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KündigungsBrief14 Min. Lesezeit15. März 2026

Stromvertrag kündigen und Anbieter wechseln — Anleitung 2026

Steckdose und Glühbirne als Symbol für Stromvertrag und Anbieterwechsel

Strom kündigen — warum so viele zu lange warten

Der Strommarkt in Deutschland ist liberalisiert. Das bedeutet: Du kannst frei wählen, von wem du deinen Strom beziehst — und du zahlst je nach Anbieter erheblich unterschiedliche Preise. Trotzdem bleiben viele Menschen jahrelang bei demselben Anbieter, obwohl ein Wechsel sie echtes Geld sparen würde.

Der Grund ist selten Zufriedenheit — meistens ist es Trägheit, die Überzeugung, dass es aufwendig sei, oder die Angst vor einer Versorgungslücke ("Was, wenn ich nach dem Wechsel plötzlich keinen Strom mehr habe?"). Dabei ist beides nicht wahr: Der Wechsel ist unkompliziert, und dein Strom fließt ununterbrochen weiter — egal wer dein Lieferant ist.

In diesem Artikel erfährst du alles, was du brauchst: Den Unterschied zwischen Grundversorgung und Sondervertrag, wann du ein Sonderkündigungsrecht hast, was mit dem Zählerstand passiert — und wie du die Kündigung ohne Aufwand erledigst.

Grundversorgung vs. Sondervertrag — der wichtigste Unterschied

Bevor du kündigst, musst du wissen, welchen Vertragstyp du hast. Das macht einen großen Unterschied bei den Fristen, Konditionen und deinen Rechten.

Was ist die Grundversorgung?

Die Grundversorgung ist der Standardvertrag des örtlichen Grundversorgers — das ist in jeder Region ein bestimmter Anbieter, der gesetzlich verpflichtet ist, alle Haushaltskunden zu versorgen, die keinen anderen Vertrag haben. Wenn du in eine neue Wohnung einziehst und keinen eigenen Vertrag abschließt, landest du automatisch in der Grundversorgung.

Die Grundversorgung ist in der Regel deutlich teurer als Sondertarife. Das liegt daran, dass der Grundversorger keine Mindestabnahme garantiert bekommt und daher höhere Puffer einkalkuliert. Der Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, jeden Haushalt zu versorgen — er kann keine Kunden ablehnen. Das hat seinen Preis.

Wichtigstes Merkmal der Grundversorgung: Sie ist jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündbar. Keine Mindestlaufzeiten, keine Jahresfristen. Du kannst heute kündigen und in zwei Wochen zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Das macht den Wechsel aus der Grundversorgung besonders einfach.

Wie erkennst du, ob du in der Grundversorgung bist? Schau auf deine Stromrechnung. Dort steht "Grundversorgung" oder der Name des örtlichen Grundversorgers. Du kannst auch beim Netzbetreiber deiner Region nachfragen.

Was ist ein Sondervertrag?

Ein Sondervertrag ist jeder Stromvertrag außerhalb der Grundversorgung — also Tarife, die du aktiv ausgewählt und abgeschlossen hast, sei es über ein Vergleichsportal, direkt beim Anbieter oder beim Einzug in eine Wohnung, wo du einen Vertrag mit einem bestimmten Anbieter unterschrieben hast.

Sonderverträge haben in der Regel:

Wie erkennst du, ob du einen Sondervertrag hast? Auch das steht auf der Rechnung — entweder "Sondervertrag" oder der spezifische Tarifname (z.B. "Ökostrom Plus", "Komfort Tarif" etc.).

Fristen im Überblick

Vertragstyp Kündigungsfrist Besonderheiten
Grundversorgung 2 Wochen (jederzeit) Kein fester Termin, keine Mindestlaufzeit
Sondervertrag (Mindestlaufzeit) 1 Monat zum Vertragsende Automatische Verlängerung prüfen
Sondervertrag (nach Mindestlaufzeit) Je nach Vertrag 1 Monat Neuverträge: monatlich kündbar
Sonderkündigung bei Preiserhöhung 4 Wochen ab Mitteilung Tritt zum Zeitpunkt der Erhöhung in Kraft
Sonderkündigung bei Umzug 1 Monat zum Umzugstermin Anbieter so früh wie möglich informieren

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Das ist die wichtigste Waffe im Arsenal des Stromkunden — und viele wissen nicht, dass sie sie haben. Wenn dein Stromanbieter die Preise erhöht, hast du das Recht, außerordentlich zu kündigen — unabhängig davon, ob du dich noch in der Mindestlaufzeit befindest oder nicht. Das gilt sowohl für die Grundversorgung als auch für Sonderverträge.

Die genauen Bedingungen:

Wichtig: Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht bei allen Erhöhungsarten. Bei Erhöhungen, die ausschließlich auf staatlichen Abgaben oder Netznutzungsentgelten basieren, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat, kann das Sonderkündigungsrecht eingeschränkt sein. Prüfe die genaue Begründung der Erhöhung im Anschreiben.

Praxis-Tipp: Bewahre die Preiserhöhungs-Mitteilung auf. Du brauchst das Datum, um dein Sonderkündigungsrecht korrekt zu begründen. Das Kündigungsschreiben muss explizit auf die Preiserhöhung und das Datum der Mitteilung Bezug nehmen.

Sonderkündigungsrecht bei Umzug

Wenn du umziehst, hast du ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht — zumindest unter bestimmten Bedingungen. Der Anbieter muss dir zunächst anbieten, den Vertrag an der neuen Adresse weiterzuführen. Wenn er das nicht kann (weil er in deiner neuen Region nicht tätig ist), darfst du außerordentlich kündigen.

Vorgehen beim Umzug:

  1. Informiere deinen aktuellen Anbieter so früh wie möglich über den bevorstehenden Umzug — mindestens 6 Wochen vorher
  2. Frage, ob er dich an der neuen Adresse versorgen kann
  3. Wenn ja: Entscheide, ob du weiterhin mit ihm bleiben möchtest oder wechseln willst
  4. Wenn nein: Du hast ein Sonderkündigungsrecht zum Umzugsdatum (mit 1 Monat Frist)

Wenn der Anbieter dich an der neuen Adresse versorgen kann, aber du lieber wechseln möchtest: kein automatisches Sonderkündigungsrecht. Du musst dann warten, bis dein Vertrag regulär ausläuft — es sei denn, du kannst ein anderes Sonderkündigungsrecht geltend machen.

Übernimmt der neue Anbieter die Kündigung?

Das kommt darauf an. Viele Stromanbieter versprechen beim Wechsel: "Wir kündigen deinen alten Vertrag für dich." Das ist ein bequemer Service — aber er hat Grenzen und Tücken.

Was der neue Anbieter in deinem Namen tun kann:

Was der neue Anbieter nicht für dich tun kann:

Verlasse dich nicht blind auf den neuen Anbieter. Hake nach, dass die Kündigung beim alten Anbieter tatsächlich eingegangen ist und eine Bestätigung vorliegt. Wenn nicht — kündige selbst, per Einschreiben oder über direkt erledigt.

Versorgungslücke vermeiden — so funktioniert der Wechsel technisch

Eine der häufigsten Ängste beim Stromwechsel: "Stehe ich plötzlich ohne Strom da?" Die Antwort ist klar: Nein, das passiert nicht — und hier ist der Grund:

Das Stromnetz ist unabhängig von deinem Lieferanten. Die physische Infrastruktur (Leitungen, Transformatoren, Zähler) gehört dem Netzbetreiber, nicht dem Stromanbieter. Was wechselt, ist nur der Lieferant, der deinen Strom auf dem Energiemarkt beschafft und dir in Rechnung stellt. Die Leitungen bleiben dieselben.

Im schlimmsten Fall — wenn kein neuer Lieferant pünktlich starten kann — übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger die Versorgung. Du hast also immer Strom, auch wenn etwas mit dem Wechsel nicht klappt.

Der technische Ablauf eines Wechsels:

  1. Du schließt beim neuen Anbieter einen Vertrag ab (mit Startdatum)
  2. Der neue Anbieter meldet den Wechsel beim Netzbetreiber an — das passiert in der Regel automatisch
  3. Der Netzbetreiber koordiniert den Wechsel und informiert den alten Lieferanten
  4. Am Wechseltag wird der Zählerstand abgelesen oder du gibst ihn selbst an
  5. Alter Anbieter stellt seine Belieferung ein und schickt eine Abschlussrechnung
  6. Neuer Anbieter beginnt mit der Belieferung — für dich ändert sich nichts außer der Rechnung

Der gesamte Prozess dauert in der Regel 4–6 Wochen.

Was passiert mit dem Zählerstand?

Der Zählerstand ist entscheidend für die korrekte Abrechnung beider Anbieter — der alte Anbieter rechnet bis zum Wechseltag ab, der neue beginnt ab diesem Datum. Fehlt der korrekte Zählerstand, kann es zu Schätzungen kommen, die manchmal zu hoch oder zu niedrig ausfallen.

Was du konkret tun solltest:

Bei Smart Metern (intelligenten Messsystemen, die immer häufiger eingebaut werden) wird der Zählerstand automatisch an den Netzbetreiber übermittelt — du musst dann nichts selbst ablesen. Prüfe aber trotzdem die Abschlussrechnung.

Sperrung vermeiden — das passiert bei Zahlungsverzug

Manchmal kommt es beim Wechsel zu Verwirrung über Rechnungen: Überschneidende Abrechnungszeiträume, doppelte Zahlungen, unklare Gutschriften. Wenn du dann eine Rechnung des alten Anbieters versehentlich ignorierst, droht nach mehreren Mahnungen eine Sperrung des Stromanschlusses.

Das lässt sich einfach vermeiden:

Ökostrom — was steckt wirklich dahinter?

Immer mehr Menschen möchten Ökostrom beziehen. Das ist verständlich und gut — aber der Begriff ist nicht geschützt, und nicht jeder "Ökostrom" ist gleich.

Die Unterschiede:

Wenn dir Klimaschutz wichtig ist: Suche nach Anbietern mit dem Grüner-Strom-Label oder dem naturstrom-Tarif. Die Preisunterschiede zu konventionellem Strom sind heute oft gering — manchmal sogar gar nicht vorhanden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Stromvertrag kündigen

  1. Vertragstyp klären
    Grundversorgung oder Sondervertrag? Schau auf deine Stromrechnung. Bei Grundversorgung: 2 Wochen Frist, jederzeit kündbar. Bei Sondervertrag: Mindestlaufzeit und Frist prüfen.
  2. Fristen berechnen
    Wann endet die Mindestlaufzeit? Wann ist die Kündigung fällig? Oder hast du ein Sonderkündigungsrecht wegen einer Preiserhöhung oder eines Umzugs?
  3. Neuen Anbieter auswählen
    Tarife vergleichen auf Check24, Verivox oder dem Vergleichsportal deiner Wahl. Mindestlaufzeiten, Preisgarantien und Ökostrom-Zertifizierung beachten. Neuen Vertrag erst abschließen, dann alten kündigen.
  4. Alten Vertrag kündigen
    Öffne direkt erledigt, wähle deinen Stromanbieter, gib Kundennummer und Kündungstermin ein. Wir kennen die korrekte Kündigungsadresse und senden das Schreiben per Einschreiben oder Fax.
  5. Zählerstand am Wechseltag dokumentieren
    Foto mit Datum. An beiden Anbieter melden.
  6. Abschlussrechnung prüfen
    Stimmt der berechnete Verbrauch mit deinem abgelesenen Zählerstand überein? Bei Abweichungen: schriftlich widersprechen.

Gas und Strom: Oft beim gleichen Anbieter — Kündigung getrennt

Viele Haushalte haben Strom und Gas beim selben Anbieter — entweder weil sie ein Kombipaket abgeschlossen haben oder weil der Grundversorger für beides zuständig ist. Wenn du wechselst, kündige die Verträge separat. Strom und Gas sind rechtlich getrennte Verträge, auch wenn sie auf einer Rechnung erscheinen. Das bedeutet:

Bei einem Umzug mit Gasanschluss gilt das gleiche wie beim Strom: Informiere den Gasanbieter rechtzeitig über den Umzug und lies den Gaszählerstand am Auszugstag ab.

Smart Meter: Intelligente Stromzähler im Detail

In Deutschland werden Smart Meter (intelligente Messsysteme) zunehmend in Haushalten eingebaut. Das betrifft dich beim Wechsel des Stromanbieters in einigen Punkten — und es lohnt sich, die wichtigsten Fakten zu kennen.

Was ist ein Smart Meter?

Ein Smart Meter ist ein digitaler Stromzähler, der den Verbrauch automatisch und in kurzen Intervallen (z.B. stündlich oder sogar viertelstündlich) an den Netzbetreiber übermittelt. Es gibt zwei Varianten:

Was ändert sich beim Anbieterwechsel mit Smart Meter?

Wenn du einen Smart Meter hast, muss du am Wechseltag nicht selbst ablesen — der Netzbetreiber liest automatisch aus. Das vereinfacht den Wechsel erheblich. Trotzdem empfiehlt es sich, zur Kontrolle einmal selbst abzulesen und ein Foto mit Datum zu machen. Bei Abrechnungsstreitigkeiten bist du so abgesichert.

Wer zahlt für den Smart Meter?

Der Einbau ist kostenlos für Verbraucher, wenn der Netzbetreiber ihn von sich aus vornimmt. Für den Betrieb des intelligenten Messsystems können aber Messstellenentgelte anfallen, die auf deiner Stromrechnung erscheinen. Diese Kosten hat der Gesetzgeber gedeckelt — derzeit maximal 20 Euro pro Jahr für Standardhaushalte.

Der Gasvertrag beim Umzug — ein häufig vergessener Punkt

Beim Umzug denken viele an den Stromvertrag, vergessen aber den Gasvertrag. Wenn deine neue Wohnung mit Gas geheizt wird und deine alte auch, musst du beide separat ummelden oder kündigen. Der Prozess ist ähnlich wie beim Strom:

  1. Alten Gasanbieter über den Umzug informieren und Zählerstand am Auszugstag ablesen
  2. An der neuen Adresse: Prüfen, welcher Grundversorger für Gas zuständig ist (steht auf der Jahresabrechnung des Vormieters oder beim örtlichen Netzbetreiber)
  3. Entweder in der Grundversorgung bleiben (bis du einen besseren Vertrag gefunden hast) oder direkt einen Sondervertrag abschließen
  4. Auch den Gaszählerstand am Einzugstag fotografisch dokumentieren

Häufige Fehler beim Stromwechsel — und wie du sie vermeidest

Stromwechsel klingen einfach, aber in der Praxis gibt es einige typische Stolperstellen, die Ärger, doppelte Rechnungen oder Versorgungslücken verursachen können.

Fehler 1: Kündigung ohne Nachweis versenden

Viele schicken die Kündigung per einfachem Brief oder E-Mail — und haben dann im Streitfall keinen Beweis, dass das Schreiben eingegangen ist. Immer per Einschreiben kündigen oder einen Dienst wie direkt erledigt nutzen, der den Versand mit Nachweis organisiert.

Fehler 2: Neuen Vertrag abschließen, ohne den alten zu kündigen

Du schließt einen neuen Vertrag ab und gehst davon aus, dass der alte automatisch endet. Das stimmt nur, wenn der neue Anbieter die Kündigung übernimmt — und auch dann nur unter bestimmten Bedingungen. Im schlimmsten Fall zahlst du zwei Verträge gleichzeitig. Kündige selbst und fordere vom neuen Anbieter eine Bestätigung, dass der Wechsel koordiniert wird.

Fehler 3: Frist beim Sondervertrag verpassen

Der attraktive Einführungspreis läuft ab, der Vertrag verlängert sich automatisch zu einem höheren Preis — und du merkst es erst, wenn die erste Jahresrechnung ankommt. Lege beim Abschluss eines Sondervertrags sofort einen Kalender-Reminder für drei Monate vor Vertragsende an.

Fehler 4: Abschlussrechnung ignorieren

Die Abschlussrechnung des alten Anbieters kommt nach dem Wechsel und enthält die Abrechnung für den Verbrauch bis zum Wechseltag. Viele ignorieren sie, weil sie "fertig" sind mit dem alten Anbieter — und geraten dann in einen Mahnprozess. Prüfe die Rechnung und bezahle sie pünktlich.

Fehler 5: Zu spätes Handeln bei Insolvenz des Anbieters

Wenn dein Anbieter insolvent geht, greift zwar der Grundversorger — aber zu dessen (höheren) Preisen. Handle schnell: Schließe so bald wie möglich einen neuen Sondervertrag ab, sobald du die Insolvenznachricht bekommst.

Was kostet ein Anbieterwechsel?

Grundsätzlich: nichts. Du darfst deinen Stromanbieter wechseln, und kein Anbieter darf dafür eine Gebühr verlangen. Das ist gesetzlich geregelt (§ 41a EnWG). Der Wechsel ist für Verbraucher kostenlos.

Ausnahme: Wenn du vor Ablauf der Mindestlaufzeit kündigen möchtest und kein Sonderkündigungsrecht hast, können vertraglich vereinbarte Abstandszahlungen oder "Vorfälligkeitsentschädigungen" fällig werden — falls das in deinen AGB so vereinbart ist. Das ist aber nicht die Regel und kommt in der Praxis selten vor.

Was du zahlen musst: Die letzte Abschlussrechnung des alten Anbieters für den Verbrauch bis zum Wechseltag — das ist kein Zusatz, sondern der normale Verbrauch, den du sowieso schuldig wärst.

Häufige Fragen zur Stromvertragskündigung

Wie lange dauert ein Anbieterwechsel?

Rechne mit 4–6 Wochen vom Eingang der Kündigung bis zur vollständigen Umschaltung. Der Netzbetreiber hat nach Eingang der Anmeldung des neuen Anbieters in der Regel 3 Wochen Zeit, den Wechsel zu koordinieren. Der neue Vertrag sollte daher mit einem entsprechenden Vorlauf beginnen.

Was passiert, wenn mein neuer Anbieter insolvent geht?

In diesem Fall greift automatisch die Notversorgung durch den örtlichen Grundversorger. Du hast also immer Strom, auch wenn dein Lieferant ausfällt. Du wirst dann vom Grundversorger informiert und hast die Möglichkeit, einen neuen Sondervertrag abzuschließen.

Kann ich mehrmals im Jahr wechseln?

Ja, grundsätzlich schon — aber Verträge haben Mindestlaufzeiten. Wenn dein neuer Vertrag 12 Monate läuft, kannst du erst danach wieder wechseln (es sei denn, eine Preiserhöhung gibt dir ein Sonderkündigungsrecht). Ständiges Wechseln ist übrigens oft weniger sinnvoll als gedacht — viele Angebote sind speziell für Neukunden attraktiv, und nach der Mindestlaufzeit steigen die Preise manchmal erheblich.

Was passiert, wenn ich umziehe und den Strom nicht ummelde?

An der alten Adresse übernimmt der Grundversorger automatisch die Versorgung (falls kein neuer Mieter einzieht). An der neuen Adresse bist du zunächst in der Grundversorgung, bis du einen Sondervertrag abschließt. Du solltest deinen alten Anbieter trotzdem informieren und den Vertrag korrekt kündigen — sonst wirst du für einen Anschluss abgerechnet, den du gar nicht mehr nutzt.

Muss ich beim Wechsel den Router zurückgeben oder irgendetwas am Zähler ändern?

Nein. Der Stromzähler gehört dem Netzbetreiber, nicht dem Stromanbieter. Es werden keine technischen Änderungen vorgenommen. Wenn du einen Smart Meter hast, kann der Netzbetreiber remote umschalten, ohne dass du etwas tun musst.

Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromanbieter?

Der Netzbetreiber betreibt die Leitungen und die Infrastruktur in deiner Region. Er ist für die physische Stromversorgung zuständig und kann nicht gewählt werden. Der Stromanbieter (Lieferant) kauft Strom auf dem Markt und verkauft ihn an dich — den kannst du frei wählen. Auf deiner Rechnung siehst du beide: den Lieferpreis vom Stromanbieter und die Netzentgelte vom Netzbetreiber.

Muss ich für die Kündigung einen Grund angeben?

Nein. Bei einer ordentlichen Kündigung musst du keinen Grund nennen. Bei einer Sonderkündigung wegen Preiserhöhung solltest du den Grund und das Datum der Preiserhöhungsmitteilung im Schreiben erwähnen.

Was, wenn mein Stromvertrag automatisch verlängert wird und ich nichts getan habe?

Für Verträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, ist die automatische Verlängerung auf maximal einen Monat begrenzt (nach der Mindestlaufzeit). Bei älteren Verträgen können noch jährliche Verlängerungsklauseln gelten. Kündige dann sofort für den nächstmöglichen Termin — und diesmal mit Kalender-Erinnerung ein Vierteljahr vor dem nächsten Ablaufdatum.

Kann ich meinen Stromvertrag kündigen, auch wenn ich Schulden beim alten Anbieter habe?

Ja. Offene Forderungen des alten Anbieters berechtigen ihn nicht, eine fristgerechte Kündigung abzulehnen. Die Schulden bleiben bestehen und werden separat eingetrieben — der Wechselvorgang selbst kann dabei nicht blockiert werden. Der neue Anbieter kann jedoch unter bestimmten Umständen eine Bonitätsprüfung durchführen und einen Vertragsabschluss ablehnen, wenn die Bonität zu schlecht ist. In diesem Fall hilft es, zunächst die offenen Forderungen zu klären und dann einen neuen Vertrag abzuschließen.

Wann lohnt sich der Wechsel in die Grundversorgung zurück?

Meistens lohnt sich die Grundversorgung nicht — sie ist in der Regel der teuerste Tarif. Es gibt aber Situationen, in denen ein kurzfristiger Aufenthalt in der Grundversorgung sinnvoll ist: zum Beispiel direkt nach einem Umzug, wenn du noch keinen Sondervertrag abschließen konntest, oder nach der Insolvenz deines alten Anbieters. Die Grundversorgung dient dann als Brücke, bis du einen besseren Tarif gefunden hast. Schließe so schnell wie möglich einen Sondervertrag ab und kündige die Grundversorgung mit der kurzen Zweiwochenfrist.

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