag warten. Das gibt dir die Möglichkeit, es noch während der Laufzeit zu prüfen und ggf. Korrekturen zu verlangen, bevor das Arbeitsverhältnis offiziell endet.
Was bei langer Freistellung zählt
Wenn du mehrere Monate freigestellt bist, kannst du theoretisch auch früher jobsuchen und für Bewerbungen ein vorläufiges Zeugnis brauchen. Das ist der klassische Fall für ein Zwischenzeugnis.
Das Zwischenzeugnis — wann du es verlangen solltest
Ein Zwischenzeugnis ist ein vollständiges Zeugnis, das während eines laufenden Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird. Es ist gleichwertig mit einem regulären Arbeitszeugnis — und du hast unter bestimmten Umständen einen Anspruch darauf.
Wann hast du Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
- Bei einem Wechsel des Vorgesetzten (der neue Vorgesetzte kennt deine bisherige Arbeit nicht)
- Bei Versetzung in eine andere Abteilung
- Bei langer Freistellung oder Elternzeit
- Wenn du begründete Sorge hast, dass das Unternehmen schließt oder der Ansprechpartner bald nicht mehr verfügbar ist
- Wenn du für eine laufende Bewerbung ein aktuelles Zeugnis brauchst, das Arbeitsverhältnis aber noch läuft
Was du beim Zwischenzeugnis beachten solltest
Das Zwischenzeugnis wird in der Gegenwart verfasst — „ist tätig", „zeigt", „verfügt über". Das endgültige Zeugnis steht in der Vergangenheit. Inhaltlich sollten sie konsistent sein. Ein Zwischenzeugnis, das besser ist als das endgültige Zeugnis, kann dem Arbeitgeber rechtliche Probleme bereiten — er muss das spätere Zeugnis mindestens genauso gut formulieren.
Was darf im Zeugnis stehen, was nicht?
| Darf ins Zeugnis | Darf NICHT ins Zeugnis |
|---|---|
| Tätigkeiten und Aufgaben | Kündigungsgrund (außer auf ausdrücklichen Wunsch) |
| Leistungsbewertung | Krankheitsdauer oder -art |
| Verhaltensbewertung | Betriebsratstätigkeit (außer auf Wunsch) |
| Austrittsdatum und -grund in neutraler Form | Gewerkschaftszugehörigkeit |
| Schlussformel mit Dank und Wünschen | Schwangerschaft oder Elternzeit |
| Positiv erwähnte Weiterbildungen | Persönliche oder religiöse Merkmale |
| Besondere Leistungen und Projekte | Verfahren, die nicht abgeschlossen sind |
Der Kündigungsgrund im Zeugnis — ein wichtiger Sonderfall
Ob der Kündigungsgrund im Zeugnis stehen darf, ist eines der am häufigsten missverstandenen Themen:
- Arbeitnehmer kündigt: „auf eigenen Wunsch" oder „auf eigene Initiative" darf stehen — muss aber nicht.
- Arbeitgeber kündigt: In der Regel kein Hinweis im Zeugnis. Ausnahme: rechtskräftig festgestellte, schwere Pflichtverletzung. Die Praxis dazu ist aber restriktiv.
- Aufhebungsvertrag: „im gegenseitigen Einvernehmen" darf stehen — suggeriert keine Kündigung durch eine Seite.
- Befristung ausgelaufen: Das darf und sollte stehen: „Das befristete Arbeitsverhältnis endete planmäßig am [Datum]."
Strategie: Was du schon beim Kündigungsgespräch tun kannst
Das Kündigungsgespräch ist oft der richtige Moment, um das Thema Zeugnis anzusprechen. Besonders wenn du Angst hast, dass das Verhältnis eskaliert.
Im Kündigungsgespräch (arbeitgeberseitige Kündigung):
- Frage direkt: „Was werden Sie in meinem Zeugnis über meine Leistung schreiben?"
- Wenn der Arbeitgeber Zögern zeigt oder vage antwortet, ist das ein Warnsignal.
- Notiere, was gesagt wurde — und halte das in einer E-Mail nach dem Gespräch fest.
Im Aufhebungsvertrags-Gespräch:
- Bestehe darauf, dass der Zeugnisinhalt schriftlich im Vertrag geregelt wird — nicht nur mündlich versprochen.
- Formuliere zumindest die Gesamtnote: „Das Zeugnis wird Frau [Name] eine Gesamtbewertung bescheinigen, die ihrer Leistung mit ‚sehr gut' gerecht wird."
Was tun, wenn das Zeugnis die Kündigung widerspiegelt?
Manchmal versuchen Arbeitgeber, ihre Verärgerung über eine Kündigung oder ihre Erleichterung über das Ende des Arbeitsverhältnisses subtil im Zeugnis auszudrücken. Zeichen dafür:
- Die Schlussformel fehlt oder ist ungewöhnlich kurz und kühl
- Das Bedauern über das Ausscheiden fehlt, obwohl du selbst nicht gekündigt wurdest
- Die Bewertung ist schlechter als du erwartet hättest, ohne dass ein konkreter Grund genannt wird
- Bestimmte Leistungsbereiche werden ausgelassen, die eigentlich positiv waren
In all diesen Fällen hast du Rechte. Prüfe mit dem ZeugnisChecker, ob die Formulierungen in deinem Zeugnis auffällig sind — und folge dann dem Schritt-für-Schritt-Berichtigungsweg, den wir in unserem Artikel Arbeitszeugnis ändern lassen beschreiben.
Häufige Fragen zum Zeugnis bei Kündigung
Muss der Arbeitgeber das Zeugnis am letzten Arbeitstag aushändigen?
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, das Zeugnis genau am letzten Arbeitstag auszuhändigen. Aber der Anspruch entsteht ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses, und Verzögerungen können als Pflichtwidrigkeit gewertet werden. Wenn du das Zeugnis dringend brauchst, fordere es schriftlich mit Fristsetzung an.
Ich habe Angst, dass mein Arbeitgeber nach der Kündigung ein schlechtes Zeugnis schreibt — was kann ich tun?
Präventiv: Vereinbare im Aufhebungsvertrag oder schriftlich, was im Zeugnis stehen wird. Reaktiv: Prüfe das Zeugnis sofort nach Erhalt gründlich. Je früher du reagierst, desto besser.
Kann ich das Zeugnis nachträglich noch verlangen, wenn es Monate her ist?
Ja, aber prüfe die Ausschlussfristen in deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag (oft 3 Monate). Gesetzlich verjährt der Anspruch nach 3 Jahren.
Was, wenn ich keine Kündigungsbestätigung erhalten habe — gibt es trotzdem ein Zeugnis?
Das Zeugnis ist unabhängig davon, wie formell die Kündigung kommuniziert wurde. Solange das Arbeitsverhältnis beendet ist, hast du Anspruch darauf.
Darf mein Arbeitgeber ins Zeugnis schreiben, dass ich während der Probezeit entlassen wurde?
Nein. Die Tatsache einer Probezeitkündigung muss nicht im Zeugnis stehen. Das Zeugnis nennt nur die Beschäftigungsdauer und — wenn vorhanden — die Leistungsbewertung.
Fazit: Aktiv vorgehen zahlt sich aus
Bei jeder Art von Kündigung gilt: Wer das Zeugnis dem Zufall überlässt, riskiert unnötigen Schaden für die nächste Bewerbung. Wer strategisch vorgeht — das Thema anspricht, wichtige Zusagen schriftlich festhält und das fertige Zeugnis kritisch prüft — hat gute Chancen auf ein Dokument, das seine Laufbahn voranbringt statt sie zu bremsen.
Lass dein Zeugnis direkt nach Erhalt durch den ZeugnisChecker laufen. Du wirst überrascht sein, wie viele Nuancen erst sichtbar werden, wenn man sie systematisch analysiert.



