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»Stets bemüht« im Arbeitszeugnis — was die Formulierung wirklich bedeutet

ZeugnisChecker Redaktion·7. Juni 2026·10 Min·Rechtsstand 2026
»Stets bemüht« im Arbeitszeugnis — Bedeutung, Note und Korrektur

Direkte Antwort

„Er/Sie war stets bemüht" ist eine der schärfsten Abwertungen der Zeugnissprache — sie bescheinigt Anstrengung ohne Ergebnis und steht nach der in der Personalpraxis etablierten Dekodierung für die untersten Notenstufen (5–6). Wer das im Zeugnis hat, sollte umgehend eine Korrektur prüfen.

Warum „bemüht" eine Abwertung ist — die Logik der Zeugnissprache

Im normalen Sprachgebrauch klingt „stets bemüht" nach Lob: Jemand gibt sich Mühe, zeigt Einsatz, versucht sein Bestes. Im Arbeitszeugnis ist es genau das Gegenteil.

Der Grund liegt im Wohlwollensgrundsatz, den das Bundesarbeitsgericht in mehreren Urteilen festgestellt hat. Nach ständiger Rechtsprechung muss ein qualifiziertes Arbeitszeugnis „sachlich wahr" und gleichzeitig „von verständigem Wohlwollen getragen" sein — es darf das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschweren (BAG, Urteil vom 20.02.2001 – 9 AZR 44/00; grundlegend bereits BAG 08.02.1972 – 1 AZR 189/71). Offen negativ schreiben dürfen Arbeitgeber also kaum — also entstand über Jahrzehnte eine kodierte Sprache, in der positive Formulierungen versteckte negative Botschaften transportieren.

„Bemüht" ist das Paradebeispiel: Das Wort lobt die Absicht — und verschweigt damit, dass das Ergebnis ausgeblieben ist. Denn wer tatsächlich gute Leistungen erbracht hat, dem bescheinigt man das direkt: „erledigte alle Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit". Wer nur „bemüht" war, hat es nicht geschafft. Kein Personal­verantwortlicher, der die Zeugnissprache kennt, liest das anders.

Wichtige Einordnung

Die Dekodierung von „stets bemüht" als unterste Notenstufe ist eine in der Personalpraxis etablierte Lesart, kein vom Bundesarbeitsgericht definierter Begriff. Es gibt keinen BAG-Leitsatz, der „stets bemüht" offiziell mit einer bestimmten Schulnote gleichsetzt. Das ändert jedoch nichts daran, dass sie in der Praxis so verstanden und angewendet wird.

Die „bemüht"-Familie: Varianten und ihre Dekodierung

„Stets bemüht" steht nicht allein. Es gibt eine ganze Familie verwandter Formulierungen, die alle denselben Mechanismus nutzen — und alle eine deutliche Warnung sind.

Formulierung im Zeugnis Botschaft (Personalpraxis) Einordnung
„war stets bemüht" Anstrengung ohne Ergebnis — hat es nicht geschafft unterste Stufen (5–6)
„hat sich bemüht" Wie oben, etwas weniger Kontinuität signalisiert unterste Stufen (5–6)
„war bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden" Hat es trotz Anstrengung nicht geschafft, die Anforderungen zu erfüllen unterste Stufen (5–6)
„zeigte Verständnis für seine Aufgaben" Hat verstanden, was zu tun war — aber nicht umgesetzt sehr schwach (4–5)
„im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit" Überwiegend, aber mit deutlichen Ausnahmen — viele Mängel Note 4–5 (ausreichend bis mangelhaft) — Zuordnung variiert je nach Quelle

Hinweis: Die exakte Zuordnung zu Schulnote 5 oder 6 variiert je nach Quelle und Fachbuch. Einig ist die Praxis darin, dass alle obigen Formulierungen deutlich unterhalb eines befriedigenden Niveaus liegen und einen erheblichen Handlungsbedarf signalisieren.

Steht das wirklich in deinem Zeugnis? Kontext prüfen

Bevor du Alarm schlägst, lohnt eine genaue Lektüre des ganzen Satzes — denn „bemüht" ist nicht immer gleich „bemüht".

Fall 1: „Bemüht" in der Leistungs-Kernformel — echter Alarm

Die gefährlichste Position ist die Kernformel zur Gesamtleistung. Wenn dort steht: „Er/Sie war stets bemüht, alle Aufgaben zu erfüllen" oder „war bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden" — dann ist das eindeutig eine Abwertung in der wichtigsten Bewertungskategorie. Das ist der Alarm-Fall.

Fall 2: „Bemüht" in einem Nebensatz neben starker Kernformel — abschwächend, aber weniger dramatisch

Etwas anders sieht es aus, wenn eine starke Hauptbewertung vorhanden ist und „bemüht" in einem Nebensatz auftaucht: „erledigte alle Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit und war stets bemüht, sich weiterzubilden." Hier lobt der erste Halbsatz die Leistung mit einer klaren Note-2-Formel — das „bemüht" im zweiten Teil schwächt das Gesamtbild ab, ist aber deutlich weniger gravierend als eine direkte Abwertung der Kernleistung. Dennoch solltest du prüfen, ob diese Formulierung beabsichtigt oder versehentlich ist.

Grundregel: Wo steht „bemüht"? In der Kernbewertung → sofort handeln. In einem Randbereich → genau prüfen, im Zweifel ansprechen.

Deine Rechte: Verstoß gegen § 109 Abs. 2 GewO?

§ 109 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO) schreibt vor, dass das Zeugnis „klar und verständlich" sein muss. Formulierungen, die eine verständige Leserin oder einen verständigen Leser zu einer anderen Beurteilung verleiten als gemeint, sind verboten — das ist das gesetzliche Geheimcode-Verbot. Der Gesetzgeber hat klargestellt: Ein Zeugnis darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die eine andere als die aus der äußeren Form oder dem Wortlaut ersichtliche Aussage über den Arbeitnehmer enthalten.

Klingt das nach einem Verbot von Zeugniscodes wie „stets bemüht"? Ja, grundsätzlich schon — aber die Realität ist komplizierter:

Die Wahrheitspflicht geht vor

Das BAG hat klargestellt: War die Leistung tatsächlich schwach, darf — und muss — der Arbeitgeber das ausdrücken, auch wenn er es verklausuliert tut (BAG, Urteil vom 20.02.2001 – 9 AZR 44/00). Die Wahrheitspflicht ist über den Wohlwollensschutz gestellt. Das Geheimcode-Verbot richtet sich gegen versteckte Negativaussagen bei eigentlich positiver Leistung — nicht gegen das Ausdrücken tatsächlich schlechter Leistungen in milden Worten.

Aber: Beweislast-Vorteil für dich

Hier liegt der entscheidende Hebel für deine Korrektur-Forderung: Für eine Bewertung, die schlechter ist als „befriedigend", ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig (BAG, Urteil vom 14.10.2003 – 9 AZR 12/03). Das heißt: Wenn der Arbeitgeber mit „stets bemüht" die Leistung als mangelhaft oder ungenügend einstuft, muss er das vor Gericht konkret belegen können — mit Abmahnungen, Fehlern, dokumentierten Leistungsmängeln. Kann er das nicht, hat eine Korrekturklage gute Aussichten.

Dein Verhandlungsvorteil

Du musst nicht beweisen, dass du gut warst. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass du so schlecht warst, dass „stets bemüht" gerechtfertigt ist. In der Praxis scheitern viele Arbeitgeber genau daran — und lenken bei einer schriftlichen Korrektur-Forderung ein.

So gehst du vor: 4 Schritte zur Korrektur

Schritt 1: Dein Zeugnis vollständig analysieren

„Stets bemüht" ist oft nicht der einzige Geheimcode. Gib das Zeugnis einer systematischen Prüfung — alle Formulierungen, alle Bereiche, Schlussformel inklusive. Wer einen Code übersieht, verhandelt am Ende ein bereinigtes Zeugnis, das immer noch schlechter ist als gedacht. Der ZeugnisChecker findet alle versteckten Abwertungen automatisch — nicht nur „stets bemüht".

Schritt 2: Konkrete Gegenformulierung vorbereiten

Schreib dem Arbeitgeber nicht nur, was falsch ist — schreib genau hin, wie es lauten soll. Beispiel: „Ich bitte darum, die Formulierung ‚war stets bemüht, den Anforderungen gerecht zu werden' durch ‚erledigte alle übertragenen Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit' zu ersetzen." Konkrete Vorschläge erhöhen die Chancen deutlich, dass der Arbeitgeber zustimmt.

Schritt 3: Schriftlich Korrektur verlangen

Das Korrekturverlangen gehört schriftlich — per E-Mail mit Lesebestätigung oder per eingeschriebenem Brief. Rechtlich gesehen ist ein fehlerhaftes Zeugnis eine Schlechterfüllung des Zeugnisanspruchs aus § 109 GewO, du hast also einen Nacherfüllungsanspruch. Bleib sachlich und freundlich, aber klar: Du verlangst die Korrektur als dein gesetzlich verbrieftes Recht, nicht als Gefallen.

Schritt 4: Klage vor dem Arbeitsgericht als letzte Option

Wenn der Arbeitgeber ablehnt und du gute Belege für deine tatsächliche Leistung hast (Lob-E-Mails, Gehaltserhöhungen, Beförderungen, dokumentierte Zielerreichung), kann eine Klage auf Zeugnisberichtigung sinnvoll sein. Wichtig: Im ersten Rechtszug vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst — auch bei einem Sieg (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Eine Klage lohnt sich daher nur, wenn die Beweislage klar ist und das Risiko kalkulierbar bleibt.

Kosten-Nutzen-Check zuerst

Eine Zeugnisklage kostet schnell mehrere hundert Euro an Anwaltskosten — selbst wenn du gewinnst, bekommst du diese nach § 12a ArbGG in der 1. Instanz nicht erstattet. Für 6,99 € weißt du vorher, ob sich der Streit lohnt: Der ZeugnisChecker findet neben „stets bemüht" alle weiteren versteckten Abwertungen und gibt dir eine vollständige Einschätzung deines Zeugnisses.

Rechtsgrundlagen & Quellen

  • § 109 Abs. 1 GewO: Anspruch auf schriftliches Zeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses; einfaches Zeugnis (Art und Dauer) auf Verlangen auch qualifiziert (+ Leistung und Verhalten). gesetze-im-internet.de
  • § 109 Abs. 2 GewO: Zeugnis klar und verständlich; Verbot von Merkmalen und Formulierungen mit versteckter Zweitaussage (gesetzliches Geheimcode-Verbot).
  • BAG, Urteil vom 08.02.1972 – 1 AZR 189/71: Grundsatzentscheidung „verständiges Wohlwollen" — Zeugnis darf berufliches Fortkommen nicht unnötig erschweren.
  • BAG, Urteil vom 20.02.2001 – 9 AZR 44/00: Zeugnis muss „sachlich wahr" und „von verständigem Wohlwollen getragen" sein; Wahrheitspflicht geht vor Wohlwollensgrundsatz.
  • BAG, Urteil vom 14.10.2003 – 9 AZR 12/03: Beweislastverteilung — für eine schlechtere Bewertung als „befriedigend" ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig.
  • BAG, Urteil vom 18.11.2014 – 9 AZR 584/13: „Zur vollen Zufriedenheit" ohne „stets" = befriedigend (Mitte der Skala); für bessere Noten ist der Arbeitnehmer beweispflichtig.
  • § 12a Abs. 1 ArbGG: Im ersten Rechtszug vor dem Arbeitsgericht keine Kostenerstattung der Anwaltskosten — auch nicht bei Sieg.

Häufige Fragen zu „stets bemüht" im Arbeitszeugnis

Welche Note ist „stets bemüht" im Arbeitszeugnis?

Nach der in der Personalpraxis etablierten Dekodierung steht „stets bemüht" für die untersten Notenstufen — je nach Quelle Note 5 (mangelhaft) oder Note 6 (ungenügend). Eine exakte Festlegung auf eine bestimmte Schulnote durch das Bundesarbeitsgericht gibt es nicht; die Einordnung als schlechteste oder zweitschlechteste Kategorie ist aber Konsens in der Praxis. Klar ist: Die Formulierung liegt deutlich unterhalb eines befriedigenden Niveaus (Note 3).

Kann ich verlangen, dass „stets bemüht" gestrichen wird?

Ja, wenn du einen konkreten Korrekturanspruch belegen kannst. Dein Ziel ist es, die Formulierung durch eine neutrale oder positive Kernformel zu ersetzen — etwa „erledigte alle Aufgaben zu unserer Zufriedenheit" (Note 3) oder besser. Dein Vorteil: Der Arbeitgeber muss für eine Bewertung schlechter als „befriedigend" den Beweis liefern (BAG, 14.10.2003 – 9 AZR 12/03). Hast du kein solches Dokumentationsmaterial gegen dich, lohnt die schriftliche Korrektur-Forderung fast immer.

Was ist der Unterschied zwischen „stets bemüht" und „zu unserer Zufriedenheit"?

„Zu unserer Zufriedenheit" (ohne einschränkende Zusätze) steht in der Zeugnissprache für Note 4 (ausreichend) — also schwach, aber noch im Bereich erledigter Leistung. „Stets bemüht" hingegen bescheinigt nur die Absicht, nicht das Ergebnis. Es ist damit in der Regel noch schlechter als Note 4. Grob: „Zufriedenheit" = hat funktioniert, wenn auch nicht gut. „Bemüht" = hat es nicht geschafft.

Ist „hat sich bemüht" genauso schlimm wie „war stets bemüht"?

Ja, im Kern schon. Beide Formulierungen transportieren dieselbe Botschaft: Anstrengung ohne Ergebnis. Das „stets" in der ersten Variante signalisiert noch eine gewisse Ausdauer beim Versuch — was das Bild kaum verbessert. In der Praxis werden beide als klare Warnsignale in den untersten Notenbereichen gewertet. Welche Variante im Einzelfall etwas schwächer oder stärker ist, hängt vom Gesamtkontext des Zeugnisses ab.

Mein Arbeitgeber sagt, er schreibt das aus Wohlwollen. Stimmt das?

Das ist ein häufiges Missverständnis — manchmal ist es auch bewusste Irreführung. „Stets bemüht" klingt für Laien nach einem Kompliment. Für jede Personalerin und jeden Personaler, die die Zeugnissprache kennen, ist es das Gegenteil. Wenn dein Arbeitgeber tatsächlich gut über dich denkt, dann schreib ihm das: Erkläre, was „stets bemüht" in der Praxis bedeutet, und bitte ihn, die Formulierung durch eine klare Leistungsaussage zu ersetzen. Viele Arbeitgeber — gerade kleinere — korrigieren dann freiwillig.

Gilt das auch für ein einfaches Zeugnis?

Ein einfaches Zeugnis enthält nur Art und Dauer der Beschäftigung — keine Leistungs- oder Verhaltensbeurteilung. „Stets bemüht" kann dort also nicht auftauchen. Die gesamte Problematik der versteckten Geheimcodes betrifft ausschließlich das qualifizierte Arbeitszeugnis, auf das du nach § 109 Abs. 1 GewO auf Verlangen Anspruch hast. Wenn du nur ein einfaches Zeugnis erhalten hast und eine qualifizierte Bewertung möchtest, kannst du das nachfordern.

Wie lange habe ich Zeit, eine Korrektur zu verlangen?

Die allgemeine zivilrechtliche Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (§ 195 BGB). Viele Tarifverträge sehen jedoch deutlich kürzere Ausschlussfristen vor — oft drei bis sechs Monate ab Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Handele daher so früh wie möglich: Je frischer das Zeugnis, desto einfacher ist die Korrektur für beide Seiten — und desto seltener wird der Arbeitgeber auf fehlende Belege für schlechte Leistungen stoßen.

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