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KündigungsBrief14 Min. Lesezeit15. März 2026

GEZ kündigen (Rundfunkbeitrag abmelden) — so geht's 2026

Fernseher und Radio als Symbol für den Rundfunkbeitrag

Kurz vorweg: Die GEZ gibt es so nicht mehr

Wenn du „GEZ kündigen" in die Suche eingibst, weißt du wahrscheinlich bereits, worum es geht — aber der Begriff ist veraltet. Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale) wurde 2013 abgeschafft und durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ersetzt. Im Volksmund heißt es aber immer noch „GEZ", und das werden wir hier genauso handhaben.

Ein anderer wichtiger Punkt vorab: Den Rundfunkbeitrag kannst du nicht einfach „kündigen" wie ein Abo. Der Rundfunkbeitrag ist eine gesetzlich verankerte Abgabe — kein freiwilliger Vertrag. Jeder Haushalt in Deutschland ist beitragspflichtig, solange er eine Wohnung bewohnt. Es gibt keine Kündigung im klassischen Sinne, sondern nur eine Abmeldung — und die ist nur in bestimmten Situationen möglich.

Aber keine Sorge: Es gibt durchaus legitime Wege, den Beitrag nicht mehr zahlen zu müssen. Die wichtigsten erklären wir dir hier.

Wann kannst du dich vom Rundfunkbeitrag abmelden?

Eine Abmeldung ist möglich, wenn du nicht mehr beitragspflichtig bist. Das ist in diesen Fällen gegeben:

1. Du ziehst ins Ausland

Wer keine Wohnung mehr in Deutschland hat, zahlt keinen Rundfunkbeitrag. Wenn du dauerhaft ins Ausland ziehst, meldest du dich beim Beitragsservice ab. Du musst nachweisen, dass du in Deutschland keine Wohnung mehr hast — eine Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt reicht als Nachweis.

Wichtig: Ein vorübergehender Aufenthalt im Ausland reicht nicht. Wenn du noch eine Wohnung in Deutschland hast (zum Beispiel eine, die du untervermietest), bist du weiterhin beitragspflichtig.

2. Du ziehst in eine betreute Wohngemeinschaft oder ein Pflegeheim

Wenn du in eine vollstationäre Einrichtung wie ein Pflegeheim ziehst und dort keine eigene Wohnung mehr hast, entfällt die Beitragspflicht für deine frühere Wohnung. Du musst die Aufgabe der Wohnung nachweisen.

3. Deine Wohnung wird zu einer Betriebsstätte

Wenn eine bisher als Privatwohnung gemeldete Adresse nun ausschließlich als Betriebsstätte genutzt wird, ändert sich die Beitragsgrundlage — das ist aber ein Sonderfall.

4. Zusammenlegung von Haushalten

Wenn du mit jemandem zusammenziehst, der bereits einen Beitrag zahlt, ist der Haushalt durch diese Person bereits abgedeckt. In diesem Fall kannst du dich abmelden — der Beitrag gilt pro Haushalt, nicht pro Person. Du musst dem Beitragsservice mitteilen, dass du mit einem bereits zahlenden Beitragsschuldner zusammenziehst.

Zweitwohnung — musst du doppelt zahlen?

Lange Zeit war das eine große Streitfrage: Wer eine Zweitwohnung hat, musste dafür einen zweiten Rundfunkbeitrag zahlen. Das hat der Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss aus dem Jahr 2018 (Az. 1 BvR 1675/16 u. a.) für eine Übergangssituation gebilligt, aber der Gesetzgeber wurde aufgefordert, nachzubessern.

Der aktuelle Stand (2026): Wer ausschließlich aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung hat und dort seinen Erstwohnsitz nicht hat, kann sich unter bestimmten Bedingungen von der Beitragspflicht für die Zweitwohnung befreien lassen. Das Verfahren ist beim Beitragsservice direkt zu beantragen.

Prüfe die aktuelle Regelung direkt auf der Website des Beitragsservice (rundfunkbeitrag.de), da sich die Rechtslage hierzu weiterentwickelt.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag — wer hat Anspruch?

Neben der Abmeldung gibt es die Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Das bedeutet: Du wohnst weiterhin in Deutschland und hast eine Wohnung, aber du musst trotzdem nicht zahlen — weil du bestimmte Sozialleistungen beziehst oder aus gesundheitlichen Gründen befreit wirst.

Wichtig: Die Befreiung ist kein Automatismus. Du musst sie aktiv beantragen und einen Nachweis einreichen.

Befreiung wegen Sozialleistungen

Folgende Sozialleistungen berechtigen zur Befreiung:

Der Nachweis erfolgt durch den aktuellen Bewilligungsbescheid. Die Befreiung gilt dann für die Dauer des Leistungsbezugs. Wenn du weiterhin Leistungen erhältst, die Befreiung aber ausläuft, musst du sie erneut beantragen.

Befreiung wegen Behinderung

Menschen mit bestimmten Behinderungen haben Anspruch auf eine beitragsrechtliche Vergünstigung (kein voller Beitrag, sondern ein Drittelbeitrag) oder vollständige Befreiung:

Nachweis: Kopie des Schwerbehindertenausweises mit dem entsprechenden Merkzeichen.

Befreiung für Bewohner von Heimen und stationären Einrichtungen

Bewohner von Pflegeheimen, Wohnheimen für behinderte Menschen oder anderen stationären Einrichtungen zahlen einen ermäßigten Beitrag (Drittelbeitrag) — sofern die Einrichtung selbst bereits einen vollen Beitrag zahlt.

Missverständnisse rund um die GEZ

Es gibt hartnäckige Mythen, die sich rund um den Rundfunkbeitrag halten. Hier klären wir auf:

Mythos 1: „Ich habe keinen Fernseher — ich muss nicht zahlen"

Falsch. Seit 2013 ist der Rundfunkbeitrag haushaltsbezogen. Es spielt keine Rolle, ob du einen Fernseher, ein Radio oder irgendetwas anderes besitzt. Wer eine Wohnung in Deutschland hat, ist beitragspflichtig — Punkt. Das Argument „Ich nutze kein öffentlich-rechtliches Programm" greift rechtlich nicht.

Mythos 2: „Ich zahle bar — dann habe ich nichts mit der GEZ zu tun"

Falsch. Der Beitragsservice akzeptiert zwar Barzahlungen, aber das ist unüblich und verändert nichts an der Beitragspflicht. Zahlungsverweigerung führt nicht zur Befreiung, sondern zum Rückstand — mit Mahngebühren und im Extremfall Zwangsvollstreckung.

Mythos 3: „Ich kann einfach kündigen, wenn mir das öffentlich-rechtliche Fernsehen nicht gefällt"

Nein. Der Rundfunkbeitrag ist keine freiwillige Zahlung und kein privatrechtlicher Vertrag. Er ist durch den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gesetzlich geregelt. Meinungsverschiedenheiten über den Inhalt des Programms oder die Höhe des Beitrags sind kein Abmeldegrund.

Mythos 4: „Wenn mehrere Personen in einer WG leben, muss jeder zahlen"

Falsch. In einer WG zahlt nur ein Beitragsschuldner für die gesamte Wohnung. Eine WG ist ein gemeinsamer Haushalt — und pro Haushalt fällt nur ein Beitrag an. Die Mitglieder der WG können intern regeln, wie sie den Betrag aufteilen. Beim Beitragsservice ist einer der Bewohner als Beitragsschuldner registriert.

Mythos 5: „Die GEZ darf meine Wohnung durchsuchen"

Nein. Mitarbeiter des Beitragsservice haben kein Recht, deine Wohnung zu betreten. Sie dürfen nicht ohne Erlaubnis eintreten. Wenn du einen Mitarbeiter nicht einlässt, ist das vollkommen in Ordnung — du hast keine Pflicht, ihn einzulassen.

Mythos 6: „Ich streame nur Netflix — ich zahle trotzdem"

Leider ja. Auch wer ausschließlich Streaming-Dienste nutzt, ist beitragspflichtig — solange er eine Wohnung in Deutschland hat. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsmäßigkeit des haushaltsbezogenen Beitrags bestätigt.

Wie meldest du dich ab — Schritt für Schritt

Wenn du tatsächlich einen Abmeldegrund hast (Umzug ins Ausland, Zusammenzug, Heimeinzug), gehst du so vor:

  1. Nachweis besorgen: Je nach Abmeldegrund brauchst du unterschiedliche Dokumente — Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt (bei Umzug ins Ausland), Nachweis des gemeinsamen Haushalts (bei Zusammenzug), Heimvertrag (bei Heimeinzug).
  2. Abmeldung online oder per Post: Der einfachste Weg ist das Online-Formular auf rundfunkbeitrag.de. Du kannst auch einen Brief schicken an: Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50497 Köln.
  3. Beitragsnummer bereithalten: Deine Beitragsnummer steht auf jedem Bescheid. Du findest sie auch in deinem Online-Konto auf der Website des Beitragsservice.
  4. Abmeldung erklären: Teile mit, ab wann du nicht mehr beitragspflichtig bist und aus welchem Grund.
  5. Nachweis beilegen: Lade den Nachweis im Online-Formular hoch oder lege ihn dem Brief bei.
  6. Bestätigung abwarten: Der Beitragsservice bestätigt die Abmeldung schriftlich. Prüfe, ob weitere Einzüge gestoppt wurden.

Wie beantragst du eine Befreiung — Schritt für Schritt

  1. Befreiungsgrund klären: Beziehst du Bürgergeld, Grundsicherung oder eine andere der genannten Leistungen? Hast du einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen RF?
  2. Aktuellen Bescheid bereithalten: Du brauchst den aktuellen Bewilligungsbescheid (Datum, Höhe der Leistung, ausstellende Behörde).
  3. Befreiungsantrag stellen: Online über rundfunkbeitrag.de oder per Post. Im Antrag gibst du deine Beitragsnummer, deine persönlichen Daten und den Befreiungsgrund an.
  4. Nachweis einreichen: Als Scan/Foto im Online-Verfahren oder als Kopie per Post. Das Original musst du nicht einschicken.
  5. Befreiungsbestätigung abwarten: Der Beitragsservice bearbeitet den Antrag und bestätigt die Befreiung. Die Befreiung gilt in der Regel ab dem Monat des Antragseingangs.
  6. Erneuerung nicht vergessen: Wenn dein Bescheid ausläuft, musst du den Befreiungsantrag erneuern. Der Beitragsservice erinnert dich normalerweise, aber verlasse dich nicht darauf.

Vorlage: Abmeldung beim Beitragsservice

Wenn du per Brief abmeldest:

An:
Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
50497 Köln

Betreff: Abmeldung, Beitragsnummer: [DEINE NUMMER]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit melde ich mich vom Rundfunkbeitrag ab, da ich [Abmeldegrund: z. B. meinen Hauptwohnsitz in Deutschland zum [DATUM] aufgebe und dauerhaft ins Ausland ziehe / mit der beitragszahlenden Person [Name], Beitragsnummer [NUMMER], zusammenziehe].

Meine Daten:
[Vollständiger Name]
[Straße, Hausnummer]
[PLZ, Ort]
[Beitragsnummer]

Als Nachweis lege ich bei: [Abmeldebestätigung Einwohnermeldeamt / sonstiger Nachweis].

Bitte bestätigen Sie mir die Abmeldung sowie das Datum, ab dem ich nicht mehr beitragspflichtig bin.

Mit freundlichen Grüßen,
[Name]
[Datum]

Was passiert bei Nichtzahlung?

Wer beitragspflichtig ist und nicht zahlt, riskiert:

Wenn du wirtschaftliche Schwierigkeiten hast, wende dich direkt an den Beitragsservice und frage nach Ratenzahlung oder Stundung. Das ist möglich — einfach nicht zahlen und hoffen, dass nichts passiert, ist keine Lösung.

Rundfunkbeitrag im Ausland zahlen — was gilt?

Wer vorübergehend im Ausland lebt, aber noch eine Wohnung in Deutschland hat (zum Beispiel Studierende im Auslandssemester, Expatriates mit Wohnung in Deutschland), ist weiterhin beitragspflichtig. Erst wenn die Wohnung in Deutschland vollständig aufgegeben wird, entfällt die Pflicht.

Eine Ausnahme: Diplomatische und konsularische Mitarbeiter können unter Umständen befreit werden — das ist aber ein sehr spezifischer Fall.

Lohnt es sich, Widerspruch gegen den Beitrag einzulegen?

Immer wieder kursieren im Internet Vorlagen für Widersprüche gegen den Rundfunkbeitrag — oft mit abenteuerlichen juristischen Konstrukten. Die meisten davon sind erfolglos. Das Bundesverfassungsgericht hat den Rundfunkbeitrag mehrfach als verfassungsgemäß bestätigt (zuletzt 2018).

Ein Widerspruch ist sinnvoll, wenn:

Ein Widerspruch ist nicht sinnvoll als allgemeine Verweigerungshaltung — er führt nicht zur Befreiung und kostet nur Zeit.

Häufige Fragen (FAQ)

Ich lebe allein in einer kleinen Wohnung — muss ich den vollen Beitrag zahlen?

Ja. Der Rundfunkbeitrag gilt pro Haushalt, unabhängig von der Größe der Wohnung oder der Anzahl der Bewohner. Die Beitragshöhe ist für alle Haushalte gleich — es sei denn, du hast einen Befreiungsgrund.

Was ist mit Studierenden?

Studierende sind grundsätzlich beitragspflichtig. Wer BAföG-Höchstbetrag erhält, kann sich befreien lassen. Wer in einer WG wohnt, zahlt nur einen Beitrag pro WG, nicht pro Kopf. Wer im Elternhaus wohnt, ist durch den Haushalt der Eltern abgedeckt — aber nur, wenn der Elternhaushalt bereits einen Beitrag zahlt und du keinen eigenen Haushalt begründest.

Meine Partnerin zahlt bereits — muss ich auch zahlen?

Wenn ihr einen gemeinsamen Haushalt habt, nein — ein gemeinsamer Haushalt zahlt einen Beitrag. Wenn ihr in getrennten Wohnungen lebt, beide aber beitragspflichtig seid, ja — dann zahlt jede Wohnung separat.

Wie ändere ich meine Zahlungsweise (Lastschrift, Überweisung)?

Das geht direkt im Online-Konto auf rundfunkbeitrag.de oder per schriftlichem Antrag. Du kannst zwischen Lastschrift (quartalsweise oder jährlich) und Überweisung wählen.

Ich habe eine rückwirkende Nachforderung bekommen. Was tun?

Prüfe, ob die Nachforderung korrekt ist — insbesondere, ob der angegebene Zeitraum stimmt und ob eventuelle Befreiungen berücksichtigt wurden. Bei Unstimmigkeiten wende dich schriftlich an den Beitragsservice und erkläre deinen Standpunkt. Der Beitragsservice ist verpflichtet, auf Einwendungen einzugehen.

Kann mir der Beitragsservice mein Konto pfänden?

Ja, im äußersten Fall. Da es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung handelt, kann der Beitragsservice einen Festsetzungsbescheid erlassen, der wie ein Vollstreckungstitel wirkt. Darüber kann eine Kontopfändung erfolgen. Das passiert aber nicht sofort — erst nach Mahnungen und Festsetzung.

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