Einen LichtBlick-Strom- oder Gasvertrag kündigst du mit deinen Vertragsdaten zum vertraglich möglichen Termin. Prüfe den konkreten Termin in deinem Vertrag oder Kundenkonto und verlange eine Bestätigung mit Vertragsende.
LichtBlick kündigen: Angaben für Strom und Gas
- Name und aktuelle Anschrift
- Vertrags- oder Kundennummer
- Adresse der Verbrauchsstelle und eindeutiger Kündigungstermin
- Bitte um Bestätigung des Vertragsendes
Übermittle die Erklärung über einen in deinen Vertragsunterlagen oder im Kundenkonto ausgewiesenen Weg. Anbieteradresse, Tariffrist und Kanal können sich ändern; deshalb nennen wir sie hier nicht ohne aktuellen Vertragsbeleg.
Den vorbereiteten Kündigungsweg findest du auf unserer Anbieterseite zur Kündigung bei LichtBlick.
Umzug: Was regelt § 41b EnWG?
Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung dürfen bei einem Wohnsitzwechsel mit sechs Wochen Frist kündigen. Das gilt nicht, wenn der bisherige Lieferant binnen zwei Wochen eine Fortsetzung am neuen Wohnsitz zu bisherigen Bedingungen anbietet und dort liefern kann. Die neue Anschrift oder Entnahmestellen-ID gehört in die Erklärung. Grundlage ist § 41b Absatz 5 EnWG.
Kündigung dokumentieren und Zählerstand sichern
Bewahre Versand- und Eingangsbeleg sowie die Bestätigung auf. Dokumentiere den Zählerstand zum Übergabe- oder Vertragsende. Mit unserem Kündigungsgenerator erstellst du ein fertiges Kündigungsschreiben, das du um Vertragskonto, Lieferstelle und Termin ergänzt.
Anders als Spotify Premium ist der Energievertrag an eine Lieferstelle gebunden.
Ein SPIEGEL-Abo braucht keine Zähler- oder Lieferstellendaten.
Auch bei einer CosmosDirekt-Versicherung gelten andere Vertragsdaten und Fristen.
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FAQ
Häufige Fragen
Gilt der Umzug immer als sofortiger Kündigungsgrund?
Nein. § 41b EnWG sieht sechs Wochen vor und macht eine Ausnahme, wenn der Lieferant rechtzeitig die Fortsetzung zu bisherigen Bedingungen am neuen Wohnsitz anbietet.
Welche Frist gilt für meinen LichtBlick-Tarif?
Maßgeblich sind dein konkreter Vertrag und die dort genannten Kündigungsbedingungen. Prüfe sie im Vertrag oder Kundenkonto, statt eine allgemeine Tariffrist anzunehmen.


