Definition (Stand: 13. Oktober 2026): Eine Vorsorgevollmacht ist eine rechtsgeschäftlich erteilte Vertretungsmacht, deren konkreter Umfang sich nach der Vollmachtserklärung richtet (§§ 164 Abs. 1, 167 Abs. 1 BGB). Sie kann eine gerichtliche Betreuung entbehrlich machen, soweit die bevollmächtigte Person die betreffenden Angelegenheiten gleichermaßen besorgen kann (§ 1814 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BGB).
Du suchst ein Vorsorgevollmacht-Muster, vergleichst es mit einer Generalvollmacht oder fragst dich, ob zusätzlich eine Bankvollmacht nötig ist? Auf dieser Seite findest du den passenden Einstieg. Die ausführlichen Ratgeber bleiben dort, wo du Muster, Unterschiede und Sonderfälle im Detail prüfen kannst.
Vollmachten und Betreuungsverfügung im Vergleich
| Dokument | Rechtliche Funktion | Gesetzliche Grundlage |
|---|---|---|
| Vorsorgevollmacht | Erteilt Vertretungsmacht im festgelegten Umfang und kann insoweit eine Betreuung entbehrlich machen. | §§ 167 Abs. 1, 1814 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BGB |
| Generalvollmacht | Ihr Umfang folgt der konkreten Vollmachtserklärung, nicht allein der Bezeichnung. | § 167 Abs. 1 BGB |
| Bankvollmacht | Ermöglicht rechtsgeschäftliches Handeln im Namen der vertretenen Person innerhalb des erteilten Umfangs. | § 164 Abs. 1 BGB |
| Betreuungsverfügung | Hält deinen Wunsch zur Betreuungsperson fest; diesem ist zu entsprechen, es sei denn, die Person ist zur Führung der Betreuung nicht geeignet. Erteilt selbst keine Vertretungsmacht. | § 1816 Abs. 2 BGB |
Welches Dokument beantwortet deine Frage?
- Du möchtest einen Beispieltext sehen: Im Vorsorgevollmacht-Muster findest du Vorlagen und Hinweise zum Ausfüllen.
- Du möchtest möglichst weitreichend bevollmächtigen: Lies zuerst den Vergleich von Generalvollmacht und Vorsorgevollmacht. Der Umfang einer Vollmacht richtet sich nach der Erklärung, mit der sie erteilt wird (§ 167 Abs. 1 BGB).
- Du willst Konten und Zahlungsverkehr regeln: Der Ratgeber zur Bankvollmacht erklärt den eigenen Anwendungsbereich und die praktische Abstimmung mit der Bank. Die Vertretungswirkung rechtsgeschäftlichen Handelns ergibt sich aus § 164 Abs. 1 BGB.
- Du möchtest Wünsche für eine mögliche gerichtliche Betreuung festhalten: Die Betreuungsverfügung richtet sich an das Betreuungsgericht. Schlägst du eine Person als Betreuer vor, ist diesem Wunsch nach § 1816 Abs. 2 BGB zu entsprechen, es sei denn, sie ist zur Führung der Betreuung nicht geeignet.
Muster auswählen, statt Dokumente zu vermischen
Ein Muster hilft dir beim Aufbau, ersetzt aber nicht die Entscheidung über den gewünschten Umfang. Eine Vorsorgevollmacht kann eine gerichtliche Betreuung entbehrlich machen, soweit die bevollmächtigte Person die Angelegenheiten gleichermaßen besorgen kann (§ 1814 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BGB). Für besonders eingriffsintensive Entscheidungen verlangt § 1820 Abs. 2 BGB eine schriftliche Vollmacht, in der die jeweilige Maßnahme ausdrücklich genannt ist.
Eine Bankvollmacht konzentriert sich auf Bankgeschäfte. Eine Betreuungsverfügung erteilt dagegen keine Vertretungsmacht, sondern hält Wünsche für den Fall fest, dass ein Gericht eine Betreuung einrichten und eine Betreuungsperson auswählen muss. Deshalb können diese Dokumente einander ergänzen, ohne austauschbar zu sein.
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Wenn du nicht nur lesen, sondern deine Angaben in ein Dokument übertragen möchtest, führt dich das Tool durch die auswählbaren Lebensbereiche. Prüfe vor dem Abschluss, welche Person welche Aufgaben übernehmen soll und ob du für Bankangelegenheiten zusätzliche Abstimmungen treffen möchtest.
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FAQ
Häufige Fragen
Ist eine Generalvollmacht automatisch eine Vorsorgevollmacht?
Nein. Entscheidend sind Inhalt und Umfang der erteilten Vertretungsmacht. Für die in § 1820 Abs. 2 BGB genannten Maßnahmen müssen die gesetzlichen Anforderungen im Vollmachtstext erfüllt sein.
Ersetzt die Vorsorgevollmacht jede Bankvollmacht?
Nicht zwingend. Kläre mit deiner Bank, welche Unterlagen sie für den Kontozugriff und ihre Abläufe benötigt. Der verlinkte Bankvollmacht-Ratgeber hilft dir bei der Vorbereitung.
Warum zusätzlich eine Betreuungsverfügung?
Sie kann deine Wünsche für die Auswahl einer Betreuungsperson festhalten, falls trotz Vollmacht eine gerichtliche Betreuung erforderlich wird. Maßgeblich für die Auswahl ist § 1816 Abs. 2 BGB.
Wovon hängt der Umfang einer Vollmacht ab?
Der Umfang richtet sich nach der Erklärung, mit der die Vollmacht erteilt wird (§ 167 Abs. 1 BGB). Die Überschrift des Dokuments allein legt ihn nicht fest. Mehr dazu: Generalvollmacht versus Vorsorgevollmacht, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht für Ehepartner.
Kann eine Vorsorgevollmacht eine Betreuung verhindern?
Sie kann eine Betreuung entbehrlich machen, soweit die bevollmächtigte Person die betreffenden Angelegenheiten gleichermaßen besorgen kann (§ 1814 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BGB). Sie schließt eine Betreuung also nicht ausnahmslos aus.



