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Wo bekomme ich eine Patientenverfügung? Alle seriösen Quellen im Überblick 2026

Patientenverfügung-Generator Redaktion·16. Juli 2026·8 Min·Rechtsstand 2026
Verschiedene Formular-Ausdrucke und ein Laptop mit geöffnetem PDF auf einem Küchentisch

Wo bekommst du eine Patientenverfügung? Die direkteste Antwort: kostenlos beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) — als Textbaustein-PDF, Word-Datei und ausführliche Broschüre, die bereits die BGH-Rechtsprechung einarbeitet. Daneben bieten einige Krankenkassen wie die TK ein eigenes Formular, die Verbraucherzentrale ein geführtes Online-Tool und Notare eine beurkundete Variante. Der entscheidende Unterschied zwischen den Quellen liegt nicht im Preis, sondern in Vollständigkeit, Begleitung und rechtlicher Konkretheit.

Die schnelle Antwort: 3 Wege je nach Situation

Je nach Lebensumstand ist eine andere Quelle sinnvoll. Hier die wichtigste Weichenstellung:

Weg 1: Schnell und kostenlos

Wer sofort loslegen möchte, erhält beim BMJ und der Verbraucherzentrale den einfachsten Einstieg ohne Kosten. Die BMJ-Textbausteine sind offiziell, barrierefrei und als PDF sowie Word-Datei herunterladbar. Das Online-Tool der Verbraucherzentrale führt durch dieselben Bausteine, wenn du eine geführte Schritt-für-Schritt-Eingabe bevorzugst. Beide Quellen sind inhaltlich gleichwertig.

Weg 2: Mit Begleitung

Wer keine juristischen Vorkenntnisse hat oder unsicher ist, welche Behandlungssituationen er benennen soll, profitiert von begleiteter Beratung zur Patientenverfügung. Hausärzte beraten auf Privatrechnung nach GOÄ und können medizinische Szenarien erläutern. Kirchliche Träger wie Caritas oder Malteser bieten häufig pastorale Begleitung. Die Verbraucherzentrale veranstaltet Online-Informationsveranstaltungen. Diese Begleitung kostet zwar etwas, macht dein Dokument aber deutlich belastbarer.

Weg 3: Individuell — mit oder ohne Notar

Eine notarielle Beurkundung ist für eine Patientenverfügung gesetzlich nicht vorgeschrieben: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung bedürfen nach § 1827 BGB lediglich Schriftform und eigenhändiger Unterschrift. Für besonders komplexe Lebensumstände — mehrere Bevollmächtigte, Auslandsbezug, umfangreicher Nachlass — kann eine notarielle Absicherung dennoch Sinn ergeben. Für alle anderen reicht das selbst ausgefüllte und unterschriebene Dokument vollständig aus.

Alle seriösen Bezugsquellen im Katalog

Bundesministerium der Justiz (BMJ) — die Empfehlung für alle

Das BMJ ist die einzige Quelle, die von nahezu allen anderen Anbietern — Krankenkassen, Ärzten, Bundesärztekammer — als Referenz genannt wird. Das kostenlose Angebot umfasst drei Dokumente:

  • Broschüre (PDF, ca. 2 MB, barrierefrei): Erläutert Hintergründe, rechtliche Grundlagen und Ausfüllhinweise; enthält Verweise auf die maßgeblichen BGH-Beschlüsse vom 06.07.2016, 08.02.2017 und 14.11.2018.
  • Textbausteine PDF (153 KB, barrierefrei): Das ausfüllbare Kern-Formular mit konkreten Situationsbeschreibungen und Behandlungswünschen.
  • Textbausteine Word (31 KB): Dieselben Bausteine zur freien Bearbeitung am PC.

Alle drei Dokumente sind kostenlos auf bmj.de abrufbar. Für wen geeignet: Alle, die eine rechtlich belastbare Grundlage suchen — unabhängig von Krankenkasse, Bundesland oder persönlicher Weltanschauung.

Landesjustizministerien der Bundesländer

Mehrere Bundesländer veröffentlichen ergänzende Broschüren zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht, teils auch als kostenlose Druckversion bestellbar. Inhaltlich orientieren sie sich meist an den BMJ-Textbausteinen — das materielle Recht (§ 1827 BGB) gilt bundeseinheitlich, länderspezifische Formblätter bieten daher keinen inhaltlichen Mehrwert. Praktisch nützlich: Die Landesministerien nennen häufig regionale Beratungsstellen und Ansprechpartner. Für wen geeignet: Wer lokale Beratungsangebote sucht oder ein offizielles Landesformular bevorzugt.

Krankenkassen — ein Blick auf die tatsächlichen Angebote

Ein genauer Blick auf die Krankenkassen im Vergleich zeigt: Das Angebot variiert erheblich, und nicht jede Kasse stellt tatsächlich ein ausfüllbares Formular bereit.

  • Techniker Krankenkasse (TK): Die TK ist eine der wenigen Kassen mit einem eigenen PDF-Formular (3 Seiten) zum kostenlosen Download auf tk.de. Für die Online-Erstellung verweist sie ergänzend auf das Tool der Verbraucherzentrale. Ihr Informationsangebot gehört zu den umfangreichsten unter den gesetzlichen Kassen.
  • AOK: Auf der zentralen AOK-Website (aok.de) gibt es kein eigenes ausfüllbares Formular für eine Patientenverfügung. Verfügbar ist lediglich ein zweiseitiges Informationsblatt mit Stand 26.07.2018, das kein ausfüllbarer Vordruck ist. Für den eigentlichen Vordruck verweist die AOK auf die Verbraucherzentrale und das BMJ. Manche regionalen AOK-Verbände bieten ergänzende Services an — die AOK empfiehlt hierfür eine PLZ-Abfrage auf ihrer Website.
  • Barmer: Auch die Barmer bietet kein eigenes ausfüllbares PV-Formular an. Ihre Informationsseite verweist explizit auf die BMJ-Broschüre als primäre Quelle. Eine ältere Barmer-eigene Broschüre existiert (zuletzt laut Metadaten überarbeitet Juni 2023), liegt jedoch als eingescanntes Bild-PDF ohne maschinenlesbaren Text vor und ist für die eigenständige Verwendung wenig geeignet.

Für wen geeignet: TK-Versicherte, die einen ersten Einstieg über ihre Kasse suchen. Für alle anderen empfiehlt sich der direkte Weg über das BMJ oder die Verbraucherzentrale.

Verbraucherzentrale

Das kostenlose Online-Tool der Verbraucherzentrale unter verbraucherzentrale.de/patientenverfuegung-online führt Schritt für Schritt durch die Erstellung. Es basiert auf den BMJ-Textbausteinen und bringt den Vorteil einer geführten Eingabe ohne Blankoformular-Charakter. Wer ein gedrucktes Arbeitsmaterial bevorzugt, kann den Ratgeber „Patientenverfügung: Checklisten, Musterformulare, Textbausteine" im Verbraucherzentrale-Shop bestellen. Ergänzend bietet die Verbraucherzentrale Online-Informationsveranstaltungen an. Für wen geeignet: Alle, die eine geführte Eingabe bevorzugen; auch für Menschen, die lieber ein gedrucktes Handbuch neben dem Formular haben möchten.

Kirchliche Träger und Wohlfahrtsverbände

Kirchliche und soziale Organisationen wie Malteser, Caritas oder Diakonie können eigene Formulare und Begleitangebote anbieten, die religiöse und ethische Wertvorstellungen einbeziehen — Umfang und Kosten variieren je Träger und Region erheblich; verlässlich klärt das nur eine direkte Anfrage vor Ort. Für wen geeignet: Menschen, denen die Einbettung in ein religiöses oder humanistisches Wertesystem wichtig ist.

Hausarzt

Dein Hausarzt kann die Patientenverfügung mit dir besprechen, medizinisch relevante Situationen erläutern, dein Dokument mit individuellen Hinweisen ergänzen und es gegenzeichnen — was seine Aussagekraft erheblich stärkt. Da es sich um eine Privatleistung handelt (keine GKV-Leistung), wird nach GOÄ abgerechnet: Für die Beratung werden analog GOÄ Nr. 34 und Nr. 80 je 300 Punkte berechnet, was €40,22 (2,3-facher Satz) bis €61,20 (3,5-facher Satz) je Ziffer entspricht. Bei maximaler Steigerung entstehen Gesamtkosten von ca. €122,40 zuzüglich Schreibgebühren (€3,50 je DIN-A4-Seite nach GOÄ Nr. 95). Vor der Beratung wird eine Patientenvereinbarung als Selbstzahlerleistung unterzeichnet.

Sonderfall Pflegeeinrichtung: § 132g SGB V sieht für Bewohner vollstationärer Pflegeeinrichtungen eine kassenfinanzierte gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase vor. Diese Beratung — inklusive Erstellung einer Patientenverfügung — wird von den Krankenkassen getragen, sofern eine Vergütungsvereinbarung mit den Landesverbänden besteht. Für zu Hause lebende Personen gilt dieses Angebot ausdrücklich nicht. Für wen geeignet: Alle, die ihre PV medizinisch korrekt ausformulieren wollen und dabei Unterstützung durch den behandelnden Arzt schätzen.

Notar

Eine Patientenverfügung muss nach § 1827 BGB nur schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben sein — eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Bei der Unterschriftsbeglaubigung prüft der Notar ausschließlich die Echtheit deiner Unterschrift, nicht den Inhalt des Dokuments. Kosten im Überblick:

  • Unterschriftsbeglaubigung: mindestens €20, höchstens €70
  • Beurkundung Patientenverfügung allein: ab ca. €60 zzgl. 19 % MwSt. (Geschäftswert €5.000, 1,0-Gebühr nach KV 21200 GNotKG)
  • Kombiniertes Dokument (Vorsorgevollmacht + Patientenverfügung): typischerweise €150 bis €300

Für wen geeignet: Komplexe Situationen mit mehreren Bevollmächtigten, Auslandsbezug oder wenn höchste Beweiskraft für die Unterschrift gewünscht ist. Für Standardfälle unnötig.

Online-Generatoren

Digitale Dienste führen durch die individuelle Erstellung einer Patientenverfügung, die konkret auf deine Lebenssituation zugeschnitten ist. Im Gegensatz zu Blanko-Vorlagen werden dabei Erkrankungen, Behandlungssituationen und persönliche Wertvorstellungen gezielt abgefragt — was die BGH-Konformität verbessern kann. Mit dem Vorsorgevollmacht-Generator kannst du Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung in einem Durchgang gemeinsam erstellen. Für wen geeignet: Alle, die eine individuell zugeschnittene Patientenverfügung bevorzugen und dabei geführt werden möchten, ohne einen Termin vereinbaren zu müssen.

Vergleichstabelle: Quelle, Kosten, Konkretheit (Stand: Juli 2026)

Quelle Kosten Format Inhaltliche Qualität
BMJ Textbausteine Kostenlos PDF + Word Hoch — BGH-Urteile eingearbeitet
VZ Online-Tool Kostenlos Online / PDF Hoch — basiert auf BMJ
TK Kostenlos PDF (3 Seiten) Mittel
AOK Kostenlos Infoblatt (kein ausfüllbarer Vordruck) Nur Information
Barmer Kostenlos Informationsseite Nur Information
VZ Ratgeber (Druckwerk) Kostenpflichtig Buch / Print Hoch
Stiftung Warentest Vorsorge-Set €16,90 Kombidokument (PV + VV + Testament) Hoch
Hausarzt (Beratung + Gegenzeichnung) ab ca. €80 privat (GOÄ) Individuelle Begleitung Sehr hoch
Notar (Unterschriftsbeglaubigung) €20 – €70 Formkontrolle Unterschrift Inhalt ungeprüft
Notar (Beurkundung PV) ab ca. €72 (€60 + MwSt.) Beurkundung Formal sehr hoch

Worauf du bei JEDER Quelle achten musst

§ 1827 BGB: Schriftform und eigenhändige Unterschrift sind Pflicht

Unabhängig von der Bezugsquelle gilt: Jede Patientenverfügung muss schriftlich niedergelegt und eigenhändig unterschrieben sein (§ 1827 BGB, in Kraft seit 01.01.2023). Eine digitale Signatur oder eine mündliche Erklärung genügen nicht. Bei mehrseitigen Dokumenten empfiehlt sich die Unterschrift auf jeder Seite sowie die Angabe des Datums. Widerrufen kannst du deine Patientenverfügung jederzeit — und zwar formlos, auch mündlich oder durch eindeutige nonverbale Zeichen (§ 1827 Abs. 1 S. 3 BGB). Eine neue, aktuellere PV hebt eine ältere automatisch auf.

BGH-Konkretheit: allgemeine Formulierungen reichen nicht

Der BGH hat in den Beschlüssen XII ZB 61/16 vom 06.07.2016 und XII ZB 604/15 vom 08.02.2017 festgestellt, dass allgemeine Formulierungen wie „keine lebensverlängernden Maßnahmen" allein keine unmittelbare Bindungswirkung erzeugen. Deine Patientenverfügung sollte konkrete medizinische Situationen beschreiben (z. B. irreversibles Koma ohne Aussicht auf Bewusstseinswiederkehr) und für diese Situationen konkrete Behandlungsentscheidungen treffen (z. B. keine künstliche Beatmung, keine PEG-Sonde). Einfache Ankreuzformulare ohne erläuternden Kontext riskieren im Ernstfall einen Auslegungsstreit vor dem Betreuungsgericht — genau das, was eine gute Patientenverfügung verhindern soll.

Aktualisierung und ZVR-Registrierung

Patientenverfügungen sollten alle zwei bis drei Jahre überprüft, mit aktuellem Datum versehen und erneut unterschrieben werden. Das stärkt die Aussagekraft und zeigt, dass du deinen Willen nach wie vor bestätigst. Für bessere Auffindbarkeit im Notfall kannst du dein Dokument im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Seit dem 01.01.2023 können behandelnde Ärzte das ZVR rund um die Uhr abfragen — vorausgesetzt, sie verfügen über einen elektronischen Heilberufsausweis. Die Registrierung kostet €20,50 online mit Lastschrift (Stand: Juli 2026) und ist einmalig; bei isolierter Patientenverfügung ohne eingetragene Vertrauensperson reduziert sich die Gebühr um €3,50 (→ €17,00 online mit Lastschrift). Änderungen, Widerruf und Löschung sind kostenlos.

Häufige Fragen: Wo bekomme ich eine Patientenverfügung?

Wo bekomme ich eine Patientenverfügung der AOK?

Bei der AOK bekommst du zentral kein eigenes ausfüllbares Formular für eine Patientenverfügung. Auf aok.de ist lediglich ein zweiseitiges Informationsblatt abrufbar (Stand: 26.07.2018), das kein ausfüllbarer Vordruck ist. Für den eigentlichen Vordruck verweist die AOK auf die Verbraucherzentrale und das BMJ. Manche regionalen AOK-Verbände bieten ergänzende Beratungsservices an — dafür empfiehlt die AOK eine PLZ-Abfrage auf ihrer Website. Wer über die AOK eine Patientenverfügung erstellen möchte, nutzt am besten direkt die BMJ-Textbausteine, auf die die AOK ohnehin verweist.

Welches Formular ist gesetzlich korrekt?

Es gibt kein gesetzlich vorgeschriebenes Einheitsformular. § 1827 BGB verlangt nur Schriftform und eigenhändige Unterschrift. Entscheidend ist der Inhalt: konkrete Behandlungssituationen und -wünsche nach Maßgabe der BGH-Rechtsprechung. Die BMJ-Textbausteine und das VZ-Online-Tool gelten als sorgfältig aufgebaute Grundlagen, die diese Anforderungen erfüllen. Kasseneigene Ankreuzformulare ohne situativen Kontext können im Einzelfall zu wenig konkret sein.

Kann ich eine Patientenverfügung kostenlos online erstellen?

Ja. Die Verbraucherzentrale bietet unter verbraucherzentrale.de/patientenverfuegung-online ein kostenloses Online-Tool, das auf den BMJ-Textbausteinen basiert. Auch die BMJ-Textbausteine selbst sind als Word-Datei kostenlos downloadbar und am PC ausfüllbar. Beide Optionen sind rechtlich gleichwertig mit kostenpflichtigen Angeboten — solange du das fertige Dokument ausdruckst, datierst und eigenhändig unterschreibst.

Brauche ich für meine Patientenverfügung einen Notar?

Nein. Eine Patientenverfügung erfordert nach § 1827 BGB nur Schriftform und eigenhändige Unterschrift — kein Notar, keine Beglaubigung. Eine notarielle Unterschriftsbeglaubigung stärkt zwar die Beweiskraft der Unterschrift (Kosten: €20–€70), prüft aber den Inhalt des Dokuments nicht. Eine vollständige Beurkundung durch den Notar kostet ab ca. €72 (€60 + MwSt.) für die PV allein und ist nur in Sonderfällen sinnvoll. Für die Vorsorgevollmacht kann die Beglaubigung hingegen empfehlenswert sein, wenn Banken oder Behörden sie verlangen.

Was kostet die Hinterlegung im Zentralen Vorsorgeregister?

Die Online-Registrierung beim Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer kostet €20,50 mit Lastschrift oder €23,00 mit Überweisung (Stand: Juli 2026). Bei isolierter Patientenverfügung ohne eingetragene Vertrauensperson reduziert sich die Gebühr um €3,50 (→ €17,00 online mit Lastschrift). Jede weitere Vertrauensperson kostet zusätzlich €3,50. Es fallen keine Jahresgebühren an; Änderungen, Widerruf und Löschung sind kostenlos. Behandelnde Ärzte können das ZVR seit dem 01.01.2023 mit elektronischem Heilberufsausweis rund um die Uhr abfragen — was die Auffindbarkeit deiner Verfügung im Notfall deutlich verbessert.

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