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Neu seit Oktober 2026: Vorsorgevollmacht im Vorsorgeregister hinterlegen – jetzt mit Abschrift

Vorsorgevollmacht-Generator-Team·12. Oktober 2026·7 Min·Rechtsstand 2026
Vorsorgevollmacht-Dokument neben einem Bildschirm mit dem Zentralen Vorsorgeregister

Kurz gesagt: Seit dem 1. Oktober 2026 kann im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) nicht nur stehen, dass du eine Vorsorgevollmacht hast. Es kann auch eine elektronische Abschrift des Dokuments hinterlegt werden. Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte können diese Abschrift dann einsehen. Die Vollmacht selbst bleibt auch ohne Registrierung gültig.

Was hat sich am 1. Oktober 2026 geändert?

Das Zentrale Vorsorgeregister wird seit 2004 von der Bundesnotarkammer geführt. Dort sind nach Angaben der Bundesnotarkammer mehr als sieben Millionen Vorsorgeverfügungen erfasst.

Bisher speicherte das Register nur drei Dinge:

  • dass es eine Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung oder Patientenverfügung gibt,
  • wer deine Vertrauensperson ist,
  • wo das Original liegt.

Seit dem 1. Oktober 2026 kann zusätzlich der Inhalt als elektronische Abschrift hinterlegt werden. Ein Arzt in der Notaufnahme sieht dann nicht nur „Es gibt eine Vollmacht", sondern kann lesen, wen du bevollmächtigt hast und wofür.

Ausgenommen ist der Widerspruch gegen das Ehegatten-Notvertretungsrecht. Sein Inhalt ist immer gleich, deshalb gibt es dafür keine Abschrift.

Wer darf die Abschrift einsehen?

Nur zwei Stellen haben Zugriff, und zwar über gesicherte Verbindungen:

WerDarf einsehen?
BetreuungsgerichteJa
Behandelnde Ärztinnen und ÄrzteJa
Banken, Versicherungen, BehördenNein
Angehörige, ÖffentlichkeitNein

Für deine Bank ändert sich also nichts. Sie sieht das Register nicht. Was Banken verlangen, liest du in unserem Ratgeber Bank akzeptiert die Vorsorgevollmacht nicht – was tun?.

Wer darf die Abschrift hochladen?

Die Registrierung kannst du weiterhin selbst online unter vorsorgeregister.de vornehmen. Die Abschrift dürfen aber nur sogenannte institutionelle Nutzer hochladen:

  • Notarinnen und Notare,
  • Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte,
  • Betreuungsbehörden,
  • Betreuungsvereine.

Als Privatperson gehst du also mit dem unterschriebenen Original zu einer dieser Stellen. Auch Änderungen und Löschungen der Abschrift laufen über sie. Wer schon registriert ist, kann eine Abschrift nachträglich ergänzen lassen.

Was kostet das?

Die Gebühren der Bundesnotarkammer für die Registrierung (Stand Oktober 2026):

WegLastschriftÜberweisungje weitere Vertrauensperson
Online24,00 €26,50 €+3,50 €
Per Post27,00 €29,50 €+4,00 €

Die Gebühr fällt einmal pro Registrierung an, egal wie viele Dokumente du einträgst. Änderungen, Löschungen und ein Widerruf sind gebührenfrei.

Für das Hochladen der Abschrift erhebt das Register keine eigene Gebühr. Notare, Anwälte und Betreuungsvereine können für ihre Arbeit aber eigene Kosten berechnen. Frag vorher nach dem Preis.

Lohnt sich die Abschrift für mich?

Die Abschrift hilft vor allem in einer Situation: Du kommst ins Krankenhaus und niemand findet das Original. Dann sieht der Arzt sofort, wer für dich sprechen darf. Das spart wertvolle Zeit.

Sie ersetzt aber das Original nicht. Die Vollmacht gilt, weil du sie wirksam erteilt hast. Im Alltag verlangen vor allem Banken und Behörden, dass deine Vertrauensperson die Originalurkunde vorlegt.

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Du lebst allein, keine Angehörigen in der NäheAbschrift ist besonders sinnvoll

So gehst du vor: in 4 Schritten

  1. Vollmacht erstellen und unterschreiben. Ohne gültiges Dokument gibt es nichts zu registrieren. Für Immobiliengeschäfte brauchst du zusätzlich eine öffentliche Beglaubigung (§ 29 Grundbuchordnung), siehe Vorsorgevollmacht beglaubigen.
  2. Registrieren. Online unter vorsorgeregister.de oder per Formular. Halte die Daten deiner Vertrauenspersonen bereit.
  3. Abschrift hinterlegen lassen (optional). Mit dem Original zu Notar, Anwalt, Betreuungsbehörde oder Betreuungsverein.
  4. Original griffbereit lagern. Sag deiner Vertrauensperson, wo es liegt. Eine Kopie im Notfallordner hilft zusätzlich.

Erst die Vollmacht, dann das Register

Erstelle deine Vorsorgevollmacht Schritt für Schritt. Danach kannst du sie registrieren lassen.

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FAQ

Häufige Fragen

Muss ich meine Vorsorgevollmacht registrieren?

Nein. Eine Vorsorgevollmacht ist auch ohne Eintrag im Register gültig. Die Registrierung sorgt nur dafür, dass Gerichte und Ärzte sie finden.

Bleibt meine alte Registrierung gültig?

Ja. Bereits registrierte Dokumente bleiben wirksam. Du kannst eine Abschrift nachträglich ergänzen lassen, musst es aber nicht.

Kann ich die Abschrift selbst hochladen?

Nein. Hochladen dürfen nur Notare, Anwälte, Betreuungsbehörden und Betreuungsvereine. Die Registrierung selbst kannst du weiterhin allein online erledigen.

Sieht meine Bank die Abschrift?

Nein. Einsehen dürfen nur Betreuungsgerichte und behandelnde Ärzte. Banken verlangen in der Regel weiter das Original.

Gilt das auch für die Patientenverfügung?

Ja. Auch Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen können als Abschrift hinterlegt werden. Für Ärzte ist das besonders hilfreich, weil sie deine Behandlungswünsche direkt lesen können.

Quellen

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