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ADAC Mitgliedschaft kündigen 2026 — Frist, Vorlage & Sonderkündigung

Kündigungsgenerator Redaktion·14. Mai 2026·13 Min·Rechtsstand 2026·Aktualisiert 16. Juli
ADAC Mitgliedschaft kündigen 2026 — Vorlage und Frist für den Austritt aus dem ADAC e.V.

Du kannst deine ADAC Mitgliedschaft kündigen mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende — die Kündigung muss also spätestens bis zum 30. September 2026 beim ADAC eingegangen sein, damit die Mitgliedschaft zum 31. Dezember 2026 endet. Die Kündigung schickst du per E-Mail an mitgliedschaft@adac.de, über das Online-Formular auf adac.de oder per Brief an die ADAC-Zentrale in München (Stand: Juli 2026). Alle Details, die Vorlage, dein Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung sowie die Sonderfälle Rechtsschutz-Versicherung und Todesfall findest du auf dieser Seite.

Kann man beim ADAC per E-Mail austreten?

Ja, der ADAC akzeptiert den Vereinsaustritt per E-Mail. Das Vereinsrecht gibt in § 39 BGB jedem Vereinsmitglied das Recht, aus dem Verein auszutreten, und verlangt dafür keine besondere Form — eine E-Mail ist rechtlich ausreichend. Gemäß § 64 BGB regelt die Vereinssatzung die Einzelheiten des Austritts, insbesondere die Kündigungsfrist und den Zeitpunkt der Wirksamkeit.

Die ADAC-Satzung sieht vor, dass der Austritt schriftlich erklärt werden muss und eine Frist von drei Monaten zum Jahresende gilt. Eine E-Mail erfüllt diese Schriftlichkeitsanforderung, da sie dem Empfänger in dauerhafter Form zugänglich gemacht wird. Für maximale Rechtssicherheit empfehlen viele Anwälte dennoch den Brief per Einschreiben — so gibt es einen unstreitigen Zustellnachweis.

Der Kündigungsgenerator erstellt dein Austrittsschreiben rechtssicher und kann es auf Wunsch direkt per Einschreiben mit Zustellnachweis an den ADAC senden.

ADAC Kontaktdaten für den Austritt

Der Austritt aus dem ADAC wird an folgende Stellen gerichtet:

  • E-Mail: mitgliedschaft@adac.de — die offizielle E-Mail-Adresse für Mitgliedschaftsangelegenheiten
  • Postanschrift: ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München
  • Online-Formular: Über den Mitgliederbereich auf adac.de unter „Meine Mitgliedschaft" → „Mitgliedschaft kündigen"
  • Alternativ: Deine regional zuständige ADAC-Geschäftsstelle (gilt für lokale Mitgliedschaften der ADAC-Regionalclubs)

Wichtig: Das Kfz-Gewerbe des ADAC (ADAC SE) ist eine separate Gesellschaft. Fahrzeugbezogene Verträge (z. B. ADAC-Versicherungen, ADAC-AutoAnkauf) werden nicht über mitgliedschaft@adac.de gekündigt, sondern über die jeweiligen Produktkontakte.

Welche Frist gilt beim ADAC-Austritt?

Der ADAC e.V. ist ein eingetragener Verein. Für Vereinsaustritte gelten neben dem § 39 BGB die Regelungen der ADAC-Satzung. Laut Satzung des ADAC e.V. beträgt die Kündigungsfrist:

  • 3 Monate zum Jahresende (31. Dezember)
  • Das heißt: Dein Austritt muss spätestens bis zum 30. September des laufenden Jahres bei der ADAC-Geschäftsstelle eingegangen sein
  • Reichst du den Austritt nach dem 30. September ein, verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr

Praktisches Beispiel: Du möchtest zum 31. Dezember 2026 aus dem ADAC austreten. Dann muss dein Austrittsschreiben spätestens am 30. September 2026 bei der ADAC-Zentrale eingegangen sein. Schickst du es am 1. Oktober, endet die Mitgliedschaft frühestens zum 31. Dezember 2027.

Die lange Frist und das Jahresende als einziger Kündigungstermin sind charakteristisch für große deutsche Vereine und kennt viele Mitglieder nicht. Wer den 30. September verpasst, zahlt demnach noch fast 15 Monate — bis zum übernächsten Jahresende.

Der Jahresbeitrag für eine einfache ADAC-Mitgliedschaft beträgt derzeit 49 Euro (ADAC Mitglied) oder 99 Euro (ADAC Plus). Bei einem verpassten Stichtag entstehen Kosten von bis zu 99 Euro zusätzlich.

ADAC Kündigungsfrist 2026 auf einen Blick

Wann muss deine Kündigung spätestens eingehen? Die folgende Übersicht zeigt die Stichtage (Stand: Juli 2026):

Gewünschtes Mitgliedschafts-EndeKündigung muss eingegangen sein bis
31. Dezember 202630. September 2026
31. Dezember 202730. September 2027

Es zählt der Eingang beim ADAC, nicht der Poststempel. Wer den 30. September 2026 verpasst, bleibt bis Ende 2027 Mitglied und zahlt den vollen Jahresbeitrag 2027.

ADAC Mitgliedschaft online kündigen

Neben E-Mail und Brief kannst du die ADAC Mitgliedschaft auch direkt online kündigen: Im Mitgliederbereich auf adac.de findest du unter „Meine Mitgliedschaft" die Option „Mitgliedschaft kündigen". Nach dem Absenden erhältst du eine Bestätigungs-E-Mail — speichere sie als Nachweis. Der Online-Weg ist genauso wirksam wie die E-Mail; du brauchst dafür lediglich deine Zugangsdaten zum ADAC-Konto und deine Mitgliedsnummer.

Wenn du keinen Online-Zugang hast oder den Zustellnachweis schwarz auf weiß willst, bleibt das Einschreiben der sicherste Weg — der Kündigungsgenerator übernimmt Erstellung und Versand mit Nachweis.

ADAC Rechtsschutz kündigen — separater Vertrag, eigene Frist

Der ADAC Rechtsschutz ist keine Vereinsmitgliedschaft, sondern eine eigenständige Versicherung der ADAC Rechtsschutz Versicherungs-AG. Er endet NICHT automatisch mit dem Austritt aus dem ADAC e.V. — du musst ihn separat kündigen. Dafür gelten die üblichen Regeln für Versicherungsverträge:

  • Ordentliche Kündigung: in der Regel mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres — das genaue Datum steht in deinem Versicherungsschein. Läuft der Vertrag länger als drei Jahre, kannst du ihn nach § 11 Abs. 4 VVG zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich kündigen.
  • Sonderkündigung bei Beitragserhöhung: Erhöht die Versicherung die Prämie ohne entsprechende Leistungsverbesserung, kannst du nach § 40 VVG innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen.
  • Sonderkündigung nach Schadensfall: Nach einem regulierten oder abgelehnten Rechtsschutzfall haben beide Seiten nach § 92 VVG ein Kündigungsrecht — für dich mit sofortiger Wirkung oder zu einem späteren Zeitpunkt bis zum Ende der Versicherungsperiode.

Die Kündigung des ADAC Rechtsschutzes richtest du an die ADAC Versicherung (Kontaktdaten stehen auf deinem Versicherungsschein und auf adac.de), nicht an mitgliedschaft@adac.de. Ausführliche Infos zum Thema findest du im Ratgeber Sonderkündigungsrecht bei Versicherungen.

ADAC Mitgliedschaft kündigen im Todesfall

Stirbt ein ADAC-Mitglied, endet die Mitgliedschaft nicht automatisch — die Angehörigen bzw. Erben sollten den ADAC informieren. In der Praxis beendet der ADAC die Mitgliedschaft nach Vorlage der Sterbeurkunde (Kopie reicht) zeitnah, ohne auf den regulären Kündigungstermin zum Jahresende zu bestehen. So gehst du vor:

  1. Kurzes Schreiben oder E-Mail an mitgliedschaft@adac.de mit Name, Mitgliedsnummer und Sterbedatum des Verstorbenen
  2. Kopie der Sterbeurkunde beifügen
  3. Um schriftliche Bestätigung und ggf. Erstattung bereits gezahlter Beiträge bitten

Eingetragene Partner- oder Familienmitgliedschaften können die Hinterbliebenen auf Wunsch als eigene Mitgliedschaft fortführen — auch das regelst du formlos über dieselbe Adresse.

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Erhöht der ADAC seinen Jahresbeitrag, haben Mitglieder in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Rechtlich stützt sich dieses auf § 314 BGB (außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund): Wenn ein Verein den Beitrag erhöht, ohne dass dies in der Satzung oder beim Beitritt so vereinbart war, kann das einen außerordentlichen Kündigungsgrund darstellen.

In der Praxis handhabt der ADAC dies so, dass Mitglieder, die einer Beitragserhöhung widersprechen, zeitnah austreten dürfen. Die genauen Bedingungen kommuniziert der ADAC in dem Schreiben, mit dem er die Erhöhung ankündigt. Üblicherweise gilt eine Frist von 4 bis 6 Wochen nach Bekanntgabe der Erhöhung.

Für das Sonderkündigungsrecht reicht eine formlose schriftliche Erklärung: „Ich widerspreche der Beitragserhöhung und erkläre meinen Austritt zum [Datum] aufgrund des Sonderkündigungsrechts." Weitere Informationen zum Sonderkündigungsrecht findest du in unserem Ratgeber.

Ordentliche Mitgliedschaft vs. ADAC Plus — was kündigen?

Der ADAC bietet zwei Hauptmitgliedschaftsarten an:

ADAC Mitglied (einfache Mitgliedschaft)

Die einfache ADAC-Mitgliedschaft enthält Pannenhilfe in Deutschland und eingeschränkte Leistungen im Ausland. Der Jahresbeitrag beträgt 49 Euro (Stand 2026). Die Mitgliedschaft kann mit der 3-Monats-Frist zum Jahresende gekündigt werden.

ADAC Plus (erweiterte Mitgliedschaft)

ADAC Plus umfasst umfangreiche Auslandsschutzleistungen, Auslandskrankenschutz und weitere Benefits. Der Jahresbeitrag beträgt 99 Euro. Für den Austritt aus ADAC Plus gelten dieselben Fristen und Regelungen wie für die einfache Mitgliedschaft — die Kündigung bezieht sich auf die gesamte ADAC-Mitgliedschaft inklusive des Plus-Status.

Du kannst auch von ADAC Plus auf die einfache Mitgliedschaft downgraden, ohne vollständig auszutreten. Wende dich dafür an mitgliedschaft@adac.de.

Schritt-für-Schritt: ADAC-Austritt einreichen

  1. Frist prüfen: Schreibst du bis zum 30. September, endet die Mitgliedschaft zum 31. Dezember des laufenden Jahres.
  2. Mitgliedsnummer heraussuchen: Sie steht auf deinem ADAC-Mitgliedsausweis und auf den ADAC-Rechnungen.
  3. Austrittsschreiben verfassen: Nutze die Vorlage weiter unten auf dieser Seite.
  4. Schreiben senden: Per E-Mail an mitgliedschaft@adac.de oder per Einschreiben an ADAC e.V., Hansastr. 19, 80686 München.
  5. Bestätigung anfordern: Bitte im Schreiben ausdrücklich um schriftliche Bestätigung des Austritts.
  6. ADAC-Ausweis einschicken: Manche Regionalclubs bitten darum, den Mitgliedsausweis nach Austritt einzuschicken — das ist aber keine Pflicht für die Wirksamkeit des Austritts.

Vorlage zum Kopieren: ADAC-Austritt

Kopiere den folgenden Text und passe ihn an deine Daten an:

An: mitgliedschaft@adac.de
Betreff: Austritt aus dem ADAC e.V. – Mitgliedsnummer [MITGLIEDSNUMMER]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich meinen Austritt aus dem ADAC e.V. fristgerecht
zum 31. Dezember [AKTUELLES JAHR].

Meine Mitgliedsdaten:
Name: [VOR- UND NACHNAME]
Adresse: [STRASSE HAUSNUMMER, PLZ ORT]
Geburtsdatum: [TT.MM.JJJJ]
Mitgliedsnummer: [MITGLIEDSNUMMER]

Ich bitte um schriftliche Bestätigung meines Austritts.

Mit freundlichen Grüßen,
[VOR- UND NACHNAME]
[DATUM]

Alternativ erstellt der Kündigungsgenerator das Austrittsschreiben automatisch und kann es auf Wunsch per Einschreiben mit Nachweis an den ADAC senden.

Häufige Fehler beim ADAC-Austritt

  • Frist verpasst: Der 30. September ist der späteste Eingang für eine Kündigung zum Jahresende. Viele schicken das Schreiben erst im Oktober oder November — und zahlen dann noch ein Jahr weiter.
  • Fehlende Mitgliedsnummer: Ohne Mitgliedsnummer kann der ADAC den Austritt nicht eindeutig zuordnen. Die Nummer steht auf dem Mitgliedsausweis und auf den ADAC-Schreiben.
  • Kein Nachweis der Kündigung: Eine E-Mail ohne Lesebestätigung kann im Zweifel nicht bewiesen werden. Fordere immer eine Bestätigungs-E-Mail an und speichere deine gesendete Nachricht.
  • Nur ADAC-Versicherungen kündigen, nicht Mitgliedschaft: ADAC-Versicherungsprodukte sind separate Verträge. Wer nur die Versicherung kündigt, ist weiterhin ADAC-Mitglied — und umgekehrt.
  • Sonderkündigungsrecht zu spät nutzen: Bei einer Beitragserhöhung läuft die Sonderkündigungsfrist typischerweise vier bis sechs Wochen. Danach erlischt das Recht, fristlos auszutreten.

Für eine allgemeine Anleitung zur Kündigung per E-Mail und zu den rechtlichen Anforderungen empfehlen wir unseren Ratgeber zum Thema E-Mail-Kündigungen.

FAQ zum ADAC-Austritt

Wann muss ich austreten, damit die Mitgliedschaft zum Jahresende endet?

Dein Austrittsschreiben muss spätestens am 30. September des laufenden Jahres beim ADAC eingegangen sein, damit die Mitgliedschaft zum 31. Dezember desselben Jahres endet. Bitte beachte: Es kommt auf den Eingang beim ADAC an, nicht auf das Datum deines Schreibens.

Wie bekomme ich meinen Jahresbeitrag zurück, wenn ich zu früh bezahlt habe?

Wenn du deinen Beitrag bereits für das laufende Jahr entrichtet hast und dennoch rechtzeitig zum Jahresende austritts, endet die Mitgliedschaft mit dem 31. Dezember. Eine anteilige Rückerstattung des Beitrags ist nach der ADAC-Satzung üblicherweise nicht vorgesehen. Ein gültiger Austrittsgrund für ein Sonderkündigungsrecht (z. B. Beitragserhöhung) könnte zu einer anderen Regelung führen — hier empfiehlt sich eine direkte Anfrage beim ADAC.

Kann ich auch aus dem ADAC austreten und sofort wieder eintreten?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Du kannst nach dem Austritt jederzeit eine neue Mitgliedschaft abschließen. Beachte, dass du dann als Neumitglied geführt wirst und möglicherweise wieder die üblichen Aufnahmegebühren anfallen. Ein sofortiger Wiedereintritt kann sinnvoll sein, wenn du lediglich von ADAC Plus auf die einfache Mitgliedschaft wechseln möchtest — hierfür gibt es jedoch einfachere Wege über mitgliedschaft@adac.de.

Verliere ich durch den Austritt auch meine ADAC-Versicherungen?

Nein, ADAC-Versicherungsprodukte (z. B. ADAC Autoversicherung, ADAC Reiseversicherung) sind eigenständige Verträge, die unabhängig von der ADAC-Mitgliedschaft bestehen. Du musst diese Versicherungen separat kündigen, falls du sie nicht länger behalten möchtest. Umgekehrt enden Versicherungsverträge auch nicht automatisch, wenn du aus dem ADAC e.V. austritts.

Was passiert mit meiner ADAC-Kreditkarte, wenn ich austrete?

Die ADAC-Kreditkarte (ausgestellt durch die ADAC Finanzdienste GmbH in Kooperation mit Kreditkartengesellschaften) ist ein separater Vertrag. Ein ADAC-Austritt kündigt die Kreditkarte nicht automatisch. Du musst die Karte gesondert kündigen, wenn du sie nicht mehr nutzen möchtest.

Gilt der ADAC-Schutz noch nach der Kündigung bis zum Jahresende?

Ja. Nach dem Eingang deines Austrittsschreibens bleibt die Mitgliedschaft bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres aktiv. Du hast bis zu diesem Datum vollen Anspruch auf alle Leistungen deiner Mitgliedschaft (Pannenhilfe, ADAC Plus-Leistungen etc.). Ab dem 1. Januar des Folgejahres bist du kein Mitglied mehr.

Kann ich die ADAC Mitgliedschaft kündigen, wenn ich kein Auto mehr habe?

Ja, aber nur mit der regulären Frist. Dass du kein Auto mehr besitzt, ist kein gesetzlicher Sonderkündigungsgrund — die Mitgliedschaft im ADAC e.V. ist nicht an ein Fahrzeug gebunden. Es gilt die ordentliche Frist: Kündigung bis 30. September, Ende zum 31. Dezember. Tipp: Manche Leistungen (z. B. Pannenhilfe) gelten personenbezogen, also auch im Auto anderer — prüfe vor der Kündigung, ob dir die Mitgliedschaft ohne eigenes Auto noch etwas bringt.

Welche Kündigungsfrist gilt beim ADAC 2026?

Für das Jahr 2026 gilt: Deine Kündigung muss bis zum 30. September 2026 beim ADAC eingegangen sein, damit die Mitgliedschaft am 31. Dezember 2026 endet. Danach eingehende Kündigungen wirken erst zum 31. Dezember 2027. Maßgeblich ist die ADAC-Satzung (3 Monate zum Jahresende) in Verbindung mit § 39 BGB, der das Austrittsrecht aus Vereinen garantiert.

Wie kündige ich die ADAC Mitgliedschaft per E-Mail?

Schicke eine formlose E-Mail an mitgliedschaft@adac.de mit deinem vollständigen Namen, deiner Adresse, deinem Geburtsdatum und deiner Mitgliedsnummer sowie dem Satz „Hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft im ADAC e.V. fristgerecht zum 31. Dezember [Jahr]." Bitte um schriftliche Bestätigung. Eine Vorlage zum Kopieren findest du weiter oben auf dieser Seite.

Kann ich im Namen meiner Familienmitglieder austreten?

Jedes Familienmitglied, das eine eigenständige ADAC-Mitgliedschaft hat, muss selbst austreten oder eine schriftliche Vollmacht ausstellen. Als Hauptmitglied kannst du in der Regel für deine Familienmitglieder handeln, wenn du ausdrücklich angibst, in wessen Namen du den Austritt erklärst, und deren Mitgliedsnummern nennst.

Austritt in 5 Minuten fertig: Der Kündigungsgenerator erstellt dein rechtssicheres ADAC-Austrittsschreiben automatisch — inklusive Mitgliedsnummer, Frist und auf Wunsch als Einschreiben mit Zustellnachweis.

ADAC-Leistungen im Vergleich: Lohnt sich die Mitgliedschaft noch?

Bevor du deinen ADAC-Austritt einreichst, kann ein kurzer Leistungsvergleich helfen, die richtige Entscheidung zu treffen. Der ADAC bietet je nach Mitgliedschaftsstufe folgende Hauptleistungen:

Leistungen der einfachen ADAC-Mitgliedschaft (49 Euro/Jahr)

Die Standard-Mitgliedschaft umfasst die Pannenhilfe durch den Gelben Engel in Deutschland, eine begrenzte Auslandshilfe im europäischen Ausland sowie Zugang zum ADAC-Campingführer und ADAC-Reisemagazin. Weitere Vorteile sind Rabatte bei Mietwagen und ausgewählten Hotels sowie kostenlose Fahrtenplanungen für Touren im In- und Ausland.

Leistungen der ADAC Plus-Mitgliedschaft (99 Euro/Jahr)

ADAC Plus erweitert die Basisleistungen um einen umfassenden Auslandskrankenschutz (weltweit, inklusive Krankenrücktransport), erweiterte Pannenhilfe weltweit sowie einen Fahrzeugbergungsservice. Besonders für Vielreisende, die häufig in Länder außerhalb der EU fahren, ist ADAC Plus oft die sinnvollere Wahl.

Alternativen zum ADAC

Wer aus dem ADAC austritt, sollte prüfen, ob eine Alternative die wichtigsten Leistungen abdeckt:

  • ÖAMTC / TCS: Pannenhilfe und Auslandsschutz über österreichische (ÖAMTC) oder Schweizer (TCS) Organisationen — mit Gegenseitigkeitsabkommen oft international anerkannt
  • Kfz-Versicherung mit Pannenhilfe: Viele Kfz-Versicherungen (z. B. HUK, Allianz, AXA) bieten Pannenhilfe als Zusatzbaustein an — oft günstiger als die ADAC-Mitgliedschaft
  • Kreditkarte mit Pannenhilfe: Manche Premium-Kreditkarten (z. B. American Express Platinum, Miles & More Kreditkarte) enthalten Pannenhilfe als Benefit
  • ADAC SE-Versicherungen ohne Mitgliedschaft: ADAC-Versicherungsprodukte sind auch ohne ADAC-Mitgliedschaft abschließbar — die Mitgliedschaft ist keine Voraussetzung

Was passiert nach dem ADAC-Austritt?

Nach erfolgreichem Austritt zum 31. Dezember sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Mitgliedsausweis ist ungültig: Ab dem 1. Januar des Folgejahres verliert dein ADAC-Mitgliedsausweis seine Gültigkeit. Im Ausland kann ein ungültiger Ausweis zu Problemen führen, wenn du ihn als Nachweis verwendest.
  2. ADAC-App-Zugang endet: Der Zugang zur ADAC-App (für Mitglieder) endet mit dem Mitgliedsstatus. Öffentlich zugängliche Funktionen wie die Routenplanung bleiben verfügbar.
  3. ADAC-Campingführer: Wenn du den ADAC-Campingführer als gedruckte Version abonniert hast, endet das Abo mit dem Mitgliedsstatus. Prüfe, ob eine separate Kündigung nötig ist.
  4. Pannenhilfe bis 31. Dezember: Bis zum letzten Tag der Mitgliedschaft bist du voll versichert. Ab dem 1. Januar des Folgejahres hast du keinen Anspruch mehr auf Pannenhilfe durch den ADAC.
  5. Rabatte und Partner-Vorteile: Alle Mitgliederrabatte (z. B. bei Mietwagen, Hotels, Freizeitparks) erlöschen mit dem Mitgliedsstatus. Nutze noch vorhandene Coupons bis zum 31. Dezember.

Checkliste: ADAC-Austritt

  • ☑ Frist geprüft: Eingang bis 30. September für Austritt zum 31. Dezember
  • ☑ Mitgliedsnummer bereitgestellt (steht auf dem Mitgliedsausweis)
  • ☑ Austrittsvorlage ausgefüllt
  • ☑ E-Mail an mitgliedschaft@adac.de gesendet oder Brief aufgegeben
  • ☑ Bestätigungs-E-Mail von ADAC abgewartet und gespeichert
  • ☑ ADAC-Versicherungen separat geprüft (laufen weiter, separate Kündigung nötig)
  • ☑ ADAC-Kreditkarte separat geprüft (läuft weiter, separate Kündigung nötig)
  • ☑ Alternative Pannenhilfe organisiert (Kfz-Versicherung, Kreditkarte)
  • ☑ Restliche Mitgliedervorteile bis 31. Dezember genutzt

ADAC-Austritt: Besonderheiten für Familien- und Zusatzmitglieder

Viele ADAC-Mitglieder haben Familienangehörige oder Lebensgefährten als Zusatzmitglieder eingetragen. Hier gelten besondere Regelungen beim Austritt:

  • Zusatzmitglieder (Familienmitglieder): Kinder, Ehepartner oder im selben Haushalt lebende Personen können als Zusatzmitglieder eingetragen werden. Der Jahresbeitrag für das erste Zusatzmitglied beträgt derzeit 21 Euro (einfache Mitgliedschaft). Tritt das Hauptmitglied aus, verlieren alle Zusatzmitglieder automatisch ihren Mitgliedsstatus — es ist keine separate Kündigung erforderlich.
  • Zusatzmitglieder wechseln zu eigenständiger Mitgliedschaft: Möchte ein Zusatzmitglied weiterhin ADAC-Mitglied bleiben, muss es eine eigene Hauptmitgliedschaft abschließen. Das geht unkompliziert online oder in der nächsten ADAC-Geschäftsstelle.
  • Kinder, die volljährig werden: Kinder, die das 18. Lebensjahr vollenden, können ihre ADAC-Mitgliedschaft eigenständig als Hauptmitgliedschaft weiterführen. Eltern sollten darauf hinweisen, dass die Mitgliedschaft nach dem Volljährigwerden nicht automatisch weiterläuft, sondern eigenständig abgeschlossen werden muss.

Für Rückfragen zu Zusatzmitgliedschaften und Familienkonstellationen steht der ADAC-Kundenservice unter der Telefonnummer 0800 5 10 11 12 (kostenlos) oder per E-Mail an mitgliedschaft@adac.de zur Verfügung. Halte deine Mitgliedsnummer bei der Kontaktaufnahme bereit.

Bist du dir unsicher, ob du alleine oder zusammen mit Familienmitgliedern austreten solltest, empfehlen wir, dies im Vorfeld mit dem ADAC-Service zu klären. So vermeidest du ungewollte Lücken im Versicherungsschutz für Familienmitglieder und stellst sicher, dass der Austritt korrekt dokumentiert ist.

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