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KündigungsBrief14 Min. Lesezeit15. März 2026

Internetvertrag kündigen — DSL, Kabel und Glasfaser 2026

Router mit leuchtenden LEDs auf einem Schreibtisch — Symbol für Internetvertrag

Warum der Internetvertrag so ein Dauerthema ist

Internetverträge sind einer der häufigsten Gründe, warum Menschen nach einer Kündigungsvorlage suchen. Sie laufen oft lang — 24 Monate Mindestlaufzeit sind der Standard —, kündigen sich nicht von selbst, und die Anbieter machen es einem nicht gerade leicht: versteckte Fristen, komplizierte Prozesse, und im schlimmsten Fall ein Anbieter, der die Kündigung schlicht ignoriert.

Gleichzeitig hat sich auf dem Markt einiges getan. Glasfaser ist auf dem Vormarsch, die Preise für schnelleres Internet sind gesunken, und das Telekommunikationsgesetz wurde 2021/2022 reformiert — mit spürbaren Auswirkungen auf deine Rechte als Verbraucher.

In diesem Artikel erfährst du alles, was du für eine erfolgreiche Kündigung deines Internetvertrags brauchst: die aktuellen Fristen für die großen Anbieter, deine Sonderkündigungsrechte, was mit dem Router passiert — und wie du die Kündigung ohne Stress erledigst.

Die ordentliche Kündigung: Fristen der großen Anbieter 2026

Alle großen deutschen Internetanbieter halten sich im Wesentlichen an dieselben gesetzlichen Regelungen. Die Details unterscheiden sich aber in der Praxis. Hier ein Überblick über die aktuellen Konditionen:

Anbieter Mindestlaufzeit Kündigungsfrist Nach Mindestlaufzeit
Telekom (MagentaZuhause) 24 Monate 1 Monat zum Vertragsende Monatlich kündbar (1 Monat Frist)
Vodafone (DSL/Kabel) 24 Monate 1 Monat zum Vertragsende Monatlich kündbar (1 Monat Frist)
1&1 24 Monate 1 Monat zum Vertragsende Monatlich kündbar (1 Monat Frist)
o2 (Telefónica DSL) 24 Monate 1 Monat zum Vertragsende Monatlich kündbar (1 Monat Frist)
Congstar 24 Monate 1 Monat zum Vertragsende Monatlich kündbar (1 Monat Frist)
M-net 24 Monate 1 Monat zum Vertragsende Monatlich kündbar (1 Monat Frist)
Easybell 12 oder 24 Monate 1 Monat zum Vertragsende Monatlich kündbar (1 Monat Frist)

Wichtig: Diese Angaben beziehen sich auf Neuverträge, die nach dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden (Inkrafttreten des neuen TKG). Für ältere Verträge können noch andere Konditionen gelten — prüfe unbedingt deine Vertragsunterlagen.

Wann läuft dein Vertrag aus — und wann musst du kündigen?

Ein konkretes Beispiel: Du hast deinen Vertrag am 15. März 2024 abgeschlossen. Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate. Das Vertragsende ist also der 15. März 2026. Die Kündigung muss spätestens 1 Monat vorher eingehen — also bis zum 15. Februar 2026.

Kommt die Kündigung erst am 16. Februar 2026 an, verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat. Du kannst dann zum 15. April 2026 kündigen. Anders als früher verlängert sich der Vertrag also nicht mehr um ein ganzes Jahr, sondern nur noch monatlich — das ist die wichtigste Änderung durch das neue TKG.

Die Gesetzesreform 2022: Was sich geändert hat

Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG), das am 1. Dezember 2021 in Kraft trat, hat die Rechte von Verbrauchern bei Internetverträgen deutlich gestärkt. Für alle Verträge, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden, gelten die neuen Regeln verbindlich. Hier sind die wichtigsten Änderungen im Detail:

1. Keine Laufzeiten über 24 Monate mehr

Internetanbieter dürfen keine Erstverträge mit mehr als 24 Monaten Laufzeit mehr anbieten. Verträge mit 36 oder 48 Monaten Laufzeit, wie sie früher manchmal üblich waren, sind jetzt gesetzlich verboten. Du kannst zwar freiwillig einen 24-Monats-Vertrag wählen (um günstigere Konditionen zu erhalten), aber 24 Monate ist das Maximum.

2. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit: monatliche Kündbarkeit

Das ist die wichtigste Änderung für alle, die ihren Vertrag schon längere Zeit laufen haben. Früher verlängerten sich viele Verträge nach der 24-monatigen Mindestlaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr — mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende. Das bedeutete: Wer die Kündigung verpasste, saß noch 12 weitere Monate fest.

Seit dem neuen TKG gilt: Nach dem Ablauf der Mindestlaufzeit muss der Vertrag monatlich kündbar sein. Die Kündigungsfrist beträgt dann höchstens einen Monat. Wenn du also gerade nach der Mindestlaufzeit bist, kannst du mit einem Monat Vorlaufzeit wechseln — egal wann im Jahr.

3. Sonderkündigungsrecht bei dauerhafter Schlechtleistung

Das ist eine bedeutsame Neuerung: Wenn du dauerhaft erheblich weniger Bandbreite bekommst als vertraglich zugesagt, hast du das Recht zur außerordentlichen Kündigung — ohne Kosten, auch mitten in der Laufzeit. Dieses Recht existierte zwar auch vorher, aber das neue TKG hat es konkretisiert und mit klaren Messmethoden untermauert.

Was "dauerhaft erheblich weniger" bedeutet: Die Bundesnetzagentur hat konkrete Grenzwerte festgelegt. Du musst die Schlechtleistung dokumentieren — am besten mit dem offiziellen Breitbandmesswerkzeug der Bundesnetzagentur (breitbandmessung.de) und mindestens 10 Messungen an verschiedenen Tagen und Uhrzeiten. Wenn die gemessene Bandbreite dauerhaft unter den vertraglich garantierten Mindestwerten liegt, kannst du das Sonderkündigungsrecht geltend machen.

4. Transparenzpflichten: Was Anbieter jetzt kommunizieren müssen

Anbieter müssen jetzt in einer standardisierten Produktinformation klar kommunizieren: Welche Bandbreite wird mindestens garantiert? Was ist die "normalerweise verfügbare" Geschwindigkeit? Was ist die maximale Geschwindigkeit? Diese Angaben stehen in der Produktinformation, die du bei Vertragsabschluss bekommen hast oder im Kundencenter abrufst.

5. Der Kündigungsbutton (März 2022)

Seit dem 1. Juli 2022 müssen Anbieter von Online-Diensten, die dauerhaft kostenpflichtig sind — also auch Internetanbieter — einen "Kündigungsbutton" auf ihrer Website bereitstellen. Dieser muss mit wenigen Klicks erreichbar sein und einen klar gekennzeichneten Kündigungsweg ermöglichen. Das gilt für alle Verträge, die über ein Online-Portal verwaltet werden können.

In der Praxis bedeutet das: Du kannst jetzt bei allen großen Anbietern im Kundencenter kündigen, ohne zwingend einen Brief schicken zu müssen. Die schriftliche Bestätigung per E-Mail bekommst du danach automatisch.

Sonderkündigungsrecht bei Umzug — die Regeln im Detail

Du ziehst um — und dein Internetanbieter kann oder will dich nicht an der neuen Adresse versorgen? Dann hast du ein Sonderkündigungsrecht. Das klingt einfach, hat aber einige Haken, die du kennen solltest.

Schritt 1: Den Anbieter frühzeitig informieren

Teile deinem Anbieter den Umzug so früh wie möglich mit — mindestens 3 Monate vorher ist ideal. Je früher, desto mehr Zeit hat der Anbieter zu prüfen, ob er dich an der neuen Adresse versorgen kann. Dann kannst du auch frühzeitig planen und gegebenenfalls rechtzeitig kündigen.

Schritt 2: Das Angebot des Anbieters prüfen

Der Anbieter ist verpflichtet, dir zunächst ein Angebot für die neue Adresse zu machen. Dieses Angebot kann aber schlechter sein als dein aktueller Vertrag — zum Beispiel langsameres Internet oder höherer Preis. Wenn das Angebot "nicht zumutbar" ist (also deutlich schlechter als der aktuelle Vertrag), hast du ein Sonderkündigungsrecht.

Schritt 3: Kündigung geltend machen

Wenn der Anbieter dich an der neuen Adresse überhaupt nicht versorgen kann, ist das Sonderkündigungsrecht eindeutig. Die Kündigungsfrist beträgt dann in der Regel 1 Monat ab Bekanntwerden der Nicht-Versorgbarkeit.

Der häufige Missverständnis-Fall

Wenn der Anbieter dich an der neuen Adresse versorgen kann und das Angebot vergleichbar ist — du aber trotzdem lieber wechseln möchtest — gibt es kein automatisches Sonderkündigungsrecht. Du musst dann warten, bis dein Vertrag regulär ausläuft, es sei denn, du kannst ein anderes Sonderkündigungsrecht geltend machen.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

Erhöht dein Internetanbieter einseitig die Preise, hast du das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Das gilt für alle Preiserhöhungen, die nicht vertraglich klar und transparent vereinbart wurden — also keine reine pauschale Inflations-Klausel, die im Kleingedruckten versteckt war.

Wann gilt das Sonderkündigungsrecht?

Was, wenn im Vertrag eine Preisanpassungsklausel steht?

Viele Verträge enthalten eine Klausel, die dem Anbieter Preiserhöhungen "im Rahmen der allgemeinen Preisentwicklung" erlaubt. Ob eine solche Klausel wirksam ist, ist juristisch nicht immer klar. Im Zweifel gilt: Kündige trotzdem unter Berufung auf das Sonderkündigungsrecht und warte auf die Reaktion des Anbieters. Im schlimmsten Fall teilt er dir mit, dass die Kündigung unwirksam ist — dann bist du wieder in der Ausgangslage und kannst rechtlich beraten werden.

Sonderkündigungsrecht bei dauerhafter Schlechtleistung — so geht's richtig

Dein Internet ist langsam — viel langsamer als vereinbart? Du hast grundsätzlich das Recht, deswegen außerordentlich zu kündigen. Aber du musst das nachweisen. Hier ist, wie das funktioniert:

Die offizielle Messmethode der Bundesnetzagentur

  1. Rufe breitbandmessung.de auf und installiere die offizielle Mess-App oder nutze die Browser-Version
  2. Führe mindestens 10 Messungen durch — an verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Uhrzeiten (tagsüber, abends, Wochenende)
  3. Verbinde dich dabei per LAN-Kabel direkt mit dem Router (WLAN verfälscht die Ergebnisse)
  4. Schließe alle anderen Programme, die Internet nutzen, während der Messung
  5. Speichere alle Messergebnisse — die App generiert einen Bericht, den du als PDF exportieren kannst

Wann liegt eine "erhebliche Unterschreitung" vor?

Die Bundesnetzagentur hat festgelegt: Wenn die gemessene Download-Bandbreite dauerhaft unter 30% der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit liegt oder die "normalerweise verfügbare" Geschwindigkeit regelmäßig nicht erreicht wird, liegt eine erhebliche Unterschreitung vor. Schau in deine Produktinformation: Dort steht, was der Anbieter dir als Mindest-, Normal- und Maximalgeschwindigkeit zugesagt hat.

Vorgehen bei Schlechtleistung

  1. Messungen durchführen und dokumentieren (mindestens 10 Messungen über mehrere Wochen)
  2. Anbieter schriftlich über die Schlechtleistung informieren und zur Abhilfe auffordern (Frist: 2 Wochen)
  3. Wenn keine Abhilfe: außerordentliche Kündigung mit Verweis auf das TKG und die Messdaten
  4. Messberichte der Bundesnetzagentur dem Kündigungsschreiben beilegen

DSL vs. Kabel vs. Glasfaser — kündigen sich alle gleich?

Technisch unterscheiden sich die Anschlusstypen erheblich, aber für die Kündigung des Vertrags spielt das kaum eine Rolle. Die Fristen und Rechte sind dieselben. Ein paar Besonderheiten gibt es aber.

DSL (Telekom-Netz)

DSL-Anschlüsse laufen über das Kupferkabelnetz der Deutschen Telekom. Auch wenn du nicht bei der Telekom selbst Kunde bist, nutzen viele Alternative Provider (wie 1&1 oder Congstar) die Telekom-Infrastruktur ("reselling"). Das bedeutet: Beim Wechsel zu einem anderen Anbieter im Telekom-Netz gibt es keine Versorgungslücke — der neue Anbieter "übernimmt" die Leitung nahtlos.

Bei DSL-Anschlüssen gibt es manchmal separate Verträge für den Anschluss (TAL — Teilnehmeranschlussleitung) und den Internetzugang. Prüfe, ob du beide kündigen musst oder ob der Internetvertrag alles abdeckt. In der Regel ist seit einigen Jahren der Anschluss im Vertrag inkludiert.

Kabel (Vodafone, regionale Netze)

Kabelanbieter haben eigene Infrastrukturen. Vodafone übernahm 2019 Unitymedia und hat damit das größte Kabelnetz in Deutschland. Der Wechsel von einem Kabelanbieter zu einem anderen Kabelanbieter ist oft nicht möglich — entweder wechselst du zu DSL/Glasfaser oder du bleibst im Kabelnetz des einzigen Anbieters in deinem Gebiet.

Besonderheit bei Kabel: In manchen Gebäuden (insbesondere Mehrfamilienhäuser) gibt es einen Sammelvertrag zwischen dem Kabelanbieter und dem Vermieter. Seit Juli 2024 (Ende der Übergangsfrist nach TKG-Reform) darf der Vermieter die Kabelgebühren nicht mehr über die Nebenkosten umlegen — du kannst einen eigenen Vertrag abschließen und den alten Sammelvertrag kündigen. Mehr dazu: wende dich an die Verbraucherzentrale.

Glasfaser (FTTH/FTTB)

Glasfaser ist die zukunftssicherste Technologie — und auch beim Kündigen gibt es eine Besonderheit, die man kennen sollte. Bei Glasfaser-Anschlüssen (insbesondere FTTH, also Glasfaser bis in die Wohnung) gibt es oft zwei verschiedene Vertragspartner:

Wenn du deinen Internet-Dienstanbieter wechselst, kündigst du nur diesen Vertrag — der Glasfaser-Hausanschluss bleibt bestehen und der neue Anbieter kann sich einfach einklinken. Du musst nicht extra den Hausanschlussvertrag kündigen.

Wenn du aus dem Glasfaser-Netz heraus willst (z.B. weil du umziehst), prüfe, ob du auch den Hausanschlussvertrag separat kündigen musst. Das ist manchmal ein eigener Vertrag mit eigenem Ansprechpartner.

Was passiert mit dem Router?

Der Router ist oft ein Streitpunkt beim Anbieterwechsel — wem gehört er, und musst du ihn zurückschicken? Die Regeln hängen davon ab, wie du den Router erhalten hast.

Gemieteter Router ("Leihgerät")

Wenn du den Router vom Anbieter gegen eine monatliche Gebühr gemietet oder als Leihgerät im Paket mit dem Vertrag bekommen hast, musst du ihn nach der Kündigung zurückschicken. Tust du das nicht, können Kosten entstehen — manche Anbieter berechnen den vollen Kaufpreis des Geräts.

Der Anbieter ist verpflichtet, dir ein Rücksendelabel zur Verfügung zu stellen oder die Rücksendekosten zu übernehmen. Fotografiere den Router vor dem Einpacken — damit du im Streitfall beweisen kannst, dass er in einwandfreiem Zustand zurückgeschickt wurde.

Die 24-Monats-Eigentumsregel

Seit dem neuen TKG (Dezember 2021) gilt: Wenn der Anbieter dir ein Endgerät (Router) kostenlos (ohne separate Mietgebühr) zur Verfügung stellt, geht es nach 24 Monaten in dein Eigentum über — vorausgesetzt, du nutzt den Dienst weiterhin. Das bedeutet konkret:

Prüfe in deinen Vertragsunterlagen, ob das für dein Gerät gilt. Bei manchen Anbietern ist der Router noch immer als Mietgerät deklariert, auch wenn du eine monatliche "Endgerätegebühr" zahlst — die Grenze kann verschwimmen.

Eigener Router

Wenn du deinen eigenen Router angeschafft hast: kein Problem, den behältst du. Stelle sicher, dass er mit dem neuen Anbieter kompatibel ist — insbesondere bei Glasfaser-Anschlüssen gibt es manchmal Einschränkungen (bestimmte Gerätetypen werden nicht unterstützt). Frage beim neuen Anbieter nach, bevor du wechselst.

Kündigung bei den großen Anbietern — was du konkret wissen musst

Telekom kündigen

Die Telekom ist nicht gerade für einen unkomplizierten Kündigungsprozess bekannt. Es gibt zwei empfohlene Wege:

Bekannte Tücke: Die Telekom hat unterschiedliche Adressen für verschiedene Produkte. Eine Kündigung des Internet-Vertrags an die falsche Adresse gilt als nicht zugegangen. Mit unserem Tool direkt erledigt kennen wir die korrekte Adresse und stellen sicher, dass das Schreiben richtig ankommt.

Vodafone kündigen

Vodafone bietet eine Online-Kündigung im Kundencenter (meinvodafone.de) an. Dort gibt es seit der Gesetzesreform einen klar erkennbaren Kündigungsbutton. Alternativ per Einschreiben an die Vodafone-Kündigungsadresse.

Bekanntes Muster bei Vodafone: Das Unternehmen schickt bei Kündigung oft aggressive Rückholaktionen — Anrufe, E-Mails, Gegenangebote. Das ist legitim, aber du musst nicht darauf eingehen. Bleib bei deiner Entscheidung, wenn du wirklich wechseln willst, und besteh auf der schriftlichen Kündigungsbestätigung.

1&1 kündigen

1&1 akzeptiert Kündigung per Brief, Fax oder Online-Formular. Der Online-Prozess führt dich durch mehrere Screens, die versuchen, dich umzustimmen — mehrfaches "Bist du sicher?" ist normal. Lass dich davon nicht verunsichern. Wenn du auf direkt erledigt kündigst, senden wir das Schreiben direkt an die korrekte 1&1-Adresse — ohne Umwege über den Kundenservice.

o2 (Telefónica) kündigen

o2 bietet die Kündigung online im Mein o2 Portal an. Achte darauf, dass du das richtige Produkt kündigst — o2 hat sowohl DSL-Verträge als auch Mobilfunkverträge. Eine Kündigung des DSL-Vertrags kündigt nicht automatisch den Mobilfunkvertrag und umgekehrt. Beide Verträge müssen separat gekündigt werden.

Congstar kündigen

Congstar (Tochter der Telekom) akzeptiert Kündigung per Online-Formular oder Brief. Die Prozesse sind tendenziell unkomplizierter als beim Mutterkonzern. Dennoch: Verlange immer eine schriftliche Bestätigung, bevor du davon ausgehst, dass alles erledigt ist.

Regionaler oder kleinerer Anbieter

Regionale Anbieter (M-net, EWE, NetCologne, Stadtwerke-Internet etc.) haben oft unkompliziertere Kündigungsprozesse. Trotzdem gelten dieselben gesetzlichen Regeln. Auch hier: Kündigung schriftlich, mit Nachweis, und Bestätigung verlangen.

Was tun, wenn die Kündigung nicht bestätigt wird?

Du hast gekündigt — aber keine Bestätigung bekommen, und der Anbieter bucht weiterhin ab? Das ist leider bei einigen großen Anbietern kein Einzelfall. Hier ist, was zu tun ist:

  1. Schriftlich nachhaken
    Sende eine Erinnerung per Einschreiben mit konkretem Bezug auf das Datum deiner Kündigung und dem Versandnachweis. Formuliere es eindeutig: "Ich habe mit Schreiben vom [Datum], aufgegeben als Einschreiben Nr. [Nummer], mein Abonnement gekündigt. Bitte bestätigen Sie die Kündigung bis zum [Datum] schriftlich."
  2. Klare Frist setzen
    Gib dem Anbieter eine konkrete Frist von 14 Tagen zur Bestätigung. Ohne Reaktion innerhalb dieser Frist kannst du weitere Schritte einleiten.
  3. Bundesnetzagentur einschalten
    Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Behörde für Telekommunikationsdienstleister. Du kannst dort eine Beschwerde einreichen (bundesnetzagentur.de). Das Unternehmen wird dann zur Stellungnahme aufgefordert. Dieser Weg kostet nichts und hat oft schnell Wirkung.
  4. Verbraucherzentrale
    Die Verbraucherzentralen bieten Beratung und Musterbrief-Vorlagen für genau solche Fälle. Bei hartnäckigen Anbietern können sie auch direkt vermitteln.
  5. Lastschrift widerrufen
    Wenn der Anbieter unberechtigt weiterbucht, kannst du die Lastschrift bei deiner Bank zurückbuchen lassen — bis zu 8 Wochen nach der Buchung ist das in der Regel möglich. Das ist kein Freifahrtschein für unbezahlte Rechnungen, aber es verhindert, dass der Anbieter monatelang einfach weiterabbucht, während der Streit läuft.

Was passiert beim Anbieterwechsel mit meinem Anschluss?

Eine häufige Sorge: "Was, wenn ich keinen Internet-Anschluss mehr habe, während ich den Anbieter wechsle?" Die gute Nachricht: Bei gut koordinierten Wechseln gibt es keine Lücke. Hier ist, wie es funktioniert:

Beim Wechsel innerhalb desselben Netzes (z.B. DSL zu DSL über Telekom-Infrastruktur)

Der neue Anbieter koordiniert den Wechsel mit dem alten. Beide Parteien stimmen einen Übergabetermin ab. Am Tag des Wechsels schaltet der alte Anbieter ab und der neue gleichzeitig (oder innerhalb weniger Stunden) ein. Für dich bedeutet das: maximal ein paar Stunden ohne Netz — meistens sogar nahtlos.

Beim Wechsel zwischen Technologien (z.B. Kabel zu Glasfaser)

Hier kann es eine kurze Lücke geben, weil zwei völlig verschiedene Infrastrukturen involviert sind. Der neue Techniker-Termin für die Glasfaser-Aktivierung sollte nach Möglichkeit vor dem Abschalttermin des alten Anbieters liegen. Plane hier einen Puffer ein — oder überbrücke mit mobilem Internet.

Was, wenn der neue Anbieter nicht rechtzeitig liefern kann?

In diesem Fall bist du vorübergehend offline. Mögliche Überbrückungen: Mobiler Hotspot über das Smartphone, temporäre Datenflatrate über das Mobilfunknetz, oder ein kurzfristiger Mobilfunk-WLAN-Router. Um das zu vermeiden: Stelle sicher, dass der neue Vertrag einen Liefertermin hat, der vor dem Abschalttermin des alten Anbieters liegt — und baue mindestens 1-2 Wochen Puffer ein.

Schritt-für-Schritt: Internetvertrag kündigen

  1. Vertragsunterlagen suchen
    Du brauchst: Kundennummer (steht auf deiner Rechnung oder im Kundencenter), Name des Anbieters, deine Adresse wie im Vertrag eingetragen, Vertragsabschlussdatum (für die Fristberechnung).
  2. Kündigungsdatum berechnen
    Wann läuft dein Vertrag aus? Rechne: Vertragsabschlussdatum + 24 Monate = Ende der Mindestlaufzeit. Kündigung muss 1 Monat vorher eingehen. Oder: Du bist nach der Mindestlaufzeit — dann kannst du jetzt mit 1 Monat Frist kündigen.
  3. Kündigungsgrund festlegen
    Ordentliche Kündigung zum Vertragsende, oder Sonderkündigung (Umzug, Preiserhöhung, Schlechtleistung)? Der Grund bestimmt den Wortlaut des Schreibens.
  4. Kündigungsschreiben erstellen
    Gehe zu direkt erledigt, wähle "Internet/DSL" als Vertragstyp, gib Anbieter und Vertragsdaten ein. Wir erstellen das korrekte Schreiben mit allen notwendigen Angaben.
  5. Versandweg wählen
    Einschreiben (empfohlen) — du hast einen Zustellungsnachweis. Alternativ: Fax mit Sendebericht oder Online-Kündigung im Kundencenter. Wir kennen die korrekten Kündigungsadressen aller großen Anbieter.
  6. Bestätigung einfordern
    Verlange eine schriftliche Bestätigung der Kündigung. Hake nach, wenn du nach 4 Wochen noch keine Bestätigung bekommen hast.
  7. Neuen Anbieter rechtzeitig beauftragen
    Beauftrage den neuen Anbieter so, dass der Liefertermin vor dem Abschalten des alten Anbieters liegt.
  8. Router zurückschicken
    Falls notwendig: nach Erhalt der Kündigungsbestätigung Router fotografieren, einpacken und mit Rücksendelabel des Anbieters zurückschicken. Den Einlieferungsbeleg aufheben.

Häufige Fehler bei der Internetvertragskündigung

Häufige Fragen zur Internetvertragskündigung

Kann ich meinen Internetvertrag vorzeitig kündigen?

Grundsätzlich nur in Sonderfällen: Umzug in eine nicht versorgte Adresse, dauerhaft schlechte Verbindung (gemessen und dokumentiert), Preiserhöhung, oder wenn der Anbieter selbst seine vertraglichen Pflichten verletzt. Außerhalb dieser Ausnahmen musst du die Mindestlaufzeit abwarten oder eine einvernehmliche Aufhebung mit dem Anbieter vereinbaren — was meist eine Zahlung bedeutet.

Wie lange dauert der Anbieterwechsel?

Rechne mit 4–6 Wochen vom Eingang der Kündigung bis zur Abschaltung durch den alten Anbieter und der Aktivierung beim neuen. Bei Glasfaser kann es je nach Verfügbarkeit und Terminkoordination auch länger dauern — plane mindestens 6–8 Wochen ein.

Was, wenn mein neuer Anbieter noch nicht liefern kann, wenn der alte abschaltet?

In diesem Fall bist du vorübergehend offline. Um das zu vermeiden: Stelle sicher, dass der neue Vertrag einen Liefertermin hat, der vor dem Abschalttermin des alten Anbieters liegt. Alternativen: Mobiles Internet über Smartphone-Hotspot oder temporärer LTE-Router.

Muss ich den Router zurückschicken?

Wenn es ein Leihgerät ist und du noch keine 24 Monate Laufzeit hattest: ja. Nach 24 Monaten Laufzeit geht der kostenlos bereitgestellte Router (ohne monatliche Mietgebühr) per TKG-Reform in dein Eigentum über — dann nein. Prüfe deine Vertragsunterlagen, um die genaue Situation zu kennen.

Kann ich die Kündigung per E-Mail schicken?

Das hängt vom Anbieter ab. Viele akzeptieren eine E-Mail-Kündigung, wenn die E-Mail-Adresse des Kunden beim Anbieter hinterlegt ist. Sicherer ist aber ein Einschreiben oder ein Online-Kündigungsportal, das eine schriftliche Bestätigung liefert. Bei E-Mail-Kündigung: Fordere eine Lesebestätigung an und hebe die versendete E-Mail als Beleg auf.

Was passiert, wenn ich vergesse zu kündigen?

Für Verträge, die nach dem 1. Dezember 2021 abgeschlossen wurden: Der Vertrag verlängert sich nach der Mindestlaufzeit monatlich — und ist dann monatlich kündbar. Du sitzt nicht mehr ein weiteres Jahr fest. Für ältere Verträge können noch die alten Verlängerungsklauseln (12 Monate) gelten — prüfe deine Unterlagen.

Kann ich für jemand anderen den Internetvertrag kündigen?

Ja, mit einer schriftlichen Vollmacht. Das Kündigungsschreiben muss dann ausdrücklich im Namen des Vertragspartners verfasst und die Vollmacht beigelegt sein. Unser Tool unterstützt das — du kannst angeben, dass du im Auftrag einer anderen Person kündigst.

Was tun, wenn der Anbieter behauptet, die Kündigung nicht erhalten zu haben?

Dafür ist der Versandnachweis entscheidend. Mit dem Einschreiben-Quittung oder Fax-Sendebericht kannst du den Eingang nachweisen und den Anbieter zur Bestätigung auffordern. Im Zweifelsfall: Bundesnetzagentur einschalten — die kann bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Anbietern vermitteln. Das kostet nichts und ist oft sehr wirksam.

Gilt das neue TKG auch für meinen alten Vertrag?

Das neue TKG gilt ab dem 1. Dezember 2021 für alle neu abgeschlossenen Verträge. Für Altverträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, galten zunächst Übergangsregelungen. Seit dem 1. Dezember 2023 müssen aber auch Altverträge die neuen Bedingungen erfüllen — insbesondere die monatliche Kündbarkeit nach Ablauf der ursprünglichen Mindestlaufzeit. Bist du also in einem Altvertrag und die Mindestlaufzeit ist abgelaufen, solltest du jetzt monatlich kündbar sein.

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