Was ist Wohngeld-Plus? Die Reform einfach erklärt
Zum 1. Januar 2023 ist das sogenannte Wohngeld-Plus in Kraft getreten – und es hat das Wohngeld von Grund auf verändert. Was vorher eine überschaubare Leistung für einen kleinen Personenkreis war, wurde mit dieser Reform zu einer Sozialleistung, die deutlich mehr Menschen in Deutschland erreicht.
Kurz gesagt: Das Wohngeld-Plus ist das reformierte Wohngeld, das seit Anfang 2023 gilt. Das „Plus" steht dabei nicht für ein zusätzliches Programm, sondern für die Verbesserungen, die die Reform gebracht hat: mehr anspruchsberechtigte Haushalte, höhere monatliche Zahlungen und zwei völlig neue Bestandteile – die Heizkosten- und die Klimakomponente.
Warum war die Reform nötig? Die Miet- und Energiepreise sind in den vergangenen Jahren massiv gestiegen. Das alte Wohngeld war darauf nicht ausgerichtet: Die Einkommensgrenzen galten noch aus einer Zeit, als Strom und Gas deutlich günstiger waren. Viele Haushalte, die eigentlich Unterstützung gebraucht hätten, hatten schlicht keinen Anspruch – weil ihr Einkommen einen veralteten Schwellenwert überstieg oder weil die Miethöchstbeträge nicht mehr zur Realität passten.
Mit dem Wohngeld-Plus hat die Bundesregierung drei wesentliche Stellschrauben gedreht: Die Einkommensgrenzen wurden erhöht, die Miethöchstbeträge wurden angepasst und der Kreis der Anspruchsberechtigten wurde massiv ausgeweitet. Laut Bundesregierung sollten damit rund zwei Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld erhalten – dreimal so viele wie zuvor.
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Wer profitiert vom Wohngeld-Plus?
Die kurze Antwort: deutlich mehr Menschen als vorher. Das Wohngeld-Plus richtet sich an Haushalte, die ihren Lebensunterhalt zwar selbst bestreiten können, bei denen die Wohnkosten aber einen zu großen Anteil am Einkommen ausmachen. Es ist keine Leistung für Menschen, die Bürgergeld oder andere aufstockende Sozialleistungen beziehen – die bekommen ihre Wohnkosten über andere Wege gedeckt.
Typische Personengruppen, die vom Wohngeld-Plus profitieren:
- Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente: Sie zählen zu den häufigsten Empfängerinnen und Empfängern. Wer nach einem langen Arbeitsleben eine Rente bezieht, die nicht zum Leben reicht, aber zu hoch für Grundsicherung ist, landet oft genau in der Lücke – und genau dort hilft das Wohngeld-Plus.
- Geringverdienende Erwerbstätige: Wer in Vollzeit oder Teilzeit arbeitet, aber trotzdem wenig verdient – zum Beispiel in Branchen wie Einzelhandel, Pflege oder Gastronomie – kann jetzt deutlich leichter Wohngeld beantragen, weil die Einkommensgrenzen gestiegen sind.
- Studierende und Auszubildende: Unter bestimmten Voraussetzungen können auch sie Wohngeld erhalten, insbesondere wenn sie nicht mehr im Elternhaus leben und keine BAföG-Leistungen bekommen.
- Alleinerziehende: Wer allein für Kinder sorgt, hat oft einen besonders hohen Wohnkostenanteil am Einkommen. Das Wohngeld-Plus berücksichtigt das mit einem günstigeren Berechnungsmodell.
- Ältere mit Erwerbsminderungsrente: Ähnlich wie bei der Altersrente gibt es hier eine große Gruppe, die bislang keinen Anspruch hatte, jetzt aber durch die erhöhten Grenzen in den Kreis der Berechtigten fällt.
Grundsätzlich gilt: Du musst in Deutschland wohnen, zur Miete wohnen oder Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie sein (Lastenzuschuss), und dein Einkommen darf die geltenden Grenzen nicht überschreiten. Auf wohngeldassistent.de kannst du den Wohngeld-Assistenten nutzen.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Damit du verstehst, was das Wohngeld-Plus konkret verändert hat, hier die wichtigsten Punkte im Überblick:
1. Einkommensgrenzen wurden deutlich angehoben
Das ist wohl die bedeutsamste Änderung. Im alten System waren die Einkommensgrenzen so niedrig, dass viele Haushalte trotz geringer Mittel keinen Anspruch hatten. Mit dem Wohngeld-Plus wurden die Grenzen im Schnitt um etwa 30 bis 40 Prozent erhöht. Das bedeutet: Wer bisher knapp über der Grenze lag, kommt jetzt oft rein.
2. Miethöchstbeträge wurden erhöht
Das Wohngeld orientiert sich an der tatsächlich bezahlten Miete, aber nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Diese Beträge lagen früher zum Teil weit unter dem Marktniveau. Mit der Reform wurden sie an die gestiegenen Mietpreise angepasst – und zwar regional differenziert nach Mietstufen.
3. Heizkosten- und Klimakomponente kommen neu dazu
Das ist eine echte Innovation im deutschen Sozialsystem. Die Heizkostenkomponente wird als fester Betrag zur berücksichtigten Miete hinzugerechnet (§ 12 Abs. 6 WoGG), die Klimakomponente erhöht den Höchstbetrag (§ 12 Abs. 7 WoGG). Beide fließen so in die Wohngeldberechnung ein. Mehr dazu im entsprechenden Abschnitt weiter unten.
4. Anpassungsmechanismus eingeführt
Damit das Wohngeld nicht wieder veraltert, wurde ein automatischer Anpassungsmechanismus eingeführt. Die Leistungen werden seitdem alle zwei Jahre an die Entwicklung von Mieten und Einkommen angepasst.
5. Mehr Haushalte anspruchsberechtigt
Durch die Kombination aller genannten Änderungen hat sich die Zahl der anspruchsberechtigten Haushalte laut Bundesregierung etwa verdreifacht – von rund 600.000 auf rund zwei Millionen Haushalte.
So viel mehr Wohngeld gibt es seit der Reform (Rechenbeispiele)
Zahlen sagen mehr als tausend Worte. Hier einige konkrete Rechenbeispiele, die zeigen, was das Wohngeld-Plus in der Praxis bedeutet.
Rentnerin allein, Mietstufe III
Hannelore, 70 Jahre alt, lebt allein in einer kleinen Zweizimmerwohnung in Dortmund. Ihre monatliche Nettokaltmiete beträgt 520 Euro. Ihre Rente liegt bei 950 Euro netto.
| Vor der Reform: kein Wohngeldanspruch, da das Einkommen knapp über der damaligen Grenze lag | |
| Nach der Reform: Anspruch möglich; die Höhe ergibt die Berechnung nach § 19 WoGG (Heiz- und Klimakomponente fließen in die Berechnung ein) |
Ob sich ein Antrag lohnt, zeigt eine Berechnung mit den eigenen Zahlen – ein Anspruch, der vorher nicht bestand, kann nach der Reform entstehen.
Familie mit zwei Kindern, Mietstufe VI
Thomas und Sabine leben mit ihren zwei Kindern (8 und 12 Jahre) in Hamburg. Thomas arbeitet in Teilzeit und verdient netto 1.600 Euro. Sabine kümmert sich um die Kinder. Die Kaltmiete beträgt 1.050 Euro.
| Vor der Reform: kein Anspruch wegen zu hohem Einkommen | |
| Nach der Reform: Anspruch möglich; die Höhe ergibt die Berechnung nach § 19 WoGG (Heiz- und Klimakomponente fließen in die Berechnung ein) |
Bei einer vierköpfigen Familie in einer teuren Stadt wie Hamburg kann das Wohngeld-Plus die Miete entlasten, sofern ein Anspruch besteht.
Alleinverdiener, Mietstufe II
Michael ist 34, lebt allein in einer Kleinstadt in Sachsen und arbeitet im Einzelhandel. Sein Nettoeinkommen beträgt 1.200 Euro, seine Kaltmiete 480 Euro.
| Vor der Reform: rund 65 Euro monatliches Wohngeld | |
| Nach der Reform: rund 155 Euro monatliches Wohngeld (Heiz- und Klimakomponente sind bereits in der Berechnung berücksichtigt) |
Für Michael hat sich der Betrag also mehr als verdoppelt – und das bei einem Einkommen, das für viele Menschen nach ordentlichem Verdienst klingt, in der Realität aber kaum zum Leben reicht.
Hinweis: Diese Beispiele sind vereinfacht und berücksichtigen nicht alle individuellen Faktoren (Haushaltsgröße, Sonderregelungen, exakte Mietstufe). Auf wohngeldassistent.de kannst du den Wohngeld-Assistenten nutzen.
Wohngeld-Plus berechnen: Schritt für Schritt
Das Wohngeld wird nach einer festen Formel berechnet. Diese Formel berücksichtigt drei wesentliche Faktoren: die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die monatliche Miete (bis zum jeweiligen Höchstbetrag) und das anrechenbare Haushaltseinkommen. Auf dieser Grundlage ergibt sich dann der monatliche Wohngeld-Betrag.
Schritt 1: Haushaltsgröße bestimmen
Zu deinem Haushalt zählen alle Personen, die dauerhaft in der Wohnung leben und deren Einkommen bei der Berechnung berücksichtigt wird. Kinder, Ehepartner, Lebenspartner – alle zählen dazu.
Schritt 2: Anrechenbares Einkommen ermitteln
Das anrechenbare Einkommen ist nicht einfach das Bruttoeinkommen. Es gibt verschiedene Abzüge und Freibeträge, zum Beispiel für Kinder, für Schwerbehinderung oder für Werbungskosten. Das Nettoeinkommen wird dabei pauschal um einen bestimmten Prozentsatz gekürzt, je nach Art der Einkünfte.
Schritt 3: Miethöchstbetrag prüfen
Für die Wohngeldberechnung wird deine tatsächliche Kaltmiete herangezogen – aber nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Dieser richtet sich nach der Mietstufe deiner Gemeinde und der Haushaltsgröße. Liegt deine Miete über dem Höchstbetrag, wird trotzdem nur der Höchstbetrag berücksichtigt.
Schritt 4: Wohngeld berechnen
Die eigentliche Berechnung erfolgt nach der Wohngeldformel W = a · (M – (b + c · M) · E), wobei a, b und c tabellenbasierte Koeffizienten sind, M die berücksichtigte Miete und E das anrechenbare Einkommen darstellt. Diese Formel klingt komplex – und das ist sie auch. Zur unverbindlichen Orientierung kannst du den jetzt verfügbaren Wohngeld-Assistenten nutzen.
Schritt 5: Heizkosten- und Klimakomponente berücksichtigen
Die Heizkostenkomponente ist ein fester Monatsbetrag nach Haushaltsgröße, der zur berücksichtigten Miete hinzugerechnet wird, auch wenn deine Miete unter dem Höchstbetrag liegt (§ 11 Abs. 1 Nr. 2, § 12 Abs. 6 WoGG). Die Klimakomponente ist dagegen ein Zuschlag zum Höchstbetrag (§ 12 Abs. 7 WoGG); sie wirkt sich nur aus, wenn deine Miete über dem Höchstbetrag nach Anlage 1 liegt. Beide gehen über die Miete M in die Formel nach § 19 WoGG ein und werden nicht nachträglich auf das Wohngeld aufgeschlagen.
Einkommensgrenzen nach Wohngeld-Plus
Die Einkommensgrenzen für das Wohngeld-Plus hängen von der Haushaltsgröße und der Mietstufe ab. Je mehr Personen im Haushalt leben und je höher die Mietstufe, desto mehr Einkommen ist erlaubt. Die folgenden Werte sind Richtwerte für das monatliche Nettoeinkommen (anrechenbares Haushaltseinkommen), ab dem in der Regel kein Wohngeld mehr gezahlt wird.
| Haushaltsgröße | Mietstufe I–II (ca.) | Mietstufe III–IV (ca.) | Mietstufe V–VII (ca.) |
|---|---|---|---|
| 1 Person | bis ca. 1.283 € | bis ca. 1.430 € | bis ca. 1.590 € |
| 2 Personen | bis ca. 1.751 € | bis ca. 1.960 € | bis ca. 2.180 € |
| 3 Personen | bis ca. 2.163 € | bis ca. 2.420 € | bis ca. 2.710 € |
| 4 Personen | bis ca. 2.580 € | bis ca. 2.890 € | bis ca. 3.240 € |
| 5 Personen | bis ca. 2.945 € | bis ca. 3.305 € | bis ca. 3.710 € |
Hinweis: Diese Werte sind Näherungswerte und können je nach individueller Situation abweichen. Freibeträge (z. B. für Schwerbehinderte, Kinder) können die effektive Grenze nach oben verschieben. Lass deinen genauen Anspruch lieber direkt berechnen.
Wichtig zu wissen: Das anrechenbare Einkommen ist nicht identisch mit deinem Brutto- oder Nettolohn. Es gibt verschiedene Abzüge. Selbstständige, Rentnerinnen und Rentner sowie Menschen mit mehreren Einkommensquellen sollten das besonders beachten.
Wohngeld-Plus vs. altes Wohngeld: Der Vergleich
Um zu verstehen, wie groß der Sprung wirklich war, lohnt sich ein direkter Vergleich zwischen dem alten System und dem Wohngeld-Plus.
| Merkmal | Altes Wohngeld (bis 2022) | Wohngeld-Plus (ab Januar 2023) |
|---|---|---|
| Heizkosten berücksichtigt? | Nein | Ja (Heizkomponente) |
| Klimakomponente | Nein | Ja (Zuschlag zum Höchstbetrag, § 12 Abs. 7 WoGG) |
| Automatische Anpassung? | Nein | Ja, alle 2 Jahre |
| Einkommensgrenzen | Veraltet, sehr niedrig | Deutlich erhöht (ca. +30–40 %) |
| Miethöchstbeträge | Nicht am Markt orientiert | Angepasst an Mietpreisniveau |
Der vielleicht wichtigste Unterschied: Beim alten Wohngeld gab es keine Anpassung an Inflation, steigende Mieten oder Energiepreise. Das hat dazu geführt, dass die Leistung über die Jahre immer weniger wert war und immer weniger Menschen geholfen hat. Das Wohngeld-Plus soll diesen Fehler strukturell korrigieren.
Heizkosten- und Klimakomponente: Was steckt dahinter?
Die Heizkosten- und Klimakomponente ist eine der wirklich neuen Ideen im Wohngeld-Plus. Sie besteht aus zwei Teilen, die aber zusammen als ein Betrag ausbezahlt werden.
Die Heizkostenkomponente
Heizkosten sind ein fixer Kostenpunkt, der mit steigenden Energiepreisen immer mehr Gewicht bekommt. Das alte Wohngeld hat Heizkosten schlicht ignoriert – es gab nur einen Mietzuschuss, keine Berücksichtigung der Nebenkosten. Das hat gerade in Zeiten der Energiepreiskrise dazu geführt, dass viele Haushalte trotz Wohngeld in echte Probleme geraten sind.
Mit der Heizkostenkomponente wird ein fester Betrag nach Haushaltsgröße zur berücksichtigten Miete hinzugerechnet (§ 11 Abs. 1 Nr. 2, § 12 Abs. 6 WoGG). Die Beträge stehen im Gesetz und werden im Rahmen der regelmäßigen Anpassung alle zwei Jahre überprüft.
Die Klimakomponente
Die Klimakomponente ist ein politisch motivierter Zusatz. Sie soll sicherstellen, dass einkommensschwache Haushalte durch Maßnahmen zur Wärmewende – also zum Beispiel durch steigende CO₂-Preise oder die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes – nicht unverhältnismäßig belastet werden. Wer wenig verdient, kann sich keine energetischen Sanierungen leisten und hat gleichzeitig oft alte, schlecht gedämmte Wohnungen. Die Klimakomponente soll diese strukturelle Schieflage ausgleichen.
Wie hoch ist die Komponente?
Heizkosten- und Klimakomponente werden nicht als eigener Betrag ausgezahlt. Die Heizkostenkomponente erhöht die berücksichtigte Miete, die Klimakomponente den Höchstbetrag (§ 12 Abs. 6 und 7 WoGG); ihre Wirkung auf das Wohngeld hängt von Einkommen und Miete ab.
Gerade bei knappem Budget kann das einen Unterschied machen. Wie viel mehr du konkret erhältst, rechnet die Wohngeldstelle in deinem Bescheid aus.
Wohngeld-Plus beantragen: Der Ablauf
Wohngeld muss aktiv beantragt werden. Es gibt keinen automatischen Anspruch, und der Staat zahlt nichts rückwirkend – zumindest nicht mehr als ab dem Monat der Antragstellung. Das heißt: Wer Anspruch hat und zu lange wartet, verschenkt Geld.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird beim zuständigen Wohngeldamt gestellt. Das ist in der Regel das Amt für Wohnungswesen, das Sozialamt oder ein vergleichbares Amt der jeweiligen Kommune. Viele Städte bieten mittlerweile auch die Möglichkeit, den Antrag online einzureichen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die genaue Dokumentenliste hängt von der Situation ab, aber typischerweise brauchst du:
- Ausgefülltes Wohngeldantragsformular (erhältlich beim Amt oder zum Download)
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Kontoauszüge)
- Mietvertrag oder Mietbescheinigung des Vermieters
- Personalausweise oder Reisepässe
- Ggf. Nebenkostenabrechnung oder Heizkostenbelege
- Bei Selbstständigen: aktueller Steuerbescheid
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das variiert stark je nach Wohngeldamt und Region. Seit der Reform 2023 sind viele Ämter erheblich stärker belastet, weil die Anzahl der Anträge deutlich gestiegen ist. Wartezeiten von zwei bis sechs Monaten sind leider keine Seltenheit mehr. Trotzdem gilt: Je früher du den Antrag stellst, desto besser. Wohngeld wird ab dem Monat der Antragstellung gewährt – nicht rückwirkend.
Wie lange gilt der Bewilligungsbescheid?
Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach muss es neu beantragt werden. Das Amt schickt üblicherweise rechtzeitig eine Erinnerung – aber es ist deine Verantwortung, den Antrag zu erneuern, bevor die Bewilligung ausläuft.
Was passiert, wenn sich etwas ändert?
Wenn sich dein Einkommen, deine Miete oder die Haushaltsgröße wesentlich ändert, musst du das dem Wohngeldamt mitteilen. Sowohl positive als auch negative Veränderungen müssen gemeldet werden. Wer mehr Wohngeld bekommt als ihm zusteht, muss es zurückzahlen.
FAQ
FAQ: Wohngeld-Plus
Kann ich Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig bekommen?
Nein. Wer Bürgergeld (ehemals Hartz IV), Grundsicherung im Alter oder Eingliederungshilfe bekommt, hat in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Die Wohnkosten werden in diesen Fällen über die jeweilige Leistung abgedeckt. Es gibt jedoch Ausnahmen – zum Beispiel wenn das Bürgergeld nur vorübergehend bezogen wird oder wenn man nur mit einem kleinen Aufstockungsbetrag dabei ist.
Bekomme ich Wohngeld als Studentin oder Student?
Das hängt davon ab. Wer BAföG bekommt, hat in der Regel keinen Wohngeldanspruch, weil Wohnkosten im BAföG bereits enthalten sind. Wer kein BAföG erhält (oder keinen Anspruch hat), kann unter Umständen Wohngeld beantragen. Auch Studierende im Haushalt der Eltern müssen gesondert betrachtet werden.
Zählt Kindergeld als Einkommen?
Ja, Kindergeld wird grundsätzlich als Einkommen angerechnet. Es gibt jedoch Freibeträge für Kinder, die die Berechnung zu Gunsten von Familien beeinflussen.
Wie oft wird das Wohngeld überwiesen?
Das Wohngeld wird monatlich auf das angegebene Konto überwiesen. Es gibt keine Vorauszahlungen für mehrere Monate auf einmal.
Was passiert, wenn ich in eine andere Wohnung umziehe?
Bei einem Umzug musst du einen neuen Wohngeldantrag stellen, weil sich Miete und ggf. Mietstufe ändern. Der alte Bewilligungsbescheid gilt dann nicht mehr. Du solltest den Antrag möglichst zeitnah zum Umzug stellen, damit keine Lücke entsteht.
Gibt es Wohngeld auch für Wohneigentümer?
Ja. Wer in der selbst genutzten Immobilie wohnt und die Belastung durch Zins- und Tilgungsleistungen zu hoch ist, kann den sogenannten Lastenzuschuss beantragen. Das ist die Variante des Wohngeldes für Eigentümer. Die Berechnung funktioniert ähnlich wie beim Mietzuschuss, aber anstelle der Miete werden die Kreditkosten berücksichtigt.
Wird Wohngeld auf die Einkommensteuer angerechnet?
Nein. Wohngeld ist steuerfrei und wird nicht als Einkommen bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt.
Was ist der Unterschied zwischen Mietzuschuss und Lastenzuschuss?
Der Mietzuschuss ist das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter. Der Lastenzuschuss ist das Äquivalent für Wohnungseigentümer, die in ihrer eigenen Immobilie wohnen. Beide sind Teil des Wohngeld-Systems und werden beim gleichen Wohngeldamt beantragt.
Kann ich Wohngeld rückwirkend beantragen?
Grundsätzlich nicht. Das Wohngeld wird ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag gestellt wurde. Es gibt keine rückwirkende Zahlung. Das ist einer der wichtigsten Gründe, den Antrag nicht aufzuschieben.
Wie finde ich heraus, wie viel Wohngeld ich bekomme?
Eine weitere Möglichkeit zur Orientierung bietet der Wohngeld-Assistent, der jetzt verfügbar ist. Verbindlich entscheidet die Wohngeldbehörde über deinen Anspruch.



