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Notarkosten Vorsorgevollmacht: Beglaubigung & Beurkundung

Vorsorgevollmacht-Generator-Team·12. April 2026·16 Min·Rechtsstand 2026·Aktualisiert: Oktober 2026
Notar-Stempel auf einem Dokument — Vorsorgevollmacht Beglaubigung

Brauche ich für eine Vorsorgevollmacht zwingend einen Notar?

Die kurze Antwort: Nein. Eine Vorsorgevollmacht ist rechtswirksam, wenn sie schriftlich verfasst und eigenhändig unterschrieben ist. Ein Notar ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dennoch gibt es gute Gründe, in bestimmten Situationen einen Notar einzuschalten — und diese Gründe solltest du kennen.

In diesem Artikel klären wir den Unterschied zwischen der einfachen schriftlichen Vollmacht, der notariellen Beglaubigung der Unterschrift und der vollständigen notariellen Beurkundung. Wir zeigen dir, was jede Option kostet, wann sie sinnvoll ist und welche Alternative die Betreuungsbehörde bietet. Am Ende kannst du eine fundierte Entscheidung treffen — ohne mehr Geld auszugeben als nötig.

Drei Stufen der Vorsorgevollmacht — von einfach bis notariell

Es gibt drei Möglichkeiten, wie eine Vorsorgevollmacht rechtlich abgesichert werden kann:

  1. Einfache schriftliche Vollmacht: Du schreibst die Vollmacht auf Papier, unterschreibst sie eigenhändig und gibst sie der bevollmächtigten Person. Rechtlich wirksam — kostet nichts außer Zeit. Für Gesundheitsentscheidungen und persönliche Angelegenheiten oft vollständig ausreichend.
  2. Notarielle Beglaubigung der Unterschrift: Der Notar (oder die Betreuungsbehörde) bestätigt nur, dass die Unterschrift von dir stammt (Identität). Weder Inhalt noch Geschäftsfähigkeit werden damit geprüft. Kosten: 10 Euro bei der Betreuungsbehörde, 20–70 Euro netto beim Notar (Nr. 25100 KV GNotKG, je nach Vermögenswert).
  3. Notarielle Beurkundung: Der Notar gestaltet und prüft die gesamte Vollmacht inhaltlich, berät dich ausführlich und beurkundet das Dokument vollständig. Deutlich teurer, dafür mit notarieller Prüfung und Beratung. Kosten: ab ca. 120 Euro aufwärts — bei Immobilienbesitz kann es schnell über 1.000 Euro gehen.

Dazu kommt noch die vierte Option, die viele nicht kennen: die Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde. Diese kostet pauschal 10 Euro und ist für viele Situationen völlig ausreichend.

Kostenvergleich auf einen Blick

Option Kosten Rechtssicherheit Geeignet für
Einfache schriftliche Vollmacht 0 € Grundlegende Wirksamkeit Gesundheit, persönliche Angelegenheiten
Beglaubigung Betreuungsbehörde 10 € Unterschrift bestätigt Bankgeschäfte, Standardsituationen
Notarielle Unterschriftsbeglaubigung 30–100 € Unterschrift + Notarsiegel Banken mit erhöhten Anforderungen
Notarielle Beurkundung ab 120 € bis 1.500+ € Vollständige Inhaltsprüfung Immobilien, komplexe Verhältnisse

Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde — die günstige Alternative

Die Betreuungsbehörde (bei Kreis oder kreisfreier Stadt, kein Gericht) kann die Echtheit deiner Unterschrift auf der Vorsorgevollmacht beglaubigen — ähnlich wie ein Notar. Der Unterschied: Die Gebühr beträgt nach § 7 Abs. 4 BtOG nur 10 Euro je Beglaubigung, unabhängig davon, wie groß dein Vermögen ist.

Diese Option ist in § 7 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) geregelt. Im Einzelfall kann die Behörde aus Billigkeitsgründen auf die Gebühr verzichten, und die Länder dürfen die Gebühr abweichend regeln (§ 7 Abs. 4 und 5 BtOG). Die Beglaubigung nach § 7 BtOG wirkt bei einer Vollmacht nur bis zum Tod des Vollmachtgebers (§ 7 Abs. 1 S. 2 BtOG). Ein Anruf bei deiner Betreuungsbehörde klärt, ob und wie der Service angeboten wird.

Was du bei der Betreuungsbehörde mitbringen musst:

  • Dein Personalausweis oder Reisepass (gültig)
  • Das fertige Vollmachtsdokument — noch nicht unterschrieben
  • Die Unterschrift muss vor Ort und persönlich geleistet werden
  • Eventuell einen kleinen Geldbetrag für die Gebühr (10 Euro, meist bar)

Was die Beglaubigung leistet und was nicht: Sie bestätigt die Echtheit deiner Unterschrift und dass du zum Zeitpunkt der Unterschrift zurechnungsfähig wirktest. Sie prüft den Inhalt der Vollmacht nicht — das ist Aufgabe eines Notars. Für Bankvollmachten ist eine Beglaubigung (ob durch Notar oder Gericht) oft ausreichend und wird von den meisten Instituten akzeptiert.

Wichtige Einschränkung: Die Vollmacht selbst braucht auch für Immobiliengeschäfte keine Beurkundung (§ 167 Abs. 2 BGB); beurkundet werden muss der Kaufvertrag (§ 311b BGB). Für das Grundbuch verlangt § 29 GBO eine öffentliche Beglaubigung der Vollmacht; zu Lebzeiten genügt dafür auch die Betreuungsbehörde, nach dem Tod des Vollmachtgebers nur der Notar (§ 7 Abs. 1 Satz 2 BtOG). Das ist die wichtigste Ausnahme, die du kennen musst.

Notarielle Unterschriftsbeglaubigung — was sie kostet

Wenn du die Unterschrift notariell beglaubigen lässt (nicht beurkunden), richtet sich der Preis nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühr hängt vom sogenannten Geschäftswert ab.

Bei der Vorsorgevollmacht wird für die Unterschriftsbeglaubigung häufig ein Standardgeschäftswert von 5.000 Euro angesetzt. Das ergibt eine Gebühr von:

  • Notarielle Unterschriftsbeglaubigung bei 5.000 € Geschäftswert: 20 Euro netto (Mindestgebühr Nr. 25100 GNotKG; zzgl. 19 % MwSt. = 23,80 Euro brutto)
  • Dazu Auslagen (Porto, Kopien, Schreibgebühren): ca. 10–20 Euro
  • Gesamtrechnung in der Praxis: 30–50 Euro

Mit höherem Geschäftswert steigt die Gebühr:

  • Bei 10.000 € Geschäftswert: ca. 32 Euro netto
  • Bei 25.000 € Geschäftswert: ca. 49 Euro netto
  • Bei 50.000 € Geschäftswert: ca. 66 Euro netto
  • Bei 100.000 € Geschäftswert: ca. 94 Euro netto

Gesamtrechnung inklusive MwSt. und Auslagen: oft zwischen 40 und 120 Euro. Ruf vorher beim Notar an und frage, mit welchem Geschäftswert er für deine Situation rechnet.

Notarielle Beurkundung — was sie kostet

Die vollständige notarielle Beurkundung einer Vorsorgevollmacht ist aufwendiger und teurer. Der Notar prüft den Inhalt, berät dich ausführlich, gestaltet das Dokument individuell mit und beurkundet es vollständig — er steht mit seinem Siegel für die rechtliche Korrektheit.

Die Kosten richten sich ebenfalls nach dem GNotKG und dem Geschäftswert. Bei der Vorsorgevollmacht wird als Geschäftswert oft das gesamte verwaltete Vermögen (Sparguthaben, Depots, Immobilien) herangezogen. Bei Vermögen ohne Immobilien: meist 10.000 bis 30.000 Euro als Bemessungsgrundlage.

Kostenstaffelung notarielle Beurkundung (Richtwerte brutto)

Geschäftswert Gebühr netto (ca.) Gesamt brutto (ca.)
10.000 € 120–150 € 160–200 €
25.000 € 185–230 € 230–290 €
50.000 € 250–350 € 320–440 €
100.000 € 450–600 € 550–750 €
250.000 € 750–1.000 € 900–1.200 €
500.000 € (z. B. mit Immobilie) 1.200–1.700 € 1.500–2.100 €

Wenn eine Immobilienvollmacht enthalten ist, wird der Immobilienwert zum Geschäftswert addiert — was die Kosten erheblich erhöhen kann. Bei einem Haus im Wert von 400.000 Euro kann eine notarielle Beurkundung schnell über 1.200 Euro kosten.

Tipp: Frage beim Notar-Erstgespräch ausdrücklich nach einer Kostenschätzung vor der Beauftragung. Notare sind verpflichtet, dich über voraussichtliche Kosten zu informieren.

Du willst die Zahlen für deinen eigenen Geschäftswert sehen? Der kostenlose Notarkosten-Rechner nimmt genau die Stufen aus diesem Artikel und zeigt Beglaubigung und Beurkundung nebeneinander — mit einer Tabelle über zwölf Geschäftswert-Stufen.

Wann ist ein Notar wirklich nötig?

Auch wenn kein gesetzlicher Zwang besteht, gibt es Situationen, in denen der Notar klar die bessere Wahl ist:

1. Immobiliengeschäfte in Deutschland

Wenn die bevollmächtigte Person in deinem Namen Immobilien verkaufen, kaufen, belasten oder im Grundbuch eintragen lassen soll, braucht die Vollmacht selbst keine Beurkundung (§ 167 Abs. 2 BGB); beurkundet wird der Kaufvertrag (§ 311b BGB). Fürs Grundbuch akzeptiert das Grundbuchamt aber keine einfache Vollmacht: Verlangt wird eine öffentliche Beglaubigung (§ 29 GBO) durch Notar oder — zu Lebzeiten — die Betreuungsbehörde; nach dem Tod des Vollmachtgebers muss sie notariell sein (§ 7 Abs. 1 Satz 2 BtOG).

2. Komplexe Vermögensverhältnisse

Wenn du Unternehmensbeteiligungen (GmbH-Anteile, Kommanditanteile), Auslandsvermögen oder komplizierte Erbschaftssituationen hast, lohnt sich die Beratung und Gestaltung durch einen Notar. Hier sind Fehler teuer — und ein Notar haftet für seine Beratung.

3. Absehbare Familienstreitigkeiten

Wenn du damit rechnest, dass Familienmitglieder deine Vollmacht anfechten oder die Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers in Frage stellen werden, bietet die notarielle Beurkundung den besten rechtlichen Schutz. Der Notar bestätigt dabei auch, dass du bei der Beurkundung geschäftsfähig warst — das ist ein wichtiges Beweisstück.

4. Vorsorge bei bereits eingeschränkter Geschäftsfähigkeit

Wenn du bereits unter einer Erkrankung leidest, die deine Geschäftsfähigkeit in Zukunft einschränken könnte (z. B. beginnende Demenz), ist die notarielle Beurkundung besonders wertvoll. Der Notar prüft und dokumentiert deine Geschäftsfähigkeit zum Zeitpunkt der Beurkundung — das schützt die Vollmacht vor späteren Anfechtungen.

5. Auslandsimmobilien und internationale Vollmachten

Wenn du Immobilien im Ausland besitzt oder die Vollmacht im Ausland verwendet werden soll, führt oft kein Weg am Notar vorbei. Viele andere Länder erkennen deutsche Vollmachten nur an, wenn sie notariell beurkundet und mit der Haager Apostille versehen sind — einer internationalen Beglaubigung, die bestätigt, dass das Dokument von einer befugten deutschen Behörde ausgestellt wurde. Die Apostille kostet zusätzlich ca. 20–30 Euro (ausgestellt von der zuständigen Landesbehörde, je nach Bundesland unterschiedlich).

Wann reicht die einfache schriftliche Vollmacht?

Für viele Menschen ist die einfache schriftliche Vorsorgevollmacht vollständig ausreichend — insbesondere wenn folgende Bedingungen zutreffen:

  • Kein Immobilienbesitz in Deutschland oder im Ausland
  • Die bevollmächtigte Person wird von allen Beteiligten (Ärzten, Pflegeheimen, Familie) akzeptiert
  • Keine komplexen Vermögensverhältnisse, keine Unternehmensbeteiligungen
  • Hauptzweck: Gesundheits- und Pflegeentscheidungen absichern
  • Keine absehbaren Familienstreitigkeiten

In der Praxis kann es vorkommen, dass Banken, Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen auf einer beglaubigten Vollmacht bestehen. Dann ist die kostengünstigste Lösung die Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde für pauschal 10 Euro — diese Lösung ist für die überwiegende Mehrheit der Fälle vollkommen ausreichend.

Schritt-für-Schritt: Ablauf bei der Betreuungsbehörde (10 Euro)

  1. Zuständige Betreuungsbehörde finden: Die Betreuungsbehörde ist bei deinem Landkreis oder deiner kreisfreien Stadt angesiedelt. Eine Suche nach „Betreuungsbehörde [Dein Ort]“ führt dich schnell ans Ziel.
  2. Termin vereinbaren: Viele Betreuungsbehörden nehmen Beglaubigungsanfragen ohne Termin an (sog. Sprechstunden). Ruf vorher an und frage, ob ein Termin nötig ist. Öffnungszeiten variieren stark — manche Stellen nur 2–3 Stunden pro Woche offen.
  3. Vollmacht vorbereiten: Erstelle deine Vollmacht mit dem Generator, drucke sie aus — aber unterschreibe sie noch nicht. Die Unterschrift muss vor Ort geleistet werden.
  4. Ausweis mitbringen: Personalausweis oder Reisepass, gültig. Ohne gültigen Ausweis kann die Unterschrift nicht beglaubigt werden.
  5. Vor Ort unterschreiben: Du unterschreibst die Vollmacht vor dem zuständigen Mitarbeiter der Betreuungsbehörde. Dieser stempelt das Dokument und bestätigt die Echtheit deiner Unterschrift.
  6. Gebühr bezahlen: 10 Euro pauschal, meist bar. Manchmal ist eine Quittung erhältlich.
  7. Fertig: Du hast eine beglaubigte Vorsorgevollmacht, die von Banken und den meisten anderen Institutionen akzeptiert wird.

Gesamtdauer: ca. 15–30 Minuten vor Ort. Vorbereitungszeit: ca. 30–60 Minuten für die Erstellung der Vollmacht.

Schritt-für-Schritt: Ablauf bei der notariellen Beglaubigung

  1. Notar suchen: Auf der Webseite der Bundesnotarkammer (notarverzeichnis.de) findest du alle zugelassenen Notare in Deutschland mit Adresse und Kontaktdaten.
  2. Termin vereinbaren: Ruf an und nenne den Zweck (Unterschriftsbeglaubigung für Vorsorgevollmacht). Viele Notare bieten dafür kurzfristige Termine an — oft schon am nächsten Werktag.
  3. Vollmacht vorbereiten: Bringe das fertige, aber noch nicht unterschriebene Vollmachtsdokument mit.
  4. Identifikation: Gültiger Personalausweis oder Reisepass ist Pflicht.
  5. Unterschrift und Beglaubigung: Du unterschreibst vor dem Notar. Dieser bestätigt mit seinem Siegel und seiner Unterschrift die Echtheit deiner Unterschrift.
  6. Gebühr bezahlen: Du erhältst eine Rechnung, die du meist vor Ort oder per Überweisung begleichst.

Dauer: ca. 15–30 Minuten. Der Notar prüft bei der reinen Beglaubigung den Inhalt nicht — das geht entsprechend schnell.

Schritt-für-Schritt: Ablauf bei der vollständigen notariellen Beurkundung

Die vollständige notarielle Beurkundung ist deutlich umfangreicher und erstreckt sich oft über mehrere Wochen:

  1. Erstgespräch: Der Notar erfragt deine Lebenssituation, Wünsche, Vermögensverhältnisse und erklärt die Möglichkeiten. Dauer: 30–60 Minuten. Oft kostenlos als Erstberatung.
  2. Entwurfsphase: Das Notariat erstellt einen individuell zugeschnittenen Entwurf der Vollmacht. Dauer: 1–3 Wochen.
  3. Prüfung des Entwurfs: Du liest den Entwurf durch, stellst Fragen und kannst Änderungen einfordern. Ggf. weiterer Beratungstermin.
  4. Beurkundungstermin: Der Notar liest die gesamte Urkunde laut vor (gesetzliche Pflicht nach § 13 BeurkG). Du bestätigst den Inhalt, unterschreibst und der Notar beurkundet. Dauer: 30–60 Minuten.
  5. Ausfertigung: Du erhältst eine beglaubigte Ausfertigung für dich und eine für die bevollmächtigte Person. Das Original (sog. Urschrift) bleibt beim Notar und wird mindestens 10 Jahre aufbewahrt.
  6. Rechnung: Die Gebührenrechnung kommt per Post, Begleichung per Überweisung.

Gesamtdauer: 2–6 Wochen vom Erstgespräch bis zur fertigen Urkunde.

Typische Fehler

Häufige Fehler beim Thema Notar und Kosten

01

Den Notar nicht vorher nach Kosten fragen

Viele Menschen sind überrascht von der Höhe der Notarrechnung, weil sie vorher keine Kostenschätzung eingeholt haben. Notare sind nach § 17 GNotKG verpflichtet, dich auf Nachfrage über die voraussichtlichen Kosten zu informieren. Frag also immer vorher: „Was ungefähr wird mich das kosten, wenn ich Vermögen X habe?"

02

Notarielle Beurkundung trotz einfacher Verhältnisse

Wer keine Immobilien hat und in einer harmonischen Familie lebt, gibt oft unnötig 300–500 Euro für eine notarielle Beurkundung aus, obwohl eine 10-Euro-Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde völlig ausreichend wäre. Die Beurkundung erhöht die Rechtssicherheit — aber in einfachen Verhältnissen ist dieses Plus an Sicherheit den Aufpreis selten wert.

03

Vor dem Notar unterschreiben

Wer die Vollmacht zu Hause unterschreibt und sie dann zum Notar oder zur Betreuungsbehörde bringt, bekommt keine Beglaubigung — die Unterschrift kann dann nicht mehr als echt bestätigt werden. Die Unterschrift muss vor der beglaubigenden Stelle geleistet werden.

04

Keine Kopien anfertigen lassen

Nach der notariellen Beglaubigung solltest du sofort mehrere beglaubigte Kopien anfertigen lassen. Notar-Ausfertigungen kosten extra (ca. 5–15 Euro pro Stück), aber du wirst sie brauchen: eine für die bevollmächtigte Person, eine für die Bank, eine als Reserve. Spare nicht an diesem Punkt.

05

Vollmacht nach Beurkundung nicht im ZVR registrieren

Die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer ist auch nach einer notariellen Beurkundung nicht automatisch. Du musst die Registrierung gesondert beauftragen — der Notar kann das für dich übernehmen (gegen Gebühr), oder du registrierst direkt auf vorsorgeregister.de. Die ZVR-Gebühr hängt vom Registrierungsweg und der Zahlungsweise ab; Notare können als institutionelle Nutzer eigene Konditionen haben. Ohne Registrierung findet das Betreuungsgericht deine Vollmacht im Ernstfall möglicherweise nicht.

06

Für eine einfache Bankvollmacht zum Notar statt zur Betreuungsbehörde

Für viele Bankvollmachten reicht eine Beglaubigung der Betreuungsbehörde (10 Euro) — sofern die Vollmacht eine Betreuung vermeiden soll (§ 7 Abs. 2 BtOG) und nur zu Lebzeiten (§ 7 Abs. 1 Satz 2 BtOG); soll sie nach dem Tod genutzt werden, braucht es den Notar. Viele Menschen zahlen unnötig 20–70 Euro netto beim Notar, weil sie nicht wissen, dass die Betreuungsbehörde dieselbe Funktion günstiger erfüllt. Frage vorher bei deiner Bank nach, welche Form der Beglaubigung sie akzeptiert.

Notarielle Vollmacht vs. Vollmachts-Generator — was ist klüger?

Ein guter Vollmachts-Generator erstellt ein vollständiges, individuell angepasstes Dokument, das alle wesentlichen Bereiche abdeckt. Du kannst dieses Dokument dann — je nach deinen Bedürfnissen — einfach schriftlich verwenden, bei der Betreuungsbehörde beglaubigen lassen oder zum Notar gehen und beurkunden lassen.

Der Vorteil gegenüber dem direkten Gang zum Notar: Du weißt vorher genau, was in der Vollmacht steht und worüber du entschieden hast. Das Gespräch beim Notar wird dadurch effizienter — du bezahlst nicht für Beratung, die du bereits erledigt hast. In Kombination ergibt das oft die beste Lösung: Generator für den Inhalt, Notar nur für die formale Absicherung.

Entscheidungsmatrix: Welche Option passt zu dir?

Situation Empfohlene Option Kosten ca.
Nur Gesundheits-/Pflegeentscheidungen, kein Immobilienbesitz, harmonische Familie Einfache schriftliche Vollmacht 0 €
Bankgeschäfte sollen abgedeckt sein Beglaubigung Betreuungsbehörde 10 €
Bank mit erhöhten Anforderungen, oder du willst das Notarsiegel Notarielle Unterschriftsbeglaubigung 40–100 €
Immobilienbesitz in Deutschland Notarielle Beurkundung (gesetzlich vorgeschrieben) ab 200 €
Immobilienbesitz im Ausland Notarielle Beurkundung + Apostille ab 250 €
Konflikte in der Familie absehbar, oder bereits eingeschränkte Geschäftsfähigkeit Notarielle Beurkundung ab 200 €
Unternehmensbeteiligungen, komplexe Erbschaftssituation Notarielle Beurkundung (dringend empfohlen) ab 300 €

Checkliste: Vorsorgevollmacht kosteneffizient absichern

  • Vollmacht mit Generator erstellen (kostenlos, vollständig)
  • Prüfen: Gibt es Immobilienbesitz in Deutschland? → Ja: Notar empfohlen — der Kaufvertrag wird beurkundet (§ 311b BGB), die Vollmacht braucht für das Grundbuch mindestens eine öffentliche Beglaubigung (§ 29 GBO)
  • Prüfen: Gibt es Immobilienbesitz im Ausland? → Ja: Notar + Apostille nötig
  • Prüfen: Sollen Bankgeschäfte abgedeckt sein? → Ja: Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde (10 Euro) ausreichend, aber nur zu Lebzeiten; danach Notar
  • Bei Bank vorab anfragen, welche Form der Beglaubigung akzeptiert wird
  • Vollmacht nicht vorher unterschreiben — erst vor der beglaubigenden Stelle
  • Gültigen Ausweis mitbringen
  • Nach Beglaubigung: mehrere beglaubigte Kopien anfertigen lassen
  • Im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) registrieren: vorsorgeregister.de; die Gebühr hängt vom Registrierungsweg und der Zahlungsweise ab
  • Bevollmächtigte Person über Aufbewahrungsort informieren

Fazit: Die richtige Wahl für deine Situation

Eine Vorsorgevollmacht braucht keinen Notar — aber ein Notar kann sinnvoll sein. Die Entscheidung hängt von deiner Lebenssituation ab, nicht davon, wie viel Sicherheitsgefühl du kaufen möchtest. Die wichtigsten Regeln:

  • Keine Immobilien, harmonische Familie, einfache Verhältnisse → einfache schriftliche Vollmacht + Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde (10 Euro)
  • Bankgeschäfte → Beglaubigung Betreuungsbehörde (nur zu Lebzeiten) oder Notar; vorher bei Bank nachfragen
  • Immobilien in Deutschland → Kaufvertrag wird notariell beurkundet (§ 311b BGB); die Vollmacht braucht fürs Grundbuch mindestens eine öffentliche Beglaubigung (§ 29 GBO), nach dem Tod notariell
  • Immobilien im Ausland → notarielle Beurkundung plus Apostille
  • Komplexe Verhältnisse oder Konfliktpotenzial → notarielle Beurkundung dringend empfohlen

Für die überwiegende Mehrheit der Menschen reicht eine gut formulierte schriftliche Vollmacht mit einer 10-Euro-Beglaubigung bei der Betreuungsbehörde vollständig aus. Entscheidend ist nicht die Form — entscheidend ist, dass du die Vollmacht überhaupt erstellst, bevor du sie brauchst.

FAQ

Häufige Fragen

Brauche ich die notarielle Beglaubigung wirklich?

Nur für Immobiliengeschäfte, Grundbuch-Eintragungen und die meisten Bankgeschäfte. Für Gesundheit, Ämter und Alltag reicht die handschriftliche Unterschrift ohne Notar.

Was kostet die notarielle Beurkundung einer Vorsorgevollmacht?

Nach GNotKG: abhängig vom Vermögenswert (Geschäftswert). Bei 100.000 € Vermögen ca. 218 €. Bei 500.000 € ca. 935 €. Bei reiner Beglaubigung (nicht Beurkundung): oft nur 20-70 €.

Was ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung?

Beglaubigung: der Notar bestätigt nur deine Unterschrift (ca. 20-70 €). Beurkundung: der Notar verfasst den Vertragstext selbst und haftet (ca. 200-1000 €). Für Vorsorgevollmacht reicht die Beglaubigung.

Gibt es günstige Alternativen zum Notar?

Ja, die Betreuungsbehörde beglaubigt für nur 10 € — komplett offizielle Wirkung. Kontaktiere deine Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Auch Anwälte beglaubigen, meist etwas teurer als die Betreuungsbehörde.

Lohnt sich die notarielle Beurkundung trotz Kosten?

Ja in zwei Fällen: (1) komplexe Familienverhältnisse, Patchwork, internationale Aspekte. (2) wenn Immobilien vorhanden sind. Für Standardfälle mit handschriftlicher Form: nicht notwendig.

Was kostet eine Vollmacht beim Notar?

Die Beglaubigung deiner Unterschrift kostet bei der Betreuungsbehörde 10 Euro, beim Notar 20–70 Euro netto (Nr. 25100 KV GNotKG), je nach Vermögenswert. Die vollständige notarielle Beurkundung kostet ab ca. 120 Euro aufwärts.

Was kostet eine notariell beglaubigte Vorsorgevollmacht?

Bei einem Geschäftswert von 5.000 Euro kostet die notarielle Unterschriftsbeglaubigung in der Praxis meist 30–50 Euro inklusive Auslagen.

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