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BAföG in der Ausbildung 2026: Wann eine schulische Ausbildung zählt

BAföG-Optimierer-Team·15. Oktober 2026·7 Min·Rechtsstand 2026
Auszubildende prüft Unterlagen zum BAföG für ihre schulische Ausbildung

Gibt es BAföG während einer Ausbildung?

Ja, für bestimmte schulische Ausbildungen kann es BAföG geben. Entscheidend ist nicht allein die Bezeichnung deines Bildungsgangs, sondern wie die Ausbildungsstätte und die Ausbildung nach § 2 BAföG eingeordnet werden. Deshalb solltest du die genaue Schulform, den Bildungsgang und deine Wohnsituation beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung angeben.

Bei „BAföG Ausbildung“ geht es häufig um Schüler-BAföG. Einen ausführlicheren Überblick bietet der Ratgeber zum Schüler-BAföG. Der vorliegende Beitrag hilft dir zunächst bei der Frage, ob dein Ausbildungsweg grundsätzlich in den Bereich des BAföG fallen kann und welche Bedarfssätze für Schüler relevant sind.

Welche Ausbildungen nennt § 2 BAföG?

§ 2 Abs. 1 BAföG nennt unter anderem weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen, Fach- und Fachoberschulklassen, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs, höhere Fachschulen und Akademien. Die Vorschrift unterscheidet dabei nach Schulart und teils danach, ob der Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Auch Hochschulen stehen in dieser Liste, sind aber für eine schulische Ausbildung nicht der zentrale Fall.

Für weiterführende allgemeinbildende Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 sowie für Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch keine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, gibt es BAföG nach § 2 Abs. 1a BAföG nur, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst und zusätzlich eine gesetzliche Voraussetzung erfüllst, etwa weil von der Wohnung deiner Eltern aus keine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte erreichbar ist. Das gilt nicht für Berufsfachschul- und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BAföG).

Diese Namen allein beantworten noch nicht, ob dein konkreter Bildungsgang förderfähig ist. Lass dir von der Schule die offizielle Bezeichnung und gegebenenfalls die für den BAföG-Antrag benötigte Bescheinigung geben. Das zuständige Amt ordnet anschließend deine Ausbildungsstätte ein. So vermeidest du, aus einer ähnlichen Kursbezeichnung voreilige Schlüsse zu ziehen.

Kann eine Berufsfachschule mit BAföG gefördert werden?

Ja, Berufsfachschulen gehören zu den in § 2 Abs. 1 BAföG genannten Ausbildungsstätten. Welche Nummer der Vorschrift auf deinen Bildungsgang passt und welche weiteren Voraussetzungen gelten, hängt von dessen genauer Ausgestaltung ab. Frage deshalb Schule und Amt mit der vollständigen Bildungsgangbezeichnung an, statt dich nur auf das Wort „Berufsfachschule“ zu verlassen.

Kann eine Fachschule mit BAföG gefördert werden?

Ja, auch Fachschulklassen werden in § 2 Abs. 1 BAföG genannt. Dabei unterscheidet das Gesetz unter anderem danach, ob der Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt. Für eine verlässliche Zuordnung solltest du dem Amt mitteilen, welche Zugangsvoraussetzungen deine Fachschule verlangt.

Eine berufliche Aufstiegsfortbildung kann stattdessen unter das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz fallen. Die Abgrenzung erklärt der Ratgeber zum Aufstiegs-BAföG. Es handelt sich um ein anderes Förderinstrument; leite die Zuständigkeit daher nicht allein aus dem umgangssprachlichen Namen „Meister-BAföG“ ab.

Wo gibt es bei einer Ausbildung in der Regel kein BAföG?

Eine Ausbildung im Betrieb mit Ausbildungsvertrag und Ausbildungsvergütung ist nicht schon deshalb eine nach § 2 Abs. 1 BAföG erfasste schulische Ausbildung. Für betriebliche oder außerbetriebliche Ausbildungen kommen andere Leistungen in Betracht. Welche Stelle zuständig ist, solltest du anhand deines konkreten Vertrags und Bildungsgangs bei der zuständigen Behörde klären.

Wichtig ist die tatsächliche Organisation: Wer unterrichtet dich, welcher Abschluss wird vorbereitet, welche Rolle hat der Betrieb und wie lautet die amtliche Schulart? Mischformen lassen sich mit einem allgemeinen Artikel nicht zuverlässig einordnen. Reiche die Unterlagen ein, die Schule oder Amt anfordern, und bitte bei unklarer Zuständigkeit um eine schriftliche Auskunft.

Wie hoch ist der Bedarf bei einer schulischen Ausbildung?

Für Schüler richten sich die Grundbedarfe nach § 12 Abs. 1 und 2 BAföG. Je nach dort eingeordneter Schulart und Wohnsituation beträgt der monatliche Bedarf 276 Euro oder 498 Euro, wenn du bei deinen Eltern wohnst, sowie 666 Euro oder 775 Euro, wenn du nicht bei deinen Eltern wohnst. Welcher der beiden Typen gilt, folgt aus der gesetzlichen Einordnung deiner Ausbildungsstätte; die höheren oder niedrigeren Werte dürfen deshalb nicht frei ausgewählt werden.

Für Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, sowie für Abendgymnasien und Kollegs gilt nicht § 12, sondern § 13 BAföG.

Der Bedarf ist nicht automatisch dein Auszahlungsbetrag. Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls Einkommen deiner Eltern können die Berechnung verändern. Wie Elterneinkommen berücksichtigt wird, erläutert BAföG für Eltern. Für eine erste Orientierung kannst du deine Angaben im Rechner erfassen, ohne daraus eine Entscheidung des Amts abzuleiten.

Wie klärst du deine Fördermöglichkeit vor Ausbildungsbeginn?

  1. Schulart erfragen: Bitte die Schule um die offizielle Bezeichnung der Ausbildungsstätte und des Bildungsgangs.
  2. Zugang festhalten: Notiere, ob für den Besuch ein Berufsabschluss oder andere Vorbildung verlangt wird.
  3. Wohnsituation angeben: Teile mit, ob du bei deinen Eltern wohnst oder einen eigenen Haushalt führst.
  4. Amt kontaktieren: Sende die vollständigen Angaben an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung und frage nach den erforderlichen Nachweisen.
  5. Antrag einreichen: Nutze anschließend die Informationen im Ratgeber BAföG beantragen für den praktischen Ablauf.

Bewahre Schulbescheinigungen und Rückmeldungen des Amts gemeinsam auf. Ändert sich dein Bildungsgang oder deine Wohnsituation, teile das zeitnah mit. Eine korrekte Bezeichnung ist hilfreicher als eine eigene Einordnung, denn das Amt braucht die tatsächlichen Daten deiner Ausbildung.

Was unterscheidet Schüler-BAföG vom Studierenden-BAföG?

Der wesentliche Unterschied für die Berechnung liegt in den Bedarfsvorschriften: Die oben genannten Schülerbedarfe stehen in § 12 BAföG. § 13 BAföG regelt eigene Bedarfe für Hochschulen, Akademien und Höhere Fachschulen, aber auch für Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, sowie für Abendgymnasien und Kollegs (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 BAföG). Welche Vorschrift für dich gilt, hängt deshalb von der Einordnung deiner Ausbildungsstätte ab.

Auch innerhalb des Schüler-BAföG gibt es nicht nur einen einheitlichen Betrag. Schulart und Wohnen bestimmen, welcher Ausgangswert verwendet wird. Erst danach folgt die individuelle Berechnung anhand deiner Angaben. Wenn du deine Ausbildungsstätte nicht sicher zuordnen kannst, wähle nicht einfach die günstigste Kategorie, sondern frage das Amt.

FAQ

FAQ zu BAföG und Ausbildung

Bekomme ich an jeder Berufsfachschule BAföG?

Das lässt sich nicht allein am Namen erkennen. Berufsfachschulen nennt § 2 Abs. 1 BAföG, doch das Amt muss deinen konkreten Bildungsgang und die weiteren Angaben einordnen.

Ist Fachschul-BAföG dasselbe wie Aufstiegs-BAföG?

Nein. BAföG und Aufstiegs-BAföG beruhen auf unterschiedlichen Gesetzen. Welche Förderung zu deiner Maßnahme passt, klärst du mit der zuständigen Stelle anhand der offiziellen Maßnahmedaten.

Spielt es eine Rolle, ob ich bei meinen Eltern wohne?

Ja. § 12 Abs. 1 und 2 BAföG unterscheidet beim Bedarf danach, ob du bei deinen Eltern wohnst. Zusätzlich kommt es auf die gesetzliche Kategorie deiner Schule an. Bei manchen Schularten entscheidet das Wohnen bei den Eltern sogar darüber, ob überhaupt BAföG gezahlt wird (§ 2 Abs. 1a BAföG).

Ist der Bedarfssatz zugleich mein Auszahlungsbetrag?

Nein. Der Bedarf ist der Ausgangspunkt. Die persönliche Berechnung kann sich durch die nach deinen Angaben zu berücksichtigenden finanziellen Verhältnisse verändern.

Wo stelle ich den Antrag für meine schulische Ausbildung?

Den Antrag stellst du beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Welches Amt zuständig ist und welche Nachweise es benötigt, kannst du mit Schulort und genauer Ausbildungsstätte erfragen.

BAföG für ausländische Auszubildende

Altersgrenze beim BAföG

Wie gehst du jetzt weiter vor?

Besorge die genaue Bezeichnung deiner Schule und deines Bildungsgangs, kläre die Einordnung mit dem Amt und stelle den Antrag mit den verlangten Nachweisen. Danach kannst du deine finanziellen Angaben im Gratis-Check erfassen. Der BAföG-Optimierer berechnet ausschließlich nach deinen eingegebenen Angaben; ob deine Ausbildung förderfähig ist, entscheidet das zuständige Amt.

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